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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: I ZR 292/00


Bester Treffer:
IBRRS 2003, 2540
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Unterschreitung der Mindessätze: Störerhaftung des AG

BGH, Urteil vom 15.05.2003 - I ZR 292/00

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23 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2003, 609 BGH - Müssen private Auftraggeber "HOAI-gerecht" ausschreiben?

1 Aufsatz gefunden
Vergabe von Planungsaufträgen: Auftragswert, Umbauzuschlag, Auskömmlichkeit
(Rainer Fahrenbruch)
Dokument öffnen IBR 2012, 1149

17 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2004, 4009; VPRRS 2004, 0634
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Angabe der Honorarzone in Ausschreibung zwingend?

BGH, Urteil vom 11.11.2004 - I ZR 156/02

Zur wettbewerblichen Haftung des Auftraggebers, der Ingenieurleistungen ausschreibt, wenn die gemäß der Ausschreibung vorgenommenen Honorarberechnungen der Ingenieure gegen die HOAI verstoßen.*)

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IBRRS 2004, 1333
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
Störerhaftung eines Presseunternehmens

BGH, Urteil vom 01.04.2004 - I ZR 317/01

a) Zur Frage eines Wettbewerbsverstoßes durch ein Glücksspielunternehmen, das im Besitz einer Erlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaates ist und über das Internet Glücksspiele auch für inländische Teilnehmer bewirbt und veranstaltet.*)

b) Zur Störerhaftung eines Presseunternehmens, das in einem solchen Fall neben einem im Rahmen seines Internetauftritts veröffentlichten redaktionellen Artikel die als Hyperlink ausgestaltete Internetadresse des Glücksspielunternehmens angibt.*)

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IBRRS 2004, 2518
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Haftung des Internet-Dienste-Anbieters für Markenverletzung?

BGH, Urteil vom 11.03.2004 - I ZR 304/01

a) Das Haftungsprivileg des § 11 Satz 1 TDG, das den Diensteanbieter, der fremde Informationen für einen Nutzer speichert ("Hosting"), von einer Verantwortlichkeit freistellt, betrifft nicht den Unterlassungsanspruch.*)

b) Der Umstand, daß ein Diensteanbieter im Rahmen des Hosting eine Plattform eröffnet, auf der private und gewerbliche Anbieter Waren im Internet versteigern können, reicht nicht aus, um ihn als Täter einer Markenverletzung anzusehen, falls ein Anbieter gefälschte Markenware (hier: falsche ROLEX-Uhren) zur Versteigerung stellt. Eine Haftung als Teilnehmer an der durch den Anbieter begangenen Markenverletzung setzt zumindest bedingten Vorsatz voraus.*)

c) Eine Haftung als Störer setzt voraus, daß für Diensteanbieter zumutbare Kontrollmöglichkeiten bestehen, um eine solche Markenverletzung zu unterbinden. Ihm ist es nicht zuzumuten, jedes in einem automatisierten Verfahren unmittelbar ins Internet gestellte Angebot darauf zu überprüfen, ob Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wird einem Diensteanbieter ein Fall einer Markenverletzung bekannt, muß er nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch technisch mögliche und zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Vorsorge dafür zu treffen, daß es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt.*)

d) Eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die mit dem fremden Zeichen versehene Ware ausdrücklich als "Replika" oder "Nachbildung" bezeichnet wird.*)

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IBRRS 2004, 1472
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
Kontaktaufnahme am Arbeitsplatz durch Personalberater

BGH, Urteil vom 04.03.2004 - I ZR 221/01

Es ist nicht wettbewerbswidrig, wenn ein Arbeitnehmer von einem Personalberater am Arbeitsplatz in einem zur ersten Kontaktaufnahme geführten Telefongespräch nach seinem Interesse an einer neuen Stelle befragt und diese kurz beschrieben wird.*)

Eine mit den guten Sitten im Wettbewerb nicht zu vereinbarende Störung des betrieblichen Arbeitsablaufs liegt vor, wenn sich der im Auftrag eines Wettbewerbers anrufende Personalberater bei einem solchen Gespräch darüber hinwegsetzt, daß der Arbeitnehmer daran kein Interesse hat, oder das Gespräch über eine knappe Stellenbeschreibung hinaus ausdehnt.*)

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IBRRS 2004, 0470; IMRRS 2004, 0244
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Kurzbezeichnung für Rechtsanwaltsgesellschaft

BGH, Urteil vom 23.10.2003 - I ZR 64/01

Die Vorschrift des § 59k BRAO hat eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion.*)

Eine Steuerberatungsgesellschaft, die eine Kurzbezeichnung (hier: KPMG) zulässigerweise in ihrer Firma führt, kann in analoger Anwendung des § 59k Abs. 1 Satz 2 BRAO nach Ausweitung ihrer Tätigkeit auf das Gebiet einer Rechtsanwaltsgesellschaft die Kurzbezeichnung grundsätzlich beibehalten.*)

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IBRRS 2004, 0243
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
Fehlende Krankenkassenzulassung

BGH, Urteil vom 02.10.2003 - I ZR 117/01

Der Vorschrift des § 126 Abs. 1 Satz 1 SGB V, nach der Hilfsmittel an Versicherte gesetzlicher Krankenkassen nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden dürfen, kommt keine wettbewerbsrechtliche Schutzfunktion zu. Eine Handwerksinnung (hier: Innung für Orthopädietechnik) kann daher keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch nach § 1 UWG gegen einen anderen Leistungserbringer (im Streitfall einen Apotheker) wegen fehlender Krankenkassenzulassung geltend machen.*)

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IBRRS 2003, 2540
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Unterschreitung der Mindessätze: Störerhaftung des AG

BGH, Urteil vom 15.05.2003 - I ZR 292/00

Die wettbewerbliche Haftung eines Dritten tritt bei Verstößen gegen Verbotsnormen, denen dieser selbst nicht unterworfen ist, jedenfalls dann nicht ein, wenn ihm die erforderliche Prüfung des Verhaltens desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung unmittelbar vorgenommen hat, insbesondere angesichts dessen Eigenverantwortung, nicht zuzumuten ist.*)

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2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

7. Wettbewerbsfragen ( Rn. 480)


1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

aa) Rechtsbruch (§§ 3 Abs. 1, 3a UWG) (GWB § 181 Rn. 96-99)