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BGH, Urteil vom 14.08.2008 - I ZB 39/08
30 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Beiträge gefunden |
IMR 2018, 217 | KG - Räumung nach Ende des Mietverhältnisses: Wie hoch ist der Streitwert? |
IVR 2016, 142 | LG München I - Vollstreckungserinnerung eines im Titel nicht genannten Untermieters - Rechtsmissbrauch |
IMR 2008, 395 | BGH - Auch ein Rechtsmissbrauch kann die Zwangsräumung verhindern! |
14 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 02.10.2012 - I ZB 78/11
Zulässigkeit der Herausgabe des Grundstücks ohne Räumung in der Zwangsvollstreckung.
VolltextBGH, Beschluss vom 12.07.2012 - V ZB 130/11
a) Der Antrag auf Erbringung einer Sicherheit ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein symbolischer Grundstückswert von 1 Euro festgesetzt worden ist.*)
b) Er ist auch nicht mit dem Anliegen zu rechtfertigen, rechtsmissbräuchliche Gebote abzuwenden. Lässt sich mit den im Zwangsversteigerungsverfahren verfügbaren Mitteln feststellen, dass ein Gebot rechtsmissbräuchlich ist, muss es zurückgewiesen werden.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 10.06.2010 - V ZB 192/09
Es stellt keinen Rechtsmissbrauch dar, wenn der Gläubiger die Zwangsversteigerung aus mehreren Grundpfandrechten betreibt und der ablösungsberechtigte Ehepartner des Schuldners hiervon lediglich das Recht mit dem besten Rang ablöst.*)
VolltextBGH, Urteil vom 14.08.2008 - I ZB 39/08
Die Räumungsvollstreckung darf nicht betrieben werden, wenn ein Dritter, der weder im Vollstreckungstitel noch in der diesem beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet ist, im Besitz der Mietsache ist. Dies gilt selbst dann, wenn der Verdacht besteht, dem Dritten sei der Besitz nur eingeräumt worden, um die Zwangsräumung zu vereiteln.*)
2 Nachrichten gefunden |
(24.07.2009) Wenn der Eigentümer einer Immobilie die erforderlichen rechtlichen Titel besitzt, dann ist die Räumungsvollstreckung des Objekts meistens kaum noch zu verhindern. Taucht jedoch plötzlich ein bisher nicht bekannter Untermieter auf, der ein Besitzrecht geltend macht, so kann daran die Räumung erst einmal scheitern. Das wurde nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS höchstrichterlich entschieden. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen I ZB 39/08)
mehr… IMR 2008, 395 BGH, 14.08.2008 - I ZB 39/08
Haus & Grund fordert Gesetzesänderung
(26.09.2008) Eine Räumungsvollstreckung darf nicht betrieben werden, wenn ein Dritter im Besitz der Mietsache ist, der weder im Vollstreckungstitel noch in der beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet ist. Dies gilt selbst dann, wenn der Verdacht besteht, dem Dritten sei der Besitz nur eingeräumt worden, um die Zwangsräumung zu vereiteln. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. August 2008 weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin (Az. I ZB 39/08).
mehr… BGH, 14.08.2008 - I ZB 39/08
8 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
2. Vollstreckung gegen im Titel nicht genannte Dritte (ZPO § 885 ZPO Rn. 24-28)
B. Entstehungsgeschichte und Zweck (ZPO § 940a ZPO Rn. 2-6)
E. Abs. 2 (gegen besitzende Dritte) (ZPO § 940a ZPO Rn. 15-16)
III. Sonstige Formen selbständiger Gebrauchsüberlassung (BGB § 540 Rn. 22-24)
2. Gebrauchsüberlassung an einen Dritten (BGB § 546 Rn. 96-101)