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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 63 S 220/11
LG Berlin, Urteil vom 17.07.2015 - 63 S 220/11
VolltextIBRRS 2012, 1051; IMRRS 2012, 0766
LG Berlin, Urteil vom 09.12.2011 - 63 S 220/11
Volltext16 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IMR 2015, 443 | LG Berlin - "Qualifizierter Mietspiegel" wird substanziiert bestritten: Sachverständigengutachten! |
IMR 2012, 225 | LG Berlin - Qualifizierter Mietspiegel: Wie kann dessen Vermutungswirkung widerlegt werden? |
12 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 21.11.2012 - VIII ZR 46/12
1. Auf die Prüfung, ob ein Mietspiegel die Anforderungen des § 558d Abs. 1 BGB erfüllt, kann im Bestreitensfall nicht schon deswegen verzichtet werden, weil der Mietspiegel von seinem Ersteller als qualifizierter Mietspiegel bezeichnet oder von der Gemeinde und/oder von den Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter als solcher anerkannt und veröffentlicht worden ist.*)
2. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels trägt diejenige Partei, die sich die Vermutung des § 558d Abs. 3 BGB zu Nutze machen will.*)
VolltextLG Berlin, Urteil vom 09.12.2011 - 63 S 220/11
1. Ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete verursacht einen erheblichen Aufwand, der nur dazu dient, eine Wohnung in die Mietspiegelspanne einzuordnen. Ein solcher Aufwand ist jedenfalls dann nicht gerechtfertigt, wenn zusätzlich zu dem qualifizierten Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt worden ist (BGB § 558d Abs. 1 ), eine Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung zur Verfügung steht.
2. Ein abgezogener, abgeschliffener und gewachster Dielenboden ist kein "hochwertiger Bodenbelag".
Volltext1 Nachricht gefunden |
(18.10.2016) Um eines kommt niemand herum, der ein Gebäude betritt: den Kontakt mit dem Fußboden. Mal besteht der Untergrund aus Holzdielen oder aus Parkett, mal aus Teppich oder sogar nur aus Beton. Doch egal, welcher Belag: Immer wieder kann es einen Rechtsstreit wegen des Bodens geben. Weil er für die darunter Wohnenden zu laut ist, weil jemand ...
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