Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 63 S 220/11


Beste Treffer:
IBRRS 2015, 2441; IMRRS 2015, 1055
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Berliner Mietspiegel 2009 hat keine Indizwirkung für die Miethöhe in Berlin-Mitte!

LG Berlin, Urteil vom 17.07.2015 - 63 S 220/11

Dokument öffnen Volltext

IBRRS 2012, 1051; IMRRS 2012, 0766
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Dielenboden: Kein "hochwertiger Bodenbelag"!

LG Berlin, Urteil vom 09.12.2011 - 63 S 220/11

Dokument öffnen Volltext

16 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 

Kostenloses ProbeaboOK
2 Beiträge gefunden
IMR 2015, 443 LG Berlin - "Qualifizierter Mietspiegel" wird substanziiert bestritten: Sachverständigengutachten!
IMR 2012, 225 LG Berlin - Qualifizierter Mietspiegel: Wie kann dessen Vermutungswirkung widerlegt werden?

12 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 0166; IMRRS 2013, 0119
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Bezeichnung als qualifizierter Mietspiegel reicht nicht!

BGH, Urteil vom 21.11.2012 - VIII ZR 46/12

1. Auf die Prüfung, ob ein Mietspiegel die Anforderungen des § 558d Abs. 1 BGB erfüllt, kann im Bestreitensfall nicht schon deswegen verzichtet werden, weil der Mietspiegel von seinem Ersteller als qualifizierter Mietspiegel bezeichnet oder von der Gemeinde und/oder von den Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter als solcher anerkannt und veröffentlicht worden ist.*)

2. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels trägt diejenige Partei, die sich die Vermutung des § 558d Abs. 3 BGB zu Nutze machen will.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 1051; IMRRS 2012, 0766
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Dielenboden: Kein "hochwertiger Bodenbelag"!

LG Berlin, Urteil vom 09.12.2011 - 63 S 220/11

1. Ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete verursacht einen erheblichen Aufwand, der nur dazu dient, eine Wohnung in die Mietspiegelspanne einzuordnen. Ein solcher Aufwand ist jedenfalls dann nicht gerechtfertigt, wenn zusätzlich zu dem qualifizierten Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt worden ist (BGB § 558d Abs. 1 ), eine Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung zur Verfügung steht.

2. Ein abgezogener, abgeschliffener und gewachster Dielenboden ist kein "hochwertiger Bodenbelag".

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 12

1 Nachricht gefunden
Urteile zum Themenkreis Fußboden: Teppich, Parkett, Schmutzmatte
(18.10.2016) Um eines kommt niemand herum, der ein Gebäude betritt: den Kontakt mit dem Fußboden. Mal besteht der Untergrund aus Holzdielen oder aus Parkett, mal aus Teppich oder sogar nur aus Beton. Doch egal, welcher Belag: Immer wieder kann es einen Rechtsstreit wegen des Bodens geben. Weil er für die darunter Wohnenden zu laut ist, weil jemand ...
Dokument öffnen mehr…