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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 6 U 151/16

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3 Beiträge gefunden
IBR 2017, 513 OLG Karlsruhe - Auch schlechte Angebote sind zuschlagsfähig!
VPR 2017, 186 OLG Karlsruhe - Erhöhte Transparenzanforderungen bei Vergabe von Energienetzkonzessionen!
VPR 2017, 169 OLG Karlsruhe - Auch schlechte Angebote sind zuschlagsfähig!

12 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 2260; VPRRS 2017, 0201
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch ein schlechtes Angebot kann die volle Punktzahl erhalten!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2017 - 6 U 151/16 Kart

1. Die Gründung eines kommunal geprägten Beteiligungsunternehmens, an dem die Gemeinde beteiligt ist, ist für sich allein genommen kein Beleg für eine unsachliche und nicht den Zielen des § 1 EnWG entsprechende Vorfestlegung der Kommune zugunsten desselben im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe von Wegenutzungsrechten. Ebenso wenig genügt allein der politische Wille zur Rekommunalisierung.*)

2. Es ist grundsätzlich mit dem Transparenzgebot vereinbar, dass ein Bewerber bei der Bewertung die volle Punktzahl erhält, weil die anderen Bewerber noch schlechtere oder keine Angebote zu diesem Unterkriterium abgegeben haben, obwohl er (absolut betrachtet) ein schlechtes Angebot abgegeben hat (sog. relative Bewertungsmethode, entgegen LG Stuttgart, 05.04.2016 - 41 O 43/14).*)

3. Wird die relative Bewertungsmethode angewandt, muss sich im Vorhinein bestimmen lassen, welchen Erfüllungsgrad (Zielerreichungsgrad) die Angebote bei den jeweiligen Unterkriterien aufweisen, um das jeweils beste Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad und die darauf zu machenden Abschläge für die schlechteren Angebote ermitteln zu können.*)

4. Beteiligt sich die Gemeinde durch ein Beteiligungsunternehmen selbst an dem Vergabeverfahren, so ist sie verpflichtet, den potenziellen Bietern die Bewertungsmethode zur Kenntnis zu bringen, anhand deren sie eine konkrete Bewertung der Angebote hinsichtlich der zuvor in den Auftragsdokumenten festgelegten Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung vornimmt, da andernfalls die Gefahr einer willkürlichen Auswahl bestünde. Der Wettbewerb als solcher sowie die Bieterunternehmen sind vor der Gefahr von Manipulationen durch Festlegen und Bekanntgeben transparenter Bewertungsmaßstäbe zu schützen.*)

5. Bewertet der Konzessionsgeber bei der Ausschreibung unter den Zielen des § 1 EnWG die Effizienz (hier: 17 Punkte) gegenüber der Preisgünstigkeit (hier: 11 Punkte) geringfügig besser, so ist dies nicht willkürlich und überschreitet nicht den eingeräumten Beurteilungsspielraum.*)




VPRRS 2017, 0205
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Effizienz vor Preisgünstigkeit?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2017 - 6 U 152/16 Kart

Bewertet der Konzessionsgeber bei der Ausschreibung unter den Zielen des § 1 EnWG die Effizienz (hier: 19 Punkte) gegenüber der Preisgünstigkeit (hier: 9 Punkte) mehr als doppelt so hoch, so ist dies willkürlich und überschreitet den eingeräumten Beurteilungsspielraum (Abgrenzung zu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.04.2017 - 6 U 151/16 Kart, VPRRS 2017, 0201).*)




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1 Nachricht gefunden
Geplante Stromnetzvergabe an Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG gestoppt
(05.04.2017) Die Städte Achern, Renchen, Rheinau sowie die Gemeinden Sasbach und Sasbachwalden dürfen derzeit keinen Stromkonzessionsvertrag mit der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG, an der sie selbst beteiligt sind, abschließen. Es muss erst eine neue Ausschreibung erfolgen, in der angegeben wird, nach welcher Methode der Abstand zwischen bestem Anbieter und nächstbestem Bewerber bewertet wurde.
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