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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 4 B 72.05


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 0711
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

BVerwG, Beschluss vom 29.11.2005 - 4 B 72.05

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18 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2006, 1351 BVerwG - Einzelhandel: Kann eine Verkaufsflächenerweiterung zum Wegfall der Genehmigung führen?

14 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2007, 0556
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Möbelmarkt: Antragsbefugnis der Nachbargemeinde

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.11.2006 - 1 MN 148/06

1. Setzt eine Gemeinde in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Sondergebiet für einen Möbelmarkt mit über 25.000 qm Gesamtverkaufsfläche fest, kann einer nur 8 km entfernten Nachbargemeinde regelmäßig die Antragsbefugnis für einen gegen den Bebauungsplan gerichteten Normenkontrollantrag nicht abgesprochen werden.*)

2. Zur Reichweite der den Gemeinden in § 2 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. BauGB 2004 durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen im Rahmen der Antragsbefugnis.*)

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IBRRS 2006, 3716
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Atypik in betrieblicher Hinsicht bei Discountern

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.2006 - 3 S 1726/05

1. Erteilt die Widerspruchsbehörde auf einen erfolgreichen Widerspruchsbescheid des Bauherrn die Baugenehmigung nicht selbst, sondern verpflichtet sie mittels Widerspruchsbescheid die untere Baurechtsbehörde zur Erteilung der Baugenehmigung, so ist für die auf eine Verletzung der Planungshoheit gestützte Anfechtungsklage der Gemeinde, die zugleich untere Baurechtsbehörde ist, die im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids bestehende Sach- und Rechtslage maßgeblich.*)

2. Die Betriebsform des Lebensmitteldiscounters entfernt sich hinsichtlich des Warenangebots nicht so weit von dem der Vermutung des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO zugrunde liegenden Regelfall des Lebensmittelsupermarktes mit einem breiten Warensortiment, dass zulasten der Betreiber von Lebensmitteldiscountern von einer Atypik in betrieblicher Hinsicht ausgegangen werden könnte.*)

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IBRRS 2006, 0711
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

BVerwG, Beschluss vom 29.11.2005 - 4 B 72.05

Es kommt weder für das Eingreifen der Regelvermutung nach § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO noch für deren Widerlegung darauf an, ob der Einzelhandelsbetrieb von vornherein in der nun zu beurteilenden Größe errichtet oder ob ein bestehender Betrieb nachträglich erweitert werden soll.*)

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IBRRS 2006, 0185
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einzelhandelsbetrieb: Berechnung der Verkaufsfläche

BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 10.04

1. Einzelhandelsbetriebe sind großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreiten.*)

2. Bei der Berechnung der Verkaufsfläche sind auch die Thekenbereiche, die vom Kunden nicht betreten werden dürfen, der Kassenvorraum (einschließlich eines Bereichs zum Einpacken der Ware und Entsorgen des Verpackungsmaterials) sowie ein Windfang einzubeziehen.*)

3. Da der Typus des der wohnungsnahen Versorgung dienenden Einzelhandelsbetriebs häufig nicht mehr allein anhand der Großflächigkeit bestimmt werden kann, kommt dem Gesichtspunkt der Auswirkungen in § 11 Abs. 3 BauNVO erhöhte Bedeutung zu.*)

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 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 14

1 Abschnitt im "Kröninger/Aschke/Jeromin, Baugesetzbuch mit Baunutzungsverordnung" gefunden

c) Prüfung der Auswirkungen (S. 2-4) (BauNVO § 11 Rn. 35-42)


2 Abschnitte im "König/Roeser/Stock, Baunutzungsverordnung" gefunden

c) Vermutungsregel (Abs. 3 S. 3) (BauNVO § 11 Rn. 74-77a)

a) Begriff (BauNVO § 11 Rn. 53-56d)