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3 Beiträge gefunden
IBR 2009, 1394 EuGH - EuGH: Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien!
IBR 1999, 193 VÜA Bund - Tariftreueerklärungen: Verstoß gegen deutsches und europäisches Recht
IBR 1993, 1 EuGH - EuGH kontrolliert niederländische Vergabe öffentlicher Bauaufträge!

65 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 1288; VPRRS 2010, 0118
VergabeVergabe
Dienstleistungsaufträgen über die betriebliche Altersvorsorge

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 14.04.2010 - Rs. C-271/08

1. Tarifvertraglich determinierte Rahmenvereinbarungen fallen grundsätzlich in den Geltungsbereich der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit fallen, und damit grundsätzlich auch in den Geltungsbereich der auf diese Grundfreiheiten gestützten Vergaberichtlinie.

2. Wird festgestellt, dass mit einer tarifvertraglich determinierten Rahmenvereinbarung gegen die Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG bzw. gegen die Richtlinie 2004/18/EG verstoßen worden ist, ist allerdings die besondere Stellung des Rechts auf Kollektivverhandlungen und der Tarifautonomie als soziale Grundrechte zu berücksichtigen. Dabei muss anhand der konkreten Umstände des Falls geprüft werden, ob diese Nichtbeachtung der Vergaberichtlinien auf die Ausübung der sozialen Grundrechte auf Kollektivverhandlungen und der Tarifautonomie zurückzuführen ist und, wenn ja, ob eine Einschränkung der Ausübung dieser sozialen Grundrechte durch die in den Vergaberichtlinien enthaltenen Verpflichtungen im Licht der Grundfreiheiten als gerechtfertigt zu betrachten ist.

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IBRRS 2009, 3719; VPRRS 2009, 0397
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Unterscheidung zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien!

EuGH, Urteil vom 12.11.2009 - Rs. C-199/07

Der Auftraggeber muss in seiner Vergabebekanntmachung zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien unterscheiden.

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IBRRS 2009, 1925; VPRRS 2009, 0136
VergabeVergabe
Errichtung und Nutzungsüberlassung von Messehallen: Vergaberecht?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 04.06.2009 - Rs. C-536/07

Zu der Frage, ob ein Vertrag über die Errichtung und die anschließende dreißigjährige Nutzungsüberlassung von vier Messehallen samt Anbauten und Infrastruktur dem Vergaberecht unterliegt.

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IBRRS 2009, 3196; VPRRS 2009, 0281
VergabeVergabe
Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt Vergaberecht

VK Sachsen, Beschluss vom 06.03.2009 - 1/SVK/001-09

1. Vergibt ein öffentlich-rechtlicher Aufgabenträger in Sachsen die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport) an einen privaten Unternehmer, so unterliegt dies dem Vergaberecht, weil der private Unternehmer bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe nicht hoheitlich tätig wird und deshalb eine aus Art. 45, 55 EG-Vertrag abzuleitende vergaberechtliche Bereichsausnahme nicht vorliegt.*)

2. Die Vorschriften des GWB regeln abschließend den Rechtsschutz für Vergabestreitigkeiten über öffentliche Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Der Gesetzgeber hat die Zuständigkeit für die Nachprüfung der Vergabestreitigkeiten, die in den Geltungsbereich der umzusetzenden vergaberechtlichen Richtlinien des Gemeinschaftsrechts fallen, im VgRÄG abschließend geregelt. Rechte aus § 97 Abs. 7 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können außer vor der Vergabeprüfstelle nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden (§ 104 Abs. 2 GWB).*)

3. Die Antragsbefugnis entsprechend § 107 Abs. 2 GWB ist trotz unterlassener Angebotsabgabe zu bejahen, wenn der Unternehmer gerade durch den gerügten Verfahrensfehler an der Abgabe des Angebots gehindert worden ist.*)

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IBRRS 2009, 1140; VPRRS 2009, 0089
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Zulässige Zuschlagskriterien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.01.2009 - Verg 59/08

1. Bei den Kriterien "Plausibilität des Angebots" und "Machbarkeit der Leistung" handelt es sich nicht um zulässige Zuschlagskriterien im Sinne des § 25a VOL/A.

2. Keinesfalls kann die Vergabestelle in den Verdingungsunterlagen über die eindeutig in der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise hinausgehen. Unklarheiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Zur Wirksamkeit einzelner Klauseln in den Verdingungsunterlagen.

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IBRRS 2009, 2030; VPRRS 2009, 0157
VergabeVergabe
Vergabe von Rettungsdienstleistungen an Privatunternehmer

VK Sachsen, Beschluss vom 09.09.2008 - 1/SVK/046-08

1. Vergibt ein öffentlich-rechtlicher Aufgabenträger in Sachsen die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport) an einen privaten Unternehmer, so unterliegt dies dem Vergaberecht, weil der private Unternehmer bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe nicht hoheitlich tätig wird und deshalb eine aus Art. 45, 55 EG-Vertrag abzuleitende vergaberechtliche Bereichsausnahme nicht vorliegt.*)

2. Die Vorschriften des GWB regeln abschließend den Rechtsschutz für Vergabestreitigkeiten über öffentliche Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Der Gesetzgeber hat die Zuständigkeit für die Nachprüfung der Vergabestreitigkeiten, die in den Geltungsbereich der umzusetzenden vergaberechtlichen Richtlinien des Gemeinschaftsrechts fallen, im VgRÄG abschließend geregelt. Rechte aus § 97 Abs. 7 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können außer vor der Vergabeprüfstelle nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden (§ 104 Abs. 2 GWB).*)

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IBRRS 2008, 3281; VPRRS 2008, 0359
VergabeVergabe
Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht

VK Sachsen, Beschluss vom 29.08.2008 - 1/SVK/042-08

1. Vergibt ein öffentlich-rechtlicher Aufgabenträger in Sachsen die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport) an einen privaten Unternehmer, so unterliegt dies dem Vergaberecht, weil der private Unternehmer bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe nicht hoheitlich tätig wird und deshalb eine aus Art. 45, 55 EG-Vertrag abzuleitende vergaberechtliche Bereichsausnahme nicht vorliegt.*)

2. Die Vorschriften des GWB regeln abschließend den Rechtsschutz für Vergabestreitigkeiten über öffentliche Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Der Gesetzgeber hat die Zuständigkeit für die Nachprüfung der Vergabestreitigkeiten, die in den Geltungsbereich der umzusetzenden vergaberechtlichen Richtlinien des Gemeinschaftsrechts fallen, im VgRÄG abschließend geregelt. Rechte aus § 97 Abs. 7 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können außer vor der Vergabeprüfstelle nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden (§ 104 Abs. 2 GWB).*)

3. Nach Auffassung der Vergabekammer ist der Entscheidung des BGH (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06) nicht zu entnehmen, dass fehlende Nachweise bei entsprechender Selbstbindung des Auftraggebers von allen Bietern nachgefordert werden dürfen. Andernfalls hätte es der Auftraggeber in der Hand, je nach Ergebnis der Submission zu entscheiden, ob eine Nachforderung oder eine Aufhebung gewählt wird und könnte damit einen Bieter bevorzugen oder benachteiligen.*)

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IBRRS 2009, 0548; VPRRS 2009, 0038
VergabeVergabe
Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht

VK Sachsen, Beschluss vom 29.08.2008 - 1/SVK/041-08

1. Vergibt ein öffentlich-rechtlicher Aufgabenträger in Sachsen die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport) an einen privaten Unternehmer, so unterliegt dies dem Vergaberecht, weil der private Unternehmer bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe nicht hoheitlich tätig wird und deshalb eine aus Art. 45, 55 EG-Vertrag abzuleitende vergaberechtliche Bereichsausnahme nicht vorliegt.*)

2. Die Vorschriften des GWB regeln abschließend den Rechtsschutz für Vergabestreitigkeiten über öffentliche Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Der Gesetzgeber hat die Zuständigkeit für die Nachprüfung der Vergabestreitigkeiten, die in den Geltungsbereich der umzusetzenden vergaberechtlichen Richtlinien des Gemeinschaftsrechts fallen, im VgRÄG abschließend geregelt. Rechte aus § 97 Abs. 7 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können außer vor der Vergabeprüfstelle nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden (§ 104 Abs. 2 GWB).*)

3. Nach Auffassung der Vergabekammer ist der Entscheidung des BGH (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06) nicht zu entnehmen, dass fehlende Nachweise bei entsprechender Selbstbindung des Auftraggebers von allen Bietern nachgefordert werden dürfen. Andernfalls hätte es der Auftraggeber in der Hand, je nach Ergebnis der Submission zu entscheiden, ob eine Nachforderung oder eine Aufhebung gewählt wird und könnte damit einen Bieter bevorzugen oder benachteiligen.*)

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IBRRS 2008, 0221; VPRRS 2008, 0024
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine nachträgliche Festlegung von Gewichtung oder Unterkriterien!

EuGH, Urteil vom 24.01.2008 - Rs. C-532/06

Der öffentliche Auftraggeber darf im Rahmen eines Vergabeverfahrens nicht nachträglich Gewichtungskoeffizienten und Unterkriterien für die in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung genannten Zuschlagskriterien festlegen.

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IBRRS 2007, 4299; VPRRS 2007, 0344
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Gesetzliche Pflicht zur Tariftreueerklärung zulässig?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 20.09.2007 - Rs. C-346/06

1. Die Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und Art. 49 EG-Vertrag sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie dem Niedersächsischen Landesvergabegesetz nicht entgegenstehen, die die Zuschlagsempfänger und mittelbar ihre Subunternehmer unter Androhung von Sanktionen, die bis zur Kündigung des Vertrags über die Bauleistungen gehen können, verpflichtet, entsandten Arbeitnehmern bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu zahlen, wenn der Tarifvertrag, auf den sich die Regelung bezieht, nicht für allgemein verbindlich erklärt worden ist.*)

2. Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob diese Regelung den entsandten Arbeitnehmern einen tatsächlichen Vorteil verschafft, der deutlich zu ihrem sozialen Schutz beiträgt, und ob bei der Durchführung der Rechtsvorschrift der Grundsatz der Transparenz der Bedingungen für die Ausführung des betreffenden öffentlichen Auftrags beachtet wird.*)

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VPRRS 2007, 0457
VerkehrVerkehr
Was ist unter dem Begriff "Ausführungsfrist" zu verstehen?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.07.2007 - VK 26/07

1. Setzt eine Vergabestelle einem Bieter als Antwort auf eine Rüge eine Frist, bis zu deren Ablauf sie die Rüge als ausgeräumt betrachte sofern sie keine gegenteilige Rückäußerung erhalte, so ist dies grundsätzlich unbeachtlich. Eine Vergabestelle hat durch eine derartige Fristsetzung nicht die Möglichkeit, sich einer Rüge zu entledigen.*)

2. Unter dem Begriff "Ausführungsfrist" im Sinne des § 11 Nr. 1 VOL/A ist auch die Frist für den Beginn der Ausführung zu verstehen. Die Ausführungsfrist ist dann ausreichend, wenn diese dem Auftragnehmer genügend Zeit lässt, die zu vergebende Leistung zu planen, notwendige Materialien zu beschaffen und die Leistung selbst zu erbringen.*)

3. Ergibt sich aus den Vergabeunterlagen nicht eindeutig, dass eine bestimmte Angabe oder Erklärung mit dem Angebot vorliegen muss, so kann deren Fehlen bei Angebotsabgabe den Ausschluss des Angebots nicht rechtfertigen.*)

4. Die Prüfung der Eignung der Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen einerseits und der Zuschlag des Auftrags andererseits stellen zwei verschiedene Vorgänge dar. Die Zuverlässigkeit darf nicht ein zweites Mal in die spätere Prüfungs- und Wertungsphase einfließen. Nach Bejahung der generellen Eignung darf die Zuverlässigkeit des Bieters nicht als "Mehr an Eignung" als entscheidendes Kriterium für den Zuschlag berücksichtigt werden.*)

5. Die gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Kostenschuldner ist zwingende Rechtsfolge der Erhebung der Gebühren. Das der nach § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB der Vergabekammer eingeräumte Ermessen, von der (ganzen oder teilweisen) Erhebung der Gebühren abzusehen, erstreckt sich nicht auf die vom Gesetz angeordnete gesamtschuldnerische Haftung. Für Billigkeitserwägungen ist im Rahmen der kraft Gesetzes zu erfolgenden Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung für die Kosten kein Raum.*)

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IBRRS 2007, 0149; IMRRS 2007, 0085
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Fristlose Kündigung: Gründe genau aufführen!

LG Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2006 - 19 T 33/06

Eine fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist dann möglich, wenn es einer Vertragspartei aus wichtigem Grund nicht mehr zumutbar ist, die normale Beendigung des Mietverhältnisses abzuwarten. Für die Wirksamkeit der Kündigung müssen diese wichtigen Gründe aber genau und detailliert aufgeführt sein.

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IBRRS 2005, 2839; VPRRS 2005, 0565
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Einführung neuer Vergabekriterien vor Öffnung der Angebotsumschläge?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 08.09.2005 - Rs. C-331/04

1. Die Artikel 36 Absatz 2 der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG und 34 Absatz 2 der Sektorenrichtlinie 93/38/EWG verpflichten die Vergabestelle, in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen die Zuschlagskriterien detailliert anzugeben, ohne dass die Vergabekommission befugt wäre, andere Maßnahmen als die Anwendung dieser Kriterien vorzunehmen, da ihr auch vor der Öffnung der Umschläge mit den Angeboten jede Einführung neuer Kriterien verboten ist.*)

2. Erweist es sich als unmöglich, solche Kriterien in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen in absteigender Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung zu bestimmen, erlauben es die genannten Vorschriften der Vergabekommission nicht, dies nachträglich zu tun; sie darf dies auch nicht vor der Öffnung der Umschläge, weil sie sich keine Vorschriften geben darf, um diesen Eingriff zu regeln, und die ursprüngliche Punktevergabe nicht zwischen den verschiedenen Kriterien umverteilen und entsprechend ihrem jeweiligen Wert ordnen darf.*)

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IBRRS 2005, 2541; VPRRS 2005, 0494
VergabeVergabe
Verdacht eines zu niedrigen Angebotes

EuG, Urteil vom 06.07.2005 - Rs. T-148/04

1. Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Kommission bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines ausgeschriebenen Auftrags zu berücksichtigen sind, über einen weiten Spielraum; die Kontrolle durch das Gericht muss sich auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensvorschriften und die Begründungspflicht beachtet worden sind, der Sachverhalt richtig ermittelt wurde und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt.

2. Der Bewertungsausschuss ist nur dann, wenn er ein Angebot im Sinne des Art. 139 Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung als ungewöhnlich niedrig ansieht, verpflichtet, gegebenenfalls vor dessen Ablehnung Aufklärung über die Einzelposten des Angebots zu verlangen, die er für angezeigt hält.

3. Nach ständiger Rechtsprechung muss nicht jedes Vergabekriterium, das der Auftraggeber festgelegt hat, um das wirtschaftlich günstigste Angebot zu ermitteln, zwangsläufig rein wirtschaftlicher Art sein, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Faktoren, die nicht rein wirtschaftlich sind, sich auf den Wert eines Angebots für diesen Auftraggeber auswirken können.

4. Weder die Haushaltsordnung noch die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung verlangen, dass ein Bieter tatsächlich zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots über das Personal verfügt, das zur Durchführung eines möglichen künftigen Vertrages erforderlich ist.

5. Zu der Frage, wann die Anwendung des Verhandlungsverfahrens gerechtfertigt ist.

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IBRRS 2006, 0577; VPRRS 2006, 0093
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Realisierungswettbewerb: Muss erster Preisträger beauftragt werden?

VK Südbayern, Beschluss vom 19.05.2005 - 18-04/05

1. Nach § 25 Abs. 9 VOF sollen bei Realisierung der Wettbewerbsaufgabe einem oder mehreren der Preisträger die weitere Planungsleistungen nach Maßgabe der GRW 1995 übertragen werden. Daraus kann keine Verpflichtung des Auslobers hergeleitet werden, den ersten Preisträger mit der weiteren Planung beauftragen zu müssen. Der Auslober muss nur unter den Preisträgern einen oder mehrere für den weiteren Planungsauftrag auswählen.*)

2. Die Vergabestelle verstößt jedoch gegen das Transparenzgebot, wenn die Vergabeakte keinen den Anforderungen des § 18 VOF entsprechenden Vergabevermerk über die Auswertung und Bewertung der Angebote der Bewerber enthält, die die Vergabestelle aus dem Bieterkreis für Verhandlungsgespräche ausgewählt hat.*)

3. Wenn es sich wie im vorliegenden Fall um ein Verhandlungsverfahren handelt, ist nicht notwendigerweise ein zusammenhängender Vergabevermerk zu fordern. § 18 VOF ist aber wie § 30 VOB/A und § 30 VOL/A dahingehend auszulegen, dass das Vergabeverfahren und alle wesentlichen Entscheidungen laufend und in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren sind.*)

4. § 16 Abs. 3 VOF verpflichtet die Auftraggeber in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung alle Auftragskriterien anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung.

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IBRRS 2005, 1877
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vorgehen gegen illegale bauliche Anlagen

VG Oldenburg, Urteil vom 21.04.2005 - 4 A 59/03

Das aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgende Gebot einer gleichmäßigen Gesetzesanwendung erfordert sowohl hinsichtlich der Grundverfügung als auch hinsichtlich der Vollstreckung ein systematisches Vorgehen der Behörden gegen alle im räumlichen und sachlichen Zusammenhang vorhandenen, vergleichbaren illegalen baulichen Anlagen.

Das schließt nicht aus, dass auch ein zunächst isoliertes Vorgehen nach Lage des Einzelfalles sachgerecht und willkürfrei erscheinen kann, so z. B., wenn die Behörde zeitnah auf jüngste illegale Bautätigkeit reagiert.

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IBRRS 2005, 0136; VPRRS 2005, 0019
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergaberecht und interkommunale Vereinbarungen

EuGH, Urteil vom 13.01.2005 - Rs. C-84/03

1. Der Begriff "Einrichtung des öffentlichen Rechts", der als Begriff des Gemeinschaftsrechts in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich auszulegen ist, wird durch die ausschließliche Berücksichtigung der drei in Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Lieferkoordinierungsrichtlinie 93/36/EWG und Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG kumulativ aufgeführten Tatbestandsmerkmale funktionell bestimmt.

2. Daraus folgt, dass für die etwaige Einstufung einer privatrechtlich organisierten Einrichtung als Einrichtung des öffentlichen Rechts ausschließlich zu prüfen ist, ob die betreffende Einrichtung die drei kumulativen Tatbestandsmerkmale von Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Lieferkoordinierungsrichtlinie 93/36/EWG und Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG erfüllt, wobei die privatrechtliche Rechtsform der Einrichtung kein Kriterium darstellt, das für sich allein deren Einstufung als öffentlicher Auftraggeber im Sinne dieser Richtlinien ausschließen könnte.

3. Nach Artikel 1 Buchstabe a der Lieferkoordinierungsrichtlinie 93/36/EWG genügt es grundsätzlich, dass der Vertrag zwischen einer Gebietskörperschaft und einer rechtlich von dieser verschiedenen Person geschlossen wird, damit er einen öffentlichen Liefer- oder Bauauftrag darstellt. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die Gebietskörperschaft über die betreffende Person eine Kontrolle wie über ihre eigenen Dienststellen ausübt und diese Person zugleich im Wesentlichen für die sie kontrollierende Gebietskörperschaft oder Gebietskörperschaften tätig ist.

4. Aufgrund der Übereinstimmung, die zwischen den Definitionsmerkmalen eines Auftrags – abgesehen von dessen Gegenstand – in der Lieferkoordinierungsrichtlinie 93/36/EWG und der Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG besteht, gilt dies auch für die von der Richtlinie 93/37/EWG erfassten Vereinbarungen zwischen Verwaltungen.

5. Wie sich insbesondere aus der zwölften Begründungserwägung der Lieferkoordinierungsrichtlinie 93/36/EWG und der achten Begründungserwägung der Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG ergibt, hat das Verhandlungsverfahren Ausnahmecharakter und darf nur in bestimmten, genau festgelegten Fällen zur Anwendung gelangen. Aus diesem Grund bestimmen die Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a der Lieferkoordinierungsrichtlinie 93/36/EWG und 7 Absatz 3 Buchstabe a der Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG abschließend die Fälle, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Vergabebekanntmachung angewandt werden kann.

6. Die Ausnahmen von den Vorschriften, die die Wirksamkeit der Rechte nach dem Vertrag im Bereich der öffentlichen Bauaufträge gewährleisten sollen, sind eng auszulegen. Die Mitgliedstaaten können daher weder Tatbestände für die Anwendung des Verhandlungsverfahrens schaffen, die in den genannten Richtlinien nicht vorgesehen sind, noch die ausdrücklich in diesen Richtlinien vorgesehenen Tatbestände um neue Bestimmungen ergänzen, die die Anwendung des genannten Verfahrens erleichtern, da sie sonst die praktische Wirksamkeit der betreffenden Richtlinien beseitigen würden.

7. Bei der Vergabe von Lieferaufträgen für einheitliche Güter darf das Verhandlungsverfahren nur in den in Artikel 6 Absätze 2 und 3 der Lieferkoordinierungsrichtlinie 93/36/EWG abschließend aufgezählten Fällen zur Anwendung gelangen.

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IBRRS 2004, 3824; VPRRS 2004, 0599
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verbalisierung einer Bewertungsmatrix

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.11.2004 - 203-VgK-49/2004

1. Die Fixierung des Schwellenwertes muss das Ergebnis einer seriösen Prognose sein, die der Auftraggeber vor Einleitung des Vergabeverfahrens zu machen hat.

2. Für die Rüge vermeintlicher Mängel einer Leistungsbeschreibung im VOF-Verfahren wie etwa fehlende Angaben zur Festlegung der anrechenbaren Kosten, der maßgeblichen Honorarzone und der Leistungsphasen, deren Vergabe beabsichtigt ist, bedarf es keiner anwaltlichen Beratung.

3. Eine Bewertungsmatrix kann im VOF-Verfahren einen Vergabevermerk nicht völlig ersetzen. Vielmehr muss wenigstens kurz erläutert werden, warum welcher Bieter für welches Kriterium welche Punkte erzielt hat.

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IBRRS 2004, 3510; VPRRS 2004, 0488
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mitwirkung bei der Vergabe: Bieter-Ausschluss?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 11.11.2004 - Rs. C-21/03

1. Die Richtlinie 97/52/EG und die Richtlinie 98/4/EG stehen einer nationalen Regelung nicht entgegen, wonach jeder, der mit der Erforschung, der Erprobung, der Prüfung oder der Entwicklung von Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen befasst war, systematisch die Möglichkeit verliert, einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot für diese Ausschreibungen abzugeben. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Privatperson oder um ein staatliches Unternehmen handelt, die oder das an der Vorbereitung beteiligt war.

2. Die Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG und die Sektorenrechtmittelrichtlinie 92/13/EWG stehen einer nationalen Regelung entgegen, wonach der Auftraggeber ein Unternehmen, das mit einer Person verbunden ist, die im Rahmen der Vorbereitung der Ausschreibung mit der Erforschung und der Erprobung befasst war, bis zum Ende des Verfahrens zur Prüfung der Angebote von der Teilnahme an dem Verfahren oder von der Abgabe eines Angebots ausschließen kann, obwohl das Unternehmen versichert, dass ihm hieraus kein ungerechtfertigter Vorteil erwachse, der geeignet wäre, den normalen Wettbewerb zu verfälschen.

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IBRRS 2004, 3511; VPRRS 2004, 0489
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Mitwirkung bei der Vergabe: Bieter-Ausschluss?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 11.11.2004 - Rs. C-34/03

1. Die Richtlinie 97/52/EG und die Richtlinie 98/4/EG stehen einer nationalen Regelung nicht entgegen, wonach jeder, der mit der Erforschung, der Erprobung, der Prüfung oder der Entwicklung von Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen befasst war, systematisch die Möglichkeit verliert, einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot für diese Ausschreibungen abzugeben. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Privatperson oder um ein staatliches Unternehmen handelt, die oder das an der Vorbereitung beteiligt war.

2. Die Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG und die Sektorenrechtmittelrichtlinie 92/13/EWG stehen einer nationalen Regelung entgegen, wonach der Auftraggeber ein Unternehmen, das mit einer Person verbunden ist, die im Rahmen der Vorbereitung der Ausschreibung mit der Erforschung und der Erprobung befasst war, bis zum Ende des Verfahrens zur Prüfung der Angebote von der Teilnahme an dem Verfahren oder von der Abgabe eines Angebots ausschließen kann, obwohl das Unternehmen versichert, dass ihm hieraus kein ungerechtfertigter Vorteil erwachse, der geeignet wäre, den normalen Wettbewerb zu verfälschen.

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IBRRS 2004, 3528; VPRRS 2004, 0493
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Landesversicherungsanstalten sind öffentliche Auftraggeber

BayObLG, Beschluss vom 21.10.2004 - Verg 17/04

1. Die Landesversicherungsanstalt für Ober- und Mittelfranken ist öffentliche Auftraggeberin im Sinn des § 98 Nr. 2 GWB. *)

2. Verlangt der Auftraggeber das Angebot eines Listenpreises, entspricht ein Angebot mit einem für den Einzelfall kalkuliertem Preis nicht diesen Anforderungen; es ist zwingend auszuschließen. *)

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IBRRS 2005, 2654; VPRRS 2005, 0515
VergabeVergabe
Zwingende Prüfungsreihenfolge der Angebote

VK Südbayern, Beschluss vom 21.09.2004 - 54-08/04

1. Nach dem systematischen Aufbau des § 25 VOL/A muss der öffentliche Auftraggeber als erstes prüfen, welche Angebote zwingend auszuschließen sind. In der zweiten Phase ist die Eignung der Bieter zu beurteilen, anschließend in der 3. Phase die Angemessenheit der Angebotspreise zu werten und in der 4. Phase die Auswahl des unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichsten Angebots zu treffen. Bei der Wertung der Angebote ist dabei auf die klare Trennung der einzelnen Wertungsschritte zu achten. Bei der Ermittlung desjenigen Angebots, auf das der Zuschlag zu erteilen ist, muss zwischen den bieterbezogenen Eignungskriterien und den angebotsbezogenen Zuschlagskriterien, die die letzte Wertungsphase betreffen, strikt unterschieden werden.*)

2. Nach § 25 Nr. 3 VOL/A ist der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Bestimmung ist zusammen mit § 9 a VOL/A zu sehen, wonach die Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung alle Zuschlagskriterien angeben, deren Verwendung sie vorsehen, und zwar möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung. Die damit bezweckte Vorhersehbarkeit des Wertungsmaßstabs und der Schutz der Bieter vor Willkür (vgl. BGH NJW 1998, 3644/3646) schließen es aus, dass der Auftraggeber nachträglich von den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien abweicht. Das bedeutet grundsätzlich, dass die angegebenen Kriterien berücksichtigt werden müssen, während andere als die angegebenen Kriterien nicht berücksichtigt werden dürfen.*)

3. Nach § 6 Nr. 3 VOL/A dürfen Sachverständige weder mittelbar noch unmittelbar an der betreffenden Vergabe beteiligt sein. Unmittelbare Beteiligung bedeutet, dass der betreffende Sachverständige Inhaber oder Leiter eines Unternehmens ist, das sich am Wettbewerb um den zu vergebenden Auftrag beteiligt (vgl. Daub/Eberstein, VOL/A, 5. Aufl., Rdnr. 18 zu § 6 VOL/A). Mittelbar beteiligt sich jeder Sachverständige, der bewusst oder unbewusst dazu neigen kann, die mit der Vergabe zusammenhängenden Fragen nicht ganz frei von subjektiven Einflüssen zu betrachten (vgl. Daub/Eberstein, VOL/A, 5. Aufl., Rdnr. 23 zu § 6 VOL/A).*)

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IBRRS 2004, 2264; VPRRS 2004, 0295
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anforderungen an die Antragsbefugnis

BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

1. Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren.

2. Macht der Bieter geltend, dass durch unklare Ausschreibungsunterlagen ein Verstoß gegen die Chancengleichheit vorliegt, ist ein (drohender) Schadenseintritt im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ohne Weiteres dargelegt.

3. Zu den Voraussetzungen der Pflicht zur Vorlage an den EuGH.

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IBRRS 2004, 1484; VPRRS 2004, 0245
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VergabeVergabe
Zuschlagskriterien für öffentliche Bauaufträge

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 01.07.2004 - Rs. C-247/02

1. Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge ist dahin auszulegen, dass er den einzelnen öffentlichen Auftraggebern die Entscheidung überlässt, entweder den niedrigsten Preis oder das wirtschaftlich günstigste Angebot als Kriterium für den Zuschlag eines Auftrags vorzusehen. Der nationale Richter hat diese Vorschrift zudem im Lichte des Grundsatzes des freien Wettbewerbs im Sinne von Artikel 81 EG auszulegen.*)

2. Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 93/37/EWG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die dem öffentlichen Auftraggeber bei offenen und nicht offenen Vergabeverfahren für öffentliche Bauaufträge die Entscheidung für das Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots dadurch verbietet, dass sie generell nur das Kriterium des niedrigsten Preises vorschreibt.*)

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IBRRS 2004, 1691; VPRRS 2004, 0268
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VergabeVergabe
Wenn öffentlicher AG, dann auch Vergaberecht!

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 24.06.2004 - Rs. C-126/03

1. Die Stadt München ist eine Gebietskörperschaft und damit nach der Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie per definitionem ein öffentlicher Auftraggeber.

2. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist die Auftraggebereigenschaft entscheidend für die Anwendbarkeit der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG, ohne dass es darauf ankommt, worauf sich der Auftrag bezieht. Der Auftragsgegenstand braucht nicht mit der Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben der Körperschaft des öffentlichen Rechts in Zusammenhang zu stehen, er kann sich vielmehr auch auf die Tätigkeiten beziehen, die keinen öffentlichen Charakter haben.

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IBRRS 2004, 3337
Waren/GüterWaren/Güter
Nachprüfungsantrag unzulässig bei Rügepflichtverletzung

VK Lüneburg, Beschluss vom 07.06.2004 - 203-VgK-16/2004

1. Ein Anbieter soll Vergabefehler nicht auf Vorrat sammeln. Nach der Vorschrift des § 107 Abs. 3 GWB muss ein Bieter oder Bewerber rügen, sobald er im Vergabeverfahren einen vermeintlichen Fehler entdeckt.

2. Eine Bewertungsmatrix kann den Entscheidungsvermerk in der Vergabeakte ergänzen und präzisieren, sie kann den Vergabevermerk nicht völlig ersetzen. In der Vergabeakte muss wenigstens kurz erläutert werden, warum welcher Bieter für welches Kriterium welche Punkte erzielt hat.

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IBRRS 2004, 3163; IMRRS 2004, 1939
ImmobilienImmobilien
Gewerbsmäßige Vermietung einer Ferienwohnung

BFH, Urteil vom 14.01.2004 - X R 7/02

1. Die Vermietung einer Ferienwohnung erfolgt im Regelfall dann gewerbsmäßig, wenn sie in einem Feriengebiet im Verbund mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen Wohnungsanlage liegt, für eine kurzfristige und spontane Vermietung an wechselnde Mieter geworben wird sowie zudem ständig Personal in der Wohnanlage anwesend oder zumindest ohne großen Zeitaufwand erreichbar ist, um das Mietverhältnis mit nicht vorangemeldeten Interessenten zu schließen. Ein gewerblicher Charakter der Vermietung kann sich aber auch aus erbrachten Zusatzleistungen ergeben, die eine unternehmerische Organisation erfordern.

2. Eine erwerbsmäßige Vermietung einer Ferienwohnung ist nicht deshalb auszuschließen, weil die Rezeption der Wohnungsanlage nicht ständig besetzt ist.

3. Die Zwischenschaltung eines gewerblichen Vermittlers zur Vornahme der für die Vermietung erforderlichen Maßnahmen führt nicht zwangsläufig dazu, dass deshalb auch der Vermieter eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.

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IBRRS 2003, 3032; VPRRS 2003, 0656
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VergabeVergabe
Besondere Gewichtung von Umweltschutzkriterien

EuGH, Urteil vom 04.12.2003 - Rs. C-448/01

1. Die für die Vergabe öffentlicher Aufträge geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts verwehren es einem öffentlichen Auftraggeber nicht, im Rahmen der Beurteilung des wirtschaftlich günstigsten Angebots für die Vergabe eines Auftrags für die Lieferung von Strom ein mit 45 % gewichtetes Zuschlagskriterium festzulegen, das die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern verlangt, wobei der Umstand unerheblich ist, dass sich mit diesem Kriterium das angestrebte Ziel möglicherweise nicht erreichen lässt.

Dagegen steht diese Regelung einem solchen Kriterium entgegen, soweit es

- nicht mit Anforderungen verbunden ist, die eine effektive Nachprüfung der Richtigkeit der in den Angeboten enthaltenen Angaben erlauben, und

- von den Bietern die Angaben verlangt, wie viel Strom aus erneuerbaren Energieträgern sie an einen nicht näher eingegrenzten Abnehmerkreis liefern können, und demjenigen Bieter die höchste Punktezahl zuerkennt, der die größte Menge angibt, wobei nur die Liefermenge gewertet wird, die die Menge des im Rahmen des ausgeschriebenen Auftrags zu erwartenden Verbrauchs übersteigt.

Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob das Zuschlagskriterium ungeachtet dessen, dass der öffentliche Auftraggeber keinen bestimmten Liefertermin festgelegt hat, hinreichend klar gefasst ist, um den Erfordernissen der Gleichbehandlung und der Transparenz der Verfahren zur Vergabe der öffentlichen Aufträge zu genügen.*)

2. Die für die Vergabe öffentlicher Aufträge geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts verpflichten den öffentlichen Auftraggeber, die Ausschreibung zu widerrufen, wenn sich eine Entscheidung bezüglich eines der von ihm festgelegten Zuschlagskriterien im Nachprüfungsverfahren nach Artikel 1 der Richtlinie 89/665/EWG als rechtswidrig erweist und deshalb von der Nachprüfungsinstanz für nichtig erklärt wird.*)

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IBRRS 2003, 2726; VPRRS 2003, 0616
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VergabeVergabe
Bedingungen für die Bewertung eines Änderungsvorschlages

EuGH, Urteil vom 16.10.2003 - Rs. C-421/01

1. Artikel 19 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, wonach ein Auftraggeber die Mindestanforderungen zu erläutern hat, die Änderungsvorschläge erfüllen müssen, ist nicht entsprochen, wenn die Verdingungsunterlagen lediglich auf eine nationale Rechtsvorschrift verweisen, die das Kriterium aufstellt, dass mit dem Alternativvorschlag die Erbringung einer qualitativ gleichwertigen Leistung wie derjenigen sichergestellt ist, die Gegenstand der Ausschreibung ist.*)

2. Artikel 30 der Richtlinie 93/37/EWG findet nur auf solche Änderungsvorschläge Anwendung, die vom Auftraggeber im Einklang mit Artikel 19 dieser Richtlinie berücksichtigt worden sind.*)

3. Der öffentliche Auftraggeber muss in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen erläutern, die Änderungsvorschläge erfüllen müssen, um sie bei der Wertung berücksichtigen zu können.




IBRRS 2003, 1519; VPRRS 2003, 0458
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VergabeVergabe
Zulässige Zuschlagskriterien

EuGH, Urteil vom 19.06.2003 - Rs. C-315/01

1. Es verstößt nicht gegen die Rechtsmittelrichtlinie, wenn im Rahmen eines von einem Bieter zwecks späterer Erlangung von Schadensersatz eingereichten Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidung über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags die für das Nachprüfungsverfahren zuständige Instanz von Amts wegen die rechtswidrigen Aspekte einer anderen Auftraggeberentscheidung als der vom Bieter angefochtenen aufgreift. Es verstößt jedoch gegen diese Richtlinie, wenn die genannte Instanz den Antrag des Bieters mit der Begründung abweisen kann, dass das Vergabeverfahren wegen der von Amts wegen aufgegriffenen rechtswidrigen Aspekte auf jeden Fall rechtswidrig gewesen sei und ein eventueller Schaden für den Bieter somit auch ohne die von ihm behauptete Rechtswidrigkeit eingetreten wäre.

2. Es verstößt gegen die Lieferkoordinierungsrichtlinie, wenn im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Lieferauftrags der Auftraggeber die Zahl der Referenzen über die von den Bietern anderen Kunden angebotenen Produkte nicht als Kriterium für die Prüfung der fachlichen Eignung der Bieter zur Durchführung des betreffenden Auftrags, sondern als Zuschlagskriterium berücksichtigt.

3. Es verstößt gegen die Lieferkoordinierungsrichtlinie, wenn im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Lieferauftrags das Erfordernis, dass der Auftraggeber den Ausschreibungsgegenstand innerhalb eines Umkreises von 300 km von seiner Betriebsstätte besichtigen kann, als Zuschlagskriterium dient.




IBRRS 2002, 2243; VPRRS 2002, 0277
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VergabeVergabe
Kommunaler Versorgungsbetrieb als "öffentlicher Auftraggeber"

EuGH, Urteil vom 12.12.2002 - Rs. C-470/99

1. Eine Einrichtung, die zwar nicht zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen, die jedoch später solche Aufgaben übernommen hat und diese seither tatsächlich wahrnimmt, erfüllt das Tatbestandsmerkmal des Artikels 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 erster Gedankenstrich der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, um als Einrichtung des öffentlichen Rechts im Sinne dieser Bestimmung qualifiziert werden zu können, sofern die Übernahme dieser Aufgaben objektiv festgestellt werden kann.*)

2. Die Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der Fassung der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, nach der die Nachprüfung einer Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers binnen einer bestimmten Frist beantragt werden muss, wobei sämtliche Mängel des Vergabeverfahrens, auf die der Antrag gestützt wird, innerhalb dieser Ausschlussfrist gerügt werden müssen, so dass bei Versäumnis der Frist im weiteren Verlauf des Verfahrens weder die betreffende Entscheidung angefochten noch ein solcher Mangel geltend gemacht werden kann, sofern die fragliche Frist angemessen ist.*)

3. Die Richtlinie 93/37 ist dahin auszulegen, dass ein öffentlicher Auftraggeber, der im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens im Voraus Regeln für die Gewichtung der Kriterien für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, aufgestellt hat, verpflichtet ist, diese Regeln in der Auftragsbekanntmachung oder in den Ausschreibungsunterlagen anzugeben.*)




IBRRS 2002, 1587; VPRRS 2002, 0160
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VergabeVergabe
Berücksichtigung von Umweltaspekten in Vergabeverfahren

EuGH, Urteil vom 17.09.2002 - Rs. C-513/99

Zur Frage, ob bei einer Ausschreibung für den Betrieb eines städtischen Busverkehrsdienstes die Umwelt- und Qualitätskonzepte zulässige Vergabekriterien sind.

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IBRRS 2002, 1800; VPRRS 2002, 0167
VergabeVergabe
Überprüfbarkeit einer Aufhebung einer Ausschreibung

VK Sachsen, Beschluss vom 05.09.2002 - 1/SVK/73-02

1. Die §§ 107 Abs. 2 und 114 Abs. 1 und 2 GWB sind europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass eine Vergabekammer auch eine bereits erfolgte Aufhebung einer Ausschreibung noch in zulässiger Weise überprüfen und ggf. auch wiederum aufheben kann. Dies folgt aus dem Gebot der Rechtsmittelrichtlinie (Art. 1 Abs. 1), dass (sämtliche) Entscheidungen der Vergabebehörden wirksam und rasch auf Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen die einzelstaatlichen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, nachgeprüft werden können. Eine bloße Beschränkung der Prüfungskompetenz auf sog. Scheinaufhebungen reicht danach nicht aus.*)

2. Fehlende Haushaltsmittel begründen grundsätzlich keinen Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 lit. a VOB/A, der fordert, dass kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Eine Aufhebung nach § 26 Nr. 1 lit. c VOB/A kommt bei dieser Sachlage ebenfalls nicht in Betracht, wenn der Auftraggeber die Kosten der Leistung selber oder durch beauftragte Dritte fehlerhaft zu niedrig bestimmt hat und die Angebotssummen diesen (vergaberechtswidrig) untersetzten Haushaltsansatz nunmehr alle überschreiten.*)

3. Die wettbewerbliche Relevanz einer von Auftraggeber geforderten, aber nicht oder nicht vollständig vom Bieter vorgelegten, Erklärung, muss bei einem Ausschluss eines Angebots gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 i. V. m. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b in die Betrachtung eingestellt werden. Bei vorgegebenem Material, DIN-Nummer und weiteren Beschreibungsparametern ist eine Gleichwertigkeitsprüfung hinsichtlich des angebotenen Fabrikats grundsätzlich möglich. Bei einem Wert der streitigen Leistungsposition von unter 500 Euro fehlt die wettbewerbliche Relevanz dieser Leistungsposition.*)

4. Hat der Bieter die geforderte Fabrikatsangabe durch den Zusatz "o. glw." (="oder gleichwertiger Art") wieder entwertet, ist ein Ausschluss des Angebots dann nicht gerechtfertigt, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen selbst an das Fehlen jedweder Fabrikatsangabe (ohne vorgegebenes Leitfabrikat) lediglich einen ermessensgebundenen Ausschluss geknüpft hat und diese Möglichkeit in der vierten Wertungsstufe (Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots) rechtlich nicht mehr besteht.*)

5. Der Amtsermittlungsgrundsatz der Vergabekammer nach § 110 Abs. 1 S. 1 GWB und des Vergabesenats beim Oberlandesgericht nach § 70 Abs. 1 GWB gilt (nach der einschlägigen Rechtsprechung) nur soweit wie der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Gestaltungsmöglichkeiten dazu Anlass gibt. *)

6. Der Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist steht einer Bewertung und Bezuschlagung der Angebote nicht entgegen, wenn die Bieter der engeren Wahl entsprechend § 28 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A zu Protokoll der Vergabekammer erklären, dass sie sich durch ein gleichlautendes "Angebot" des Auftraggebers (nach § 150 Abs. 2 BGB weiterhin) binden lassen wollen. Dem steht auch eine mehrmalige und mehrmonatige Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist infolge diverser Nachprüfungsverfahren nicht entgegen. Da die Regelung über die Bindefrist insbesondere die Bieter der engeren Wahl schützen soll, können gerade diese Bieter auch auf diesen Schutz verzichten.*)

7. Die Regelungen der §§ 21, 25 und 26 VOB/A entfalten bieterschützende Wirkung.*)

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IBRRS 2013, 4994; VPRRS 2013, 1685
VergabeVergabe
Aufhebung der Ausschreibung: Neubau Jugendstrafanstalt

VK Sachsen, Beschluss vom 05.09.2002 - 1/SVK/073-02

1. Die §§ 107 Abs. 2 und 114 Abs. 1 und 2 GWB sind europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass eine Vergabekammer auch eine bereits erfolgte Aufhebung einer Ausschreibung noch in zulässiger Weise überprüfen und ggf. auch wiederum aufheben kann. Dies folgt aus dem Gebot der Rechtsmittelrichtlinie (Art. 1 Abs. 1), dass (sämtliche) Entscheidungen der Vergabebehörden wirksam und rasch auf Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen die einzelstaatlichen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, nachgeprüft werden können. Eine bloße Beschränkung der Prüfungskompetenz auf sog. Scheinaufhebungen reicht danach nicht aus.*)

2. Fehlende Haushaltsmittel begründen grundsätzlich keinen Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 lit. a VOB/A, der fordert, dass kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Eine Aufhebung nach § 26 Nr. 1 lit. c VOB/A kommt bei dieser Sachlage ebenfalls nicht in Betracht, wenn der Auftraggeber die Kosten der Leistung selber oder durch beauftragte Dritte fehlerhaft zu niedrig bestimmt hat und die Angebotssummen diesen (vergaberechtswidrig) untersetzten Haushaltsansatz nunmehr alle überschreiten.*)

3. Die wettbewerbliche Relevanz einer von Auftraggeber geforderten, aber nicht oder nicht vollständig vom Bieter vorgelegten, Erklärung, muss bei einem Ausschluss eines Angebots gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 i. V. m. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b in die Betrachtung eingestellt werden. Bei vorgegebenem Material, DIN-Nummer und weiteren Beschreibungsparametern ist eine Gleichwertigkeitsprüfung hinsichtlich des angebotenen Fabrikats grundsätzlich möglich. Bei einem Wert der streitigen Leistungsposition von unter 500 Euro fehlt die wettbewerbliche Relevanz dieser Leistungsposition.*)

4. Hat der Bieter die geforderte Fabrikatsangabe durch den Zusatz "o. glw." (="oder gleichwertiger Art") wieder entwertet, ist ein Ausschluss des Angebots dann nicht gerechtfertigt, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen selbst an das Fehlen jedweder Fabrikatsangabe (ohne vorgegebenes Leitfabrikat) lediglich einen ermessensgebundenen Ausschluss geknüpft hat und diese Möglichkeit in der vierten Wertungsstufe (Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots) rechtlich nicht mehr besteht.*)

5. Der Amtsermittlungsgrundsatz der Vergabekammer nach § 110 Abs. 1 S. 1 GWB und des Vergabesenats beim Oberlandesgericht nach § 70 Abs. 1 GWB gilt (nach der einschlägigen Rechtsprechung) nur soweit wie der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Gestaltungsmöglichkeiten dazu Anlass gibt.*)

6. Der Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist steht einer Bewertung und Bezuschlagung der Angebote nicht entgegen, wenn die Bieter der engeren Wahl entsprechend § 28 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A zu Protokoll der Vergabekammer erklären, dass sie sich durch ein gleichlautendes "Angebot" des Auftraggebers (nach § 150 Abs. 2 BGB weiterhin) binden lassen wollen. Dem steht auch eine mehrmalige und mehrmonatige Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist infolge diverser Nachprüfungsverfahren nicht entgegen. Da die Regelung über die Bindefrist insbesondere die Bieter der engeren Wahl schützen soll, können gerade diese Bieter auch auf diesen Schutz verzichten.*)

7. Die Regelungen der §§ 21, 25 und 26 VOB/A entfalten bieterschützende Wirkung.*)

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IBRRS 2003, 2348
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Nachbesserung trotz Fertigstellung des Bauwerks?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2002 - 22 U 111/01

1. Ein Mängelbeseitigungsanspruch gegen den Architekten wegen eines Planungs- und Überwachungsfehlers ist regelmäßig zu verneinen, wenn das Bauwerk fertiggestellt ist und der Planungsfehler sich bereits im Bauwerk verkörpert hat. Nach ständiger Rechtsprechung kann der Auftraggeber den Architekten in diesen Fällen, wenn und soweit dafür die weiteren Voraussetzungen vorliegen, ohne weiteres auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.

2. Wenn allerdings einem Generalunternehmer sowohl die gesamten Architektenleistungen (Planung und Bauüberwachung) als auch die Bauausführung übertragen sind, also auch die Mängelbeseitigung in einer Hand liegt, kann auch auf Seiten des Auftragnehmers ein Interesse an der Mängelbeseitigung nach Fertigstellung des Bauvorhabens fortbestehen.

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IBRRS 2002, 1351; VPRRS 2002, 0152
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsschutz bei bereits erfolgter Aufhebung

VK Sachsen, Beschluss vom 21.08.2002 - 1/SVK/077-02

1. Die §§ 107 Abs. 2 und 114 Abs. 1 und 2 GWB sind europarechtskonform dahin gehend auszulegen, dass eine Vergabekammer auch eine bereits erfolgte Aufhebung einer Ausschreibung noch in zulässigerweise überprüfen und ggf. auch wiederum aufheben kann. Dies folgt aus dem Gebot der Rechtsmittelrichtlinie, dass (sämtliche) Entscheidungen der Vergabebehörden wirksam und rasch auf Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen die einzelstaatlichen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, nachgeprüft werden können. Eine bloße Beschränkung der Prüfungskompetenz auf sog. Scheinaufhebungen reicht nicht aus.*)

2. Fehlende Haushaltsmittel begründen grundsätzlich keinen Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 a VOB/A, der fordert, dass kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht.*)

3. Die wettbewerbliche Relevanz einer vom Auftraggeber geforderten, aber nicht oder nicht vollständig von Bieter vorgelegten Erklärung muss bei einem Ausschluss eines Angebots gemäß §§ 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 i. V. m. § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A in die Betrachtung mit eingestellt werden.*)

4. Bei fehlenden Typenbezeichnungen, aber vorhandenen Fabrikatsbezeichnungen, im vom Bieter verpreisten Leistungsverzeichnis ist keine formalistische Betrachtungsweise im Sinne eines regelmäßigen und zwingenden Ausschlusses veranlasst. Dies ergibt sich auch aus einer parallelen Betrachtungsweise zu den Regelungen in den §§ 25 Nr. 1 Abs. 2 a und 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOL/A.*)

5. Ermessensgebundene Ausschlussgründe können vom Auftraggeber in der vierten Wertungsphase (Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes) nicht mehr zu Lasten eines Bieters herangezogen werden.*)

6. Die Regelungen in den §§ 21, 25 und 26 VOB/A entfalten bieterschützende Wirkung.*)

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IBRRS 2003, 0899; VPRRS 2003, 0252
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Müssen Eintragungen der Bieter dokumentenecht erfolgen?

VK Halle, Beschluss vom 30.05.2002 - VK Hal 16/02

Verlangt die Vergabestelle in den Bewerbungsbedingungen, dass Eintragungen der Bieter - bzw. der von diesen vorgesehenen Nachunternehmer - dokumentenecht erfolgen müssen, hat der Bieter sämtliche Unterlagen im Original dem Angebot beizufügen.

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IBRRS 2013, 5059; VPRRS 2013, 1709
VergabeVergabe
Behauptete Unterangebote sind unverzüglich zu rügen!

VK Südbayern, Beschluss vom 06.05.2002 - 120.3-3194.1-12-04/02

1. Wird ein behauptetes Unterangebot einer Beigeladenen vom Antragsteller nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt, ist der Nachprüfungsantrag in diesem Punkt unzulässig. Grundlage: § 107 Abs. 3 GWB*)

2. § 25 Nr. 3 Satz 1 VOL/A spricht zwar von der "Berücksichtigung aller Umstände" bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Bei Aufträgen jedoch, welche die Schwellenwerte erreichen bzw. überschreiten und somit nach dem 2. Abschnitt der VOL/A vergeben werden müssen, sind durch die zwingende Berücksichtigung der Vorschriften des § 9 a VOL/A diese "Umstände" vorab anhand von Zuschlagskriterien bekannt zu machen.*)

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IBRRS 2014, 0431; VPRRS 2014, 0155
VergabeVergabe
Wann liegt Ermessensmissbrauch bei Vergabe durch Kommission vor?

EuG, Urteil vom 26.02.2002 - Rs. T-169/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 3608; VPRRS 2004, 0520
VergabeVergabe

VK Lüneburg, Beschluss vom 14.01.2002 - 203-VgK-22/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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Gesetzentwürfe

Erläuterungen zum BVergG 2006
Erläuterungen zu dem Entwurf eines Bundesgesetzes über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 - BVergG 2006) [Österreich]
(vom 05.07.2005)
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EU-Legislativpaket

EU-Legislativpaket: Richtlinienvorschlag
EU-Legislativpaket:

Geänderter Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge, Dienstleistungsaufträge und Bauaufträge vom 06.05.2002
(vom 06.05.2002)
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Vergabe-Informationen

Stellungnahme DAV zu VOF-Novellierung
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zur Novellierung der Verdingungsordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF)
(vom 26.01.2009)
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Mitteilung zu IÖPP (Europäische Kommission)
Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen auf institutionalisierte Öffentlich Private Partnerschaften (IÖPP)
(vom 05.02.2008)
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Grünbuch PPP
Grünbuch der EU-Kommission zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen
(vom 30.04.2004)
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1 Abschnitt im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden

III. Verfahren (ZPO § 729 Rn. 3)