Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 11 Verg 3/07
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2008 - 11 Verg 3/07
VolltextIBRRS 2008, 1245; VPRRS 2008, 0112
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.08.2007 - 11 Verg 3/07
Volltext33 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||
---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2009, 171 | OLG Düsseldorf - Anrechnung der Geschäftsgebühr im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren |
IBR 2008, 359 | OLG Frankfurt - Vergaberechtsverstoß nur vermutet: Kann Rüge Erfolg haben? |
29 Volltexturteile gefunden |
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 02.12.2011 - 1 VK 6/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVK Hessen, Beschluss vom 25.11.2011 - 69d-VK-39/2011
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVK Berlin, Beschluss vom 15.08.2011 - VK B 2-22/11
1. Eine Rüge, die im Rahmen des Angebots abgegeben wird, erfolgt innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe.*)
2. Rügen können nicht vorsorglich ausgesprochen werden.*)
3. Der rügende Bieter ist verpflichtet, das seinerseits Notwendige und Zumutbare zu tun, um die Klärung der vorgeworfenen Rechtsverstöße in jedem Stadium des Vergabeverfahrens effektiv voranzubringen. Hierzu kann es erforderlich sein, dass er zunächst allgemein vorgebrachte Einwände im Laufe eines Verhandlungsverfahrens konkretisiert.*)
4. Eine Rüge kann sich erledigen, wenn der ihr zugrunde liegende Verstoß im Verhandlungsgespräch ausgeräumt wird und der Bieter keine erneuten Einwände vorbringt.*)
5. Zum notwendigen Inhalt eines Informations- und Absageschreibens.*)
VolltextVK Saarland, Beschluss vom 17.11.2010 - 1 VK 13/2010
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVK Südbayern, Beschluss vom 21.05.2010 - Z3-3-3194-1-21-04/10
1. Ein im Rahmen der Prüfung der Gleichwertigkeit vorzulegendes Prüfzeugnis muss gültig sein.*)
2. Sind verlangte Muster nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden, führt dies zum Ausschluss, da dann in der Regel der Nachweis der Gleichwertigkeit nicht geführt werden kann.*)
VolltextVK Hessen, Beschluss vom 16.02.2010 - 69d-VK-59/2009
1. Zur Wirksamkeit und Berücksichtigungsfähigkeit von Rüge und/oder Vortrag im Nachprüfungsantrag ist ein Mindestmaß an Substantiierung notwendig; eine auf bloße Vermutungen und Spekulationen gestützte Sachdarstellung oder behauptete Rechtsverletzung ist unbeachtlich.*)
2. Vergaberechtsverstöße, die erst im Nachprüfungsverfahren bekannt werden, können sofort in das anhängige Verfahren eingebracht werden; einer vorherigen Rüge und Wartefrist bedarf es nicht (wie z.B. OLG Frankfurt, B. v. 08.12.2009 - 11 Verg 6/09).*)
VolltextOLG Frankfurt, Beschluss vom 08.12.2009 - 11 Verg 6/09
1. Um den Zugang zum Nachprüfungsverfahren zu eröffnen, bedarf es der Darlegung zumindest einer konkreten - nicht völlig vagen und pauschal behaupteten - Vergaberechtsverletzung; eine aufs Geradewohl oder ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung ist unzulässig und damit unbeachtlich.
2. Werden dem Antragsteller während des Nachprüfungsverfahrens weitere mögliche Vergaberechtsverstöße bekannt (hier: Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, zwingender Ausschluss der Beigeladenen, mangelnde Dokumentation, Überschreiten der Delegationsbefugnis), kann er diese unmittelbar zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens machen.
3. Das gilt auch dann, wenn das Nachprüfungsverfahren zunächst unzulässig war, weil es aufgrund eines nicht oder nicht unverzüglich gegenüber der Vergabestelle gerügten Verstoßes eingeleitet worden ist.
4. Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine unzulängliche Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben.
5. Es reicht nicht aus, wenn ein Beschwerdeführer pauschal auf sein Vorbringen im Nachprüfungsantrag und in seinen Rügeschreiben Bezug nimmt.
6. Die maßgeblichen Entscheidungen im Vergabeverfahren müssen von der Vergabestelle selbst eigenverantwortlich getroffen; eine bloße Unterstützung durch einen Projektsteuerer ist dabei zulässig.
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.07.2009 - VK-SH 06/09
1. Im Rahmen eines auf die Montage von Schutzplanken gerichteten Auftrags steht es dem Auftraggeber frei, scharfkantige Pfosten mit I-Profil grundsätzlich nicht zuzulassen und damit ausschließlich abgerundete Pfosten zu verlangen.*)
2. In Ergänzung zur Rechtsprechung des BGH vom 26.09.2006 - X ZB 14/06 kann der mit seinem Angebot von der Wertung ausgeschlossene Antragsteller nur dann wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgebots in seinen Rechten verletzt sein, wenn alle anderen der Wertung verbliebenen Angebote ebenfalls an einem Mangel leiden.*)
VolltextVK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.07.2009 - VK-SH 6/09
1. Im Rahmen eines auf die Montage von Schutzplanken gerichteten Auftrags steht es dem Auftraggeber frei, scharfkantige Pfosten mit I-Profil grundsätzlich nicht zuzulassen und damit ausschließlich abgerundete Pfosten zu verlangen.*)
2. In Ergänzung zur Rechtsprechung des BGH vom 26.09.2006 - X ZB 14/06 kann der mit seinem Angebot von der Wertung ausgeschlossene Antragsteller nur dann wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgebots in seinen Rechten verletzt sein, wenn alle anderen der Wertung verbliebenen Angebote ebenfalls an einem Mangel leiden.*)
VolltextVK Südbayern, Beschluss vom 29.04.2009 - Z3-3-3194-1-11-03/09
1. Positive Kenntnis gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB ist erst gegeben, wenn die Antragstellerin nachweislich Kenntnis von dem Rechtsverstoß hat. Die vermeintlich fehlerhafte Wertung eines Nebenangebotes, da Mindestbedingungen für Nebenangebote nicht in Verdingungsunterlagen genannt sind, kann nicht allein durch Kenntnis der Verdingungsunterlagen als bewiesen angesehen werden.*)
2. Der Bieter muss erkennen können, welche inhaltlichen Mindestanforderungen für Nebenangebote der Auftraggeber fordert. Die Angabe von Anforderungen für Nebenangebote ist dort erforderlich, wo Nebenangebote eine Anforderung betreffen, die nicht aus dem Kontext der Verdingungsunterlagen heraus klar bestimmbar ist.*)
3. Der Verzicht auf eine Gewichtung der Zuschlagskriterien ist nur aus nachvollziehbaren Gründen zugelassen.*)
4. Sind in den Ausschreibungsunterlagen Zuschlagskriterien bekannt gemacht worden, kann hiervon im nach hinein nicht mehr abgewichen werden. Lediglich eine Bewertung des Preises genügt nicht.*)
5. Eine mangelhafte Dokumentation des Vergabevermerks verletzt die Antragstellerin regelmäßig in ihren Rechten, da sich entsprechende Mängel gerade auf die Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig auswirken. Es gehört zum Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der Auftraggeber den Gang, vor allem aber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens und die Begründungen in den Vergabeakten zeitnah, lückenlos, laufend und nachvollziehbar dokumentiert.*)
VolltextVK Berlin, Beschluss vom 18.03.2009 - VK-B2-30/08
1. Nach der abschlägigen Beantwortung einer Rüge ist vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens regelmäßig keine erneute Rüge erforderlich.*)
2. Eignungsnachweise, die nicht zwingend mit Angebotsabgabe vorzulegen sind, kann der Auftraggeber bis zum Abschluss der Eignungsprüfung nachfordern.*)
3. Fehlen mit dem Angebot einzureichende Angaben oder Unterlagen, ist das Angebot unvollständig und unabhängig von der Wettbewerbsrelevanz des Mangels auszuschließen.*)
4. Ein Bieter hat keinen Anspruch auf den Ausschluss anderer unvollständiger Angebote, wenn sein eigenes Angebot ebenfalls trotz fehlender oder unvollständiger Angaben in die Wertung einbezogen wurde.*)
VolltextOLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2009 - Verg 17/08
Dem BGH wird folgende Frage vorgelegt:
Findet eine (Teil-)Anrechnung der durch die Vertretung vor der Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr auf die Vertretungsgebühr für das Verfahren vor dem Vergabesenat statt?
(OLG Düsseldorf möchte diese Fragen bejahen)
VolltextVK Hessen, Beschluss vom 15.12.2008 - 69d VK 60/2008
1. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Bieter mit seinem Vorbringen nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB präkludiert ist, können keine detaillierten Kenntnisse der Texte und Schriftwechsel der Ausschreibungen, an denen er sich im Laufe der Jahre beteiligt hat, verlangt werden.*)
2. Es ist nicht Aufgabe des Bieters, sich bei einem Ausschreibungstext, der in sich klar und eindeutig ist, zu erkundigen, ob er so wie formuliert auch gemeint ist und ob er ihn auch richtig verstanden hat.*)
3. Es ist erforderlich, dass hinsichtlich jeder Position der Leistungsbeschreibung alle zur Kennzeichnung der insoweit angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt sind, deren Angabe den Bieter nicht unzumutbar belastet, aber ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert waren, so dass sie als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen.*)
VolltextVK Münster, Beschluss vom 06.11.2008 - VK 17/08
1. Mindestanforderungen an Nebenangebote ersetzen nicht die Gleichwertigkeitsprüfung der Vergabestelle.*)
2. Zur Versagung der Akteneinsicht in Nebenangebote für den Zeitraum des Vergabeverfahrens.*)
VolltextVK Hessen, Beschluss vom 01.10.2008 - 69d-VK-45/2008
1. Mutmaßende Behauptungen eines Antragstellers erfüllen in Abgrenzung zu einer unzulässigen Verdachtsrüge die Voraussetzungen für eine inhaltlich ordnungsgemäße Rüge gemäß § 107 Abs. 3 GWB, wenn die Mutmaßungen durch allgemein behauptete und zugängliche Informationen - wie beispielsweise Produktinformationen - bedingt sind.*)
2. Verlangt ein Auftraggeber eine kostenlose Bereitstellung von Hilfsmaterialien (hier: Transportumschläge für Postdienstleistungen), kann damit nach objektivem Verständnis nur die Absicht des Auftraggeber nach Freistellung von einer diesbezüglichen Vergütung, nicht aber die kostenlose Erbringung einer Leistung in dem Sinne verstanden werden, dass der Auftragnehmer diese Leistung als kostenlose "Wohltat" erbringt.*)
3. Wertungsrelevante Annahmen, die zum Zeitpunkt der Wertung nicht mit der erforderlichen Sicherheit prognostizierbar sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.*)
4. Für eine positive Kenntnis eines Rechtsverstoßes im Rahmen einer Rüge des gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist es ausreichend, dass dem Antragsteller Tatsachen bekannt sind, die bei vernünftiger Würdigung einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen können. Hängt dies von einer rechtlichen Wertung ab, muss diese jedenfalls nach der gängigen praktischen Handhabung oder einer Parallelwertung in der Laiensphäre zu einem Mangel des Vergabeverfahrens führen.*)
VolltextOLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2008 - 11 Verg 3/07
Keine Anrechnung der vor der Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 4 (VV) RVG auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens.*)
VolltextOLG Frankfurt, Beschluss vom 07.08.2007 - 11 Verg 3/07
1. Im Vergabenachprüfungsverfahren darf auch behauptet werden, was der Betreffende aus seiner Sicht der Dinge für wahrscheinlich oder möglich hält. Nimmt der Antragsteller die ihm bekannten Tatsachen zum Anlass, um auf eine möglicherweise unzutreffend vorgenommene Wertung und damit auf die Verletzung von Vergaberechtsvorschriften zu schließen, genügt er damit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge.
2. Unzulässig sind lediglich Verdachtsrügen oder Rügen ins Blaue hinein. Eine solche Verdachtsrüge setzt voraus, dass Behauptungen ohne jede tatsächliche Grundlage und ohne die erforderliche, zumindest laienhafte rechtliche Wertung aufgestellt werden.
VolltextOLG Frankfurt, Beschluss vom 07.08.2007 - 11 Verg 4/07
1. Im Vergabenachprüfungsverfahren darf auch behauptet werden, was der Betreffende aus seiner Sicht der Dinge für wahrscheinlich oder möglich hält. Nimmt der Antragsteller die ihm bekannten Tatsachen zum Anlass, um auf eine möglicherweise unzutreffend vorgenommene Wertung und damit auf die Verletzung von Vergaberechtsvorschriften zu schließen, genügt er damit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge.
2. Unzulässig sind lediglich Verdachtsrügen oder Rügen ins Blaue hinein. Eine solche Verdachtsrüge setzt voraus, dass Behauptungen ohne jede tatsächliche Grundlage und ohne die erforderliche, zumindest laienhafte rechtliche Wertung aufgestellt werden.
VolltextVK Hessen, Beschluss vom 15.01.2007 - 69d-VK-63/2006
1. Von einem Bieter mit seinem Angebot abgegebene Tariftreueerklärungen er-setzen die fehlenden, von der Vergabestelle geforderten Nachunternehmerer-klärungen nicht, weil deren Inhalt nicht deckungsgleich ist.*)
2. Sinn und Zweck einer Nachunternehmererklärung ist es, sicherzustellen, dass der Bieter mit der Leistung des Nachunternehmers verbindlich disponieren kann. Das ist auch dann der Fall, wenn nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft den Anspruch aus der Nachunternehmererklärung für die Bietergemeinschaft geltend machen kann.*)
3. Wenn die Erbringung eines von der Vergabestelle geforderten Nachweises objektiv unmöglich ist, ist die Forderung der Vergabestelle unbeachtlich.*)
Volltext