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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 PBvU 1/02


Bester Treffer:
IBRRS 2003, 1341; IMRRS 2003, 0512
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anspruch auf rechtliches Gehör

BVerfG, Beschluss vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

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47 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2003, 393 BVerfG - Gesetzgeber muss ZPO ändern!

1 Aufsatz gefunden
Adjudication: Rechtliches Gehör im englischen HGCRA
(Moritz Lembcke)
Dokument öffnen IBR 2006, 1655

42 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 3667; IMRRS 2021, 1373; IVRRS 2021, 0590
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
13 Jahre Bauprozess ist zu lang!

VerfGH Thüringen, Beschluss vom 06.10.2021 - VerfGH 7/21

1. Die Fachgerichte sind verpflichtet, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen. Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist stets nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen. Es gibt keine allgemeingültigen Zeitvorgaben.

2. Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Von Bedeutung sind insbesondere die Art des Verfahrens und die Wichtigkeit der Sache für die Parteien, die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Materie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere Verfahrensverzögerungen durch sie, sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen.

3. Ein seit mehr als 13 Jahren anhängiger Bauprozess dürfte den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Justizgewährung nicht gerecht werden.

4. Eine Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn der Beschwerdeführer es versäumt hat, eine Klage auf angemessene Entschädigung für infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens erlittene Nachteile zu erheben.

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IBRRS 2021, 1257; IMRRS 2021, 0472; IVRRS 2021, 0212
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Bezirksamt darf Mieterhöhung verbieten

VG Berlin, Beschluss vom 30.03.2021 - 8 L 201/20

Die Berliner Bezirksämter dürfen Vermietern Mieterhöhungen auf Grundlage des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (MietenWoG Bln, "Berliner Mietendeckel") verbieten.

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IBRRS 2020, 3174; IMRRS 2020, 1286; IVRRS 2020, 0573
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anordnung der Geheimhaltung abgelehnt: Kein Rechtsmittel eröffnet!

BGH, Beschluss vom 14.10.2020 - IV ZB 8/20

1. Gegen einen die Anordnung der Geheimhaltung nach § 174 Abs. 3 GVG ablehnenden Beschluss ist kein Rechtsmittel eröffnet.*)

2. Das gilt auch, wenn erst das Beschwerdegericht die in erster Instanz getroffene Anordnung aufhebt, selbst wenn es die Rechtsbeschwerde zugelassen hat.*)

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IBRRS 2020, 3839; VPRRS 2020, 0378
VergabeVergabe
Schutz von Geschäftsgeheimnissen sticht Anspruch auf rechtliches Gehör!

KG, Beschluss vom 01.07.2020 - Verg 1001/20

1. Das Verfahrensgrundrecht des rechtlichen Gehörs gebietet es, dass Schriftsätze, die Beteiligte in einem Rechtsstreit wie dem vorliegenden Vergabenachprüfungsverfahren zu den Akten reichen, den anderen Verfahrensbeteiligten in vollem Umfang einschließlich beigefügter Anlagen zugänglich gemacht werden.

2. Allerdings erlaubt § 165 Abs. 3 Satz 1 GWB den Beteiligten im Vergabenachprüfungsverfahren, Unterlagen kenntlich zu machen, bei deren Offenlegung gegenüber einem Teil oder allen übrigen Verfahrensbeteiligten sie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gefährdet sehen. Nach § 165 Abs. 2 GWB ist dann insoweit grundsätzlich eine Akteneinsicht zu versagen.

3. Zu den Geschäftsgeheimnissen gehören alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind, an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat, in Bezug auf die sein Geheimhaltungswille bekundet worden oder erkennbar ist und von denen sich ein größerer Personenkreis nur unter Schwierigkeiten Kenntnis verschaffen kann.

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IBRRS 2020, 1932
Mit Beitrag
SchiedswesenSchiedswesen
Offenlegung einer "Dissenting Opinion" ist ein Aufhebungsgrund!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.01.2020 - 26 Sch 14/18

1. Die Fristverlängerung gemäß § 1059 Abs. 3 Satz 3 ZPO ist nicht davon abhängig, ob ein innerer Zusammenhang zwischen dem Antrag gemäß § 1058 ZPO und dem Aufhebungsantrag besteht.

2. Ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs stellt zugleich einen Verstoß gegen den inländischen (verfahrensrechtlichen) ordre public dar (ebenso BGH, Beschluss vom 07.06.2018 - I ZB 70/17, IBRRS 2018, 2583).

3. Ein Schiedsgericht verletzt das rechtliche Gehör eines Beteiligten, wenn es dessen Vortrag im Schiedsspruch zwar zur Kenntnis nimmt und wiedergibt, aber nicht zum Gegenstand einer inhaltlichen Würdigung macht und damit nicht in Erwägung zieht, obwohl es sich bei dem Vorbringen um einen wesentlichen Kern des Tatsachenvortrages handelt.

4. Es spricht viel dafür, dass die Offenlegung einer Dissenting Opinion in inländischen Schiedsverfahren unzulässig ist und gegen das für inländische Schiedsgerichte geltende Beratungsgeheimnis verstößt, so dass hierin ein Aufhebungsgrund nach § 1059 Abs. 2 Nr. 2 b ZPO wegen eines ordre public-Verstoßes zu sehen ist.

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IBRRS 2019, 1871; IMRRS 2019, 0686; IVRRS 2019, 0265
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Für Entscheidungen im Insolvenzverfahren sind ordentliche Gerichte zuständig!

VG Lüneburg, Beschluss vom 06.06.2019 - 8 A 150/18

Für Entscheidungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sowie für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit solcher Entscheidungen sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte berufen.*)

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IBRRS 2018, 3524
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 18.10.2018 - IX ZB 31/18

1. Das Beschwerdegericht ist an seine Entscheidung über die Vergütung des Insolvenzverwalters in entsprechender Anwendung des § 318 ZPO gebunden; es darf sie nicht aufgrund einer Gegenvorstellung nachträglich ändern. (Rn. 12 - 15)*)

2. Zur Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung, mit der die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde erstrebt wird. (Rn. 16 - 19)*)

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IBRRS 2018, 0651; IMRRS 2018, 0207; IVRRS 2018, 0096
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Es muss nicht über Fristbeginn belehrt werden!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2018 - 8 S 1294/17

Eine Belehrung über "die einzuhaltende Frist" im Sinne von § 58 Abs. 1 VwGO erfordert keine Belehrung über deren Beginn.*)

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IBRRS 2014, 3125; IMRRS 2014, 1640
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wozu dient die Anhörungsrüge?

BGH, Urteil vom 16.09.2014 - VI ZR 55/14

Lässt das Berufungsgericht auf eine Anhörungsrüge hin die Revision nachträglich zu, bindet die Zulassungsentscheidung das Revisionsgericht nicht, wenn bei der vorangegangenen Entscheidung, die Revision nicht zuzulassen, ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht vorgelegen hat.*)

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IBRRS 2014, 1785; IMRRS 2014, 0938
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Voraussetzungen des Nachweises „besonderer Sachkunde“

BVerwG, Beschluss vom 28.05.2014 - 8 B 61.13

1. Bei der Überprüfung der besonderen Sachkunde eines Sachverständigen handelt es sich weder um eine Prüfung im Rechtssinne, noch eine berufsbezogene Prüfung.

2. Der für die öffentliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen erforderliche Nachweis besonderer Sachkunde setzt nicht das Bestehen eines Examens voraus, sondern kann vom Antragsteller auf jede geeignete Weise erbracht werden. Reichen von ihm vorgelegte sonstige Sachkundenachweise dazu nicht aus, darf die Bestellungskörperschaft ihn auf ein prüfungsähnliches Verfahren vor einem Fachgremium verweisen.

3. Erlangte Zertifizierungen und die in Zertifizierungsverfahren eingereichten Unterlagen können als Nachweis besonderer Sachkunde anerkannt werden. Jedoch folgt aus einer Zertifizierung noch kein Bestellungsanspruch und auch kein Anspruch auf ein Bejahen besonderer Sachkunde.

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IBRRS 2011, 0148; IMRRS 2011, 0112
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Zur Ermittlung der Höhe der Erschließungsbeiträge

BVerwG, Urteil vom 03.06.2010 - 9 C 4.09

1. Bestimmt das Verwaltungsgericht gemäß § 113 II 2 VwGO die Änderung eines Geldleistungsverwaltungsaktes durch Angabe der zu Unrecht berücksichtigten oder nicht berücksichtigten tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, so erwachsen die in den Entscheidungsgründen enthaltenen Vorgaben ("Determinanten") für die Neuberechnung des Geldbetrages, soweit sie nicht mit Rechtsmitteln angegriffen werden, in Rechtskraft. *)

2. Eine Rechtskraftwirkung der erstinstanzlich abschlägig beschiedenen Einwände und eine entsprechende Einschränkung des Umfangs der berufungsgerichtlichen Prüfung (§ 128 VwGO) setzt eine dem Gebot der Rechtsmittelklarheit genügende Tenorierung des erstinstanzlichen Urteils voraus, aus der der Rechtsschutzsuchende eindeutig erkennen kann, ob er gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen kann oder muss. *)

3. Zur sachgerechten Tenorierung bei einem Bestimmungsurteil gem. § 113 II 2 VwGO. *)

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VPRRS 2013, 0395
Waren/GüterWaren/Güter
Rahmenverträge begründen kein ungewöhnliches Wagnis!

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.01.2009 - L 21 KR 1/08 SFB

1. Ordnet die Vergabekammer Maßnahmen i.S. des § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB an, wird damit implizit auch ein Zuschlagsverbot ausgesprochen. Ein Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde ist dann unzulässig.

2. Der Abschluss von Rahmenverträgen verstößt für sich genommen nicht gegen § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A. Dass sich bei Rahmenverträgen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse im Bereich der Versorgung von Versicherten mit Hilfsmitteln Preise nicht "auf den Punkt genau" kalkulieren lassen, berücksichtigt § 3a Nr. 4 Abs. 1 Satz 2 VOL/A.

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IBRRS 2007, 3868; IMRRS 2007, 1744
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ergänzende Zulassung der Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - VII ZB 28/07

Eine ergänzende Zulassung der Rechtsbeschwerde entsprechend § 321 a ZPO ist auch nach Inkrafttreten des Anhörungsrügegesetzes möglich, wenn in der Beschwerdeentscheidung durch willkürliche Nichtzulassung Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers verletzt worden sind (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03, NJW 2004, 2529).*)

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IBRRS 2009, 0696
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - X ZR 101/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2005, 2117; IMRRS 2005, 1081
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Auswahl und Ernennung eines Insolvenzverwalters

OLG Koblenz, Beschluss vom 12.05.2005 - 12 VA 1/04

Die Auswahl und Ernennung eines Insolvenzverwalters ist ein Justizverwaltungsakt im Sinne von § 23 Abs. 1 EGGVG.*)

Es besteht weder ein Anspruch eines Konkurrenten auf Bestellung zum Insolvenzverwalter im Einzelfall, noch ein Anspruch auf seine proportionale Beteiligung an der Gesamtheit der Bestellungsakte eines Insolvenzgerichts. Aus Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG ergibt sich jedoch ein Anspruch des Bewerbers darauf, eine faire Chance auf Ernennung zum Insolvenzverwalter zu erhalten. Dieser Anspruch ist verletzt, wenn der Bewerber willkürlich nicht zum Insolvenzverwalter bestellt wird oder wenn der Insolvenzrichter bei der Auswahl die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf Freiheit der Berufsausübung grundlegend verkennt. Als Kompensation kommt ein Amtshaftungsanspruch in Betracht. Um dessen Geltendmachung vorzubereiten, ist für den Bewerber ein Antrag gemäß § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Nichtberücksichtigung zulässig.*)

Die Überlegung des Insolvenzrichters, dass andere Bewerber, die ihm vertraut sind und als bewährt gelten, besser als der nicht ernannte Bewerber geeignet seien, ist ein sachgerechteer Aspekt, der aber für sich genommen keine tragfähige Begründung für die Nichternennung eines Bewerbers liefert. Deshalb erlangen die gegen die Geeignetheit des Bewerbers angeführten Gründe Bedeutung. Steht diser dem Insolvenzgericht nicht ebenso oft und rasch zur Verfügung, wie andere Prätendenten, dann ist dieses Auswahlkriterium jedenfalls nicht sachwidrig.*)

Bisher bedarf die Entscheidung des Insolvenzrichters über die Auswahl eines Insolvenzverwalters unter Ablehnung anderer Prätendenten aus der Vorauswahlliste im Einzelfall keiner Begründung. Zur Rechtsschutzgewährleistung genügt es jedenfalls in einer Übergangszeit bis zur gesetzlichen Neuregelung des Ernennungsverfahrens, dass sich der Insolvenzrichter im Verfahren gemäß §§ 23 ff. EGGVG zu seiner Praxis äußert. Der Auswahl und Ernennung eines Insolvenzverwalters durch den Richter hat eine angemessene Aufklärung der maßgeblichen Umstände voranzugehen, die im Wesentlichen im Vorauswahlverfahrren durch Einholung aussagekräftiger Informationen aus den für den Insolvenzrichter allgemein verfügbaren Quellen vorgenommen werden kann.*)

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IBRRS 2005, 4010
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 24.02.2005 - III ZR 263/04

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2005, 1038
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
Verfahrensrecht - Anhörungsrüge analog bei Verstoß gegen Verfahrensvorschriften

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2005 - 3 S 83/05

1. Die Anhörungsrüge des § 152 a VwGO ist grundsätzlich auf Verfahrensverstöße gegen Art. 103 Abs. 1 GG begrenzt. Eine analoge Anwendung kommt allenfalls für vergleichbare Verstöße gegen Verfahrensgrundrechte wie etwa Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG in Betracht.*)

2. Insbesondere im Hinblick auf das Institut der Rechtskraft und das Gebot der Rechtsmittelklarheit sind ab 1. Januar 2005 neben der - abschließenden - gesetzlichen Regelung des § 152 a VwGO sonstige außerordentliche Rechtsbehelfe, wie etwa materiellrechtlich begründete Gegenvorstellungen wegen behaupteter "greifbarer Gesetzeswidrigkeit", bei unanfechtbaren verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen nicht statthaft und somit als unzulässig zu verwerfen.*)

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IBRRS 2004, 4536
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 21.10.2004 - X ZB 10/03

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2004, 4722
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 08.09.2004 - X ZR 112/00

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2004, 3550; IMRRS 2004, 2105
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht- Frist für Selbstkorrektur des Gerichts

BGH, Beschluss vom 08.09.2004 - X ZR 68/99

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es geboten, für die Verpflichtung des Gerichts, seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung selbst zu korrigieren, und damit für die Einlegung einer Gegenvorstellung eine zeitliche Grenze vorzusehen. Diese ist in Anlehnung an die im Berufungsverfahren in Patentnichtigkeitssachen vor dem Bundesgerichtshof geltende Wiedereinsetzungsfrist mit zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung zu bemessen.*)

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IBRRS 2004, 1623; IMRRS 2004, 0833
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulassung der Rechtsbeschwerde analog § 321a ZPO

BGH, Beschluss vom 19.05.2004 - IXa ZB 182/03

Eine ergänzende Zulassung der Rechtsbeschwerde analog § 321a ZPO ist möglich, wenn in der Beschwerdeentscheidung durch willkürliche Nichtzulassung Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers verletzt worden sind.*)

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IBRRS 2004, 1215; IMRRS 2004, 0616
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Urteilsberichtigung abgelehnt: Anfechtung des Beschlusses

BGH, Beschluss vom 20.04.2004 - X ZB 39/03

Die Anfechtung eines die Urteilsberichtigung wegen Verneinung der Unrichtigkeit ablehnenden Beschlusses ist nicht statthaft, wenn auf das Beschwerdeverfahren die Zivilprozeßordnung in der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung anzuwenden ist.*)

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IBRRS 2004, 0387; IMRRS 2004, 0201
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Keine Gegenvorstellung bei Nichtannahmebeschluss des BGH

BGH, Beschluss vom 02.02.2004 - II ZR 294/01

Ein Nichtannahmebeschluß des Bundesgerichtshofs gemäß § 554 b ZPO a.F. ist einer Gegenvorstellung nicht zugänglich.*)

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IBRRS 2004, 0889; IMRRS 2004, 0447
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtsstand durch Rechtsmittelgericht nicht prüfbar

BGH, Beschluss vom 28.01.2004 - VIII ZB 66/03

Im Berufungsverfahren ist regelmäßig der im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebene inländische bzw. ausländische Gerichtsstand einer Partei zugrunde zu legen und einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich entzogen.*)

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IBRRS 2004, 4228
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 22.01.2004 - VII ZR 333/01

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2004, 4201
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 20.01.2004 - II ZR 298/01

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2004, 0474; IMRRS 2004, 0248
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Formelle Anforderungen an Nichtzulassungsbeschwerde-Ablehnung

BGH, Beschluss vom 19.01.2004 - II ZR 108/02

a) Der - mit der Rechtskraftwirkung gemäß § 544 Abs. 5 Satz 3 ZPO ausgestattete - Beschluß des Revisionsgerichts über die Ablehnung einer Nichtzulassungsbeschwerde ist (nach gegenwärtiger Rechtslage) einer Gegenvorstellung in entsprechender Anwendung der §§ 321 a, 705 (i.V.m. § 555 Abs. 1) ZPO nicht zugänglich.*)

b) § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO verlangt eine ins einzelne gehende Begründung des Beschlusses über die Ablehnung einer Nichtzulassungsbeschwerde ebensowenig wie die Angabe konkreter Gründe für das - nach Halbs. 2 1. Alt. der Vorschrift zulässige - Absehen von einer Begründung überhaupt.*)

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IBRRS 2004, 0769; IMRRS 2004, 0380
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entscheidung bei offensichtlich unzulässiger Gehörsrüge?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2004 - 24 U 36/03

Die Zulässigkeit der Gehörsrüge gegen die Zurückweisung einer Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO bedarf jedenfalls dann keiner Entscheidung, wenn die Rüge offensichtlich unbegründet ist.*)

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IBRRS 2003, 3231; IMRRS 2003, 1450
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung

BGH, Urteil vom 05.11.2003 - VIII ZR 10/03

Eine analoge Anwendung des § 321a ZPO scheidet jedenfalls dann aus, wenn gegen eine Entscheidung, die unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergangen ist, die Rechtsbeschwerde statthaft ist.*)

Hat eine Partei aufgrund eines ausdrücklichen Hinweises des Gerichts gegen einen Beschluß, mit dem ihre Berufung unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als unzulässig verworfen worden ist, verfahrensfehlerhaft die Abhilfe analog § 321a ZPO beantragt, anstatt das an sich statthafte Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde (§ 574 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 522 Abs. 1 Satz 3 ZPO) einzulegen, so darf ihr nach dem Meistbegünstigungsprinzip die Wahl des falschen Rechtsbehelfs nicht zum Nachteil gereichen.*)

Die in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen eines Wohnungsmietvertrages enthaltene Klausel

"Bei preisgebundenem Wohnraum gilt die jeweils gesetzlich zulässige Miete als vertraglich vereinbart"

verstößt nicht gegen das Transparenzgebot.*)

Zu den Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung bei preisgebundenem Wohnraum.*)

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IBRRS 2003, 3075; VPRRS 2003, 0659
VergabeVergabe
Streitwertfestsetzung kann vor BGH nicht angefochten werden

BGH, Beschluss vom 21.10.2003 - X ZB 10/03

Eine Streitwertfestsetzung eines Instanzgerichts kann vor dem Bundesgerichtshof nicht in zulässiger Weise angefochten werden. Dies trifft auch für eine Streitwertfestsetzung im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB zu.*)

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IBRRS 2003, 2812; VPRRS 2003, 0625
VergabeVergabe
Kein Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte

BGH, Beschluss vom 16.09.2003 - X ZB 12/03

a) Im Vergabenachprüfungsverfahren entscheiden die Vergabesenate der Oberlandesgerichte über sofortige Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammern abschließend. Wird die im Vergabenachprüfungsverfahren gegen eine Entscheidung der Vergabekammer erhobene Beschwerde als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen, endet daher das Nachprüfungsverfahren mit der Entscheidung des Vergabesenats.*)

b) Aus dem Umstand, daß nach § 124 Abs. 2 GWB die Sache im Falle der Divergenz dem Bundesgerichtshof vorzulegen ist und dieser anstelle des Vergabesenats entscheidet, kann nicht hergeleitet werden, daß den Parteien ein in den Verfahrensvorschriften nicht vorgesehenes Rechtsmittel gegen Beschwerdeentscheidungen der Vergabesenate einzuräumen ist; eine solche Auslegung der Vorschrift verstößt gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit.*)

c) Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen das Beschwerdegericht als im Vergabenachprüfungsverfahren letztinstanzlich entscheidendes Gericht gehalten ist, auf eine Eingabe einer Partei der von ihr erhobenen Rüge der Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf rechtliches Gehör nachzugehen, unterliegt der Beurteilung durch das Beschwerdegericht. Eine Nachprüfung seiner Entscheidung durch den Bundesgerichtshof findet nicht statt.*)

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IBRRS 2003, 1341; IMRRS 2003, 0512
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anspruch auf rechtliches Gehör

BVerfG, Beschluss vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung fachgerichtlichen Rechtsschutzes bei Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG).*)

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BVerfG: Kein ausreichender Rechtsschutz gegen Verfahrensverstöße vor Gericht
Gesetzgeber muss u.a. die ZPO ändern

Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts hat den Gesetzgeber verpflichtet, den Rechtsschutz bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten auszubauen. Mit einer Mehrheit von zehn zu sechs Stimmen hat es beschlossen, dass es gegen das Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG verstößt, wenn eine Verfahrensordnung keine fachgerichtliche Abhilfemöglichkeit für den Fall vorsieht, dass ein Gericht in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02


1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

aa) Art. 19 Abs. 4 GG (BHO § 55 Rn. 138-143)