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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 BvR 2232/10
BVerfG, Beschluss vom 15.09.2011 - 1 BvR 2232/10
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2011, 667 | BVerfG - Nichtumsetzung eines Bebauungsplans: Eigentümer erhält keine Entschädigung! |
12 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 08.07.2010 - III ZR 221/09
1. Der von einer eigentumsverdrängenden, allein fremdnützigen Planung nach § 40 Abs. 1 BauGB betroffene Eigentümer, dem ein Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 BauGB zusteht, kann wegen § 43 Abs. 3 Satz 1 BauGB auch dann keine weitere Geldentschädigung verlangen, wenn die Gemeinde über einen langen Zeitraum die Verwirklichung der Planung nicht in Angriff nimmt und erklärt, auch aktuell keinen diesbezüglichen Umsetzungswillen zu haben.*)
2. Die Fristenregelung des § 44 Abs. 4 BauGB ist auf den Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 BauGB nicht anwendbar.*)
VolltextOLG Stuttgart, Urteil vom 27.07.2009 - 102 U 1/09
1. Für die Zeit zwischen In-Kraft-Treten des Bebauungsplans bis zur Planverwirklichung erhält der Eigentümer für Einschränkungen durch Festsetzungen nach § 40 Abs. 1 BauGB keine Entschädigung. Vielmehr wird der Eigentümer in verfassungskonformer Weise durch §§ 40, 43 Abs. 3 Satz 1 BauGB unter Ausschluss der Geldentschädigung auf die Wahl zwischen dem (vorläufigen) Behalten des eingeschränkt nutzbaren Grundstücks und dem Übernahmeanspruch nach §§ 40 Abs. 2, 43 Abs. 1 BauGB verwiesen.*)
2. Angesichts des langen Zeitraums, der zwischen In-Kraft-Treten des Bebauungsplans und Planverwirklichung liegen kann, und des Fehlens eines ausreichenden schützenswerten Interesses des Planungsbegünstigten ist § 44 Abs. 4 BauGB verfassungskonform dahin auszulegen, dass die Ausschlussfrist auf den Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 BauGB und einen anschließenden Entziehungsantrag nach § 43 Abs. 1 BauGB nicht anzuwenden ist.*)
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