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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Entscheidung der Vergabekammer nach bereits eingetretener Ablehnungsfiktion

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IBR 2005, 1160 OLG Dresden - Entscheidung der Vergabekammer nach bereits eingetretener Ablehnungsfiktion

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Entscheidung der Vergabekammer nach bereits eingetretener Ablehnungsfiktion
(14.07.2005) Ist die fiktive Ablehnung eines Nachprüfungsantrags gemäß § 116 Abs. 2 GWB mit Ablauf der Beschwerdefrist bestandskräftig geworden, so eröffnet eine danach getroffene Sachentscheidung der Vergabekammer keine - erneute - Beschwerdemöglichkeit für den unterlegenen Bieter. So das OLG Dresden in seinem Beschluss vom 17.06.2005.
Dokument öffnen IBR 2005, 1160 Dokument öffnen OLG Dresden, 17.06.2005 - WVerg 8/05