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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: teilabnahme

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1 Beitrag gefunden
IBR 1998, 423 OLG Stuttgart - Wie wird nach Umsatzsteuererhöhung abgerechnet?

1 Aufsatz gefunden
Mehrwertsteuererhöhung 01.01.2007 – Möglichkeiten vertraglicher „Vorsorge“
(Hans-Ulrich Niepmann)
Dokument öffnen IBR 2006, 481

8 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 2409; IMRRS 2022, 1011
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Schadensersatz und Rücktritt sind nicht gemeinschaftsbezogen

LG Bochum, Urteil vom 03.06.2022 - 4 O 20/18

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Erwerber von Wohnungseigentum seine individuellen Rechte aus dem Vertrag mit dem Veräußerer selbstständig verfolgen, solange durch sein Vorgehen gemeinschaftsbezogene Interessen der Wohnungseigentümer oder schützenswerte Interessen des Veräußerers nicht beeinträchtigt sind. So kann der Erwerber die Rechte auf großen Schadensersatz und Rücktritt selbstständig geltend machen, diese sind nicht gemeinschaftsbezogen (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2007 - VII ZR 236/05, Rz. 18, IMRRS 2007, 0991).

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IBRRS 2016, 0631; IMRRS 2016, 0408
BauträgerBauträger
Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung setzt keine Abnahme voraus!

OLG Stuttgart, Urteil vom 25.02.2015 - 4 U 114/14

1. Die Klausel in einem Bauträgervertrag, wonach "die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums bereits erfolgt ist und der Verkauf nach Maßgabe dieser Abnahme als vereinbart gilt", benachteiligt einen Nachzügler unangemessen und ist deshalb unwirksam. Hat keine (förmliche) Abnahme stattgefunden, haben die Verjährungsfristen für Mängelansprüche auch noch nicht begonnen.

2. Die Vorschrift des § 637 BGB, wonach der Besteller wegen eines Mangels des (Bau-)Werks nach erfolglosem Fristablauf den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen kann, findet auch vor der Abnahme des Werks Anwendung.

3. Die Wohnungseigentumsgemeinschaft ist berechtigt, Mängel am Gemeinschaftseigentum gerichtlich geltend zu machen, wenn sie von ihrer Beschlusskompetenz Gebrauch macht.

4. Die Vereinbarung in einem Bauträgervertrag, dass eine Partei einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen kann, ist kein "vereinbartes Begutachtungsverfahren" im Sinne des § 204 Abs. 1 Nr. 8 BGB und hemmt die Verjährung nicht.

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IBRRS 2015, 2187; IMRRS 2015, 0891
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Abnahme des Gemeinschaftseigentums nur bei einheitlichem Eigentümerwillen!

OLG Dresden, Urteil vom 30.05.2014 - 1 U 1899/13

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann nur Mängelgewährleistungsansprüche geltend machen, wenn sie diese Rechte durch Beschluss an sich zieht.

2. Bei der Beurteilung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums ist das konkrete Verhalten eines jeden einzelnen Wohnungseigentümers maßgeblich, um ein schützenswertes Interesse beim Veräußerer zu begründen, dass die Erwerber die Herstellung des Gemeinschaftseigentums akzeptieren würden.

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IBRRS 2013, 2028; IMRRS 2013, 1154
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaft kann Abnahme an sich ziehen!

LG München I, Urteil vom 16.01.2013 - 18 O 1668/11

Der teilrechtsfähige Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Beschluss die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums "an sich ziehen". Die Berechtigung hierzu ergibt sich daraus, dass auch die Verfolgung der Gewährleistungsansprüche seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft (in großem Umfang) auf den Verband übertragen werden kann.

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IBRRS 2011, 5186; IMRRS 2011, 3787
BauvertragBauvertrag
Erhöhung des Steuersatzes: Wie ist Bauvorhaben zu besteuern?

FG Sachsen, Urteil vom 21.07.2011 - 1 K 2028/07

1. Eine Teilleistung i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 2 UStG 1993 i. d. F. vom 19.12.1997 liegt nur vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart ist. Dies erfordert, dass im Falle eines Werkvertrags über die schlüsselfertige Errichtung eines Mehrfamilienhauses die Leistung nicht als Ganzes, sondern in Teilen geschuldet und bewirkt wird.*)

2. Die - nach Erkennen einer anstehenden Erhöhung des Regelsteuersatzes zum 1.4.1998 - bloße nachträgliche Vereinbarung von Teilbauabnahmen genügt nicht, um, obwohl ein Festpreis für das Bauwerk vereinbart ist, die am Gesamtpreis orientierten Abschlagszahlungen als Teilleistungen ansehen zu können.*)

3. Die Abschlagszahlungen sind als - für die Entstehung der Steuer, aber nicht für den Steuersatz maßgebliche - Anzahlungen i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 USt 1993 anzusehen.*)

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IBRRS 2010, 0770; IMRRS 2010, 0499
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Unterversicherung bei einem Rohbau

OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2010 - 12 U 167/09

Enthält ein Vertrag über eine Wohngebäudeversicherung auch eine Rohbauversicherung, so bestimmt sich bei einem den Rohbau betreffenden Versicherungsfall der für die Frage der Unterversicherung maßgebende Versicherungswert nach dem tatsächlichen Wert des Rohbaus unmittelbar vor dem Schadensfall.*)

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IBRRS 2005, 3205; IMRRS 2005, 1658
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zu erstellende Eigentumswohnung: Zeitpunkt der Gewinnrealisierung

BFH, Urteil vom 08.09.2005 - IV R 40/04

Der Gewinn aus der Veräußerung von zu erstellenden Eigentumswohnungen ist dann realisiert, wenn mehr als die Hälfte der Erwerber das im Wesentlichen fertig gestellte Gemeinschaftseigentum ausdrücklich oder durch mindestens drei Monate lange rügelose Ingebrauchnahme konkludent abgenommen haben. Die Gewinnrealisierung betrifft nur die von diesen Erwerbern geschuldeten Entgelte.*)

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IBRRS 2006, 2880; IMRRS 2006, 1992
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Köln, Urteil vom 19.12.2001 - 11 U 166/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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3 Nachrichten gefunden
Umsatzsteuer - Kurzinformation zur geplanten Steuersatzsenkung
(22.06.2020) In einer komprimierten Zusammenfassung finden Sie im beiliegenden Merkblatt erste Informationen für baugewerbliche Unternehmen im Kontext der geplanten Mehrwertsteuersenkung. Das Merkblatt setzt sich u. a. mit den nachfolgenden Fragen auseinander:

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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
Teil 4: Architekten- und Ingenieurvertrag

(25.09.2017) Mangels gesetzlicher Regelungen wurden bisher die rechtlichen Rahmenbedingungen bei den Architekten- und Ingenieurverträgen durch die Rechtsprechung und auch die umfangreiche Literatur festgelegt. Nunmehr wurde auch für diese durchaus komplexe Thematik eine gesetzliche Grundlage im BGB verankert. Entsprechend der bisherigen Einordnung des Ingenieurvertrages durch die Rechtsprechung finden sich die Regelungen konsequenterweise unter dem Titel "Werkvertrag und werkvertragsähnliche Verträge" im BGB wieder.
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
Teil 1: Übersicht der für Bauingenieure wichtigsten Neuregelungen

(30.05.2017) Nach langen Diskussionen in Fachwelt und Koalition wurde nun das neue Bauvertragsrecht im Bundestag verabschiedet und hat den Bundesrat passiert. Am 01.01.2018 tritt ein Gesetzespaket in Kraft, bei dem unter anderem die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung und des allgemeinen Werkvertragsrechts sowie Regelungen zum Bauvertrag, Bauträgervertrag und zum Verbraucherbauvertrag enthalten sind. Erstmals werden auch Vorschriften für den Architekten- und Ingenieurvertrag in das BGB eingefügt.
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18 Normen gefunden

BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Dokument öffnen  § 650s
Teilabnahme (Stand: 01.01.2018)


VOB/B (Allgemeine Vertragbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen)

Dokument öffnen  § 13
Mängelansprüche (Stand: 18.04.2016)
Ältere Fassungen
Dokument öffnen  § 13
Mängelansprüche (Stand: 30.07.2012)
Dokument öffnen  § 13
Mängelansprüche (Stand: 11.06.2010)
Dokument öffnen  § 13
Mängelansprüche (Stand: 18.10.2006)

Dokument öffnen  § 16
Zahlung (Stand: 18.04.2016)
Ältere Fassungen
Dokument öffnen  § 16
Zahlung (Stand: 30.07.2012)
Dokument öffnen  § 16
Zahlung (Stand: 11.06.2010)
Dokument öffnen  § 16
Zahlung (Stand: 18.10.2006)


ZVB (VOL) - StB 03 (Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - im Straßen- und Brückenbau)

Dokument öffnen  11
Abnahme (§ 13) (Stand: 21.07.2004)
 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 18

52 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit)
B. Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts
III. Systematik und Überblick

§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
B. Dreiteilung nach § 634a Abs. 1 BGB
I. Prozessuales
K. Verjährung anderer Ansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerken
VI. Verjährung im Gesamtschuldnerausgleich
2. Verjährung des Anspruchs aus § 426 Abs. 1 BGB
L. Beginn der regelmäßigen Verjährung und Verjährungshöchstfristen von anderen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks
I. Übersicht: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen gemäß § 199 BGB
N. Verjährung von Mängelrechten aus Architekten- und Ingenieurverträgen
I. Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk
A. Gesetzliches Werkvertragsrecht
IV. Rechtswirkungen der Abnahme
 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 von 52 [11 bis 50

26 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski)
F. § 4 Abs. 5 VOB/B: Schutzaufgaben des Auftragnehmers
II. Inhalt der Regelung
H. § 4 Abs. 7 VOB/B: Mängelrechte vor Abnahme
III. Inhalt der Regelung
3. Kündigungsrecht des Auftraggebers
K. § 4 Abs. 10 VOB/B: Zustandsfeststellung von Teilen der Leistung
II. Inhalt der Regelung

§ 7 VOB/B Verteilung der Gefahr (Ludgen)
B. Kommentierung
I. Ganz oder teilweise ausgeführte Leistungen

§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn)
E. § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B - Kündigung aus wichtigem Grund

§ 9 VOB/B Kündigung durch den Auftragnehmer (Jahn)
C. Kündigung wegen Schuldnerverzug des Auftraggebers, § 9 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B
I. Zahlungsverzug des Auftraggebers, § 9 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. VOB/B
1. Fällige Zahlungsforderung
II. Sonstiger Schuldnerverzug des Auftraggebers, § 9 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. VOB/B

§ 11 VOB/B Vertragsstrafe (Plücker)
F. § 11 Abs. 4
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19 Abschnitte in Steeger/Fahrenbruch/Brenneisen, ibr-online-Kommentar HOAI gefunden
V. Haftung (Schütter)
6. Abnahme der Architektenleistung

VII. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Brenneisen)
13. Kontrolle von Vertragsklauseln
i. Zahlungen, Fälligkeit und Abrechnung
m. Sicherungshypothek und Bauhandwerkersicherung
o. Versicherungsklauseln

§ 15 Fälligkeit des Honorars, Abschlagszahlungen (Dressel)
III. § 15 S. 1 - Fälligkeit des Honorars
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2 Abschnitte im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden

III. Einzelfristen, Bauzeitenplan (Abs. 2) (VOB/A § 9 EU Rn. 9-11)













1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

b) Einzelfristen (VOB/A § 9 Rn. 13-19)