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593 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.Es gibt für Ihre Suchanfrage 596 Treffer in Alle Sachgebiete.
| Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
| 1 Beitrag gefunden |
| IBR 1998, 423 | OLG Stuttgart - Wie wird nach Umsatzsteuererhöhung abgerechnet? |
| 8 Volltexturteile gefunden |
Immobilien
LG Bochum, Urteil vom 03.06.2022 - 4 O 20/18
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Erwerber von Wohnungseigentum seine individuellen Rechte aus dem Vertrag mit dem Veräußerer selbstständig verfolgen, solange durch sein Vorgehen gemeinschaftsbezogene Interessen der Wohnungseigentümer oder schützenswerte Interessen des Veräußerers nicht beeinträchtigt sind. So kann der Erwerber die Rechte auf großen Schadensersatz und Rücktritt selbstständig geltend machen, diese sind nicht gemeinschaftsbezogen (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2007 - VII ZR 236/05, Rz. 18, IMRRS 2007, 0991).
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Bauträger
OLG Stuttgart, Urteil vom 25.02.2015 - 4 U 114/14
1. Die Klausel in einem Bauträgervertrag, wonach "die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums bereits erfolgt ist und der Verkauf nach Maßgabe dieser Abnahme als vereinbart gilt", benachteiligt einen Nachzügler unangemessen und ist deshalb unwirksam. Hat keine (förmliche) Abnahme stattgefunden, haben die Verjährungsfristen für Mängelansprüche auch noch nicht begonnen.
2. Die Vorschrift des § 637 BGB, wonach der Besteller wegen eines Mangels des (Bau-)Werks nach erfolglosem Fristablauf den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen kann, findet auch vor der Abnahme des Werks Anwendung.
3. Die Wohnungseigentumsgemeinschaft ist berechtigt, Mängel am Gemeinschaftseigentum gerichtlich geltend zu machen, wenn sie von ihrer Beschlusskompetenz Gebrauch macht.
4. Die Vereinbarung in einem Bauträgervertrag, dass eine Partei einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen kann, ist kein "vereinbartes Begutachtungsverfahren" im Sinne des § 204 Abs. 1 Nr. 8 BGB und hemmt die Verjährung nicht.
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Bauträger
OLG Dresden, Urteil vom 30.05.2014 - 1 U 1899/13
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann nur Mängelgewährleistungsansprüche geltend machen, wenn sie diese Rechte durch Beschluss an sich zieht.
2. Bei der Beurteilung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums ist das konkrete Verhalten eines jeden einzelnen Wohnungseigentümers maßgeblich, um ein schützenswertes Interesse beim Veräußerer zu begründen, dass die Erwerber die Herstellung des Gemeinschaftseigentums akzeptieren würden.
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Wohnungseigentum
LG München I, Urteil vom 16.01.2013 - 18 O 1668/11
Der teilrechtsfähige Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Beschluss die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums "an sich ziehen". Die Berechtigung hierzu ergibt sich daraus, dass auch die Verfolgung der Gewährleistungsansprüche seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft (in großem Umfang) auf den Verband übertragen werden kann.
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Bauvertrag
FG Sachsen, Urteil vom 21.07.2011 - 1 K 2028/07
1. Eine Teilleistung i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 2 UStG 1993 i. d. F. vom 19.12.1997 liegt nur vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart ist. Dies erfordert, dass im Falle eines Werkvertrags über die schlüsselfertige Errichtung eines Mehrfamilienhauses die Leistung nicht als Ganzes, sondern in Teilen geschuldet und bewirkt wird.*)
2. Die - nach Erkennen einer anstehenden Erhöhung des Regelsteuersatzes zum 1.4.1998 - bloße nachträgliche Vereinbarung von Teilbauabnahmen genügt nicht, um, obwohl ein Festpreis für das Bauwerk vereinbart ist, die am Gesamtpreis orientierten Abschlagszahlungen als Teilleistungen ansehen zu können.*)
3. Die Abschlagszahlungen sind als - für die Entstehung der Steuer, aber nicht für den Steuersatz maßgebliche - Anzahlungen i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 USt 1993 anzusehen.*)
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Immobilien
OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2010 - 12 U 167/09
Enthält ein Vertrag über eine Wohngebäudeversicherung auch eine Rohbauversicherung, so bestimmt sich bei einem den Rohbau betreffenden Versicherungsfall der für die Frage der Unterversicherung maßgebende Versicherungswert nach dem tatsächlichen Wert des Rohbaus unmittelbar vor dem Schadensfall.*)
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Immobilien
BFH, Urteil vom 08.09.2005 - IV R 40/04
Der Gewinn aus der Veräußerung von zu erstellenden Eigentumswohnungen ist dann realisiert, wenn mehr als die Hälfte der Erwerber das im Wesentlichen fertig gestellte Gemeinschaftseigentum ausdrücklich oder durch mindestens drei Monate lange rügelose Ingebrauchnahme konkludent abgenommen haben. Die Gewinnrealisierung betrifft nur die von diesen Erwerbern geschuldeten Entgelte.*)
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Gewerberaummiete
OLG Köln, Urteil vom 19.12.2001 - 11 U 166/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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| 3 Nachrichten gefunden |
(22.06.2020) In einer komprimierten Zusammenfassung finden Sie im beiliegenden Merkblatt erste Informationen für baugewerbliche Unternehmen im Kontext der geplanten Mehrwertsteuersenkung. Das Merkblatt setzt sich u. a. mit den nachfolgenden Fragen auseinander:
mehr… Teil 4: Architekten- und Ingenieurvertrag
(25.09.2017) Mangels gesetzlicher Regelungen wurden bisher die rechtlichen Rahmenbedingungen bei den Architekten- und Ingenieurverträgen durch die Rechtsprechung und auch die umfangreiche Literatur festgelegt. Nunmehr wurde auch für diese durchaus komplexe Thematik eine gesetzliche Grundlage im BGB verankert. Entsprechend der bisherigen Einordnung des Ingenieurvertrages durch die Rechtsprechung finden sich die Regelungen konsequenterweise unter dem Titel "Werkvertrag und werkvertragsähnliche Verträge" im BGB wieder.
mehr… Teil 1: Übersicht der für Bauingenieure wichtigsten Neuregelungen
(30.05.2017) Nach langen Diskussionen in Fachwelt und Koalition wurde nun das neue Bauvertragsrecht im Bundestag verabschiedet und hat den Bundesrat passiert. Am 01.01.2018 tritt ein Gesetzespaket in Kraft, bei dem unter anderem die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung und des allgemeinen Werkvertragsrechts sowie Regelungen zum Bauvertrag, Bauträgervertrag und zum Verbraucherbauvertrag enthalten sind. Erstmals werden auch Vorschriften für den Architekten- und Ingenieurvertrag in das BGB eingefügt.
mehr… | 18 Normen gefunden |
VOB/B (Allgemeine Vertragbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen)
§ 13Mängelansprüche (Stand: 18.04.2016)
§ 13Mängelansprüche (Stand: 11.06.2010)
§ 13Mängelansprüche (Stand: 18.10.2006)
§ 16Zahlung (Stand: 11.06.2010)
§ 16Zahlung (Stand: 18.10.2006)
ZVB (VOL) - StB 03 (Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - im Straßen- und Brückenbau)
11Abnahme (§ 13) (Stand: 21.07.2004)
| 52 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
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Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit) |
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B. Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts |
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III. Systematik und Überblick |
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§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit) |
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B. Dreiteilung nach § 634a Abs. 1 BGB |
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I. Prozessuales |
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K. Verjährung anderer Ansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerken |
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VI. Verjährung im Gesamtschuldnerausgleich |
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2. Verjährung des Anspruchs aus § 426 Abs. 1 BGB |
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L. Beginn der regelmäßigen Verjährung und Verjährungshöchstfristen von anderen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks |
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I. Übersicht: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen gemäß § 199 BGB |
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N. Verjährung von Mängelrechten aus Architekten- und Ingenieurverträgen |
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I. Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk |
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A. Gesetzliches Werkvertragsrecht |
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IV. Rechtswirkungen der Abnahme |
| 26 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
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§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski) |
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F. § 4 Abs. 5 VOB/B: Schutzaufgaben des Auftragnehmers |
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II. Inhalt der Regelung |
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H. § 4 Abs. 7 VOB/B: Mängelrechte vor Abnahme |
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III. Inhalt der Regelung |
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3. Kündigungsrecht des Auftraggebers |
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K. § 4 Abs. 10 VOB/B: Zustandsfeststellung von Teilen der Leistung |
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II. Inhalt der Regelung |
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§ 7 VOB/B Verteilung der Gefahr (Ludgen) |
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B. Kommentierung |
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I. Ganz oder teilweise ausgeführte Leistungen |
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§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn) |
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E. § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B - Kündigung aus wichtigem Grund |
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§ 9 VOB/B Kündigung durch den Auftragnehmer (Jahn) |
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C. Kündigung wegen Schuldnerverzug des Auftraggebers, § 9 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B |
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I. Zahlungsverzug des Auftraggebers, § 9 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. VOB/B |
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1. Fällige Zahlungsforderung |
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II. Sonstiger Schuldnerverzug des Auftraggebers, § 9 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. VOB/B |
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§ 11 VOB/B Vertragsstrafe (Plücker) |
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F. § 11 Abs. 4 |
| 19 Abschnitte in Steeger/Fahrenbruch/Brenneisen, ibr-online-Kommentar HOAI gefunden |
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V. Haftung (Schütter) |
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6. Abnahme der Architektenleistung |
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VII. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Brenneisen) |
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13. Kontrolle von Vertragsklauseln |
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i. Zahlungen, Fälligkeit und Abrechnung |
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m. Sicherungshypothek und Bauhandwerkersicherung |
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o. Versicherungsklauseln |
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§ 15 Fälligkeit des Honorars, Abschlagszahlungen (Dressel) |
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III. § 15 S. 1 - Fälligkeit des Honorars |
| 17 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden |
(3) Abnahmereife Leistung - Teilabnahmen ( Rn. 452-460)
bb) Mängelrechte vor und nach Abnahme ( Rn. 469-471)
(1) Inhalt, Form und Zeitpunkt der Vorbehaltserklärung ( Rn. 149-154)
(1) Materiell-rechtliche Voraussetzungen ( Rn. 318-320)
III. Teilschlussrechnungsklage ( Rn. 307-310)
I. Grundlegende Weichenstellungen ( Rn. 1-2)
(4) Konkludente Abnahme ( Rn. 461-467)
cc) Abnahme durch den Bauherrn/Frist zur Auskunft ( Rn. 452-453)
aa) Schlussrechnungsreife ( Rn. 732-743)
aa) Einfache und Förmliche Abnahme ( Rn. 422-425)
| 12 Abschnitte im "Sonntag/Rütten, Privates Baurecht" gefunden |
15. Muster: § 13 Abnahme ( Rn. 127-133)
I. Muster: Projektsteuerungsvertrag ( Rn. 9)
II. Erläuterungen ( Rn. 237-261)
F. Architektenvertrag - Bauüberwachung ( Rn. 262-291)
I. Muster: Architektenvertrag - Vollarchitektur - Abrechnung nach Zeitaufwand ( Rn. 208)
II. Muster: Fachplanervertrag ( Rn. 301)
I. Muster: Architektenvertrag - Vollarchitektur ( Rn. 10)
I. Muster: Architektenvertrag - Vollarchitektur - Pauschalpreis ( Rn. 171)
| 10 Abschnitte im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden |
b) Abnahme (§ 2 Abs. 6 VOB/B Rn. 31)
5. Umsatzsteuer (§ 2 Abs. 6 VOB/B Rn. 29)
5. Beginn der Verjährungsfrist (§ 4 Abs. 7 VOB/B Rn. 95)
3. Voraussetzungen für die Pflicht zur Abnahme (§ 1 Abs. 3 VOB/B Rn. 276-280)
4. Vorbehalt bei Abnahme (§§ 341 Abs. 3 BGB, 11 Abs. 4 VOB/B) (§ 4 Abs. 7 VOB/B Rn. 172-178)
III. Ordnungsgemäße Kündigung (§ 9 VOB/B Rn. 80-83)
d) Festlegungen zur Herstellungsart (§ 1 Abs. 3 VOB/B Rn. 9-11)
| 72 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden |
C. Die Teilabnahme (BGB § 650s Rn. 7-8)
F. Erklärung der Teilabnahme (BGB § 650s Rn. 23-29)
K. Vertragliche Vereinbarung einer Teilabnahme (BGB § 650s Rn. 38-40)
G. Verweigerung der Teilabnahme (BGB § 650s Rn. 30-33)
V. Abnahmereife der Leistung des Planers (BGB § 650s Rn. 19)
E. Verlangen (BGB § 650s Rn. 21-22)
J. Folgen der Teilabnahme (BGB § 650s Rn. 37)
IV. Abnahme des Ausführungsgewerks (BGB § 650s Rn. 15-18)
c) Teilfälligkeit bei Teilabnahme (§ 641 Abs. 1 S. 2 BGB) (BGB § 650q Rn. 485-487)
| 56 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
A. Allgemeines (VOB/B § 12 Abs. 2 Rn. 1-2)
B. Voraussetzungen der Teilabnahme (VOB/B § 12 Abs. 2 Rn. 3)
I. Abnahmeverlangen (VOB/B § 12 Abs. 2 Rn. 4-6)
C. Formen/Arten der Teilabnahme (VOB/B § 12 Abs. 2 Rn. 14-16)
II. Einheitlicher Auftrag (VOB/B § 12 Abs. 2 Rn. 7)
III. In sich abgeschlossener Leistungsteil (VOB/B § 12 Abs. 2 Rn. 8-13)
C. Besondere Voraussetzungen von § 12 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 2 VOB/B (VOB/B § 12 Abs. 5 Rn. 16)
5. Mehrkosten zu Unrecht verweigerter Zustandsfeststellung (VOB/B § 4 Abs. 10 Rn. 9-10)
A. Schlussrechnung (VOB/B § 14 Abs. 3 Rn. 1-3)
| 19 Abschnitte im "AGB-Klauseln in Bauverträgen, AGB-Klauseln in Bauverträgen" gefunden |
II. Teilabnahme nach der Leistungsphase 8 ( Rn. 64-74)
H. Wirksame AGB Klauseln ( Rn. 93-96)
4. Pflicht zur Teilschlussrechnung ( Rn. 313-317)
III. Teilabnahme nach früheren Leistungsphasen ( Rn. 75-77)
I. Vorüberlegungen ( Rn. 132-141)
B. Abnahme- und Verjährungsklauseln ( Rn. 48-52)
b) Rechtslage ohne Klausel/ Gesetzliches Leitbild von Fälligkeits- und Verzugsklauseln ( Rn. 52-55)
| 52 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
1. Voraussetzungen von § 640 Abs. 2 S. 1 BGB ( Rn. 93-94)
b) Abnahme der Hauptunternehmerleistung ( Rn. 521)
8. Teilkündigung ( Rn. 180-182)
I. Förmliche Abnahme ( Rn. 51)
a) Verzug mit dem Herstellungsanspruch ( Rn. 55-59)
B. Vertragliche Vergütung ( Rn. 4-10)
| 24 Abschnitte im "Korbion/Mantscheff/Vygen, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" gefunden |
(2) Die Voraussetzungen des Teilabnahmeanspruches ( Rn. 463-465)
ff) Der Rücktritt ( Rn. 535-537)
cc) Die förmliche Abnahme ( Rn. 442-444)
b) Der Beginn der Verjährung ( Rn. 1052-1065)
1. Einführung und Überblick ( Rn. 129-136)
h) Haftungsbeschränkungen ( Rn. 988-994)
gg) Einzelne Klauselverbote ( Rn. 333-334)
aa) Die prüffähige Schlussrechnung ( Rn. 552-573)
| 24 Abschnitte im "Cramer/Kandel/Preussner, Beck'scher Online-Kommentar VOB/B" gefunden |
2. Technische Abnahme in der VOB/B (VOB/B § 12 Rn. 10-12)
C. Abnahmeformen (VOB/B § 12 Abs. 2 Rn. 7)
A. Anwendungsbereich (VOB/B § 14 Abs. 3 Rn. 1-3a)
C. Vertragliche Abweichungen (VOB/B § 16 Abs. 4 Rn. 14-16)
D. Fiktive Teilabnahme (VOB/B § 12 Abs. 5 Rn. 22)
A. Abnahmeverlangen (VOB/B § 12 Abs. 2 Rn. 2)
D. Rechtsfolgen (VOB/B § 12 Abs. 2 Rn. 8-10)
III. Art der Abnahme (VOB/B § 11 Abs. 4 Rn. 8-17)
1. Bestehen fälliger Zahlungsansprüche (VOB/B § 9 Abs. 1 Rn. 15)
| 30 Abschnitte im "Roquette/Schweiger, Vertragsbuch Privates Baurecht" gefunden |
4. Neues Werkvertragsrecht auch für Architekten- und Ingenieurverträge ( Rn. 7-15)
II. Architektenvertrag ( Rn. 1-299)
IV. Arbeitsgemeinschaftsvertrag für die Los-ARGE ( Rn. 1-83)
V. Subunternehmervertrag ( Rn. 1-178)
III. Generalplanervertrag ( Rn. 1-135)
II. Standard-VOB-Bauvertrag (Einzelvergabe) ( Rn. 1-390)
III. Generalunternehmervertrag ( Rn. 1-241)
IV. Projektsteuerungsvertrag ( Rn. 1-103)
IV. Generalübernehmervertrag ( Rn. 1-107)
| 30 Abschnitte im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden |
II. Teilabnahme gem. § 12 Abs. 2 VOB/B (VOB/B § 12 Rn. 194-196)
3. Rechtsfolgen (VOB/B § 12 Rn. 208)
1. Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 VOB/B (VOB/B § 12 Rn. 197-205)
2. Formen der Abnahme (VOB/B § 12 Rn. 206-207)
5. Beginn der Verjährungsfrist (VOB/B § 13 Rn. 190)
E. Teilschlussrechnung (§ 16 Abs. 4 VOB/B) (VOB/B § 16 Rn. 419-421)
11. Abweichungen gegenüber dem BGB (VOB/B § 13 Rn. 244)
3. Fiktion der Abnahme durch Ingebrauchnahme gem. § 12 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B (VOB/B § 12 Rn. 268-272)
II. Sonstiger Schuldnerverzug des Auftraggebers (VOB/B § 9 Rn. 45-47)
I. In sich abgeschlossene Teile der Leistung mit Teil?Abnahme (VOB/B § 16 Rn. 422)
| 21 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |
3.4 Abnahmeprüfung ( Rn. 79-DIN 18386 DIN 18386 84)
3.4 Abnahmeprüfung ( Rn. 79-VOB/C DIN 18386 84)
V. Die Abnahme von Wasserhaltungsarbeiten ( Rn. 9-VOB/C DIN 18305 10)
V. Die Abnahme von Wasserhaltungsarbeiten ( Rn. 9-DIN 18305 DIN 18305 10)
3.3 Inbetriebnahme, Einweisung ( Rn. 41-DIN 18384 DIN 18384 43)
3.3 Inbetriebnahme, Einweisung ( Rn. 41-VOB/C DIN 18384 43)
3.6 Abnahme ( Rn. 189-DIN 18380 DIN 18380 202)
3.6 Abnahme ( Rn. 189-VOB/C DIN 18380 202)
4.2 Besondere Leistungen ( Rn. 82-DIN 18340 DIN 18340 106a)
4.2 Besondere Leistungen ( Rn. 82-VOB/C DIN 18340 106a)





