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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

3 Beiträge gefunden |
IBR 2009, 1410 | Erspartes Wagnis erfordert keinen anderweitigen Erwerb |
IBR 2009, 250 | Freie Kündigung: Sind "abgebummelte" Überstunden ersparte Kosten? |
IBR 2006, 1096 | Freie Kündigung: Wodurch ist ein "echter" Füllauftrag gekennzeichnet? |
2 Aufsätze gefunden |

7 Volltexturteile gefunden |

VG Aachen, Urteil vom 25.10.2023 - 6 K 58/23
1. Zur Anwendung der sog. Privatrechtsklausel im Polizei- und Ordnungsrecht im Falle einer "Hausbesetzung".*)
2. Zum Inhalt eines Anspruchs auf ordnungsbehördliches Einschreiten im Falle einer "Hausbesetzung" (Räumung/Identitätsfeststellung).*)


OLG Brandenburg, Urteil vom 27.05.2020 - 4 U 87/19
1. Steht dem Erwerber während des Verzugs des Bauträgers mit der Fertigstellung mit der beabsichtigt selbst zu bewohnenden Eigentumswohnung kein vergleichbarer Wohnraum zur Verfügung, hat der Erwerber Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.
2. Als Ausgangspunkt für die Berechnung des Nutzungswerts der vorenthaltenen Eigentumswohnung können entweder die anteiligen Vorhaltekosten oder die ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen werden.
3. Auf den Nutzungsausfallschaden sind die dem Erwerber tatsächlich entstandenen und vom Bauträger zu tragenden Kosten der Unterbringung in einer Ersatzunterkunft in voller Höhe anzurechnen.


KG, Urteil vom 06.09.2016 - 9 U 9/15
Schließt der öffentliche Auftraggeber in einem Vergabeverfahren einen Bieter, dem der Zuschlag zu erteilen gewesen wäre, schuldhaft vergaberechtswidrig aus und erteilt einem anderen Unternehmen den Auftrag, so berechnet sich der dem Bieter von dem öffentlichen Auftraggeber gem. § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2, §§ 249 ff. BGB zu ersetzende Schaden nach der entgangenen Vergütung (hier: Werklohn) abzüglich ersparter Aufwendungen (hier: ersparter Aufwand für Material und Lohn); dass Aufwendungen, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich gewesen wären, angefallen sind, obgleich die Leistungen nicht zu erbringen waren (hier: Lohnaufwand für Arbeitnehmer, die nicht beschäftigt werden konnten), hat der Bieter darzulegen und zu beweisen.*)

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.08.2009 - 3 U 2/07
1. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der den Mieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, steht es in seiner freien Entscheidung, ob und - solange der Kündigungsgrund fortbesteht - wann er von seiner Kündigungsbefugnis tatsächlich Gebrauch macht. Das Finden von Ersatzräumen nach Kündigung liegt dann in seiner Risikosphäre.
2. Der Mieter kann in seiner Kündigungserklärung auch eine kalendermäßig bestimmte Frist festlegen, nach deren Ablauf das Mietverhlältnis erlöschen soll. Macht er hiervon keinen Gebrauch, so kann er sich weder auf nachvertragliche Duldungspflichten des Vermieters noch auf Treu und Glauben berufen.
3. Beseitigt der Mieter einen Mangel, welcher eine fristlose Kündigung begründete, selbst, so besteht danach für eine Kündigung kein Grund mehr.


OLG Celle, Urteil vom 10.07.2003 - 14 U 263/02
Durch einen Rahmenvertrag, der bestimmt, dass der vertragsschließende Architekt und kein anderer für den Fall der Durchführung von Bauvorhaben die dafür erforderlichen Architektenleistungen übertragen erhalten wird, wird keine Verpflichtung begründet, die in Aussicht gestellten Baumaßnahmen auch tatsächlich durchzuführen, und insbesondere auch keine Garantie oder Verpflichtung, dass der Architekt eine bestimmte Mindestzahl an Aufträgen erteilt bekommen wird. wird daher ein Bauvorhaben, das unter den Rahmenvertrag fallt, nicht durchgeführt, kann von vornherein keine Schadensersatzverpflichtung entstehen.*)


BGH, Urteil vom 19.12.1978 - VI ZR 218/76
1. Bei dem Ersatzanspruch mittelbar Geschädigter aus § 844 Abs. 2 BGB sind nur diejenigen Vorteile als anrechenbar in Betracht zu ziehen, die mit dem Anspruch wegen Verlust des Rechts auf Unterhalt in Zusammenhang stehen. (amtlicher Leitsatz)*)
2. Erträgnisse einer dem Unterhaltsberechtigten ausgezahlten Summe einer Lebensversicherung auf den Erlebens- und Todesfall (sog. Sparversicherung) sind nicht auf den ihm nach § 844 Abs. 2 BGB zu ersetzenden Schaden anzurechnen (Aufgabe von BGHZ 39, 249). (amtlicher Leitsatz)*)


BGH, Urteil vom 19.04.1963 - VI ZR 154/62
1. Die Erträgnisse einer dem Unterhaltsberechtigten ausgezahlten Lebensversicherungssumme mindern seinen nach § 844 Abs. 2 BGB zu ersetzenden Schaden, soweit der Getötete die Versicherung in der Weise genommen hatte, dass der Eintritt des Versicherungsfalles gewiss war (Spar- im Gegensatz zur Risikoversicherung). (amtlicher Leitsatz)*)
2. Bei der Berechnung des Unterhaltsaufwandes, der dem Getöteten obgelegen hätte, sind die Beiträge zu einer solchen Versicherung weder als feste Unkosten noch als nunmehr fortfallende Ausgaben abzuziehen. (amtlicher Leitsatz)*)

17 Nachrichten gefunden |
(16.03.2023) Aus Brüssel droht vielen Hauseigentümern ein "Kostenhammer", sollte sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren zur Europäischen Gebäuderichtlinie die radikale Position des Europäischen Parlaments durchsetzen, warnt der Immobilienverband Deutschland IVD.

(23.02.2023) Laut einer aktuellen Umfrage im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) hat jeder zweite Bauwillige seine Hausbaupläne im vergangenen Jahr aufgegeben. Ein wesentlicher Grund dafür ist eine Politik, die sich zunehmend gegen das Eigenheim richtet.

(17.03.2015) Nicht nur Baufinanzierungen liegen im Trend, auch Renovierungsarbeiten wollen Haus- und Wohnungsbesitzer im Jahr 2015 verstärkt per Kredit finanzieren. Zu diesem Ergebnis kommt die GfK Finanzmarktforschung, die im Auftrag des Bankenfachverbandes Verbraucher nach deren Konsum- und Finanzierungsverhalten befragt hat.

(30.10.2014) Rund 970 Milliarden Euro haben deutsche Sparer momentan auf Tagesgeld- und Girokonten geparkt - bei jedoch meist minimaler Verzinsung. "Aktuelle Sparbuchzinsen von 0,5 Prozent und weniger fangen nicht einmal die jährliche Inflation von derzeit 0,8 Prozent in Deutschland ab. Damit ist schnell klar, dass das klassische Sparschwein im jetzigen Zinsumfeld ausgedient hat", ...

(17.10.2014) Immobilienkäufer in deutschen Großstädten bringen immer mehr Erspartes in ihre Immobilienfinanzierung ein. Dadurch benötigen sie trotz deutlich gestiegener Immobilienpreise im Verhältnis nicht mehr Fremdkapital als 2008. Das zeigt eine regionale Auswertung der Interhyp AG, Deutschlands größtem Vermittler privater Baufinanzierungen.

Kurze Checkliste zeigt, worauf Kapitalanleger beim Immobilienkauf achten sollten
(30.05.2014) In Anbetracht mangelnder Alternativen an den Kapitalmärkten, erwägen viele Menschen den Kauf einer Wohnung zur Kapitalanlage. "Immobilien gelten als krisensichere Altersvorsorge und gerade vor dem Hintergrund historisch günstiger Baugeldzinsen kann es sich lohnen, über eine vermietete Immobilie langfristig Vermögen aufzubauen", sagt Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG, Deutschlands größtem Vermittler privater Baufinanzierungen. Damit das Kaufvorhaben auf sicherem Fundament steht, haben die Experten von Interhyp einen 10-Punkte-Plan erstellt.

(17.07.2013) Die meisten Deutschen träumen vom eigenen Haus und kaufen es inzwischen zu 90 Prozent beim Schlüsselfertiganbieter. Dabei, so hoffen sie, bleiben die Kosten unter Kontrolle, das finanzielle Engagement überschaubar. Soweit die Theorie - die Praxis sieht aber nach den jahrzehntelangen Erfahrungen des VPB anders aus ...

(08.03.2013) Hausbesitzer in Deutschland haben im vergangenen Jahr verstärkt in die Wert- und Komfortsteigerung ihrer Immobilie investiert. Davon profitiert hat das deutsche Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk. Es konnte seinen Umsatz 2012 wie schon im Vorjahr um rund drei Prozent auf 36,8 Milliarden Euro steigern.

(26.09.2012) Das Immobiliengeschäft brummt. Zumindest in den Ballungsgebieten sind Bauunternehmer und Makler hochzufrieden, denn aus Angst ums Ersparte kaufen private Bauherren zurzeit fast alles, was sie angeboten bekommen. "Das ist zwar einerseits verständlich, andererseits aber sehr leichtsinnig", beobachtet Dipl.-Ing. Thomas Penningh, Vorstandsmitglied des Verbands Privater Bauherren (VPB). ...

(08.05.2012) Die Angst vor der Geldentwertung treibt immer mehr Menschen ins "Betongold", beobachtet der Verband Privater Bauherren (VPB) bundesweit. Ihr Ziel ist es, ihr Erspartes zu sichern und im Alter eine Zusatzrendite zu erwirtschaften. Das gelingt aber nur, wenn sie dabei nicht auf windige Investments hereinfallen, sondern in solide Substanz in einer zukunftsfähigen Gegend investieren.

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3 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |