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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: duldungspflicht

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234 Beiträge gefunden
IMR 2026, 73 OLG Karlsruhe - Keine Duldung einer bestehenden, aber nicht dinglich gesicherten Fremdabwasserleitung
IMR 2026, 71 BGH - Duldung eines Überbaus
IMR 2026, 20 AG Frankfurt/Main - Verwahrlosung und Verschmutzung der Wohnung = Kündigung
IBR 2025, 1084 VG Schleswig - Nachbarwiderspruch: In der Regel kein Eilrechtsschutz
IMR 2025, 419 BGH - Überfahrtbaulast ist kein Wegerecht
IMR 2025, 418 LG Köln - Wann ist Hühner- und Bienenhaltung im städtischen Wohngebiet erlaubt?
IMR 2025, 401 AG Hamburg - Wer nicht hören will, muss fühlen ...!
IBR 2025, 310 BGH - Überfahrtbaulast begründet kein Wegerecht!
IMR 2025, 295 OLG Karlsruhe - Muss fremde Wasserleitung auf eigenem Grundstück geduldet werden?
IMR 2025, 187 AG Friedberg - Umfassende Sanierungsarbeiten rechtfertigen keine Verwertungskündigung
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15 Aufsätze gefunden
Das Grundbuch, die Sicherungsgrundschuld und die Zwangshypothek - Jahresrückblick 2024
(Andrea Pflügl; Pascal Alt)
Dokument öffnen IVR 2025, 41
Das neue Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) und die Auswirkungen auf das Mietrecht: Ein Überblick
(Fabian Bagusche; Kathrin Otto)
Dokument öffnen IMR 2023, 477
Die korrekte Mängelrüge und Mängelanzeige im Wohnraummietrecht – Einschaltung Dritter und Verwirkung von Ansprüchen
(Kai-Uwe Agatsy)
Dokument öffnen IMR 2022, 339
Selbständiges Beweisverfahren und Wohnungseigentum
(Hans-Joachim Weber)
Dokument öffnen IMR 2022, 87
Fragestellungen zur Reichweite der Duldungspflichten aus § 15 WEG n.F.
(Kai-Uwe Agatsy)
Dokument öffnen IMR 2021, 49
Problemkreise bei Willenserklärungen im Wohnraummietrecht – praktische Fragestellungen
(Kai-Uwe Agatsy)
Dokument öffnen IMR 2020, 41
Zum dynamischen Mangelbegriff und zu den Folgen geometrischer Wärmebrücken bei Schimmelpilzbefall
(Michael Selk)
Dokument öffnen IMR 2016, 443
Der Hund von Baskerville: Binden bloße Eigentümerbeschlüsse den Mieter?
(Martin Klimesch)
Dokument öffnen IMR 2015, 45
Besonderheiten des Gewerberaummietrechts in Einkaufszentren
(Martin Niklas)
Dokument öffnen IMR 2014, 454
Das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 - Teil 1
(Thomas Hannemann)
Dokument öffnen IMR 2013, 435
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956 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2026, 0665; IMRRS 2026, 0334
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Heizungskeller kann auch im Sondereigentum stehen

BGH, Urteil vom 20.02.2026 - V ZR 34/25

Räume, in denen dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienende Anlagen und Einrichtungen i.S.d. § 5 Abs. 2 WEG untergebracht sind, stehen nicht deswegen im (zwingenden) Gemeinschaftseigentum; sie können daher zum Gegenstand des Sondereigentums gemacht werden (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 02.02.1979 - V ZR 14/77, IMRRS 2007, 2579 = BGHZ 73, 302, 311; Urteil vom 05.07.1991 - V ZR 222/90, IMRRS 1991, 0008 = NJW 1991, 2909).*)

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IBRRS 2026, 0032; IMRRS 2026, 0020
Mit Beitrag
PachtrechtPachtrecht
Stellplatzbaulast kann Hindernis für Rückbau- und Herausgabeansprüche des Vermieters nach Mietvertragsende sein

OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2025 - 18 U 127/24

Hat der Vermieter/Verpächter zu Gunsten eines Grundstücksnachbarn eine Stellplatzbaulast übernommen, so steht dies einem Herausgabeanspruch des Vermieters/Verpächters nach Beendigung des Miet- bzw. Pachtverhältnisses nicht notwendig entgegen, doch kann die Baulast gem. § 242 BGB dem Anspruch auf Rückbau des Parkplatzes entgegenstehen, wenn dadurch ein (realisiertes) Bauvorhaben auf dem begünstigten Grundstück (materiell) baurechtswidrig wird und ein Anspruch des Vermieters/Verpächters auf Verzicht auf die Baulast (§ 85 Abs. 3 Satz 2 BauO-NW) nicht besteht; die Entscheidungen des BGH vom 24.01.2024 (V ZR 51/24, IMRRS 2025, 0211) und vom 27.06.2025 (V ZR 150/24, IMRRS 2025, 0973) stehen nicht entgegen.*)

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IBRRS 2026, 0410; IMRRS 2026, 0217
ImmobilienImmobilien
Nachbar muss Überbau durch Wärmedämmung dulden!

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.11.2025 - 12 U 191/24

Der Duldungspflicht nach § 7c NRG-BW steht die Möglichkeit einer Wärmedämmung mit einer geringeren Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks nicht entgegen, wenn die Umsetzbarkeit dieser Möglichkeit erst geprüft werden müsste und dabei nicht unerhebliche Kosten anfielen, eine Umsetzung zu höheren Kosten führen würde und die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks sich nur um wenige Zentimeter verringern würde.*)

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IBRRS 2025, 3264
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Was sind "umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundesrechts"?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.2025 - 8 S 701/23

1. Bei der baurechtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit einer Nutzungsänderung einer Schweinehaltung in einen reinen Mastbetrieb handelt es sich jedenfalls um einen Verwaltungsakt, durch den ein anderes als in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 2b UmwRG genanntes Vorhaben unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechts zugelassen wird (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG).*)

2. Zu den umweltbezogenen Rechtsvorschriften des Bundesrechts zählen bauplanungsrechtliche Vorschriften, in denen das Gebot der Rücksichtnahme verankert ist, soweit im konkreten Fall Umwelteinwirkungen - wie etwa Geruchsimmissionen - zu beurteilen sind.*)

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IBRRS 2025, 3102; IMRRS 2025, 1542
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Vorsätzlicher/grob fahrlässiger Überbau muss nie geduldet werden!

BGH, Urteil vom 07.11.2025 - V ZR 121/24

Ein Überbau muss nur unter den Voraussetzungen des § 912 Abs. 1 BGB geduldet werden; liegen diese nicht vor, kann eine Pflicht zur dauerhaften Duldung des Überbaus weder aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis noch aus dem Schikaneverbot hergeleitet werden.*)

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IBRRS 2025, 3207; IMRRS 2025, 1582; IVRRS 2025, 0658
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an die Substantiierung und Fristwahrung der Berufungsbegründung

LG Berlin II, Beschluss vom 28.10.2025 - 85 S 37/25 WEG

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2026, 0498; IMRRS 2026, 0285
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erschließung einer WEA: Schotterweg genügt!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.09.2025 - 22 D 227/2

1. Mit dem Erfordernis einer ausreichenden (verkehrlichen) Erschließung soll ein Mindestmaß an Zugänglichkeit der Grundstücke für Kraftfahrzeuge gewährleistet sein. Bei Vorhaben, die von der Natur der Sache oder von ihrer Zweckbestimmung her bevorzugt in den Außenbereich gehören, reicht ein dem Verkehrsbedarf des Vorhabens noch genügender, aber "außenbereichsgemäßer" Standard aus. Hier ist nicht der gleiche Maßstab anzulegen wie im beplanten oder unbeplanten Innenbereich.*)

2. Die konkreten Anforderungen an die wegemäßige Erschließung sind insbesondere abhängig von den individuellen Umständen, namentlich dem aufgrund der Anlagennutzung zu erwartenden Verkehr. Ein allgemeingültiger Ausbaustandard existiert im Außenbereich nicht und kann insoweit von der Gemeinde nicht zugrunde gelegt oder gefordert werden.*)

3. Für die Erschließung von Windenergieanlagen, die typischerweise nur einen sehr geringen anlagenbezogenen Verkehr auslösen, reicht danach grundsätzlich und regelmäßig bereits ein reiner Feldweg, jedenfalls aber ein geschotterter Weg aus; eine Asphaltierung kann im Regelfall nicht gefordert werden.*)

4. Die Erschließung i. S. v. § 35 Abs. 1 BauGB ist bei einer öffentlichen (Wege)-Parzelle auch ohne förmliche Widmung jedenfalls dann gesichert, wenn eine Benutzung dem Vorhabenträger aus Gründen der Gleichbehandlung nicht verwehrt werden kann bzw. wenn die Gemeinde aus Rechtsgründen dauernd gehindert ist, den Anliegerverkehr zum Vorhabengrundstück zu untersagen.*)

5. Von einer gesicherten Erschließung ist nicht erst dann auszugehen, wenn die Vorhabenträgerin die Erschließungsaufgabe vertraglich übernommen hat. Vielmehr genügt es, dass der Gemeinde ein zumutbares Erschließungsangebot vorgelegen hat. Ein solches Angebot hat eine Ersetzungsfunktion.*)

6. Die Gemeinde ist verpflichtet, an der Klärung der Zumutbarkeit des Erschließungsangebots mitzuwirken. Kommt auch nur in Betracht, dass sie verpflichtet sein könnte, ein Erschließungsangebot anzunehmen, so schließt das nach Treu und Glauben die Pflicht oder zumindest die Obliegenheit der Gemeinde ein, an der Klarstellung der Rechtslage mitzuwirken, also über das Angebot in einer Weise zu verhandeln, die eine Beurteilung seiner Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit ermöglicht. Verweigert sie sich dieser Obliegenheit, muss sie sich dies zurechnen lassen.*)

(...)

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IBRRS 2025, 2632
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 18.09.2025 - V ZR 162/24 

Ein Vertrag, der eine Verpflichtung zur Fernwärmeversorgung durch die Käuferin vorsieht, stellt keinen unzulässigen Vertrag zulasten Dritter dar, wenn er lediglich eine Pflicht zur Aufnahme entsprechender Regelungen in Mietverträge begründet. (Rn. 11-12)

Die Annahme einer Duldungspflicht der Klägerin hinsichtlich der Fernwärmeeinrichtungen aufgrund einer Grunddienstbarkeit bedarf einer näheren Begründung und Prüfung durch das Berufungsgericht. (Rn. 14-15)

Das Berufungsgericht muss klären, ob sich aus dem Kaufvertrag oder anderen Vereinbarungen eine Pflicht zur Duldung der hinter dem ersten Absperrventil liegenden Fernwärmeeinrichtungen ergibt. (Rn. 13, 15)

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IBRRS 2025, 3235
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zuständigkeit für bauaufsichtliches Einschreiten wegen Immissionen?

VG Schleswig, Urteil vom 17.09.2025 - 8 A 78/23

1. Die Bauaufsichtsbehörde ist für ein bauaufsichtliches Einschreiten (hier: aufgrund von Lärmimmissionen auf einem Wohngrundstück) grundsätzlich nur noch subsidiär zuständig. Vorrangig zuständig für die Abwehr von Immissionen sind die Immissionsschutzbehörden.

2. Die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde für die Abwehr von Immissionen ist jedoch gegeben, wenn das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme betroffen ist oder es dazu Auflagen in der Baugenehmigung gibt.

3. Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung ist bereits dann verletzt, wenn die Bauaufsicht ohne hinreichende Ermittlungen über den Antrag auf Einschreiten nicht entscheidet.

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IBRRS 2026, 0533; IMRRS 2026, 0278
WohnraummieteWohnraummiete
Wann liegt unzulässige gewerbliche Nutzung einer Wohnung vor?

LG München I, Urteil vom 08.09.2025 - 14 S 12685/24

1. Erfolgt ein vertraglich nicht mehr gedeckter (teil-)gewerblicher Gebrauch eines Mietobjekts, so kann dies eine fristlose oder ordentliche Kündigung rechtfertigen. Dies gilt insb. dann, wenn der Mieter eine Wohnung ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters gewerblich nutzt und dadurch eine Schädigung des Mietobjekts oder eine unzumutbare Belastung von Mitmietern oder des Vermieters hervorgerufen wird.*)

2. Dabei kommt es grds. darauf an, ob der Mieter mit seiner gewerblichen Tätigkeit nach außen in Erscheinung tritt (Außenwirkung), etwa indem er das Mietobjekt als seine Geschäftsadresse angibt, er dort Kunden empfängt oder Mitarbeiter beschäftigt.*)

3. Bei der Beurteilung der Außenwirkung ist zunächst zu berücksichtigen, ob sich die Mieträume in einem Mehrfamilienhaus befinden, in welchem das räumliche Umfeld ggf. besonders sensibel auf Störungen - wie sie z.B. durch Publikumsverkehr hervorgerufen werden können - reagiert, oder ob sich das Mietverhältnis auf ein freistehendes EFH bezieht, in welchem allein die Mieter selbst leben. Beeinträchtigungen zum Nachteil von Mitbewohnern - namentlich durch etwaige störende Geräusche oder eine sonstige Störung der Privatsphäre, ausgehend von fremden, nicht dem Haus zugehörigen Personen - können in letzterem Fall oftmals ausgeschlossen sein.*)

4. Maßgeblich für eine kündigungsrelevante Außenwirkung kann ferner sein, ob es in der Folge der (auch) gewerblichen Nutzung bereits zu konkreten Beschwerden oder sonstigen Beanstandungen, namentlich durch Mitmieter bzw. Nachbarn gekommen ist.*)

5. Bei etwaigem Publikumsverkehr mit Kunden kann eine geringe Anzahl an Kundenbegegnungen (hier: ca. 2 Kunden wöchentlich - ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Mieter) gegen die Annahme einer wirksamen Kündigung sprechen.*)

6. Zwar geht auch mit der Internetpräsenz eines gewerblichen Betriebs i.d.R. eine gewisse Außenwirkung einher. Eine solche kann jedoch im konkreten Fall unzureichend sein, wenn der Mieter gleichwohl faktisch nur sehr wenige, vorangemeldete Kunden empfängt und diese letztlich auch keine störenden Beeinträchtigungen nach außen hin verursachen.*)

7. Bei der Beschäftigung von Mitarbeitern im Mietobjekt kann es namentlich auf die Art der Tätigkeit und ihre etwaige Außenwirkung, auf Dauer und Umfang der Beschäftigung (z.B. Teilzeit) sowie auf Häufigkeit und Dauer der Anwesenheiten der betreffenden Mitarbeiter ankommen.*)

8. Zur kündigungsrechtlichen Relevanz namentlich einer Verweigerung des Zutritts zum Mietobjekt durch einen angeblichen Kaufinteressenten bzw. unangemeldet erscheinenden Handwerker, durch vermeintlich vertragswidrige Gartenarbeiten (Gehölzschnitt), verweigerte Mangelbeseitigungsmaßnahmen und eine mieterseitige Behauptung, das Mietobjekt sei mangelhaft.*)

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57 Nachrichten gefunden
Pflanzen, Tiere, Gartenzwerge: Was ist unter Nachbarn erlaubt?
(10.04.2026) Das Verhältnis zwischen Nachbarn beginnt häufig durchaus angenehm. Irgendwann aber kommen kleine Ärgernisse auf: Äste hängen über den Gartenzaun, Bäume sorgen für zu viel Schatten, Haustiere laufen auf fremden Terrassen herum, erledigen ihr Geschäft in Nachbars Garten oder machen laute Geräusche. Oft nimmt der geplagte Nachbar dies eine Zeit lang hin - bis ihm der Kragen platzt. Dann vergreift man sich schnell auch mal im Ton - und schon ist der schönste Nachbarschaftsstreit im Gange. Schließlich hilft nur noch der Gang zum Anwalt.
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Pflanzen, Tiere, Gartenzwerge: Was ist unter Nachbarn erlaubt?
(07.03.2025) Das Verhältnis zwischen Nachbarn beginnt häufig durchaus angenehm. Irgendwann aber kommen kleine Ärgernisse auf: Äste hängen über den Gartenzaun, Bäume sorgen für zu viel Schatten, Haustiere laufen auf fremden Terrassen herum, erledigen ihr Geschäft in Nachbars Garten oder machen laute Geräusche. Oft nimmt der geplagte Nachbar dies eine Zeit lang hin - bis ihm der Kragen platzt. Dann vergreift man sich schnell auch mal im Ton - und schon ist der schönste Nachbarschaftsstreit im Gange. Schließlich hilft nur noch der Gang zum Anwalt.
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Modernisierungsarbeiten verpflichten nur im Ausnahmefall zum Auszug - Kündigung der Vermieterseite unwirksam
(23.10.2024) Das Landgericht Berlin II hat am 22.10.2024 auf die Berufung des 85-jährigen Mieters eine Räumungsklage der Vermieterin abgewiesen. Die wegen (vermeintlicher) Verletzung der Pflicht zur Duldung von Modernisierungsarbeiten zunächst angedrohte, dann ausgesprochene fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung sei unwirksam.
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Handwerker vor der Tür: Welche Rechte und Pflichten hat der Mieter?
(09.09.2024) Steht ein Handwerkerbesuch an, wittern manche Mieter eine Modernisierung, die ihre Miete verteuert. Andere wollen schlicht nicht durch Fremde in ihrem Zuhause gestört werden. Auf das Mietverhältnis kann es sich allerdings deutlich negativ auswirken, wenn man die Handwerker nicht in die Wohnung lässt.
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Pflanzen, Tiere, Gartenzwerge: Was ist unter Nachbarn erlaubt?
(20.02.2024) Streit unter Nachbarn entzündet sich oft an Themen, die zunächst völlig harmlos erscheinen. Oft schon haben etwa Katzen, Hunde und Pflanzenwuchs für Zwist gesorgt - ebenso wie Gartenzwerge.
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Pool-Bau ohne Absprache? BGH dürfte auf "Beschlusszwang" pochen
(27.02.2023) Wohnungseigentümer sollten in Zukunft wohl besser davon absehen, Bauvorhaben auf eigene Faust anzupacken, ohne dass es einen Beschluss der Gemeinschaft gibt. Nach neuer Rechtslage gilt seit gut zwei Jahren ein sogenannter Beschlusszwang - und der Bundesgerichtshof sieht eher keinen Spielraum für Ausnahmen, wie sich am 24.02.2022 in einer Verhandlung in Karlsruhe abzeichnete.
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Überbau durch Wärmdämmung zulässig
(14.12.2022) Das Sächsische Kabinett beschloss am 13.12.2022 die Änderung des Sächsischen Nachbarrechtsgesetzes und weiterer Vorschriften mit Bezug zur Justiz in den Landtag einzubringen. Die durch das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vorgeschlagenen Änderungen im Sächsischen Nachbarrechtsgesetz haben zum Ziel, den Klimaschutz durch Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich zu fördern. Die beschlossenen Regelungen ermöglichen, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Grundstücks unter bestimmten Voraussetzungen zur Duldung von Dämmmaßnahmen an benachbarten Gebäuden verpflichtet werden kann, auch wenn die Wärmedämmung in das Grundstück der Nachbarn hineinragt. Die verbesserten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Energieeffizienz im Gebäudebereich bilden einen Baustein des im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziels der Förderung des Klimaschutzes.
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Unangekündigte Kontrolle eines Sonderabfalllagers zulässig
(10.11.2022) Die immissionsschutzrechtliche Vor-Ort-Kontrolle eines Sonderabfalllagers durch Mitarbeiter der Überwachungsbehörde ist ohne vorherige Ankündigung zulässig. Hierbei dürfen auch Fotografien auf dem Anlagengelände angefertigt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
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Unterlassungsanspruch des Nachbarn wegen überschwenkenden Baukrans bestätigt
(02.09.2022) Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Unterlassungsanspruch eines Nachbarn durch einen über sein Grundstück schwenkenden Kranarm bestätigt und erweitert. Da der Bauherr die "Benutzung" des Nachbargrundstücks nicht angezeigt habe, könne er sich nicht auf das im Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg vorgesehene "Hammerschlags- und Leiterrecht" und eine entsprechende Duldungspflicht des Klägers berufen, so das Gericht. ...
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IBR 2022, 592 Dokument öffnen OLG Stuttgart, 01.08.2022 - 4 U 74/22

Terminhinweis BGH: Nachbarstreit über grenzüberschreitende Wärmedämmung
(29.03.2022) Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt erneut über ein Verfahren, in dem zu klären ist, ob eine landesrechtliche Regelung - hier des Landes Berlin -, die eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten erlaubt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
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2 Materialien gefunden

Stellungnahmen und Empfehlungen zu Gesetzentwürfen

Stellungnahme DAV zu MietRÄndG
Stellungnahme des DAV zum Referentenentwurf des Mietrechtsänderungsgesetz
(vom 19.01.2012)
Dokument öffnen Text

Schreiben privater Verbände

Forderungen zur Bundestagswahl 2009 des BSI
Forderungen zur Bundestagswahl 2009 des BSI - Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft
(vom 20.01.2009)
Dokument öffnen Text

23 Normen gefunden

BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Dokument öffnen  § 555d
Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist (Stand: 01.05.2013)


BNatSchG 2010 (Bundesnaturschutzgesetz)

Dokument öffnen  § 65
Duldungspflicht (Stand: 01.03.2010)


HmbWoSchG (Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz)

Dokument öffnen  § 13
Mitwirkungs- und Duldungspflicht (Stand: 01.08.2009)


NachbG-HE (Hessisches Nachbarrechtsgesetz)

Dokument öffnen  § 10a
Wärmedämmung (Stand: 23.12.2009)


NachbG-NW (Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen)

Dokument öffnen  § 23a
Wärmedämmung und Grenzständige Gebäude (Stand: 04.06.2011)


NatSchG-BW (Naturschutzgesetz)

Dokument öffnen  § 52
Behördliche Befugnisse, Duldungspflicht (zu § 65 BNatSchG) (Stand: 01.12.2017)


NRG-BW (Nachbarrechtsgesetz)

Dokument öffnen  § 7c
Überbau durch Wärmedämmung (Stand: 12.02.2014)


SächsNRG (Sächsisches Nachbarrechtsgesetz)

Dokument öffnen  § 19
Duldungspflicht (Stand: 01.01.2009)


ThürNRG (Thüringer Nachbarrechtsgesetz)

Dokument öffnen  § 26
Duldungspflicht (Stand: 29.09.2010)


WFNG-NW (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen)

Dokument öffnen  § 43
Mitwirkungs- und Duldungspflicht (Stand: 27.01.2012)
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6 Leseranmerkungen gefunden
Durch ständige Wiederholung wird es nicht besser...
Leseranmerkung von Wolfgang Dötsch zu
 R 
Unterlassungsanspruch des Mieters gegen den Vermieter in Bezug auf Modernisierungsarbeiten!
(Marcus Kohlstrunk)
Dokument öffnen IMR 2015, 13
Zum Füttern von Wildtieren
Leseranmerkung von Hans-Joachim Weber zu
 R 
Wohnungseigentum: Vogelhaus auf dem Balkon zulässig?
(Johannes Hogenschurz)
Dokument öffnen IMR 2014, 80
a.A. die h.M.: Blank, WuM 2012, 175 u. Lehmann-Richter, NZM 2012, 849
Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
 R 
Mal wieder: Keine Minderung bei absehbaren Bauarbeiten!
(Dominik Leppersjohann)
Dokument öffnen IMR 2013, 320
Duldungspflicht einer Außendämmung
Leseranmerkung von Helmut Aschenbrenner zu
 R 
Muss der Nachbar eine übergreifende Wärmedämmung dulden?
(Bastian Hirsch)
Dokument öffnen IMR 2013, 31

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 10 VOB/B Haftung der Vertragsparteien (Schmitz-Gagnon)
D. § 10 Abs. 3
I. Tatbestandsvoraussetzungen


1 Abschnitt im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden

c) Allgemeine Verpflichtungen aus dem Grundgesetz (GWB § 134 Rn. 173a-173d)


2 Abschnitte im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

dd) Duldungspflichten ( Rn. 716-719)









2 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

1. Die Ortsüblichkeit von Bau- und Rückbauarbeiten ( Rn. 22-24)

E. Baulärm in der Gerichtspraxis ( Rn. 12)


1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

cc) Abwägung ( Rn. 574-580)