Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: bauzeitverschiebung
58 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.Es gibt für Ihre Suchanfrage 88 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

1 Beitrag gefunden |
IBR 2012, 430 | BGH - Inhalt eines Vergleichsangebots ist kein unstreitiger Sachverhalt! |
4 Volltexturteile gefunden |

OLG Celle, Urteil vom 08.02.2018 - 6 U 77/17
1. Ein Gericht verletzt seine Hinweispflicht aus § 139 Abs. 2 ZPO, wenn es ohne vorherigen Hinweis eine Klage mangels Schlüssigkeit abweist, nachdem es zuvor durch eine Beweisaufnahme zu erkennen gegeben hat, dass es die Klage für schlüssig hält.
2. Eine Klageabweisung wegen Unschlüssigkeit ist dann nur möglich, wenn zuvor gemäß § 139 Abs. 2 ZPO ein entsprechender Hinweis an die Partei ergangen ist, wobei das Gericht der gesetzlichen Hinweispflicht nicht durch allgemeine und pauschale Hinweise in der mündlichen Verhandlung genügt.


BGH, Beschluss vom 12.04.2012 - VII ZR 217/10
Erklärt sich eine Prozesspartei bereit, kulanzweise, ohne Präjudiz und zur Beilegung des Rechtsstreits einen bestimmten Betrag zu zahlen, und kommt es nicht zum Abschluss eines Vergleichs, darf das Gericht den vergleichsweise angebotenen Betrag nicht als unstreitig seiner Entscheidung zu Grunde legen.


OLG Stuttgart, Urteil vom 14.07.2011 - 10 U 59/10
1. Bei einer Klage auf Zahlung des Saldos aus einer Schlussrechnung nach VOB/B ist ein Grundurteil, ggf. in Verbindung mit einem Teilurteil, schon dann zulässig, wenn so viele Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind, dass feststeht, dass der Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgend einer Höhe besteht. Dann muss nicht bezüglich jeder einzelnen Rechnungsposition der Anspruchsgrund vor Erlass eines Grundurteils festgestellt werden (Abweichung zu BGH Urteil vom 09.11.2006, Az. VII ZR 151/05, BauR 2007, 429) (Ziff. II 1.)*)
2. Eine Zahlungseinstellung und damit ein Kündigungsgrund nach § 8 Nr. 2 VOB/B liegt nicht vor, wenn die Generalunternehmerin keine Abschlagszahlung an sich verlangt, sondern den Bauherrn veranlasst, Abschlagszahlungen direkt an ihre Subunternehmer auszuzahlen, so dass mit der Zahlung gleichzeitig die Verbindlichkeit des Bauherrn gegenüber der Generalunternehmerin und deren Zahlungspflichten gegenüber den Subunternehmern erfüllt werden. (Ziff. II. 5a) aa)) *)
3. Wird im Kündigungsschreiben die Auftragsentziehung auf einen bestimmten Kündigungsgrund gestützt, sind nachgeschobene Kündigungsgründe erst dann zu berücksichtigen, wenn sie gegenüber dem Vertragspartner offengelegt sind und sich der Kündigende darauf berufen hat (§§ 8 Nr. 3 Abs. 1, Nr. 5 VOB/B; Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 25.3.1993, AZ: X ZR 17/92, NJW 1993, 1972 = BauR 1993, 469). (Ziff. II 5 b) und c))*)
4. Eine Werklohnforderung wird dann fällig, wenn die in der Frist von zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung erhobene Rüge unberechtigt ist und ein anderer, berechtigter Fehler nicht rechtzeitig gerügt wurde, auch wenn die Schlussrechnung im Prozess unstreitig ursprünglich nicht prüffähig war (vgl. BGHZ 157, 118). (Ziff. II. 7. b))*)
5. Hat der Unternehmer irrtümlich in einer Position eine Überkalkulation vorgenommen, darf er den dadurch entstehenden zusätzlichen Gewinn bei der Abrechnung des gekündigten Detail-Pauschalvertrags nach §§ 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B, 649 S. 2 BGB gleichmäßig auf alle Leistungspositionen verteilen. (Ziff. II 6 a) bb))*)
6. Abschlagszahlungen dürfen nicht mit einzelnen Rechnungsposten der Schlussrechnung verrechnet werden, sondern nur mit der sich aus der Schlussrechnung er-gebenden Gesamtforderung. (Ziff. II. 8.)*)

OLG Köln, Urteil vom 18.11.2008 - 15 U 45/08
1. Die Voraussetzung des § 150 Abs. 2 BGB ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Fall angenommen worden, in dem der Baubeginn auf ein bestimmtes Datum festgelegt worden ist, das bei der Annahme des Angebots längst überschritten war, und sich die Parteien über die Geltung einer neuen Bauzeit geeinigt haben.
2. Das Verständnis für ein abänderndes Angebot lässt sich allenfalls aus der allgemeinen Erwägung herleiten, dass ein Unternehmer nach Treu und Glauben nicht erwarten muss, dass der Besteller an dem alten Preis auch dann festhalten will, wenn dem Unternehmer durch die zeitliche Verschiebung Mehrkosten entstehen. Ein entsprechender allgemeiner Rechtssatz in diesem Sinne lässt sich aus § 242 BGB indes nicht herleiten; ein solches Verständnis für den Unternehmer kann sich nur auf der Grundlage der Einzelfallumstände ergeben und im Wege der Auslegung ermitteln lassen.

3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
![]() |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
![]() |
C. Abschluss des Werkvertrages |
![]() |
III. Annahme des Antrags auf Abschluss des Bauvertrags |
![]() |
5. Verzögertes Vergabeverfahren |
![]() |
§ 650b Änderung des Vertrages; Anordnungsrecht des Bestellers (von Rintelen) |
![]() |
C. Konkludente Vertragsänderungen durch befolgte Anordnung |
![]() |
§ 650c BGB Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach § 650b Absatz 2 (von Rintelen) |
![]() |
B. Abs. 1: Vergütung auf Basis tatsächlich erforderlicher Kosten plus Zuschläge |
![]() |
I. Tatsächlich erforderliche Mehr- und Minderkosten |
1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
![]() |
§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz) |
![]() |
F. § 2 Abs. 5 VOB/B: Preisvereinbarung bei geänderten Leistungen |
![]() |
V. Vereinbarung eines neuen Preises |
6 Abschnitte im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden |
3. Verzögerte Zuschlagserteilung (§ 2 Abs. 6 VOB/B Rn. 223-224)
a) Ausführungsfristen - VHB Formblatt 214 Nr. 1 (§ 307 Abs. 1 und 2 BGB Rn. 198-203)
e) Vom Vertrag ausgenommene Arbeitsschritte (§ 1 Abs. 3 VOB/B Rn. 12-16)
2. Allgemeines Anordnungsrecht (§ 1 Abs. 3 VOB/B Rn. 94-103)
8. Einzelfragen zum Schadensnachweis (§ 4 Abs. 7 VOB/B Rn. 232-239)
8 Abschnitte im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden |
6. Preissteigerungen durch Bauzeitverzögerungen ( Rn. 381-385)
II. Verzögerte Zuschlagserteilung ( Rn. 396-406)
g) Zeitliche Festlegungen zur vereinbarten Leistung ( Rn. 50-56)
5. Koordinatorische Anordnungen nach § 4 Abs. 1 VOB/B ( Rn. 320-325)
d) Schaden durch unterdeckte Allgemeine Geschäftskosten und entgangenen Gewinn ( Rn. 92-99)
8 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
III. Vergütungsanpassung bei verzögerter Vergabe (VOB/B § 2 Abs. 5 Rn. 95-106)
1. Offenkundigkeit - Maßstab (VOB/B § 6 Abs. 1 Rn. 26-29)
c) Anordnungen zum zeitlichen Ablauf. (VOB/B § 2 Abs. 5 Rn. 19-22)
2. Besonderheiten aufgrund Leistungsänderung (VOB/B § 2 Abs. 5 Rn. 49-53)
E. Besonderheiten bei Vergaben nach VOB/A (VOB/B § 5 Abs. 1 Rn. 49-57)
F. Einseitige Änderung der Vertragsfristen? (VOB/B § 5 Abs. 1 Rn. 58-65)