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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: bausoll

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3 Beiträge gefunden
IBR 2020, 333 BGH - Im Vertrag wird das "Bausoll" bestimmt, nicht im Bemusterungstermin!
IBR 2019, 296 OLG Stuttgart - Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen: Teilurteil unzulässig!
IBR 1998, 362 OLG Jena - Wann ist selbständiges Beweisverfahren unzulässig?

8 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 2770; IMRRS 2019, 1034; IVRRS 2019, 0405
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Parteihinweis ersetzt Gerichtshinweis!

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.08.2019 - 29 U 113/18

Wenn eine Partei die Gegenseite so konkret und eindeutig auf die Anforderungen an die Substanziierung ihres Vortrags hinweist, dass das Gericht dem nichts hinzufügen könnte, ist ein gerichtlicher Hinweis hierauf entbehrlich.

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IBRRS 2019, 2693; IMRRS 2019, 1219; IVRRS 2019, 0477
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nur 6% Minderung statt 100% Mängelbeseitigungskosten?

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.06.2019 - 21 U 73/17

1. In der Berufungsinstanz ist eine Neuberechnung und teils auch Erweiterung der erstinstanzlichen Klage aufgrund des BGH-Urteils vom 22.02.2018 (IBR 2018, 300) möglich.

2. Die vom Gericht zu schätzende Minderung orientiert sich am unteren Ende der vertretbaren Bandbreite (schon BGH, IBR 2013, 70).

3. Die "neue Schadensberechnung" gilt auch für Altverträge (BGH, IBR 2018, 300).

4. Für die haftungsbegründende Kausalität ist nicht zwingend die technische Ursächlichkeit aufzuarbeiten. Es reicht aus, wenn für das Gericht mit sicherer Überzeugung feststeht, dass eine von zwei streitigen Handlungen des Schuldners den Schaden verursacht hat.




IBRRS 2016, 2252; IMRRS 2016, 1363
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Neue Urkunde aufgefunden: Restitutionsklage erfolgreich?

OLG Schleswig, Urteil vom 19.09.2013 - 5 U 52/13

Die Restitutionsklage findet nur statt, wenn die Partei eine andere Urkunde auffindet oder zu benutzen in den Stand gesetzt wird, die eine ihr günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde. Der Urkundenbeweis muss folglich für eine günstigere Entscheidung kausal sein (hier verneint).

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IBRRS 2013, 4264; IMRRS 2013, 2055
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung des Privatsachverständigen bei Mängelbegutachtung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2013 - 21 U 3/12

1. Wurde gegen einen Gesellschafter einer GbR vor Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit und Prozessfähigkeit der GbR ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet, tritt die verjährungshemmende bzw. verjährungsunterbrechende Wirkung der Durchführung eines solchen Verfahrens nicht automatisch im Sinne einer gedachten Rubrumsberichtigung bei der Gesellschaft ein. Dies gilt, wenn auch im Wege der Auslegung der Antragsschrift nicht festgestellt werden kann, dass neben dem Gesellschafter auch die GbR Rechtssubjekt des selbständigen Beweisverfahrens sein sollte.*)

2. Soll durch die Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens die Verjährung eines gegen eine Partnerschaftsgesellschaft gerichteten Anspruchs gehemmt bzw. unterbrochen werden, so muss die Partnerschaftsgesellschaft vom Antragsteller in das selbständigen Beweisverfahren einbezogen werden, was jedenfalls im Wege der Auslegung festgestellt werden kann.*)

3. Die subjektive bzw. objektive Klageerweiterung ist nicht durch einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz möglich.*)

4. Die Verweigerung der Zustimmung zur Erweiterung der Klage in der Berufungsinstanz auf eine bisher am Prozess nicht beteiligte Partei ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein schutzwürdiges Interesse des neuen Beklagten an der Weigerung nicht zu erkennen und ihm zuzumuten ist, in den Prozess einzutreten.*)

5. Zum Ende der Hemmungswirkung gemäß § 204 Abs. 2 S. 1 BGB und der Feststellung der Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens.*)

6. Zur Einordnung des Sachverständigen-/Gutachtensauftrages als Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB und zur Haftung des Privatsachverständigen.*)

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IBRRS 2012, 1759; IMRRS 2012, 1290
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anspruch auf Zinsen für verauslagte Gerichtskosten?

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.03.2012 - 26 U 11/11

Der obsiegende Kläger hat einen Anspruch auf Zahlung von Zinsen auf die verauslagten Gerichtskosten vom Zeitpunkt der Einzahlung bis zum Eingang des Kostenfestsetzungsantrags.

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IBRRS 2011, 2778; IMRRS 2011, 2000
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AG zahlt nach § 16 Abs. 6 VOB/B an NU: Zahlungseinstellung des AN?

OLG Stuttgart, Urteil vom 14.07.2011 - 10 U 59/10

1. Bei einer Klage auf Zahlung des Saldos aus einer Schlussrechnung nach VOB/B ist ein Grundurteil, ggf. in Verbindung mit einem Teilurteil, schon dann zulässig, wenn so viele Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind, dass feststeht, dass der Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgend einer Höhe besteht. Dann muss nicht bezüglich jeder einzelnen Rechnungsposition der Anspruchsgrund vor Erlass eines Grundurteils festgestellt werden (Abweichung zu BGH Urteil vom 09.11.2006, Az. VII ZR 151/05, BauR 2007, 429) (Ziff. II 1.)*)

2. Eine Zahlungseinstellung und damit ein Kündigungsgrund nach § 8 Nr. 2 VOB/B liegt nicht vor, wenn die Generalunternehmerin keine Abschlagszahlung an sich verlangt, sondern den Bauherrn veranlasst, Abschlagszahlungen direkt an ihre Subunternehmer auszuzahlen, so dass mit der Zahlung gleichzeitig die Verbindlichkeit des Bauherrn gegenüber der Generalunternehmerin und deren Zahlungspflichten gegenüber den Subunternehmern erfüllt werden. (Ziff. II. 5a) aa)) *)

3. Wird im Kündigungsschreiben die Auftragsentziehung auf einen bestimmten Kündigungsgrund gestützt, sind nachgeschobene Kündigungsgründe erst dann zu berücksichtigen, wenn sie gegenüber dem Vertragspartner offengelegt sind und sich der Kündigende darauf berufen hat (§§ 8 Nr. 3 Abs. 1, Nr. 5 VOB/B; Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 25.3.1993, AZ: X ZR 17/92, NJW 1993, 1972 = BauR 1993, 469). (Ziff. II 5 b) und c))*)

4. Eine Werklohnforderung wird dann fällig, wenn die in der Frist von zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung erhobene Rüge unberechtigt ist und ein anderer, berechtigter Fehler nicht rechtzeitig gerügt wurde, auch wenn die Schlussrechnung im Prozess unstreitig ursprünglich nicht prüffähig war (vgl. BGHZ 157, 118). (Ziff. II. 7. b))*)

5. Hat der Unternehmer irrtümlich in einer Position eine Überkalkulation vorgenommen, darf er den dadurch entstehenden zusätzlichen Gewinn bei der Abrechnung des gekündigten Detail-Pauschalvertrags nach §§ 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B, 649 S. 2 BGB gleichmäßig auf alle Leistungspositionen verteilen. (Ziff. II 6 a) bb))*)

6. Abschlagszahlungen dürfen nicht mit einzelnen Rechnungsposten der Schlussrechnung verrechnet werden, sondern nur mit der sich aus der Schlussrechnung er-gebenden Gesamtforderung. (Ziff. II. 8.)*)




IBRRS 2008, 1554; IMRRS 2008, 1055
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kann Streitverkündeter eigenes Beweisverfahren einleiten?

LG Chemnitz, Urteil vom 22.02.2008 - 5 OH 59/07

1. Ein rechtliches Interesse im Sinne des § 485 Abs. 2 Satz 2 ZPO fehlt, wenn der Antragsteller in einem vorangegangenen selbständigen Beweisverfahren als Streitverkündeter über Monate Zeit hatte, auf dieses Einfluss zu nehmen.

2. Festgestellte Tatsachen in einem vorangegangenen Verfahren binden auch den nicht beigetretenen Streitverkündeten.

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IBRRS 2006, 4172; IMRRS 2006, 3007
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachtragsforderungen in der Berufungsinstanz

KG, Urteil vom 17.10.2006 - 21 U 70/04

1. Ist in einem Nachtrag der Vorbehalt der späteren Abrechnung der tatsächlich anfallenden Vorhaltezeiten aufgenommen und wird diese Berechnung erst mit der Berufung vorgenommen, ist dies verspätet und wird vom Berufungsgericht nicht mehr berücksichtigt.

2. Bezieht sich ein Nebenangebot dem Wortlaut nach nur auf einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses, kann der Inhalt einer hiervon nicht erfassten funktional beschriebenen Teilleistung gleichwohl so zu verstehen sein, dass hierunter auch alle Maßnahmen fallen, die infolge der Beauftragung des Nebenangebots notwendig werden, um das vereinbarte Leistungsziel zu erreichen.

3. Solche Maßnahmen sind durch einen für diese Teilleistung vereinbarten (Teil-)Pauschalpreis abgegolten.





24 Leseranmerkungen gefunden
Kurze Schilderung und Benennung der Lage reicht
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Auftraggeber muss nur die Mangelsymptome, nicht die Mangelursache beschreiben!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2021, 52
Inhalt zwischen HU- und NU-Vertrag i.d.R. nicht gleich
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
 R 
Auftragnehmer verklagt Auftraggeber: Aussetzung der Klage des Nachunternehmers?
(Carsten Peters)
Dokument öffnen IBR 2019, 408
Berücksichtigung des Gegenwertes nicht bestätigter Mängel
Leseranmerkung von RA Dr. Martin Montag zu
 R 
Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bei nicht festgestellten Mängeln
(Jörg Schmidt)
Dokument öffnen IBR 2008, 61
 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 24

1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
G. Im Nachgang: Grundsätze der Vertragsauslegung
IV. Auslegung von Risikoübernahmen im Bauvertrag

9 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz)
B. § 1 Abs. 1 VOB/B: Bestimmung der auszuführenden Leistung
I. Leistungsbegriff

§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski)
B. § 4 Abs. 1 VOB/B: Mitwirkung, Überwachung, Anordnung und Bedenken
II. § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B: Überwachung
2. Inhalt der Regelung
III. § 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B: Anordnungsbefugnis
2. Inhalt der Regelung
b) Einschränkung der Anordnungsbefugnis
IV. § 4 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B: Bedenken gegen Ausführungsanordnungen
2. Inhalt der Regelung
F. § 4 Abs. 5 VOB/B: Schutzaufgaben des Auftragnehmers
II. Inhalt der Regelung
4. Besondere Schutzaufgaben

§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn)
F. § 8 Abs. 3 Nr. 2 - Kündigungsfolgen
II. § 8 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 - Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der Mehrkosten aufgrund Ausführung durch Dritte (Selbstvornahme)










12 Abschnitte im "Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

I. Pflicht zur Umstellung des Bauablaufes (VOB/B § 6 Rn. 65-67)

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2 Abschnitte im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

d) Auswahlpositionen (VOB/A § 4 Rn. 12)

2. Pauschalvertrag (Abs. 1 Nr. 2) (VOB/A § 4 Rn. 19-21)




1 Abschnitt im "Korbion/Mantscheff/Vygen, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" gefunden

cc) Beschaffenheitsvereinbarung ( Rn. 936-954)