Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: bausoll

954 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
240 Beiträge gefunden
IBR-Beitrag (Werkstatt) KG - Herstellungsverpflichtung kann auf wirtschaftlich abgrenzbaren Abschnitt begrenzt werden!
IBR 2025, 449 OLG Düsseldorf - Ausschreibungsunterlagen nicht eindeutig: Auslegung geht zu Lasten des Auftraggebers!
IBR 2024, 613 OLG Brandenburg - Leistungsaufforderung durch den Architekten ist keine Nachtragsbeauftragung!
IBR 2024, 504 KG - Bauzeitverschiebung aufgrund Annahmeverzugs ist "andere Anordnung" des Auftraggebers!
IBR 2024, 501 Zeitschriftenschau - Einstellen oder nicht einstellen, das ist hier die Frage
IBR 2024, 162 OLG Schleswig/BGH - Übergabe geänderter Pläne = Änderung des Bauentwurfs?
IBR 2023, 227 OLG Düsseldorf/BGH - Vertrag nicht unterschrieben: Auftraggeber muss übliche Vergütung zahlen!
IBR 2023, 126 OLG Celle - Kein gleichwertiges Produkt angegeben: Im LV genanntes Produkt ist zu verbauen!
IBR 2022, 391 OLG Celle/BGH - Zusätzliche Abrissarbeiten müssen zusätzlich bezahlt werden!
IBR 2022, 359 OLG Nürnberg/BGH - 20 Jahre nach Baubeginn: Schadenshöhe bei Baukostenüberschreitung?
 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 von 240 [11 bis 50

8 Aufsätze gefunden
Die Anordnung in Textform – Eine schlechte Idee
(Georg Rehbein)
Dokument öffnen IBR 2024, 1034
Der Bauträgervertrag – und zuletzt haftet der Notar
(Joachim Germer)
Dokument öffnen IBR 2017, 1040
Komplettheitsklauseln und kein Ende
(Martin Stoltefuß)
Dokument öffnen IBR 2015, 1002
Zur Möglichkeit der Teilkündigung beim TGA-Vertrag: Plädoyer für eine vertragliche Regelung
(Martin Stoltefuß)
Dokument öffnen IBR 2014, 1024
Die baurechtliche Due Diligence technischer Vertragsunterlagen - auch in juristischer Hinsicht spielt die Musik in der Leistungsbeschreibung
(Robert Sprajcar)
Dokument öffnen IBR 2013, 1155
Preisfortschreibung nach § 2 Nr. 5 und 6 VOB/B mittels Bezugsleistungen?
(Johann Rohrmüller)
Dokument öffnen IBR 2008, 1367
Die mangelhafte, insbesondere unvollständige Leistungsbeschreibung und die Rechtsfolgen im Vergaberecht
(Heinz-Peter Dicks)
Dokument öffnen IBR 2008, 1360
Die Beschleunigung von Bauabläufen - Teil 2: Ansprüche des Auftragnehmers bei durchgeführter Beschleunigung
(Martin Steiner)
Dokument öffnen IBR 2007, 1400

256 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2025, 1701; IMRRS 2025, 0838
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Optischer Mangel = wesentlicher Mangel?

KG, Urteil vom 24.06.2025 - 21 U 156/24

1. Eine Wohneinheit ist nur dann bezugsfertig i.S.v. § 3 Abs. 2 MaBV, wenn sie dauerhaft bezogen werden kann.*)

2. Auch ein optischer Mangel, der der Nutzung der Wohneinheit nicht entgegensteht, hindert die Bezugsfertigkeit, wenn er wesentlich ist und der Erwerber aus diesem Grund die Abnahme verweigert.*)

3. Anderes gilt nur, wenn die Beseitigung des Mangels gem. § 635 Abs. 3 BGB unverhältnismäßig ist und der Bauträger sich darauf beruft.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1282
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Geänderte Leistungen sind nach tatsächlich erforderlichen Kosten zu vergüten!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2025 - 5 U 148/23

1. Der Bieter darf die Leistungsbeschreibung einer öffentlichen Ausschreibung nach der VOB/A im Zweifelsfall so verstehen, dass der Auftraggeber den Anforderungen der VOB/A an die Ausschreibung entsprechen will.

2. Bei VOB/B-Verträgen richtet sich die Vergütung für geänderte Leistungen gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B nach den tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge.

3. Die Vergütung für geänderte Leistungen gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B kann vom Gericht geschätzt werden, ohne dass eine Nachtragskalkulation erforderlich wäre.

4. Ob die "Anordnung" zur Durchführung von Nachtarbeiten als rechtsgeschäftliche Anordnung zu qualifizieren ist, die zusätzliche Vergütungsansprüche auslöst, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln (hier verneint).

5. Ergibt die Auslegung, dass die Leistung, für die eine Mehrvergütung verlangt wird, bereits Gegenstand der ursprünglichen Vereinbarung war, ist der Mehrvergütungsanspruch unbegründet.




IBRRS 2025, 0790; IMRRS 2025, 0379
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Erhöhter Rangieraufwand: TG-Stellplatz mangelhaft?

KG, Urteil vom 12.03.2025 - 21 U 138/24

1. Für die übliche Nutzung eines Tiefgaragenstellplatzes muss jedenfalls eine Fahrtaktik zum Abstellen des Fahrzeugs möglich sein, die ohne einen erhöhten Rangieraufwand oder ohne nennenswerte Komforteinbuße auskommt.*)

2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Erwerber eines Tiefgaragenstellplatzes keinen Anspruch darauf, mit einem Mittelklassefahrzeug in einem Zug ohne Korrekturzüge ein- und ausparken zu können, den Stellplatz vorwärts ansteuern und vorwärts ohne Korrekturzug einparken zu können oder eine Wendemöglichkeit in unmittelbarer Nähe seines Stellplatzes nutzen zu können.*)

3. Der geschuldete Standard der mittleren Art und Güte ist erst dann unterschritten, wenn das Ein- und Ausparken die Grenze des Zumutbaren mit einem durchschnittlichen Fahrzeug und durchschnittlichen Fahrkünsten überschreitet. In diesem Rahmen hat der Erwerber gewisse Toleranzen beim Komfort des Ein- und Ausparkens hinzunehmen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2720
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauzeitverschiebung aufgrund Annahmeverzugs ist „andere Anordnung“!

KG, Urteil vom 27.08.2024 - 21 U 128/23

1. Ordnet der Besteller eines VOB-Vertrags gegenüber dem Unternehmer an, seine Leistung vollständig oder in Teilen nicht zur vertraglich vorgesehenen Zeit, sondern später zu erbringen, und ist dem Besteller dabei erkennbar, dass dem Unternehmer dadurch Mehrkosten entstehen können, so liegt hierin eine "andere Anordnung" im Sinne von § 2 Abs. 5 VOB/B, die eine Mehrvergütung zugunsten des Unternehmers auslösen kann.*)

2. Dies kann grundsätzlich auch dann gelten, wenn sich die Anordnung der Zeitverschiebung nicht auf den Zeitpunkt der Leistung selbst, sondern auf Vorbereitungshandlungen bezieht.*)

3. Grundlage des Mehrvergütungsanspruchs aus § 2 Abs. 5 VOB/B sind die Mehr- oder Minderkosten M, die dem Unternehmer durch die Anordnung des Bestellers tatsächlich entstanden sind.*)

4. Im Fall der zeitlichen Verschiebung der Ausführungszeit durch Anordnung gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B ergibt sich M als die Differenz zwischen den Kosten, die die Klägerin aufgrund der Verschiebung tatsächlich aufwenden musste (Kosten neu = Kosten N) und denjenigen, die ihr ohne die Verschiebung entstanden wären (Kosten alt = Kosten A).*)

5. Hingegen kann die Mehrvergütung nicht unter Außerachtlassung der Kosten A allein auf Grundlage der tatsächlichen Kosten N zuzüglich eines angemessenen Zuschlags ermittelt werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2407; IMRRS 2024, 1008
BauträgerBauträger
Geringfügige Abweichung vom Bausoll = wesentlicher Mangel!

LG Lübeck, Urteil vom 23.07.2024 - 2 O 13/24

1. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Zur Annahme eines Mangels genügt die objektiv abweichende Beschaffenheit.

2. Eine sog. Bagatellklausel in einem Bauträgervertrag, wonach „Abweichungen von der Baubeschreibung (…) keinen Mangel darstellen, soweit sie (…) geringfügig und für die Vertragsparteien zweckmäßig sind“, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist unwirksam.

3. Die Verwendung eines abweichenden Materials, das in seinen Verwendungseigenschaften gleich- oder sogar höherwertig als das versprochene Material sein mag, stellt einen wesentlichen Mangel dar, wenn die Nutzung eines bestimmten Materials vertraglich ausdrücklich zusagt wurde und es an einer wirksamen Abweichungsklausel fehlt.

4. Der Erwerber ist nur und erst dann zur Abnahme verpflichtet, wenn das Werk abnahmereif, mithin im Wesentlichen fertiggestellt und im Wesentlichen mangelfrei ist. Die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Abnahmereife trägt der Bauträger.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2422
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausführungsverzicht ist keine Mengenminderung!

OLG Hamm, Urteil vom 05.07.2024 - 12 U 95/22

1. Ordnet der Auftraggeber nachträglich den Wegfall einzelner Leistungen eines Einheitspreisvertrages an und kommen diese Leistungen dann letztlich einvernehmlich nicht zur Ausführung, liegt kein der Äquivalenzstörung durch Mengenminderung i.S.d. § 2 VOB/B entsprechender Sachverhalt vor. Für die Abrechnung der nicht unter § 2 VOB/B fallenden Nullpositionen kommt dann nur eine Abrechnung nach § 8 VOB/B bzw. § 648 BGB (analog) in Betracht (Anschluss an OLG München, IBR 2019, 307), sofern sich die Parteien nicht anderweitig geeinigt haben.*)

2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der die Vertragsstrafe für die Überschreitung der Frist für die Vollendung auf insgesamt 5% der vor der Ausführung des Auftrags vereinbarten Nettoauftragssumme begrenzt ist, beeinträchtigt bei einem Einheitspreisvertrag den Auftragnehmer als Vertragspartner des Verwenders nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (Anschluss an BGH, IBR 2024, 227).*)

3. Dies gilt auch dann, wenn unklar bleibt, ob mit der Klausel auf die Nettoangebotssumme oder die korrekte Nettoschlussrechnungssumme Bezug genommen wird. Diese Unklarheit geht gem. § 305c Abs. 2 BGB bei der Auslegung zu Lasten des Verwenders.*)

4. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die als Sicherungsvereinbarung einen Einbehalt von 5% der Auftragssumme vorsieht, ohne den Zeitraum für den Einbehalt zu regeln, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen, weil sie es dem Auftraggeber ermöglicht, die Bürgschaft nach seinem Belieben zu befristen (Anschluss an BGH, IBR 2003, 476; OLG Köln, IBR 2012, 454).*)

5. Ob Skonto nur für die Schlusszahlung oder auch für Abschlagszahlungen vereinbart ist, muss durch Auslegung des Vertrags ermittelt werden. Die Auslegung einer Skontovereinbarung kann ergeben, dass Skonto auch dann auf eine innerhalb der Skontofrist geleistete Abschlagszahlung zu gewähren ist, wenn zwar nicht die gesamte Summe der berechtigten Abschlagsrechnung bezahlt wird, jedoch ein nicht unerheblicher Teil der berechtigten mit einer Abschlagsrechnung begehrten Forderung.*)

6. Der Auftraggeber einer Werkleistung ist bei Leistung von Abschlags- oder Vorauszahlungen auf den Werklohn innerhalb einer eingeräumten Skontierungsfrist nach dem Sinn und Zweck der Skontoabrede auch dann zum Skontoabzug hinsichtlich des geleisteten Betrags berechtigt, wenn er die Schlussrechnung selbst nicht vollständig oder verspätet bezahlt (Fortführung OLG Hamm, Urteil vom 12.01.1994 - 12 U 66/93, IBRRS 1994, 0714; Anschluss an OLG Köln, Urteil vom 30.01.1990 - 22 U 181/89, IBRRS 1990, 0848).*)

7. Rechnet der Kläger mit (einem Teil) der ihm zuerkannten Klageforderung gegen eine anderweitige Gegenforderung des Beklagten auf, so erstreckt sich die Rechtskraftwirkung des Urteils, das die Klage mit Rücksicht auf die Aufrechnung (teilweise) abweist, nicht in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 ZPO auf die Gegenforderung (Anschluss an BGH, Urteil vom 04.12.1991 - VIII ZR 32/91, IBRRS 1991, 0371).*)




IBRRS 2024, 2928
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertrag über Montage einer Einbauküche ist Bauvertrag!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.06.2024 - 5 U 38/23

1. Bei der gebotenen Gesamtbetrachtung liegt beim Einbau einer Küche für den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines neu errichteten Wohnhauses ein Bauvertrag vor.

2. Eine formularmäßige Skontoklausel, nach der der gesamte Zahlbetrag "fällig bis zum Tage der Lieferung und Rechnungsstellung" sein soll, ist wegen unzulässiger Einschränkung des Zurückbehaltungsrechts des Kunden unwirksam.

3. Erklärt eine Skontoklausel die Rechnungsstellung als maßgeblich für die Fälligkeit, benachteiligt dies den Kunden ebenfalls unangemessen.

4. Die zeitliche Einschränkung der Zahlung "am Tage der Lieferung und Rechnungsstellung" benachteiligt den Kunden unangemessen, da hierdurch die Notwendigkeit einer Mahnung entfällt. Dies gilt unabhängig davon, dass eine Bar- oder Sofortzahlung dem Kunden auch nicht zumutbar ist, wobei sich die faktische Einschränkung der Zahlungsmethode sowohl als eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 BGB darstellt als auch - selbst bei Individualabreden - nach § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB unwirksam ist.

5. Die Vereinbarung der Zahlung eines "Skontobetrags", der mehr als 20% des "Küchengesamtpreises" ausmacht, ist als Vertragsstrafe zu werten und aufgrund dieses Umfangs unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0763; IMRRS 2025, 0367
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Entlastung vom Verzugsvorwurf nur mit bauablaufbezogener Darstellung!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2024 - 22 U 208/23

1. Kann ein Bauwerk nicht wie vertraglich zugesagt errichtet werden, ist nicht ohne weiteres von Unmöglichkeit der Leistung auszugehen. Vielmehr obliegt es dem Unternehmer, eine möglichst gleichwertige Leistung herzustellen und mit dem Besteller hierüber eine Einigung herbeizuführen.

2. Beruft sich ein Unternehmer darauf, dass er wegen Störungen den Fertigstellungstermin nicht habe einhalten können, genügt es zu seiner Entlastung nicht, wenn er zu (vermeintlichen) Störungen des Bauablaufs vorträgt. Nicht jede Störung wirkt sich auf den Bauablauf aus, weshalb es einer bauablaufbezogenen Darstellung bedarf.

3. Der Unternehmer muss darlegen, wie er den hypothetischen-störungsfreien Bauablauf geplant hatte und in welcher Art und Weise sich die Störungen unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bauablaufs ausgewirkt haben.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 0892
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abtretung von Mängelrechten: Kostenvorschuss nur zur Mängelbeseitigung!

LG Karlsruhe, Urteil vom 19.01.2024 - 10 O 181/23

1. Im Falle der umfassenden Abtretung der werkvertraglichen Mängelrechte kann der Zessionar Kostenvorschuss nach § 637 Abs. 3 BGB nur verlangen, wenn er beabsichtigt, den Vorschuss dergestalt zur Mängelbeseitigung einzusetzen, dass ihm dadurch ein Kostenerstattungsanspruch nach § 637 Abs. 1 BGB entsteht. Dies ist nicht der Fall, wenn der Zessionar beabsichtigt, den Kostenvorschuss dem Zedenten zur Verfügung zu stellen.*)

2. § 33 Abs. 1 ZPO regelt einen besonderen Gerichtsstand. Der Norm kann kein allgemeines Konnexitätserfordernis im Sinne einer besonderen Prozessvoraussetzung für Widerklagen entnommen werden.*)

3. Die Kosten für eine Bonitätsauskunft können einen ersatzfähigen Verzugsschaden darstellen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 3579; IMRRS 2023, 1642
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Beschaffenheitsvereinbarung von 98% der Wohnfläche ist Maßstab einer Minderung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.12.2023 - 19 U 123/22

1. Wird im Rahmen eines Bauträgervertrags als Beschaffenheit nur eine Größe von 98% der voraussichtlichen Wohnfläche vereinbart, so ist aufgrund dieser eingeschränkten Beschaffenheitsvereinbarung auch nur die Mindestgröße von 98% der voraussichtlichen Wohnfläche Gegenstand der vertraglichen Zusage.

2. Bei einer solchermaßen eingeschränkten Beschaffenheitsvereinbarung ist ein Minderungsanspruch per se nur für Abweichungen unterhalb der einvernehmlich festgelegten Mindestfläche geschuldet.

3. Die Rechtsprechung des BGH zu einer sog. Geringfügigkeitsklausel (BGH, IBR 2000, 74) ist in diesem Fall nicht einschlägig.

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 von 256 [11 bis 50

6 Nachrichten gefunden
Pauschalvertrag: Beschränkt die Mengenangabe das Bausoll?
(09.04.2003) Das Bausoll bestimmt sich bei einem Pauschalvertrag nicht nur durch den Umfang der Leistung, sondern auch durch die Art der Leistung (qualitativer Bauinhalt); ändert der Auftraggeber seine Kriterien, die bestimmen, was er für den vereinbarten Preis gefertigt haben will, und verlangt er mehr Leistung, so ist diese zusätzlich nach § 2 Nr. 7 Abs. 1 S. 4, Nr. 6 VOB/B zu vergüten. So das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 25.02.2003.
Dokument öffnen IBR 2003, 232 Dokument öffnen OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 21 U 80/02

Bestimmung des Bausolls bei einem Pauschalvertrag
(07.04.2003) Das Bausoll bestimmt sich bei einem Pauschalvertrag nicht nur durch den Umfang der Leistung, sondern auch durch die Art der Leistung (qualitativer Bauinhalt); ändert der Auftraggeber seine Kriterien, die bestimmen, was er für den vereinbarten Preis gefertigt haben will, und verlangt er mehr Leistung, so ist diese zusätzlich nach § 2 Nr. 7 Abs. 1 S. 4, Nr. 6 VOB/B zu vergüten. So das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 25.02.2003.
Dokument öffnen OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 21 U 80/02

Die Januar-Ausgabe der IBR ist da!
Zunächst dürfen wir Ihnen ein gutes und erfolgreiches neues Jahr wünschen, möglichst ohne Ärger mit rechtlichen Problemen. Die IBR wird Sie wie bisher aktuell und prägnant über die wichtigsten Urteile zum Bau- und Immobilienrecht informieren, damit Sie Ihr baujuristisches Frühwarnsystem ausbauen können.

In diesem Jahr werden wir insbesondere das Zusammenspiel zwischen Zeitschrift und Internet ganz erheblich ausbauen. Die jetzt zugängliche IBR-Homepage zeigt nur ca. 1% dessen, was an Inhalt bereits im Netz steht. Die Freischaltung für die - allerdings kostenpflichtige - Nutzung wird im Frühjahr 2002 erfolgen. Die neuen Online-Serviceleistungen werden wir Ihnen in einem der nächsten Hefte ausführlich vorstellen.

Zunächst einmal aber darf ich Ihnen die Beiträge dieser Ausgabe zur Lektüre empfehlen. Alle BGH-Entscheidungen können Sie schon jetzt über unsere Homepage - www.ibr-online.de - im Volltext abrufen.
Dokument öffnen mehr…

Das Dezember-Heft der IBR ist da!
Ab dem 01.01.2002 sind wichtige Gesetzesänderungen zu beachten. Im Baualltag wirkt sich zunächst die Bauabzugsbesteuerung aus. Die Protagonisten sagen, nach einer kurzen Eingewöhnungszeit werde sie genauso einfach zu handhaben sein wie die Umsatzsteuer. Vor allem aber werde sich bei den Bauhandwerkern und Bauunternehmern die Spreu vom Weizen trennen. Wer "seriös" sei, bekomme problemlos seine Freistellungsbescheinigung. Anders der "unseriöse" Unternehmer, der sich der ertrags- und lohnsteuerlichen Erfassung entziehe und sich somit illegale Wettbewerbsvorteile verschaffe.
Dokument öffnen mehr…

Die November-Ausgabe der IBR liegt vor!
Auch die November-Ausgabe enthält wieder viele interessante Beiträge. Werfen Sie einen Blick in das Inhaltsverzeichnis.
Dokument öffnen mehr…

Die Oktober-Ausgabe der IBR liegt vor!
Auch die Oktober-Ausgabe der IBR enthält wieder interessante Beiträge, dieses Mal 75! Werfen Sie einen Blick in das Inhaltsverzeichnis.
Dokument öffnen mehr…


1 Materialientext gefunden

Schreiben privater Verbände

Stellungnahme BSB: "Überprüfung des Bauvertragsrechts"
Stellungnahme BSB: Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Überprüfung des Bauvertragsrechts" - Beantwortung des Fragebogens für die Praxisbeteiligung
(vom 14.04.2005)
Dokument öffnen Text

1 Interview gefunden
IBR 2005, 189: "Vorher in Lösungen denken - Nachträge vermeiden" - Partnerschaftliche Vertragsmodelle bieten allen Beteiligten klare Vorteile in der Bauabwicklung
(Interview mit Dr. Mike Gralla)Herr Dr.-Ing. Mike Gralla berichtete bereits im Jahr 2000 in dieser Zeitschrift über das Thema "Neue Wettbewerbsformen in der deutschen Bauwirtschaft". Schwerpunkt war die Analyse innovativer Wettbewerbs- und Vertragsformen. Seit 1999 beschäftigt sich Dr. Gralla mit der praxisgerechten Implementierung von partnerschaftlichen Modellen bei HOCHTIEF.
Dokument öffnen Volltext

30 Blog-Einträge gefunden
Preisbildungsregeln des BGB bei BauSoll-Modifikationen: Gesetzesinitiative gescheitert?

Seit mittlerweite gut fünf Jahren kennt das Bauvertragsrecht im BGB ein Regelungssystem zur Preisbildung bei einer einseitig vom Besteller angeordneten Änderung des vereinbarten Werkerfolgs oder einer zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendigen Änderung (§ 650b Abs. 2 BGB). Kurz und praktisch: BauSoll-Modifikation. Der Gesetzgeber wollte mit dem Regelungssystem zur Preisbildung (§ 650c Abs. 1 und 2 BGB) den in der Bauwirtschaft verbreiteten verdeckten Preismanipulationen entgegenwirken. Es braucht nicht viel zu der Auffassung, dieses Ansinnen als gescheitert anzusehen.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag
Was hat Schimon Peres mit dem Zustand unseres Vergütungs- und Entschädigungsrechts im zivilen Baurecht zu tun?

Ein ermutigender Satz des früheren israelischen Präsidenten Schimon Peres: "Pessimismus ist einfach Zeitverschwendung, Pessimismus lähmt da, wo wir eigentlich Haltung, Mut und aktives Handeln brauchen." Den fragwürdigen Zustand unseres Vergütungs- und Entschädigungsrechts mit Haltung, Mut und aktivem Handeln weiterentwickeln. So hoffe ich auf eine Klärung der Frage, wie vom Auftraggeber angeordnete BauSoll-Modifikationen im Sinne von § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B der Höhe nach zu behandeln sind. Kalkulatorische Preisniveaufortschreibung oder tatsächliche Kosten, das ist hier die wohl zentrale Frage. Eine Frage, zu deren Beantwortung etliche Zweifel durchlebt werden müssten; siehe etwa Drittler, BauR 2023, 1871. Die zügige Klärung tut Not. Gefordert ist der VII. Zivilsenat am BGH. Zügig und bitte: ...
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag
§ 650c Abs. 1, 2 BGB: Am Ende nur Makulatur?

Die Höhe der Vergütung von geänderten und zusätzlichen Leistungen, den hier so genannten BauSoll-Modifikationen, bestimmt sich in der Praxis weitestgehend auch heute noch in über Jahrzehnte geltender linearer Preisfortschreibung nach Korbion, einer Fortschreibung unter Rückgriff auf die Auftragskalkulation, verbreitet als Korbion'sche Preisformel bekannt, eine Fortschreibung, nach Kapellmann/Schiffers - näher konkretisierend - unter Beibehaltung des Vertragspreisniveaufaktors.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag
BGH klärt brennende Frage trotz Gelegenheit nicht

Bei allem Respekt vor der Würde des Amtes und der Menschen darin: Die Bauwelt wartet auf die höchstrichterliche Klärung. Die Antwort auf die Frage, wie der neue Preis nach § 2 Abs. 5, 6 VOB/B, gleich ob mit oder ohne bauzeitliche Wirkung, zu bilden ist, wird mit Hochspannung erwartet.

Worum geht es?
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag
Nachweise im gestörten Bauablauf: Kein Zauberwerk

Was muss der Vortrag des im Verzögerungsfall beweisbelasteten Auftragnehmers leisten, wenn er Nachteile aus Behinderungen aus dem Risikobereich des Auftraggebers geltend machen möchte? Welche Hürde muss er bei der Darlegung der Anspruchsgrundlage / des Haftungsgrundes nehmen? Und wenn eine Anspruchsgrundlage festgestellt ist: Was muss anschließend ein den Anspruch ausfüllender Kausalitätsnachweis leisten, um eine hinreichende Grundlage zur Schätzung nach § 287 ZPO zu bieten?
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag
"Tatsächlich erforderliche Kosten" in § 2 Abs. 5 VOB/B anders adressiert als in § 2 Abs. 3 Nr. 2

Der neue Preis einer Mehrmenge oberhalb der 110 %-Grenze unter einer Position eines VOB/B-Einheitspreisvertrages richtet sich seit der Entscheidung des BGH in "Mengenänderung Va), tats. Kosten" vom 08.08.2019 - VII ZR 34/18 - nach den tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten und Wagnis + Gewinn. Eine Lösung, die sich an § 650c Abs. 1 BGB orientiert und damit eine Ahnung vermittelt, wie der Bundesgerichtshof auf die Preisermittlung nach § 2 Abs. 5, 6 VOB/B sehen könnte?
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag
Vom Fesseln und Entfesseln: Ambivalenz in § 650c Abs. 1, 2 BGB

Den Gesetzgeber hat die Idee geleitet, den Auftragnehmer durch Abrechnung einer angeordneten Änderung nach § 650b Abs. 2 BGB wirtschaftlich so zu stellen, wie er ohne die Änderung gestanden hätte, nicht besser, nicht schlechter. Diese Leitidee wohnt dem Abs. 1 des § 650c BGB mit einer sauber durchdachten Theorie inne, die mit ...
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag
Soll Claimmanagement ausgetrocknet werden?

Gegen die Vergütung der Aufwendungen der Nachtragserstellung wird gehäuft die Entscheidung BGH "Nachtragskosten" vom 22.10.2020 (VII ZR 10/17, NZBau 2021, 24) eingewendet:
"Die Kosten eines Privatgutachtens, die der Auftragnehmer zur Ermittlung der Vergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B aufwendet, sind vom Auftraggeber nicht nach dieser Bestimmung als Teil der Mehrkosten zu erstatten."
Wenn ein Auftraggeber darauf seine ablehnende Haltung stützt, wird nicht berücksichtigt, dass der Auftragnehmer mit Teilen seiner Arbeit am Nachtrag Aufgaben des Auftraggebers mit erledigt hat.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag
VOB/B quo vadis II - Entschädigung: DVA schließt Gerechtigkeitslücke nicht

Die Rechtsprechung hat den Ausgleich von Nachteilen des Auftragnehmers aus Behinderungen aus dem Risikobereich des Auftraggebers durch Gesetzesauslegung stark eingeschränkt. So werden Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers als bloße Obliegenheiten eingestuft. Das schränkt die Rechte des Auftragnehmers besonders einschneidend ein, wenn - wie nach meiner Einschätzung in etwa dreiviertel (!) aller Behinderungsfälle - der Vorunternehmer verspätet leistet, dies mangels Erfüllungsgehilfeneigenschaft (§ 278 BGB) des Vorunternehmers im Verhältnis zu seinem Auftraggeber von diesem Auftraggeber aber in dessen Verhältnis zum (nachfolgenden) Auftragnehmer nicht wie eigenes Verschulden zu vertreten ist und damit ein Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers ausscheidet; BGH "Vorunternehmer I", BauR 1985, 561.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag
Durchgängig konkret: Kausalitätsnachweis Bauzeit als Kernstück eines Bauzeitnachtrags

Behinderungswirkungen können neben der Verletzung von Mitwirkungspflichten auch durch Annahmeverzüge des Auftraggebers und die Bauinhalte betreffende Änderungsanordnungen des Auftraggebers (BauSoll-Modifikationen nach § 1 Abs. 3, 4 VOB/B oder § 650b BGB) ausgelöst werden. Es fragt sich, wie zeitliche Wirkungen aus Annahmeverzug und BauSoll-Modifikation in der Störungsmodifikation des Soll-Bauablaufs darzulegen sind. In der Rechtspraxis und bei Auseinandersetzungen um Folgen aus Bauablaufstörungen wird teilweise vertreten, die zeitlichen Wirkungen solcher Behinderungen seien in Anlehnung an die Korbion'sche Preisformel "vorkalkulatorisch" auf Basis der Kalkulationsgrundlagen fortzuschreiben. Zur Konkretheit im Nachweis von zeitlichen Folgen aus Behinderungen im Bauablauf habe sich der Bundesgerichtshof (bisher) nur im Schadenskontext (§ 280 BGB, § 6 Abs. 6 VOB/B), also zu der Darlegung der Folgen aus Pflichtverletzungen des Auftraggebers, geäußert.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)
 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 30

24 Leseranmerkungen gefunden
Bauzeitanordnung als andere Anordnung ?? Kritik an KG Urteil vom 27.08.2024
Leseranmerkung von Dirk Buhlmann zu
 R 
Bauzeitverschiebung aufgrund Annahmeverzugs ist "andere Anordnung" des Auftraggebers!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2024, 504
Grenzen der Anordnungskompetenz bewahren
Leseranmerkung von Karl Maull zu
 R 
Vergütung für geänderte Leistungen nach vorkalkulatorischer Preisfortschreibung?
(Uwe Luz)
Dokument öffnen IBR 2022, 503
Kurze Schilderung und Benennung der Lage reicht
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Auftraggeber muss nur die Mangelsymptome, nicht die Mangelursache beschreiben!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2021, 52
Ein Schuss vor den Bug
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Vergleich basiert auf unrichtigem Gutachten: Gerichtsgutachter haftet!
(Jürgen Ulrich)
Dokument öffnen IBR 2020, 492
Anmerkung des Autors
Stellungnahme des Autors (Georg Rehbein) zu
 R 
Leistung anders, aber besser ausgeführt: Kein Anspruch auf Mängelbeseitigung?
(Georg Rehbein)
Dokument öffnen IBR 2020, 120
Herrn Dr. Rehbein bringt es auf den Punkt
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Leistung anders, aber besser ausgeführt: Kein Anspruch auf Mängelbeseitigung?
(Georg Rehbein)
Dokument öffnen IBR 2020, 120
Die EnEV ist nicht die einzige Quelle
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
EnEV-Regelungen dienen der Energieeinsparung, nicht dem Frostschutz!
(Jörn Jenssen)
Dokument öffnen IBR 2020, 123
Fortsetzung der Gedankenspiele
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 N 
Paukenschlag aus Karlsruhe: BGH kassiert vorkalkulatorische Preisfortschreibung!
Dokument öffnen Nachricht
Inhalt zwischen HU- und NU-Vertrag i.d.R. nicht gleich
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
 R 
Auftragnehmer verklagt Auftraggeber: Aussetzung der Klage des Nachunternehmers?
(Carsten Peters)
Dokument öffnen IBR 2019, 408
Bauablaufbezogene Darstellung
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
 B 
"Bauzeitnachträge - Die offenen Fragen werden nicht weniger"
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)
 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 24

9 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz)
B. § 1 Abs. 1 VOB/B: Bestimmung der auszuführenden Leistung
I. Leistungsbegriff

§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski)
B. § 4 Abs. 1 VOB/B: Mitwirkung, Überwachung, Anordnung und Bedenken
II. § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B: Überwachung
2. Inhalt der Regelung
III. § 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B: Anordnungsbefugnis
2. Inhalt der Regelung
b) Einschränkung der Anordnungsbefugnis
IV. § 4 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B: Bedenken gegen Ausführungsanordnungen
2. Inhalt der Regelung
F. § 4 Abs. 5 VOB/B: Schutzaufgaben des Auftragnehmers
II. Inhalt der Regelung
4. Besondere Schutzaufgaben

§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn)
F. § 8 Abs. 3 Nr. 2 - Kündigungsfolgen
II. § 8 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 - Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der Mehrkosten aufgrund Ausführung durch Dritte (Selbstvornahme)

1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
G. Im Nachgang: Grundsätze der Vertragsauslegung
IV. Auslegung von Risikoübernahmen im Bauvertrag










12 Abschnitte im "Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

I. Pflicht zur Umstellung des Bauablaufes (VOB/B § 6 Rn. 65-67)

 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 12

2 Abschnitte im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

d) Auswahlpositionen (VOB/A § 4 Rn. 12)

2. Pauschalvertrag (Abs. 1 Nr. 2) (VOB/A § 4 Rn. 19-21)




1 Abschnitt im "Korbion/Mantscheff/Vygen, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" gefunden

cc) Beschaffenheitsvereinbarung ( Rn. 936-954)