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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: baugrubenverbau
83 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
7 Beiträge gefunden |
IBR 2023, 304 | VK Lüneburg - Bauaufgabe kritisch: Selbstausführungsgebot bei guter Dokumentation zulässig! |
VPR 2023, 57 | VK Lüneburg - Selbstausführungsgebot für kritische Aufgaben ist bei guter Dokumentation zulässig! |
IBR 2016, 444 | OLG Köln - Abschlagsrechnung nicht fristgerecht bezahlt: Auftragnehmer darf Arbeit einstellen! |
IBR 2002, 348 | OLG Brandenburg - Funktionale Leistungsbeschreibung: Nachtrag bei Maßabweichungen gegenüber Entwurfsplanung? |
IBR 2001, 631 | VK Nordbayern - Nebenangebot enthält quantitative Abweichung: Wertungsausschluss? |
IBR 1998, 185 | VÜA Nordrhein-Westfalen - Wie klar müssen technische Alternativen sein? |
IBR 1994, 95 | OLG Hamm - Unternehmer darf auf Angabe von Bodenklassen vertrauen! |
45 Volltexturteile gefunden |
LG Wuppertal, Urteil vom 04.07.2014 - 17 O 400/05
1. Der Auftragnehmer ist bei der Bewältigung von auftretenden Erschwernissen in besonderem Maße zur vertraglichen Kooperation verpflichtet, wenn diese Erschwernisse anhand der Vertragsgrundlagen abzusehen waren.
2. Diese gesteigerte Kooperationspflicht kann es gebieten, dass der Auftragnehmer auch ohne Anerkennung einer Nachtragsvergütung durch den Auftraggeber Maßnahmen zur Beseitigung der Erschwernisse erbringt und den Streit über eine Mehrvergütung hintanstellt.
3. Unterlässt der Auftragnehmer eine solche Kooperation, kann der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortführung berechtigt sein.
VolltextKG, Urteil vom 04.05.2012 - 7 U 108/11
1. Für die Abgrenzung zwischen unmittelbar vertraglich geschuldeten und zusätzlichen Leistungen kommt es allein auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung und nicht auf die Unterscheidung in den DIN-Vorschriften zwischen Nebenleistungen und Besonderen Leistungen an.
2. Welche Leistungen durch die Leistungsbeschreibung erfasst sind, ist gemäß §§ 133, 157 BGB durch Auslegung der vertraglichen Vereinbarung der Parteien zu ermitteln. Dabei ist das gesamte Vertragswerk zugrunde zu legen. Haben die Parteien die Geltung der VOB/B und C vereinbart, gehören hierzu allerdings auch die Allgemeinen Technischen Bestimmungen für Bauleistungen.
VolltextVK Sachsen, Beschluss vom 10.02.2012 - 1/SVK/001-12
1. Die "Verlängerung" beschleunigter Vergabeverfahren aus Dringlichkeitsgründen wegen der aktuellen Wirtschaftslage bis Ende 2011 im Sinne der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19.12.2008 (IP/08/2040) ergibt sich aus der "NOTE TO THE MEMBERS OF THE ADVISORY COMMITTEE ON PUBLIC CONTRACTS" der Kommission vom 09.12.2010. Dieses Dokument hat nicht den Charakter einer "Ermächtigungsgrundlage" und hat damit weder einen normsetzenden bzw. normersetzenden Charakter.*)
2. Die Verkürzung der Bekanntmachungsfrist nach § 7 Abs. 2 VOF ist nur in eng zu fassenden Ausnahmefällen zulässig, weil dadurch der europaweite Wettbewerb faktisch zugunsten der beschleunigten Durchführung des Verfahrens begrenzt wird. Die Dringlichkeit setzt die nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung voraus.*)
3. Die Berücksichtigung des bloßen Nachunternehmereinsatzes als Kriterium im Teilnahmewettbewerb ist vergaberechtswidrig. Die Aussage, dass ein Teilnehmer Nachunternehmer einsetzt, lässt nicht ohne weitere Kenntnis der tatsächlichen Eignung den Rückschluss zu, dass der Bieter weniger geeignet ist als ein Bieter, der die Leistung als Eigenleistung erbringt. Für einen entsprechenden allgemeinen Erfahrungssatz fehlen sachgerechte Erwägungen. Ein "Kern" an eigener Leistungsfähigkeit darf nicht gefordert werden.*)
4. Auch unter Berücksichtigung der Interessen des Mittelstandes ist im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs eine Eingrenzung des Teilnehmerkreises zulässig. Insoweit ist es nicht zu beanstanden, wenn der Auftraggeber die Anforderungen so gestaltet, dass eine Abschichtung erfolgt, die eine Eingrenzung auf die zur Teilnahme am Angebotsverfahren vorgesehene Teilnehmerzahl ermöglicht und ein Losverfahren überflüssig macht.*)
VK Nordbayern, Beschluss vom 01.10.2009 - 21.VK-3194-28/09
Zur Zulässigkeit der erstmaligen Abgabe eines Nebenangebots im Verhandlungsverfahren.*)
VolltextKG, Urteil vom 19.08.2008 - 6 U 67/07
1. Bei den Kosten für die Beseitigung von Grundankern einer Baugrubenwand, die im Nachbargrundstück im Bereich einer geplanten unterirdischen S-Bahn-Trasse gesetzt wurden, handelt es sich um einen von der Betriebshaftpflichtversicherung des Tiefbauunternehmers nicht umfassten Erfüllungsschaden und nicht um einen Mangelfolgeschaden, wenn nach dem Inhalt des Tiefbauvertrages das Einbringen der Anker gestattet war und lediglich keine Anker im Trassenbereich verbleiben durften, tatsächlich dort jedoch Anker verblieben, zum Teil weil sie in einem falschen Winkel eingebracht wurden, zum Teil wegen Nichtfunktionierens der Sprengvorrichtungen der planmäßig im Bereich der Trasse eingebrachten Anker.*)
2. Die Beseitigung der Anker stellt dann die Beseitigung des Sachschadens an den Teilen des Nachbargrundstücks dar, die unmittelbar Gegenstand der Bearbeitung durch das Tiefbauunternehmen gewesen sind, so dass auch der Risikoausschluss der Bearbeitungsschäden greift.*)
VolltextVK Sachsen, Beschluss vom 03.03.2008 - 1/SVK/002-08
1. Der Umstand, einen Vergabeverstoß lediglich für wahrscheinlich und möglich zu halten, entbindet einen potentiellen Antragsteller nicht von seiner Rügeverpflichtung. Zwar setzt das Entstehen der Rügeobliegenheit zunächst die Kenntnis derjenigen Tatsachen voraus, aus denen sich der vermeintliche Vergaberechtsverstoß ergibt. Die Kenntnis von einem völlig zweifelsfreien und in jeder Beziehung sicher nachweisbaren Vergabefehler ist für das Entstehen einer Rügeobliegenheit im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht notwendig. Ausreichend ist vielmehr das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden. Stützt aber ein Antragsteller seinen Vortrag lediglich auf eine Wahrscheinlichkeit oder Möglichkeit eines Vergaberechtsverstoßes, muss für den Auftraggeber konkret erkennbar werden, woher der Antragsteller seine Wahrnehmung nimmt und worauf er sich bezieht.*)
2. Es existiert kein vorgeschriebenes Verfahren zur Aufklärung einer Mischkalkulation. Entscheidend ist daher, ob ein Bieter zu streitigen Positionen des Leistungsverzeichnisses plausible Erklärungen beibringt und den Verdacht einer Mischkalkulation bspw. auch durch Vorlage der Urkalkulation zerstreut. Ein Antragsteller kann einem Auftraggeber nicht Umfang und Ausgestaltung der Auskömmlichkeitsprüfung diktieren oder zu einem immer weiter und tiefer gehenden Rechtfertigungsszenario zwingen, bis schlussendlich aus der subjektiven Sichtweise des Antragstellers ein Rechtfertigungsmanko der Beigeladenen zu konstatieren ist. Dies gilt umso mehr, als dass es nach wie vor im Verantwortungsbereich des Bieters liegt, wie er seine Preise kalkuliert und zu welchen Preisen er welche Leistungen des Leistungsverzeichnisses anbietet.*)
VolltextVOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2008 - Fall 1527
Ist in einem Leistungsverzeichnis bzgl. des Baugrubenverbaus die Belastung aus einer Böschung nicht angegeben, so steht dem Auftragnehmer eine geänderte Vergütung für die veränderte Bemessung des Verbaus auf der einen Uferseite zu, weil die Belastung der Böschung aufgefangen werden muss.
VolltextVK Lüneburg, Beschluss vom 06.09.2007 - VgK-36/2007
1. Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Rüge.
2. Müssen nach der Baubeschreibung bei Nebenangeboten die Hauptabmessungen und die Gestaltung des Bauwerks beibehalten werden, so ist ein Nebenangebot, welches eine um 14 m längere Überbaulänge eines Brückenbauwerks, das laut Bekanntmachung mit einer Überbaulänge von 43 m ausgeschrieben ist, vorsieht, zwingend nach § 25a Nr. 3 VOB/A auszuschließen.
VolltextOLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2007 - Verg 10/07
1. Der Bau einer Lärmschutzwand ist als einheitliches Fachlos zu verstehen. Deshalb muss es von den übrigen Straßenbauarbeiten getrennt vergeben werden.
2. Eine ausnahmsweise Abweichung hiervon unterliegt der Einschätzung der Vergabestelle.
3. Erhöhter Aufwand zur Koordinierung der Bauarbeiten kann im Einzelfall beachtlich sein.
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2006 - Fall 1461
Zur Abrechnung eines Verbaues.
VolltextVK Thüringen, Beschluss vom 28.04.2005 - 360-4002.20-005/05-MGN
1. Hat ein Bieter zum Zeitpunkt der Erarbeitung der eigenen Nebenangebote Kenntnis von den seiner Meinung fehlenden bzw. ungenügenden Mindestbedingungen für Nebenangebote und erfolgt die entsprechende Rüge erst ca. drei Monate nach der Angebotseröffnung, ist die Rüge nicht mehr unverzüglich.
2. Es gehört zu den Erfordernissen eines wertbaren Angebots, dass jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag angegeben werden muss, der für die betreffende Leistung – tatsächlich - beansprucht wird. Erfolgt dieses nicht, ist das Angebot gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A auszuschließen.
3. Ist ein Bieter nicht in der Lage, nachzuweisen, dass die von ihm angebotenen Einheitspreise den tatsächlich von ihm geforderten Betrag für die Leistung gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A ausweisen, ist die Vergabestelle nicht verpflichtet weitere Ermittlungen darüber anzustellen, welche Preise für die Leistung tatsächlich gefordert werden.
4. Unklare Angaben zu Nachunternehmerleistungen führen zwingend zum Angebotsausschluss.
VolltextOLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2005 - 1 U 257/04
1. Übersteigen die Wiederherstellungskosten eines durch Tiefbauarbeiten im benachbarten Straßengrundstück beschädigten Gebäudes den Verkehrswert des Hausgrundstücks um mehr als 50 %, sind nicht die Wiederherstellungskosten für die Bemessung der Ersatzleistung maßgebend, sondern der Verkehrswert des Hausgrundstücks unmittelbar vor den Schadensereignis.*)
2. Die mangelhafte Standfestigkeit des beschädigten Gebäudes kann die Anrechnung eines Mitverursachungsanteils von 50 % rechtfertigen.*)
VolltextVOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 02.12.2004 - Fall 1418
1. Unterlässt es ein Bieter, zusätzliche sachdienliche Auskünfte über Vergabeunterlagen zu erbitten, kann es an den Voraussetzungen für eine zusätzliche Vergütung fehlen.
2. Wenn eine konstruktive Verbindung (Anschluss) zwischen Fundament und Spundwand ist nach dem vorliegenden Vertrag geschuldet ist und sich aus der statischen Berechnung - falls diese den Ausschreibungsunterlagen nicht beilag) -Verbindungen ergeben, die höhere Kosten verursachen, steht dem Auftragnehmer eine gesonderte Vergütung in Höhe der Mehrkosten zu.
VolltextVOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 02.12.2004 - Fall 1415
1. Der Geltungsbereich der DIN 18303 „Verbauarbeiten“ erstreckt sich auf den vorübergehenden Verbau der Wände von Baugruben, Gräben etc. zur Sicherung der Standfestigkeit.
2. Sie gilt nicht für Spundwände (DIN 18303, Abschnitt 1.3, 3. Spiegelstrich), sofern diese Verbauart durch den Auftraggeber vorgegeben ist.
VolltextOLG Karlsruhe, Urteil vom 20.07.2004 - 17 U 262/01
1. Grundsätzlich ist der Auftragnehmer nach der Anmeldung von Bedenken verpflichtet, die Vorgaben des Auftraggebers auch dann umzusetzen, wenn dieser die mitgeteilten Bedenken nicht teilt.
2. Ausnahmsweise steht dem Auftragnehmer jedoch dann ein Leistungsverweigerungsrecht zu, wenn der (weiteren) Durchführung der Bauarbeiten, gegen die Bedenken angemeldet wurden, gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen, insbesondere bei Gefahr für Leib und Leben.
3. Weist ein Bauherr Bedenken gegen eine Statik nur mit dem Hinweis auf eine Stellungnahme des mit der Aufstellung der Statik beauftragten Tragwerksplaners zurück, dann handelt er pflichtwidrig und der Bauunternehmer ist berechtigt, die Kosten für die Überprüfung seiner Bedenken geltend zu machen.
VK Sachsen, Beschluss vom 21.05.2004 - 1/SVK/036-04
Ein Nebenangebot mit der Formulierung „Sollten wir nicht der preisgünstigste Bieter sein, gewähren wir einen 2%-igen Nachlass“ darf nicht gewertet werden.
VolltextOLG Koblenz, Urteil vom 23.04.2004 - 10 U 561/01
Soweit sich aus dem Leistungsverzeichnis (LV) eine bestimmte Verbau-Ausführung als Mindestanforderung (Rammen) ergibt, kann auch bei statisch zulässiger günstigerer Herstellung der durch geänderte Bodenverhältnisse notwendig werdende Mehraufwand nicht abweichend von den Abrechnungsregelungen des LV geltend gemacht werden. Daran ändern auch die Abrechnungsvorgaben der DIN 18304 in der VOB/C nichts.
VolltextVK Halle, Beschluss vom 20.02.2004 - VK Hal 41/03
1. Es kann dahinstehen, ob seitens der Antragstellerin ein Interesse am Auftrag gegeben ist und eine Verletzung ihrer Rechte vorliegt, wenn es an einem bereits eingetretenen oder drohenden Schaden mangelt. Ein drohender Schaden liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der antragstellende Bieter selbst dann evident keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat, wenn der geltend gemachte Vergabeverstoß ausgeräumt würde.
2. Verhandlungen mit dem Ziel, die beabsichtigte Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmen zu verringern bzw. zu vergrößern sind durch § 24 VOB/A nicht gedeckt. Eine Verschiebung der Leistungsanteile zwischen Haupt- und Nachunternehmer laufen auf einen tief greifenden Eingriff in die Angebotsgestaltung der Antragstellerin hinaus. Solche Verhandlungen beinhalten die Gefahr, dass im Verfahren die kalkulatorischen Grundlagen zu Lasten anderer Bewerber und zu Gunsten der Antragstellerin verändert werden. Dies kann im Rahmen der Wettbewerbsgleichheit nicht hingenommen werden und widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 2 GWB.
VolltextVK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.02.2004 - 1 VK LVwA 41/03
1. Ein drohender Schaden liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der antragstellende Bieter selbst dann evident keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat, wenn der geltend gemachte Vergabeverstoß ausgeräumt würde.
2. Gem. § 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A kann der Auftraggeber die Bieter auffordern, in ihrem Angebot die Leistungen anzugeben, die sie an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigen.
3. Bezeichnet der Bieter die Nachunternehmerleistungen nicht genau, muss das Angebots ausgeschlossen werden.
4. Verhandlungen mit dem Ziel, die beabsichtigte Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmen zu verringern bzw. zu vergrößern sind durch § 24 VOB/A nicht gedeckt.
VolltextVK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.07.2003 - VK 16/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Dresden, Urteil vom 27.06.2003 - 11 U 1549/00
1. Der Bauunternehmer darf die Bauhandwerkersicherung auch noch verlangen, nachdem seine Leistung abgenommen ist, wenn der Besteller noch nicht allen Werklohn bezahlt hat und nennenswerte Nachbesserung fordert.*)
2. Leistet der Besteller die Sicherheit nicht, verliert er deswegen nicht das Recht, sich im Werklohnprozess auf Mängel zu berufen.*)
a) Mängel, mit deren Beseitigung der Unternehmer schon in Verzug war, bevor er die Sicherheit verlangte, geben dem Besteller alle aus ihnen herrührenden Rechte.*)
b) Mängel, mit deren Beseitigung der Unternehmer noch nicht in Verzug war, als er die Sicherheit verlangte, geben dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht am Werklohn in Höhe des dreifachen der Beseitigungskosten; diesem Nachbesserungsanspruch des Bestellers steht ein Zurückbehaltungsrecht des Unternehmers wegen fehlender Sicherheit entgegen.*)
c) Das führt zur Verurteilung des Bestellers zur Zahlung von Werklohn, Zug um Zug gegen Nachbesserung, diese Zug um Zug gegen die Stellung der Sicherheit und zur Feststellung, dass der Besteller im Verzug mit der Stellung der Sicherheit ist.*)
3. Der Besteller darf in AGB für die Abnahme vorschreiben, dass sie nur als förmliche wirksam sein soll, solange der Unternehmer einen Anspruch auf deren Durchführung binnen kurzer Frist nach der Fertigstellungsanzeige hat.*)
4. Skonto gibt es auch für die Abschlagsrechnungen kürzende Teilzahlungen.*)
5. Baustrom und Bauwasser darf der Besteller mit AGB als pauschalen Promill-Abzug vom Werklohn geltend machen.*)
6. Wenn der Besteller das Werk bei der Abnahme als im wesentlichen vertragsgerecht billigt, handelt er widersprüchlich, wenn er das Abnahmeprotokoll nicht unterzeichnet und herausgibt. Er kann dann dem Werklohn nicht entgegenhalten, er sei mangels förmlicher Abnahme noch nicht fällig.*)
7. Wenn ein Mangel die Funktion des Werks nicht beeinträchtigt und nicht zu sehen ist, ist der Besteller bei großen Nachbesserungskosten auf die Minderung beschränkt (hier: Absenkungen in Grundleitungsrohren).*)
VolltextVK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.03.2003 - 1 VK 06/03
1. Preisnachlässe, Rabatte und Skonti, die von einseitigen Bedingungen abhängig gemacht werden, sind zulässig, sofern sie den Ausschreibungsbedingungen und Verdingungsunterlagen entsprechen. Solche Nachlässe sind nur zu werten, wenn der Auftraggeber realistischerweise davon ausgehen kann, dass die Bedingungen auch tatsächlich eintreten werden.
2. Ein Nachlass, der unter der Bedingung steht, die der Nachlassgewährende bestimmen oder beeinflussen kann, verfälscht den Wettbewerb und kann nicht hingenommen werden.
3. Die Einbeziehung von Nebenangeboten in die Wertung nach § 25 Nr. 5 VOB/A setzt grundsätzlich voraus, dass sich der Auftraggeber ein klares Bild über die im Rahmen des Nebenangebots vorgesehene Ausführung machen kann.
4. Hinsichtlich der Wertung von Nebenangeboten ist der Vergabestelle ein objektiver und subjektiver Beurteilungsspielraum eingeräumt. Es kann deshalb lediglich geprüft werden, ob die Verwaltung die gesetzlichen Grenzen eingehalten und dem Zweck der Ermächtigung entsprechend Gebrauch gemacht hat.
5. Dass ein Nebenangebot nicht im Submissionstermin verlesen wurde, ist analog § 22 Nr. 6 Abs. 1 VOB/A unschädlich, sofern es mit dem Hauptangebot rechtzeitig zur Submission vorlag.
VolltextVK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.03.2003 - 1 VK 11/03
1. Preisnachlässe, Rabatte und Skonti, die von einseitigen Bedingungen abhängig gemacht werden, sind zulässig, sofern sie den Ausschreibungsbedingungen und Verdingungsunterlagen entsprechen. Solche Nachlässe sind nur zu werten, wenn der Auftraggeber realistischerweise davon ausgehen kann, dass die Bedingungen auch tatsächlich eintreten werden.
2. Ein Nachlass, der unter der Bedingung steht, die der Nachlassgewährende bestimmen oder beeinflussen kann, verfälscht den Wettbewerb und kann nicht hingenommen werden.
3. Die Einbeziehung von Nebenangeboten in die Wertung nach § 25 Nr. 5 VOB/A setzt grundsätzlich voraus, dass sich der Auftraggeber ein klares Bild über die im Rahmen des Nebenangebots vorgesehene Ausführung machen kann.
4. Hinsichtlich der Wertung von Nebenangeboten ist der Vergabestelle ein objektiver und subjektiver Beurteilungsspielraum eingeräumt. Es kann deshalb lediglich geprüft werden, ob die Verwaltung die gesetzlichen Grenzen eingehalten und dem Zweck der Ermächtigung entsprechend Gebrauch gemacht hat.
5. Dass ein Nebenangebot nicht im Submissionstermin verlesen wurde, ist analog § 22 Nr. 6 Abs. 1 VOB/A unschädlich, sofern es mit dem Hauptangebot rechtzeitig zur Submission vorlag.
VolltextVK Lüneburg, Beschluss vom 27.11.2002 - 203-VgK-29/2002
1. Bei Nebenangeboten hat der Auftraggeber eine besonders eingehende und alle Vergabekriterien gewichtende und zueinander ins Verhältnis setzende, vergleichend abwägende Wertung durchzuführen.
2. Daher ist eine klare und in sich geschlossene, übersichtliche und erschöpfende Beschreibung des Nebenangebotes durch den Bieter zwingend erforderlich. Dies geht so weit, dass in den Fällen, in denen ein Auftragnehmer die Gleichwertigkeit nicht nachweist, mit seinem Nebenangebot von der Wertung auszuschließen ist.
3. In Niedersachsen ist zwingend geregelt, dass bei einer Abweichung von 10 % zum nächsthöheren Angebot sich der Auftraggeber als Vergabestelle zwingend mit der Kalkulation des billigsten Angebots auseinandersetzen muss. Dem Bieter ist aufzugeben, die ordnungsgemäße Kalkulation seines Angebotes schlüssig nachzuweisen.
4. Gemäß § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A darf auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis der Zuschlag nicht erteilt werden. Von einem solchen Missverhältnis zwischen Preis und Leistung ist allerdings nur dann auszugehen, wenn der Preis von den Erfahrungswerten wettbewerblicher Preisbildung so grob abweicht, dass dies sofort ins Auge fällt. Ein beträchtlicher Preisabstand zwischen dem niedrigsten und den nachfolgenden Angeboten allein ist für sich genommen noch kein hinreichendes Merkmal dafür, dass der niedrige Preis auch im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist. Hinzu kommen müssen vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass der Niedrigpreis wettbewerblich nicht begründet ist.
VolltextVK Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.10.2002 - 1 VK 51/02
1. Nebenangebote dürfen – auch wenn sie grundsätzlich zugelassen sind – nicht gewertet werden, wenn sie von bindenden Vorgaben des Leistungsverzeichnises abweichen.
2. Sind zum Zwecke einer Hangsicherung zwei Stützmauern bindend im Leistungsverzeichnis vorgegeben, ist ein Nebenangebot, das statt einer der Stützmauern eine Böschung vorsieht, unzulässig.
VolltextVK Lüneburg, Beschluss vom 19.09.2002 - 203-VgK-19/2002
1. Der Anwendungsbereich des § 30 Nr. 1 VOB/A erstreckt sich sowohl auf den formalen Verfahrensablauf als auch materiell auf die Maßnahmen, Feststellung und Begründung der einzelnen Entscheidungen. Der Vergabevermerk ist chronologisch zu fassen und muss sich dabei an der in der VOB/A vorgeschriebenen Reihenfolge orientieren.
2. Zu den materiellen Entscheidungen zählen Entscheidungen, bei denen die Vergabestelle eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, wie beim Ergebnis der Prüfung der Angebote, Angaben über Verhandlungen mit Bietern und deren Ergebnis, sowie das Ergebnis der Wertung der Angebote. Ein Vermerk, der es nicht ermöglicht, anhand der Angebotsauswertung und des Vergabevorschlags die Entscheidung nachzuvollziehen, genügt den Anforderungen des § 30 Nr. 1 VOB/A nicht.
3. Der Auftraggeber muss bei ungewöhnlich hohem Preisabstand eine Plausibilitätsprüfung gem. § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A durchführen und Prüfung und Ergebnis zu dokumentieren.
VolltextVK Nordbayern, Beschluss vom 25.03.2002 - 320.VK-3194-06/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVK Nordbayern, Beschluss vom 25.03.2002 - 320.VK - 3194-06/02
1. Der Auftraggeber kann Nebenangebote generell nicht zulassen oder durch eindeutige Formulierungen in den Verdingungsunterlagen klarstellen, dass bestimmte Festlegungen des Leistungsverzeichnisses verbindlich sind und Nebenangebote hierzu nicht zugelassen werden (§ 25 Nr. 5 VOB/A).*)
2. Sondervorschläge, die quantitativ nicht gleichwertig sind, können nicht gewertet werden.*)
3. Bei Nebenangeboten hat der Auftraggeber eine besonders eingehende und alle Vergabekriterien gewichtende und zueinander ins Verhältnis setzende, vergleichend abwägende Wertung durchzuführen. Daher ist eine klare und in sich geschlossene übersichtliche und erschöpfende Beschreibung des Nebenangebots durch den Bieter zwingend erforderlich.*)
4. Eine Pauschalsumme ist grundsätzlich nur zulässig, wenn die Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt ist und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist (§ 5 Nr. 1 Buchst. b VOB/A).*)
VolltextOLG Koblenz, Urteil vom 13.09.2001 - 5 U 1377/00
Schadensersatz wegen Anbohrungen einer Wasserleitung - Verkehrssicherungspflicht.
VolltextVK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.2000 - 1 VK 24/00
Es verletzt das Nachverhandlungsverbot des § 24 Nr. 3 VOB/A, wenn die Vergabestelle einen zur Submission im Offenen Verfahren eingereichten Sondervorschlag in mehreren Wertungsvorgängen weiterentwickelt, bis ein aus ihrer Sicht befriedigendes Preis-Leistungsverhältnis vorliegt.
VolltextOLG Frankfurt, Urteil vom 08.03.2000 - 4 U 39/97
Mehrvergütungsanspruch des Bauunternehmers bei Abböschung statt senkrechten Verbaus einer Baugrube.*)
VolltextOLG Stuttgart, Urteil vom 21.08.1997 - 13 U 3/96
Vorbehalte in Baugrundgutachten können allenfalls dann den Bodengutachter vor Schadensersatzansprüchen bewahren, wenn sie nicht allgemein gehalten sind. Insbesondere aber müssen solche Vorbehalte derart deutlich und eindringlich abgefaßt sein, daß sowohl der Bauherr als auch dessen Architekt zu der Überzeugung gelangen können, daß das Gutachten allein - und ohne weitere Zuziehung des Bodengutachters - nur als vorläufig zu betrachten und nicht als Grundlage für die Festlegung einer Tiefbaumaßnahme heranzuziehen ist.
VolltextOLG Celle, Beschluss vom 16.06.1995 - 4 U 21/94
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextLG Heilbronn, Urteil vom 08.06.1995 - 8 O 2352/94
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextLG Hildesheim, Urteil vom 23.11.1993 - 3 O 49/93
(ohne amtlichen Leitsatz)
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Schreiben staatlicher Organe und Behörden
Standardleistungskatalog für den Wasserbau (STLK)Standardleistungskatalog für den Wasserbau (STLK), LB 219 "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen", Ausgabe April 2006
(vom 12.06.2006)
Text
9 Baulexikoneinträge gefunden |
Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Baugrube1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 650b Änderung des Vertrages; Anordnungsrecht des Bestellers (von Rintelen) |
A. Einführung |
III. Abgrenzung zu anderen im Bauvertrag enthaltenen Modifikationen |
7 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |
4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen ( Rn. 52-DIN 18321 52)
4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen ( Rn. 52-VOB/C DIN 18321 52)
0.1 Angaben zur Baustelle ( Rn. 12-VOB/C DIN 18306 17)
0.1 Angaben zur Baustelle ( Rn. 12-DIN 18306 17)
3.2 Herstellen und Prüfen von Entwässerungskanälen, -leitungen und Schächten ( Rn. 78-DIN 18306 102)