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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: amtshaftung
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

123 Beiträge gefunden |
IBR 2025, 1080 | LG Frankfurt/Main - Amtshaftung bei rechtswidriger Nutzungsuntersagung |
IBR 2024, 404 | LG Frankfurt/Main - Kran stürzt um: Wer haftet? |
IBR 2023, 348 | BGH - Keine Amtshaftung bei Stromkabelschaden durch Straßenbauarbeiten! |
IBR 2023, 19 | OLG Hamm - Gasleitung bei Kampfmittelerkundung angebohrt: Wer haftet für den Schaden? |
IMR 2022, 1023 | LG Freiburg - Amtshaftung: Verkehrssicherungspflicht in einem Impfzentrum |
IVR 2022, 142 | OLG München - Zur Kostenniederschlagung bei einer Zuschlagsbeschwerde |
IMR 2021, 138 | BGH - Keine Amtshaftung wegen unwirksamer Mietpreisbremse |
IBR 2020, 1010 | OLG Köln - Keine Entschädigung bei Entfall situationsbedingter Lagevorteile! |
IVR 2020, 145 | OLG Brandenburg - Keine Amtshaftung der unteren Bodenschutzbehörde bei Versteigerung eines Altlastengrundstücks |
IMR 2019, 84 | LG München I - Keine Staatshaftung bei unwirksamer Mietpreisbremse! |
888 Volltexturteile gefunden |

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.09.2025 - 29 U 50/24
1. Die Eigentümerin und Vermieterin eines auf einem fremden Grundstück errichteten Turmdrehkrans haftet den beim Umsturz des Krans verletzten Personen aus §§ 836, 837 BGB, wenn der Kran fehlerhaft errichtet wurde und sie sich wegen der Lieferung fehlerhafter Teile nicht entlasten kann.*)
2. Die mit dem Kranaufbau u.a. betraute GmbH und ihren Geschäftsführer treffen eigene Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich des im Eigentum Dritter stehenden und auf einem fremden Grundstück fehlerhaft errichteten Krans, was gegenüber den verletzen Personen eine Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB begründen kann.*)
3. Ein Kranprüfungsvertrag zur Erfüllung der Pflichten aus § 26 Abs. 1 und 4 DGUV Krane entfaltet keine Schutzwirkung zu Gunsten auf dem Nachbargrundstück verletzter Dritter. Der Prüfer übernimmt hierdurch weder ohne Weiteres eigene Verkehrssicherungspflichten noch trifft ihn eine Garantenstellung.*)


BGH, Urteil vom 14.08.2025 - III ZR 125/24
Hat ein anderer als der Grundstückseigentümer einen abgelehnten Bauantrag gestellt, ist der Eigentümer geschützter "Dritter" i.S.d. § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn er nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern auch aufgrund seiner rechtlichen Stellung eigentlicher Träger des Interesses an der Verwirklichung des konkreten Bauvorhabens ist. Ob er den Bauantrag selbst hätte stellen können, ist in diesem Fall bedeutungslos (Fortführung von Senatsurteil vom 15.11.1984 - III ZR 70/83, IBRRS 1984, 0203 = BGHZ 93, 87).*)


VG Karlsruhe, Urteil vom 30.07.2025 - 2 K 2706/24
1. Bodenrechtliche Spannungen, die ein Planungsbedürfnis hervorrufen, ergeben sich im Regelfall schon dadurch, dass der durch die nähere Umgebung gesetzte Rahmen wesentlich überschritten wird (vgl. BVerwG, IBR 1995, 397; BVerwG, Urteil vom 08.12.2016 - 4 C 7.15, IBRRS 2017, 1896; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2021 - 5 S 1032/20, IBRRS 2021, 1033).*)
2. Die erstmalige Zulassung massiver Hauptnutzungen in rückwärtigen oder von Wohnbebauung blockartig umgebenen, innenliegenden Bereichen, die bislang von baulichen Anlagen im Wesentlichen frei sind, begründet im Allgemeinen bodenrechtliche Spannungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.11.1980 - 4 C 30.78; Beschluss vom 25.03.1999 - 4 B 15.99).*)


BGH, Urteil vom 15.05.2025 - III ZR 417/23
Bei einer schuldhaft groben Vernachlässigung von Amtspflichten in Bezug auf einen Rettungsdiensteinsatz durch den Disponenten einer Rettungsleitstelle muss die für ihn haftende Körperschaft regelmäßig die Nichtursächlichkeit festgestellter Fehler beweisen, die allgemein als geeignet anzusehen sind, einen Schaden nach Art des eingetretenen herbeizuführen (Bestätigung und Fortführung von Senat, Urteile vom 11. Mai 2017 - III ZR 92/16, BGHZ 215, 44 und vom 23. November 2017 - III ZR 60/16, BGHZ 217, 50). (Rn. 47)*)
Die Beurteilung der Indikation eines Notarzteinsatzes erfordert medizinisches Fachwissen, weshalb das Berufungsgericht ein Sachverständigengutachten hätte einholen müssen. (Rn. 20-28)
Bei grober Vernachlässigung rettungsdienstlicher Amtspflichten durch einen Leitstellendisponenten kann eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Schadensursächlichkeit in Betracht kommen. (Rn. 43-48)
Die Organisation und Durchführung der Aufgaben des Rettungsdienstes sind öffentlich-rechtlich geregelt und stellen eine öffentliche Aufgabe dar, die Amtspflichten der Leitstellendisponenten umfassen die bedarfsgerechte Entsendung eines Notarztes. (Rn. 17-18)


BGH, Beschluss vom 24.04.2025 - III ZR 18/24
Ein Notar hat sicherzustellen, dass eine Auflassungsvormerkung nicht vor nachrangigen, nicht übernommenen Belastungen gelöscht wird.*)


LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.04.2025 - 2-04 O 66/24
Ein Amtshaftungsanspruch ist begründet, wenn die Bauaufsicht widerrechtlich die Nutzungsaufnahme eines Bauvorhabens vor dessen Fertigstellung untersagt.


VG Minden, Urteil vom 17.02.2025 - 9 K 3187/22
ohne Leitsätze


OLG Nürnberg, Urteil vom 05.02.2025 - 4 U 1458/23
1. Zur Frage der Passivlegitimation bei einem Anspruch aus enteignendem Eingriff, wenn eine Große Kreisstadt als untere Sicherheitsbehörde wegen des Fundes einer Weltkriegsbombe auf einem Krankenhausgrundstück mittels einer Allgemeinverfügung eine Evakuierung eines Krankenhauses anordnet und wenn die Entschärfung der Bombe durch einen vom Freistaat Bayern vorgehaltenen Kampfmittelbeseitigungsdienst vorgenommen wird.*)
2. Der öffentlich-rechtliche Zustandsstörer muss im Hinblick auf seine Verantwortlichkeit seine polizeiliche Inanspruchnahme ohne eine Entschädigung hinnehmen. Ein Zustandsstörer erleidet ungeachtet dessen, ob er sicherheitsrechtlich für die Störungsbeseitigung in Anspruch genommen wurde, kein Sonderopfer, das entschädigungsrechtlich im Rahmen polizeilicher Entschädigungsregeln des Freistaats Bayern oder auf der Grundlage des allgemeinen Aufopferungsrechts ausgeglichen werden müsste.*)


OLG Celle, Urteil vom 05.02.2025 - 14 U 85/24
Eine unterlassene Verkehrsregelung der beauftragten privaten Baufirma, deren Zweck es war, Straßenbauarbeiten abzusichern, die zur Daseinsfürsorge gehören, zieht eine Haftung des verantwortlichen Hoheitsträgers nach sich.*)


OLG Celle, Urteil vom 08.01.2025 - 14 U 49/24
1. Auch im Bereich der Daseinsvorsorge (hier städtische Entwässerung) kann eine Haftung des Staates bestehen, wenn der übertragene hoheitliche Charakter der Aufgabe im Vordergrund steht, ein enger Zusammenhang zwischen der Maßnahme und der schädigenden Handlung vorliegt und das private Unternehmen lediglich als "Werkzeug" oder "verlängerter Arm" der öffentlichen Hand agiert, ohne dass diese auf die Fachkunde des Unternehmers zurückgreift, weil ihre eigenen Fachleute den detaillierten Bauablauf vorgegeben haben, diesen überwachen und alle anfallenden Entscheidungen treffen (hier bejaht für Arbeiten an einem städtischen Entwässerungskanal).*)
2. Das bauausführende Unternehmen handelt in einem solchen Fall als Verwaltungshelferin in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes. Damit ist eine Überleitung der Haftung auf die beauftragende öffentlich-rechtliche Körperschaft verbunden.*)
3. Eine Klage gegen das bauausführende Unternehmen ist dann als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 11.07.2018 - IV ZR 243/17, Rz. 32, IBRRS 2018, 2508), weil die nach § 51 Abs. 1 ZPO erforderliche Prozessführungsbefugnis der Beklagten nicht gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2005 - VIII ZR 301/03, Rz. 7, IBRRS 2005, 2101).*)

31 Nachrichten gefunden |
(11.06.2025) Wer Bürgergeld erhält, hat auch Anspruch auf Leistungen für Miete und Heizkosten. In vielen Fällen zahlt das Jobcenter diese Gelder direkt an den Vermieter. Für Probleme können Mängel der Mietwohnung sorgen.

(11.03.2025) Nicht schön, wenn man nach Hause kommt und feststellt, dass sowohl die Haustür als auch die Kellertür eingetreten worden sind. Liegt aber ein Schreiben der Polizei dabei, dass sie auf der Jagd nach Flüchtigen war, bekommt man nach dem OLG Hamm zumindest eine Entschädigung dafür.

(12.02.2024) 2015 trat eine heiß diskutierte Änderung für Mieter in Kraft: die Mietpreisbremse. Seitdem dürfen Bundesländer Gebiete mit Wohnungsknappheit ausweisen, in denen Vermieter bei einem Mieterwechsel die Mieten nur begrenzt erhöhen dürfen. Der Gesetzgeber wollte so den drastischen Anstieg der Mieten in Ballungsräumen und Großstädten verlangsamen. Denn: Zum Beispiel in Berlin waren die Mieten in den fünf Jahren vor der Reform um durchschnittlich 45 Prozent gestiegen, in München um 28 Prozent. Der Unterschied zwischen den Bestandsmieten und den Preisen bei Wiedervermietungen lag damals in Münster bei 30 %, in Hamburg sowie München bei 25 % und in Berlin bei 19 %. Da die Mietpreisbremse jedoch wenig Wirkung zeigte, hat der Gesetzgeber 2019 nachgebessert. Auch die Gerichte waren inzwischen beim Thema Mietpreisbremse nicht untätig.

(21.07.2023) Seit 1. Juni 2015 gibt es die Mietpreisbremse. Wie funktioniert sie und was hat sich bei der umstrittenen Regelung inzwischen getan? Und: Welches wichtige Urteil zum Auskunftsanspruch für Mieter hat der BGH gefällt?

(07.06.2023) Montieren Mitarbeiter eines privaten Fachunternehmens bei Straßenbauarbeiten neue Schutzplanken, handeln sie nicht in Ausübung eines öffentlichen Amtes, wenn der beauftragte Betrieb über einen eigenen Ausführungsspielraum verfügt. Beschädigen sie dabei schuldhaft fremde Versorgungsleitungen, haftet die private Firma laut Bundesgerichtshof aus Deliktsrecht. Dagegen sei eine Haftung des Staates nicht geboten. ...



(24.03.2022) Das Landgericht München I hat die Amtshaftungsklage eines Kaminofenbesitzers gegen den Schornsteinfeger auf Ersatz von Nachrüstkosten für einen Kachelofen abgewiesen. Der Hinweis auf die Pflicht zur Außerbetriebnahme oder Nachrüstung sei ausreichend gewesen. Auf einen möglichen Notbetrieb im Katastrophenfall habe der Schornsteinfeger nicht hinweisen müssen. Außerdem sei auch kein Schaden entstanden.

(18.03.2022) Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17.03.2021 über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle haftet, die durch flächendeckende vorübergehende Betriebsschließungen oder Betriebsbeschränkungen auf Grund von staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch verursachten COVID-19-Krankheit entstanden sind.

(08.03.2022) Ein Vermieter hat trotz der Möglichkeit der Direktzahlung der Miete keine eigenen einklagbaren Ansprüche gegen das Jobcenter. Dies stellt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen klar. Die Direktzahlung solle allein die zweckentsprechende Verwendung der Unterkunftsleistungen gewährleisten, bezwecke aber keine vereinfachte Durchsetzung von Mietforderungen.

(02.03.2021) Mietern, die infolge der Unwirksamkeit der Hessischen Mietenbegrenzungsverordnung vom 17.11.2015 (vgl. hierzu BGH, IMR 2019, 352) eine höhere Miete zu entrichten haben, steht gegen das Land Hessen kein Amtshaftungsanspruch zu. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 28.01.2021.


Mieterbund kritisiert Entscheidung des BGH zur Amtshaftung wegen fehlerhafter Mietpreisbremsenverordnung
(29.01.2021) "Ein vorhersehbares Urteil, aber eine unfaire Entscheidung für alle Mieterinnen und Mieter, die sich auf die gewissenhafte Arbeit der staatlichen Organe verlassen haben", kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Amtshaftung wegen Erlasses einer unwirksamen Mietpreisbremsenverordnung.

1 Norm gefunden |
LFGG-BW (Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit)

Übertragung von Verpflichtungen (Stand: 01.01.2002)
1 Blog-Eintrag gefunden |
Von Dr. Stefan Pützenbacher

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3 Leseranmerkungen gefunden |
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keine abschließende Klärung bei Beauftragung von staatlich anerkannten SV Leseranmerkung von Malotki zu
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Anmerkung zum Beitrag Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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Entscheidung fragwürdig. Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
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§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
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I. Gesetzliche Ansprüche des Unternehmers anstelle vertraglicher Vergütungsansprüche |
19 Abschnitte im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden |
IV. Rechtsbehelfe (ZPO § 806a Rn. 5)
2. Benachrichtigung des Schuldners (ZPO § 845 Rn. 5)
III. Übertragung (ZPO § 160a Rn. 3-5)
2. Kostbarkeiten (Abs. 1 S. 2) (ZPO § 813 Rn. 3)
a) Abgabe der Erklärung (ZPO § 845 Rn. 3)
1. Zahlungsansprüche (ZPO § 827 Rn. 2-3)
1. Allgemeines (ZPO § 32 Rn. 15)
I. Normzweck (ZPO § 159 Rn. 1-3)
§ 262 Sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit (ZPO § 262 Rn. 1-4)
aa) Gefährdung der Gläubigerinteressen (S. 1) (ZPO § 808 Rn. 16)
15 Abschnitte im "Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch: BauGB-Kommentar" gefunden |
6. Auskunftsanspruch (BauGB § 42 Rn. 15)
5. Entschädigung (BauGB § 109 Rn. 5)
4. Wirkung der Gutachten, Haftung (Abs. 3) (BauGB § 193 Rn. 17-21)
dd) Enteignungsgleicher Eingriff ( Rn. 8)
a) Kennzeichnungen (Abs. 5) (BauGB § 9 Rn. 222-226)
f) Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Abs. 6) (BauGB § 12 Rn. 89-93)
5. Kein Anspruch auf Aufstellung (Abs. 3 S. 2) (BauGB § 1 Rn. 31)
4. Angemessene Entschädigung (BauGB § 18 Rn. 9)
4. Vertrauensgrundlage (BauGB § 39 Rn. 5-8)
§ 105 Enteignungsantrag (BauGB § 105 Rn. 1-4)
4 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |