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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 10/08
BGH, Urteil vom 21.04.2010 - XII ZR 10/08
Volltext26 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2010, 436 | BGH - Zahlungsverzug: Was sind eigentlich Entgeltforderungen? |
23 Volltexturteile gefunden |
BAG, Urteil vom 25.09.2018 - 8 AZR 26/18
§ 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließt als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch für bis zum Schluss einer eventuellen ersten Instanz entstandene Beitreibungskosten und damit insoweit auch einen Anspruch auf Pauschalen nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB aus.*)
VolltextBGH, Urteil vom 12.04.2018 - IX ZR 88/17
1. Weiß das Finanzamt, dass ein Dritter, welcher sich für die Steuerverbindlichkeiten des Schuldners verbürgt hat, auf Weisung und unter Verrechnung mit einer Kaufpreisforderung des Schuldners die Steuerschulden tilgt, hat es Kenntnis von der gläubigerbenachteiligenden Rechtshandlung des Schuldners. (Rn. 15 - 18)*)
2. Der auf Zahlung von Geld gerichtete Rückgewähranspruch ist keine Entgeltforderung, die bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, einen erhöhten Verzugszinssatz begründet. (Rn. 32)*)
VolltextBGH, Urteil vom 20.07.2017 - III ZR 545/16
1. Zur Einordnung von "Regulierungsbriefen" eines Zentralregulierers als anspruchsbegründende "schuldanerkennende" Urkunden.*)
2. § 288 Abs. 2 BGB ist auf Ansprüche des Lieferunternehmens gegen den Zentralregulierer auf Auszahlung von Positivsalden aus der Verrechnung von wechselseitigen Forderungen zwischen dem Lieferunternehmen und den Handelsunternehmen anwendbar.*)
VolltextOLG Stuttgart, Urteil vom 26.06.2017 - 10 U 139/16
1. Die erfolglose Aufforderung an den Auftragnehmer, innerhalb einer gesetzten Frist seine Bereitschaft zur Mängelbeseitigung zu erklären, berechtigt den Auftraggeber nicht dazu, den Bauvertrag zu kündigen. Vielmehr ist bei umfangreichen, zeitlich schwer abzuschätzenden Mängelbeseitigungsmaßnahmen zumindest eine Frist für den Nachbesserungsbeginn zu setzen (Anschluss an OLG Stuttgart, IBR 2010, 326).
2. Eine unwirksame außerordentliche Kündigung ist im Regelfall als freie Kündigung auszulegen (Anschluss an BGH, IBR 2003, 595).
VolltextOLG Jena, Urteil vom 30.06.2016 - 1 U 66/16
Erfüllt eine Bodenplatte nicht die Anforderungen, die an eine Bodenplatte in dem betreffenden Baugebiet wegen betonaggressiven Grundwassers zu stellen sind, ist sie auch dann mangelhaft, wenn eine tatsächliche Schädigung (noch) nicht festgestellt werden kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn der verwendete Beton nicht die notwendigen Anforderungen erfüllt und es zu einer - jedenfalls temporären - Berührung des Grundwassers mit der Bodenplatte kommt.
VolltextBGH, Urteil vom 17.11.2014 - I ZR 97/13
1. Wird eine zunächst durch einen vollmachtlos handelnden Stellvertreter des Gläubigers angenommene vertragsstrafebewehrte Unterlassungserklärung später durch den Gläubiger genehmigt, führt die gem. § 184 I BGB anzunehmende Rückwirkung der Genehmigung nicht dazu, dass eine Vertragsstrafe für solche Verstöße gegen den Unterlassungsvertrag verwirkt ist, die während der Zeit der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages stattgefunden haben. (amtlicher Leitsatz)*)
VolltextBGH, Urteil vom 06.11.2013 - KZR 61/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 06.11.2013 - KZR 58/11
a) Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist jedenfalls im Zusammenhang mit der Berechnung von Gegenwertansprüchen gegen frühere Beteiligte ihrer Zusatzversorgung Unternehmen im Sinne des deutschen Kartellrechts (Klarstellung zu BGH, Urteil vom 10. Oktober 2012 - IV ZR 10/11, BGHZ 195, 93).*)
b) Die Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch marktbeherrschende Unternehmen kann einen Missbrauch im Sinne von § 19 GWB darstellen.*)
c) Die entsprechende Anwendung von § 288 Abs. 2 BGB nach § 33 Abs. 3 Satz 5 GWB ist bei einem Verstoß gegen § 19 Abs. 1 GWB auf Fälle beschränkt, in denen sich der Missbrauch auf eine Entgeltforderung des Missbrauchsopfers bezieht.*)
VolltextOLG Naumburg, Urteil vom 30.05.2013 - 2 U 2/11
1. Der Schadensersatzanspruch nach § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/B wegen Mangel- und Mangelfolgeschäden setzt keine vorangegangene Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung voraus. Die Schadensersatzpflicht besteht neben der weiterhin zu erfüllenden Verpflichtung zur mangelfreien Erneuerung der Leistungen.
2. Wird die Leistung mangelhaft erbracht, wird vermutet, dass der Auftragnehmer den Mangel auch zu vertreten hat. Dabei muss er sich das schuldhafte Handeln seiner Mitarbeiter zurechnen lassen und kann sich nicht darauf berufen, dass ein "einfacher Angestellter" die konkreten (Schadens-)Folgen seines Handelns nicht vorhergesehen hat.
3. Weist der Projektsteuerer den ausführenden Mitarbeiter des Auftragnehmers ausdrücklich darauf hin, dass eine Spülung der gesamten Anlage lediglich mit einer Wasser-Glykol-Mischung erfolgen darf und wird diese Erkenntnis nicht in die Tat umgesetzt, muss sich der Auftraggeber kein Mitverschulden anrechnen lassen. Denn die Überwachung der Ausführung gehört nicht zu den Aufgaben eines Projektsteuerers.
OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2013 - 28 U 224/11
Zu den subjektiven Voraussetzungen der Kenntnis vom Schadenseintritt bei der Verjährung eines Regressanspruchs gegen einen Rechtsanwalt (§ 199 BGB).*)
VolltextOLG München, Urteil vom 07.12.2010 - 13 U 4561/09
1. Die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Planungs- und Bauüberwachungsfehlern setzt keine Nachfristsetzung voraus, wenn sich die Mängel bereits in dem Bauwerk verkörpert haben und durch eine Nachbesserung der Planung oder Bauüberwachung nicht mehr ungeschehen gemacht werden können.
2. Ein Ingenieur darf die Leistungen seines Subplaners nicht blind übernehmen, sondern muss die ihm vorgelegten Berechnung nachprüfen bzw. nachprüfen lassen.
3. Der Auftraggeber muss sich im Rahmen der Mängelbeseitigung nicht auf abweichendes System einlassen, wenn eine der ursprünglichen Planung entsprechende Sanierung möglich ist.
4. Ein Abzug "neu für alt" kommt nicht in Betracht, wenn die geltend gemachten Planungs- und Überwachungsfehler von Anfang an bestritten werden und sich die Mängelbeseitigung dadurch verzögert.
VolltextBGH, Urteil vom 16.06.2010 - VIII ZR 259/09
1. Eine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB liegt unter Berücksichtigung des Ziels der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S. 35) vor, wenn die Forderung auf die Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung gerichtet ist, die in der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen besteht (Anschluss an BGH, Urteil vom 21. April 2010 - XII ZR 10/08). Einer synallagmatischen Verknüpfung zwischen der Leistung des Gläubigers und der Zahlung durch den Schuldner bedarf es nicht.*)
2. Der Handelsvertreterausgleichsanspruch ist Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB.*)
VolltextBGH, Urteil vom 21.04.2010 - XII ZR 10/08
Voraussetzung für das Vorliegen einer Entgeltforderung gemäß § 288 Abs. 2 BGB ist, dass die Geldforderung die Gegenleistung für eine von dem Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung ist.*)
Volltext1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
F. Vertragspflichten des Bestellers |
IV. Leistungsstörungen des Bestellers |
1. Verzögerte Zahlung von Werklohn |
d) Verzugsschaden |