Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZB 528/11
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - XII ZB 528/11
Volltext
8 Treffer in folgenden Dokumenten:
| Einzeldokumente | ||
|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
| 1 Beitrag gefunden |
| IBR 2013, 119 | BGH - Fristgebundene Schriftsätze: Wann muss die Versendung gesondert überprüft werden? |
| 7 Volltexturteile gefunden |
Alle Sachgebiete
BGH, Beschluss vom 23.02.2022 - IV ZB 2/21
ohne amtlichen Leitsatz
Volltext
Alle Sachgebiete
BGH, Beschluss vom 23.02.2022 - IV ZB 1/21
ohne amtlichen Leitsatz
Volltext
Alle Sachgebiete
BGH, Beschluss vom 23.02.2022 - IV ZB 3/21
ohne amtlichen Leitsatz
Volltext
Alle Sachgebiete
BGH, Beschluss vom 06.10.2020 - XI ZB 17/19
ohne amtlichen Leitsatz
Volltext
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 18.06.2020 - IX ZB 17/18
Übernimmt der Anwalt die Fristenkontrolle zwischenzeitlich durch Bearbeitung der Sache selbst, muss er bei Rückführung der Akte in den Kanzleibetrieb sicherstellen, dass die Verantwortung für die Einhaltung der Frist wieder bei seinem Personal liegt. Ein Missverständnis geht zu seinen Lasten.
Volltext
Rechtsanwälte und Notare
BGH, Beschluss vom 05.02.2014 - IV ZB 34/13
Der Rechtsanwalt genügt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob der Schriftsatz vollständig und an das richtige Gericht übermittelt worden ist.
Volltext
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - XII ZB 528/11
Ein Rechtsanwalt ist zur gesonderten Überprüfung der weisungsgemäßen Erstellung, Vorlage und Absendung eines fristgebundenen Schriftsatzes durch qualifizierte Mitarbeiter nur verpflichtet, wenn ihm aufgrund der ihm bekannten Umstände ein von diesen begangener Fehler offenbar wird.*)
Volltext





