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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZB 231/05


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 0459; IMRRS 2007, 0267
ProzessualesProzessuales
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

BGH, Beschluss vom 10.01.2007 - XII ZB 231/05

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22 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2007, 288 BGH - Kosten des Beweisverfahrens nach Klagerücknahme bleiben Kosten der Hauptsache
IBR 2006, 531 OLG Jena - Selbständiges Beweisverfahren: Welche Kostenentscheidung bei Klagerücknahme?

14 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 3027; IMRRS 2023, 1388; IVRRS 2023, 0541
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verhältnis von Kostenbeschluss im sBV und Kostengrundentscheidung in der Hauptsache?

OLG Hamm, Beschluss vom 28.09.2023 - 25 W 234/23

Ein Kostenbeschluss nach § 494a Abs. 2 ZPO fällt weg, wenn im späteren Hauptsacheverfahren eine davon abweichende Kostengrundentscheidung - auch die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens betreffend - getroffen wird. Die aufgrund des Beschlusses nach § 494a Abs. 2 ZPO festgesetzten und gezahlten Kosten sind bei geänderter Kostengrundentscheidung zurückzuerstatten.*)

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IBRRS 2023, 0966; IMRRS 2023, 0434; IVRRS 2023, 0156
ProzessualesProzessuales
Kostentragung bei vorangegangenem Selbstständigen Beweisverfahren

LG München I, Beschluss vom 09.11.2022 - 8 O 7010/20

1. Zu den Kosten des Rechtsstreits gehören grundsätzlich die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten, wenn die Parteien und der Streitgegenstand des Beweisverfahrens und des Hauptprozesses identisch sind.

2 ...

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IBRRS 2024, 0187
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Hinweispflichten bei sachkundigem Auftraggeber!

OLG München, Urteil vom 17.08.2022 - 27 U 3593/21 Bau

1. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber die notwendigen Informationen zum Gebrauch des Werks geben und dabei sicherstellen, dass der Auftraggeber nicht durch unsachgemäße Bedienung Schäden oder eine vorzeitige Abnutzung des Werks verursacht.

2. Es gehört zum Pflichtenkreis des sachkundigen Auftragnehmers, den nicht sachkundigen Auftraggeber darüber aufzuklären, ob das bestellte Werk für den vorgesehenen Zweck tauglich ist und den Bedürfnissen des Auftraggebers entsprechen kann. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber ferner auch über die Wartung und Bedienung des erstellten Werks zu unterrichten.

3. Inhalt und Umfang der Hinweispflicht orientieren sich am Schutzbedürfnis des Auftraggebers. Darf der Auftragnehmer davon ausgehen, dass dem Auftraggeber bestimmte Risiken aufgrund eigener Sachkunde geläufig sind, muss er dem Auftraggeber ohne besonderen Anlass keine (aus seiner Sicht überflüssigen) Informationen zukommen lassen.

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IBRRS 2022, 0818
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ingenieur muss so planen, dass die Bauleistung funktionstauglich ist!

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.02.2022 - 12 U 28/21

1. Ein Ingenieur schuldet eine dem Vertrag entsprechende und nach den Regeln der Technik funktionstüchtige Planung. Die Planung ist darauf auszurichten, dass sie dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch gerecht wird.

2. Eine zu errichtende Abwasseranlage muss korrosionsbeständig sein. Anderenfalls ist die Planung mangelhaft.

3. Der Ingenieur ist verpflichtet, auf Bedenken hinzuweisen, wenn er die Ungeeignetheit der bindenden Vorgaben des Auftraggebers erkannt hat. Er muss auch auf vom Auftraggeber unerkannte Risiken der Vorgaben und Vorleistungen hinweisen, soweit sie geeignet sind, die eigene Leistung zu gefährden.

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IBRRS 2020, 1862; IMRRS 2020, 0796; IVRRS 2020, 0328
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung kann nicht isoliert angefochten werden!

BGH, Beschluss vom 27.05.2020 - VII ZB 33/18

Zur Unzulässigkeit der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung.*)

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IBRRS 2018, 2572; IMRRS 2018, 0932
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Verjährungshemmung "durch Verhandlungen" nur bei Meinungsaustausch!

LG Karlsruhe, Urteil vom 20.07.2018 - 6 O 320/17

1. Die Verjährung von Mängelgewährleistungsansprüchen kann durch Verhandlungen gehemmt werden, § 203 BGB.

2. Für "Verhandlungen" bedarf es eines Meinungsaustauschs zwischen den Vertragsparteien.

3. Ein solcher Meinungsaustausch liegt nicht vor, wenn in einem Telefonat lediglich Ansprüche angemeldet werden und der Gesprächspartner mitteilt, dass er vorab seine Bevollmächtigung nach vorangegangener Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens zu klären hat.




IBRRS 2018, 2057; IMRRS 2018, 0744; IVRRS 2018, 0310
ProzessualesProzessuales
Kosten des Beweisverfahrens = Kosten der Hauptsache!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2018 - 10 W 12/18

1. Die in einem selbständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten sind Kosten eines nachfolgenden Hauptsacheverfahrens, wenn Parteien und Streitgegenstand des Beweisverfahrens und des Hauptsacheprozesses identisch sind.

2. Es ist nicht erforderlich für die Kostenberücksichtigung, dass das Beweisergebnis des Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren in einer gerichtlichen Entscheidung verwertet worden ist.

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IBRRS 2014, 2556; IMRRS 2014, 1306
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anrechnung einer Geschäftsgebühr bei unterschiedlichen Rechtsanwälten?

BGH, Beschluss vom 27.08.2014 - VII ZB 8/14

1. Wird ein selbständiges Beweisverfahren von einzelnen Erwerbern von Wohnungseigentum wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums betrieben und klagt nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens die Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund eines Beschlusses, mit dem sie die Durchsetzung der Rechte der Erwerber auf Beseitigung der genannten Mängel wirksam an sich gezogen hat, gegen die Antragsgegnerin des selbständigen Beweisverfahrens auf Kostenvorschuss zur Beseitigung der Mängel, werden die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens von der Kostenentscheidung im Verfahren der Kostenvorschussklage mitumfasst.*)

2. Werden die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens von der Kostenentscheidung im anschließenden Hauptsacheverfahren mitumfasst und sind die Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens und die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens von verschiedenen Rechtsanwälten verdient worden, scheidet eine Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 5 VV RVG aus (Anschluss an BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09, IBR 2010, 1056 - nur online = JurBüro 2010, 190, 191).*)

3. Wird bei der vorstehend unter 1. genannten Fallgestaltung im selbständigen Beweisverfahren auf Antragstellerseite ein anderer Rechtsanwalt beauftragt als im Hauptsacheverfahren auf Klägerseite, ist im Rahmen der Kostenfestsetzung nach dem Rechtsgedanken des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO keine Anrechnung der auf Antragstellerseite im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Verfahrensgebühr auf die auf Klägerseite im Hauptsacheverfahren entstandene Verfahrensgebühr vorzunehmen.*)

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IBRRS 2014, 0179; IMRRS 2014, 0080
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beitritt nur im Beweisverfahren: Kostenerstattung im Prozess?

BGH, Beschluss vom 05.12.2013 - VII ZB 15/12

Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren über die Kosten eines im selbständigen Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers setzt dessen Beitritt im Hauptsacheverfahren nicht voraus.*)

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IBRRS 2013, 4514; IMRRS 2013, 2110
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kosten des Beweisverfahrens als Gerichtskosten der Hauptsache

BGH, Beschluss vom 08.10.2013 - VIII ZB 61/12

Zur Festsetzung der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens als Gerichtskosten des nachfolgenden - von einem Rechtsschutzversicherer in Prozessstandschaft für seine Versicherungsnehmer geführten - Hauptsacheverfahrens.*)

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 14

1 Abschnitt im "Seibel, ibr-online-Kommentar Selbständiges Beweisverfahren" gefunden

1. 1. Keine fristgerechte Klageerhebung (ZPO § 494a Rn. 41-51)


2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

1. Bei nachfolgendem Hauptprozess ( Rn. 205-208)