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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 71/02
BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - XI ZR 71/02
176 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2002, 701 | BGH - Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung: Wann ist sie zuzulassen? |
IBR 2002, 700 | BGH - Divergenzrevision: Wann ist sie zuzulassen? |
172 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 06.10.2011 - IX ZR 49/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 13.09.2011 - XI ZB 3/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 18.07.2011 - NotZ (Brfg) 10/10
Für eine Fortsetzungsfeststellungsklage in verwaltungsrechtlichen Notarsachen genügt jedes aufgrund von vernünftigen Erwägungen nach Lage des Falls anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art. An der zu § 111 BNotO a.F. ergangenen restriktiveren Rechtsprechung des Senats wird nicht festgehalten, nachdem § 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO n.F. uneingeschränkt auf die Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung, also auch auf § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, Bezug nimmt.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 18.07.2011 - NotZ (Brfg) 1/11
1. Konkurrieren um eine ausgeschriebene Notarstelle ein Notar aus dem Land, in dem die Stelle zu vergeben ist, und ein Notar aus einem anderen Land, ist es im Rahmen der gebotenen Beurteilung der Belange einer geordneten Rechtspflege eine zulässige Erwägung, dass bei der Vergabe der Stelle an den landesfremden Bewerber keine Stelle zur Besetzung durch anstellungsreife Notarassessoren frei würde.*)
2. Ungeachtet des damit zur Wirkung gebrachten Regelvorrangs des § 7 Abs. 1 BNotO sind bei auffälligen, erheblichen Leistungsunterschieden der Bewerber die Art. 3, 12 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2 GG vorrangig zu berücksichtigen, so dass das Prinzip der Bestenauslese durchgreift (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2003 - NotZ 47/02, NJW-RR 2004, 1067; vom 7. Dezember 2006 - NotZ 24/06, NJW-RR 2007, 1559; vom 14. April 2008 - NotZ 114/07, [...]; vom 28. Juli 2008 - NotZ 3/08, NJW-RR 2009, 202 und vom 11. August 2009 - NotZ 4/09, [...]).*)
VolltextBGH, Beschluss vom 12.05.2011 - IX ZR 119/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 23.02.2011 - AnwZ (Brfg) 4/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 15.12.2010 - IV ZR 96/10
Eine Geschäftsgebühr nach RVG VV Nr. 2303 Nr. 4 setzt ein Verfahren vor einer gesetzlich eingerichteten Einigungs-, Güte- oder Schiedsstelle voraus. Sie fällt daher bei Verfahren vor einer kirchlichen Vermittlungsstelle, deren Anrufung vor Beschreiten des Rechtsweges rein arbeitsvertraglich vereinbart ist, nicht an.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 09.12.2010 - V ZR 33/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 29.01.2009 - III ZR 182/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBVerfG, Beschluss vom 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06
Eine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen, höchstrichterlich nicht geklärten Rechtsfragen ist unzulässig.
VolltextOLG Dresden, Gerichtlicher Hinweis vom 18.10.2007 - 12 U 1498/07
1. § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. ist bei isolierter Inhaltskontrolle, die nach neuer BGH-Rechtsprechung bei jeglicher Abweichung von der VOB/B als Ganzes zu erfolgen hat, wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers unwirksam.
2. Dies hat zur Folge, dass eine Gewährleistungsbürgschaft für verjährte Mängelansprüche auch dann nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, wenn entsprechend der Rechtsprechung des BGH aus 1993 eine Mängelrüge zu unverjährter Zeit erfolgt ist.
VolltextOLG Saarbrücken, Urteil vom 27.03.2007 - 4 U 437/06
Zu den Verkehrssicherungspflichten eines Zeltverleihers.*)
VolltextOLG Hamburg, Urteil vom 28.12.2005 - 14 U 124/05
1. Der Auftragnehmer kann sich aufgrund der Stahlpreiserhöhung auf dem Weltmarkt weder auf eine Änderung des Leistungssolls oder andere Anordnungen des Auftraggebers (§ 2 Nr. 5 VOB/B) noch darauf berufen, mit einer nach dem Vertrag nicht vorgesehenen Leistung (§ 2 Nr. 6 VOB/B) beauftragt worden zu sein.
2. Da auch die Voraussetzungen des § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 VOB/B nicht vorliegen, steht dem Auftragnehmer auch kein Anspruch gegen den Auftraggeber auf Anpassung des Vertragspreises wegen veränderter Verhältnisse zu.
3. Der Auftragnehmer kann einen Anspruch auf Anpassung der Preise aufgrund der Stahlpreiserhöhung auf dem Weltmarkt nicht auf § 313 Abs. 1 BGB stützen.
BGH, Urteil vom 13.12.2004 - II ZR 249/03
a) Gegen ein unter Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ergangenes Berufungsurteil findet eine Gehörsrüge in entsprechender Anwendung des § 321a ZPO auch dann nicht statt, wenn das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hat, diese Entscheidung aber einer Nichtzulassungsbeschwerde gemäß §§ 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO i.V.m. § 26 Nr. 8 EGZPO unterliegt.*)
b) Macht eine Prozeßpartei nach Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf eine mit dem Hinweis auf prozessuale Risiken verbundene Anregung des Berufungsgerichts zusätzlich von einer nach § 321 a ZPO nicht statthaften Gehörsrüge Gebrauch, ist diese nicht nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz als zulässig zu behandeln (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 5. November 2003 - VIII ZR 10/03, NJW 2004, 1598).*)
VolltextBGH, Beschluss vom 07.01.2004 - X ZR 82/02
1. Ob eine Rechtsfrage, deren Beantwortung die gegen eine Nichtzulassung der Revision beschwerdeführende Partei für grundsätzlich hält, entscheidungserheblich ist, kann der Bundesgerichtshof im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nur auf der Grundlage der Erkenntnisse beurteilen, die ihm in diesem Verfahrensabschnitt zulässigerweise hierzu zur Verfügung stehen. (amtlicher Leitsatz)*)
VolltextBGH, Beschluss vom 10.12.2003 - IV ZR 319/02
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nicht schon deshalb zu, weil die Entscheidung von der Auslegung einer Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen (hier: Klausel 65 zu den ABU) abhängt, aber nicht dargelegt wird, daß die Auslegung der Klausel über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 08.12.2003 - II ZR 38/03
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 08.12.2003 - II ZR 39/03
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 08.12.2003 - II ZR 40/03
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 08.12.2003 - II ZR 41/03
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 08.12.2003 - II ZR 42/03
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 08.12.2003 - II ZR 43/03
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 08.12.2003 - II ZR 44/03
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 08.12.2003 - II ZR 45/03
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 08.12.2003 - II ZR 46/03
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 08.12.2003 - II ZR 47/03
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 20.10.2003 - II ZB 27/02
Der nach § 349 Abs. 2, 3 ZPO an Stelle der Kammer entscheidende Vorsitzende der Kammer für Handelssachen ist nicht Einzelrichter i.S. von § 568 Satz 1 ZPO. Über eine sofortige Beschwerde gegen dessen Entscheidung hat das Beschwerdegericht nicht durch eines seiner Mitglieder als (originärer) Einzelrichter (§ 568 Satz 1 ZPO), sondern in der gemäß § 122 GVG vorgeschriebenen Besetzung als Senatskollegium zu entscheiden.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 23.09.2003 - VI ZA 16/03
Ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO für die Rechtsbeschwerde gegeben sind, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 16.07.2003 - XII ZB 22/03
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 25.06.2003 - IV ZR 366/02
Der Bundesgerichtshof ist an eine Entscheidung des Berufungsgerichts, die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen, gebunden. Dies hindert den Bundesgerichtshof jedoch nicht, die vom Revisionskläger beantragte Prozeßkostenhilfe wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung zu versagen.
VolltextBGH, Beschluss vom 17.06.2003 - XI ZR 402/02
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextOLG Bamberg, Urteil vom 04.06.2003 - 8 U 94/02
Die Werkleistung "Dickbeschichtung" ist mangelhaft, wenn eine notwendige Kratzspachtelung nicht ausgeführt wurde und die erforderliche Mindestschichtdicke nicht erreicht wird.
VolltextBGH, Beschluss vom 03.06.2003 - XI ZR 216/02
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 27.05.2003 - VI ZR 389/02
§ 1 GIAufrG, § 16 EVZ-StiftG halten einer verfassungsrechtlichen Überprüfung stand und schließen Ansprüche sog. "Zwangsarbeiter" gegen die I.G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft in Abwicklung wirksam aus.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 29.04.2003 - VI ZR 260/02
Der für den Bereich eines im Allgäu gelegenen Bahnhofs Verkehrssicherungspflichtige muß Streugut (Splitt), welches Ende Januar wegen der winterlichen Witterung auf dem Zuweg zu einem Bahnsteig aufgebracht wurde, nicht zeitnah nach Beruhigung der winterlichen Wetterlage entfernen, wenn jederzeit erneut mit Schneefall oder Glatteis gerechnet werden muß.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 08.04.2003 - XI ZR 193/02
a) Eine die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung begründende Divergenz liegt begriffsnotwendig nur dann vor, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung des Tatgerichts bereits entgegenstehende höchstrichterliche Rechtsprechung existiert, von der das angefochtene Urteil abweicht.*)
b) Eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt Wiederholungsgefahr voraus, die in der Regel zu verneinen ist, wenn das Tatgericht zwar bereits ergangene, aber noch nicht veröffentlichte höchstrichterliche Rechtsprechung in nicht vorwerfbarer Weise (noch) nicht beachtet.*)
c) Ob die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten ist, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 01.04.2003 - VI ZR 366/02
Die auf Handzetteln öffentlich verbreitete Äußerung, in einer - namentlich benannten -gynäkologischen Praxis würden "rechtswidrige Abtreibungen" durchgeführt, kann gegen den betroffenen Arzt eine nicht hinnehmbare Prangerwirkung entfalten und deshalb gerichtlich untersagt werden. Dem steht nicht entgegen, daß Schwangerschaftsabbrüche, die nach der Beratungsregelung des § 218 a Abs. 1 StGB vorgenommen werden, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts rechtswidrig sind.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 01.04.2003 - XI ZR 299/02
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 01.04.2003 - XI ZR 298/02
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 01.04.2003 - XI ZR 300/02
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 27.03.2003 - V ZR 291/02
a) Zur Darlegung des Zulassungsgrundes des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO genügt nicht die bloße Behauptung einer grundsätzlichen Bedeutung. Die Beschwerdebegründung muß vielmehr insbesondere auf die Klärungsbedürftigkeit einer bestimmten Rechtsfrage und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen.*)
b) Betrifft eine Rechtsfrage, wegen der grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) geltend gemacht wird, auslaufendes Recht, so muß in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde auch dargelegt werden, daß eine höchstrichterliche Entscheidung gleichwohl für die Zukunft richtungsweisend sein kann, weil entweder noch über eine erhebliche Anzahl von Fällen nach altem Recht zu entscheiden oder die Frage für das neue Recht weiterhin von Bedeutung ist.*)
c) Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO) ist die Revision auch dann zuzulassen, wenn das Berufungsurteil auf einem Rechtsfehler beruht, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen. Dies ist namentlich der Fall, wenn das Berufungsurteil auf einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes in seiner Ausprägung als Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) oder auf einer Verletzung der Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers beruht (Fortführung der Senatsrechtspr., Beschl. v. 4. Juli 2002, V ZR 16/02, NJW 2002, 3029 u. V ZR 75/02, NJW 2002, 2957; Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002, XI ZR 71/02, NJW 2003, 65).*)
d) Auch für eine Zulassung der Revision zur Wahrung des Vertrauens in die Rechtsprechung kommt es auf die Offensichtlichkeit des Rechtsfehlers nicht an. Soweit in den Gesetzesmaterialien eine Ergebniskorrektur wegen "offensichtlicher Unrichtigkeit" des Berufungsurteils gefordert wird, sind damit Fälle der Willkür angesprochen, bei denen sich die Rechtsauslegung oder Rechtsanwendung durch das Berufungsgericht so weit von den gesetzlichen Grundlagen entfernt, daß sie unter keinem denkbaren Aspekt mehr vertretbar und in diesem Sinne evident fehlerhaft ist.*)
VolltextBGH, Urteil vom 26.03.2003 - IV ZR 270/02
Zur Auslegung des Begriffs "Nähe" i.S. der Garagenklausel in § 10 Nr. 2 Abs. 2 VHB 92.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 25.03.2003 - VI ZR 355/02
Die Beiordnung eines Rechtsanwalts gemäß § 78 b ZPO i.d.F. des ZPO-RG vom 27. Juli 2001 ist abzulehnen, wenn die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision aussichtslos ist, weil die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht gegeben oder nicht dargetan sind.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 25.03.2003 - XI ZR 264/02
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 20.03.2003 - IX ZR 284/02
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 13.03.2003 - IX ZB 425/02
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 11.03.2003 - XI ZR 190/02
1. Um eine Divergenz ordnungsgemäß darzutun, ist es erforderlich, einen im Berufungsurteil enthaltenen abstrakten Rechtssatz herauszuarbeiten und dessen Abweichung von dem in einer konkret zu bezeichnenden Entscheidung eines höheren oder gleichgeordneten Gerichts aufgestellten aufzuzeigen.
2. Ein einfacher Rechtsanwendungsfehler stellt nur dann einen Zulassungsgrund dar, wenn eine Wiederholung durch dasselbe Gericht oder die Nachahmung durch andere Gerichte zu erwarten ist.
3. Eine kreditgebende Bank hat den Darlehensnehmer nur ausnahmsweise über die Risiken des von ihm beabsichtigten Immobilienkaufs aufzuklären.
VolltextBGH, Beschluss vom 20.02.2003 - IX ZB 375/02
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 18.02.2003 - XI ZB 20/02
ohne amtlichen Leitsatz
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