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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 56/11
BGH, Urteil vom 11.09.2012 - XI ZR 56/11
52 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Beiträge gefunden |
IBR 2013, 77 | BGH - Rechtslage unübersichtlich: Verjährungsbeginn? |
IBR 2013, 24 | BGH - Forderung gegen Mängelbürgen kann vor mängelbedingtem Zahlungsanspruch verjähren! |
IBR 2013, 23 | BGH - Wann beginnt die Verjährung des Anspruchs gegen den Gewährleistungsbürgen? |
18 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 28.10.2014 - XI ZR 348/13
Die kenntnisabhängige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB begann für Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen nach § 488 BGB erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen. Zuvor war einzelnen Darlehensnehmern die Erhebung einer Rückforderungsklage nicht zumutbar.
VolltextBGH, Urteil vom 28.10.2014 - XI ZR 17/14
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 17.09.2013 - XI ZR 507/12
1. Die Verjährung der Hauptforderung ist grundsätzlich unabhängig von der Verjährung der Bürgschaftsforderung zu beurteilen.
2. Einwendungen, die es dem Bürgen verwehren, sich auf die Verjährung der Hauptforderung zu berufen, hindern diesen im Allgemeinen nicht daran, die Einrede der Verjährung der Bürgschaftsforderung zu erheben.
VolltextLG Ravensburg, Urteil vom 29.07.2013 - 6 O 444/12
1. Die Ansprüche des Hauptschuldners und des Bürgen in Bezug auf die Herausgabe der Bürgschaft sind im Gleichlauf zu beurteilen. Der Bürgen kann daher die Herausgabe der Bürgschaft verlangen, wenn auch der Hauptschuldner die Sicherheit zurückfordern kann.
2. Eine Gewährleistungssicherheit sichert keine Ansprüche des Auftraggebers wegen einer Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflichten.
VolltextOLG Dresden, Urteil vom 09.07.2013 - 14 U 1959/12
Der Auftragnehmer kann von seinem Auftraggeber die Herausgabe der Gewährleistungsbürgschaft wegen Verjährung der Bürgenschuld erst dann verlangen, wenn der Bürge die Einrede der Verjährung erhoben hat.
VolltextOLG München, Urteil vom 20.11.2012 - 9 U 4796/11
1. Kauft der Erwerber Anteile an der GbR, kann darin die Abtretung von Gewährleistungsrechten der GbR gegen den Bauträger an den Erwerber liegen.*)
2. Zum Kaufpreisrückgewähranspruch des Erwerbers nach Versteigerung der Wohnung durch die bauträgerfinanzierende Bank.*)
3. Zur Verjährung der Ansprüche.*)
VolltextBGH, Urteil vom 11.09.2012 - XI ZR 56/11
1. Das Recht des Auftraggebers auf Selbstbeseitigung eines Mangels entsteht nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B, ebenso wie nach den § 634 Nr. 2, § 637 BGB, mit fruchtlosem Fristablauf. Der Geltendmachung eines auf Geld gerichteten Gewährleistungsanspruchs durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer bedarf es dazu nicht.*)
2. In diesen Fällen entsteht damit auch der Anspruch des Auftraggebers aus einer auf Zahlung gerichteten Gewährleistungsbürgschaft, wenn die in § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B genannten Voraussetzungen vorliegen, ohne dass ein auf Gewährleistung gestützter Zahlungsanspruch geltend gemacht werden muss.*)
3. Es widerspricht dem Schutzzweck des Rechtsinstituts der Verjährung, den Beginn der Verjährungsfrist an eine Leistungsaufforderung des Gläubigers zu knüpfen, da es dieser dann in der Hand hätte, den Verjährungsbeginn und die Notwendigkeit verjährungshemmender Maßnahmen weitgehend beliebig hinauszuzögern (Bestätigung des Senatsurteils vom 29. Januar 2008 -XI ZR 160/07, BGHZ 175, 161 Rn. 24).*)
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.01.2011 - 8 U 47/10
1. Setzt der Auftraggeber eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung ohne Ablehnungsandrohung, entsteht ein Schwebezustand: Der Auftraggeber kann Nacherfüllung, Kostenvorschuss oder Ersatzvornahmekosten beanspruchen.
2. Der Bürgschaftsanspruch entsteht dann erst, wenn der Auftraggeber den Geldanspruch gegenüber dem ausführenden Unternehmer geltend macht.
Volltext1 Blog-Eintrag gefunden |
Von Dr. Friedhelm Weyer
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1 Leseranmerkung gefunden |
OLG Brandenburg lässt die Rechtsprechung des BGH außer Acht Leseranmerkung von Dr Olaf Steckhan zu
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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann) |
B. Sicherheitseinbehalt |
XVI. Verjährungseinrede des Bürgen |
4 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein) |
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit) |
L. Regelmäßige Verjährung anderer Ansprüche im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks |
I. Übersicht: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Höchstfristen gemäß § 199 BGB |
1. Beginn der regelmäßigen Verjährung |
§ 637 BGB Selbstvornahme (Krause-Allenstein) |
B. Voraussetzungen des Anspruchs auf Aufwendungsersatz |
III. Angemessene Frist für die Nacherfüllung |
12 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
6. Verjährung von Ansprüchen aus der Bürgschaft ( Rn. 98-100)
6. Verjährung von Ansprüchen aus der Bürgschaft ( Rn. 98-100)
VIII. Verwertung der Sicherheit ( Rn. 175-179)
VIII. Verwertung der Sicherheit ( Rn. 175-179)
1. AGB betreffend die Sicherheit (Bürgschaft) ( Rn. 32-34)
1. AGB betreffend die Sicherheit (Bürgschaft) ( Rn. 32-34)
2. Einzelheiten der Rechtsprechung zu Sicherungsabreden in AGB des Auftraggebers ( Rn. 35-40)
2. Einzelheiten der Rechtsprechung zu Sicherungsabreden in AGB des Auftraggebers ( Rn. 35-40)
b) Umfang des Kostenerstattungsanspruchs ( Rn. 313-324)
b) Umfang des Kostenerstattungsanspruchs ( Rn. 313-324)
2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |