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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 232/09
BGH, Urteil vom 21.09.2010 - XI ZR 232/09
Volltext58 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IMR 2010, 535 | BGH - Institutionalisiertes Zusammenwirken: Wer hat was zu beweisen? |
57 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 20.09.2011 - II ZR 39/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 20.09.2011 - II ZR 11/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 20.09.2011 - II ZR 277/09
Vor dem Abschluss eines Unterbeteiligungsvertrages zu Anlagezwecken ist der Vertragspartner des Kapitalanlegers nur unter besonderen Voraussetzungen verpflichtet, diesen über die Zahlung von Vertriebsprovisionen aufzuklären, die er an einen zugleich für den Anleger beratend tätigen Anlagevermittler leistet.*)
VolltextBGH, Urteil vom 05.07.2011 - XI ZR 306/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 298/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 30.11.2010 - XI ZB 23/10
Werden Ansprüche aus einer vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung, die nicht Gegenstand eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) sein können, in einer Klage neben Ansprüchen aus zivilrechtlicher Prospekthaftung im engeren Sinne geltend gemacht, für die ein im Klageregister bekannt gemachtes Musterverfahren von Bedeutung sein kann, so ist eine Aussetzung des gesamten Rechtsstreits nach § 7 Abs. 1 KapMuG unzulässig, solange nicht über die Ansprüche aus vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung entschieden worden ist.*)
VolltextBGH, Urteil vom 21.09.2010 - XI ZR 232/09
In Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber der finanzierten Kapitalanlage setzt die Vermutung für einen konkreten Wissensvorsprung der Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung der Anleger (lediglich) eine objektiv evidente Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts voraus. Die Frage, ob die Bank im konkreten Fall die Unrichtigkeit erkennen konnte, stellt sich erst im Rahmen der Widerlegung der Vermutung (Bestätigung des Senatsurteils vom 27.05.2008 - XI ZR 132/07, IMR 2008, 1026 - nur online).*)
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