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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 231/89
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Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 09.05.2017 - XI ZR 308/15
Die in den von einer Bausparkasse für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen vorformulierten Darlehensverträgen enthaltene Bestimmung
"Kontogebühr: derzeit je Konto 9,48 EUR jährlich (gemäß ABB)"
sowie die in den von der Bausparkasse regelmäßig verwendeten und in die Darlehensverträge einbezogenen Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) enthaltene Bestimmung
"Für ein Konto in der Darlehensphase beträgt die Kontogebühr 9,48 Euro."
sind im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)
VolltextBFH, Urteil vom 08.06.1994 - X R 26/92
1. Ein Damnum, das vereinbarungsgemäß vor Beginn der erstmaligen Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken geleistet wird, ist - jedenfalls bis zum Jahr 1989 - als Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG in voller Höhe abziehbar, wenn kein Gestaltungsmißbrauch vorliegt. Die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zu § 21a EStG a.F. gelten entsprechend.
2. Offen bleibt, ob ein Damnum aufgrund der geänderten zivilrechtlichen Beurteilung durch den BGH (Urteil vom 29. Mai 1990 XI ZR 231/89, DB 1990, 1610) in späteren Veranlagungszeiträumen den laufzeitabhängigen Schuldzinsen gleichzustellen ist mit der Folge, daß es auf den Zinsfestschreibungszeitraum verteilt werden muß und als Vorkosten nur abgezogen werden darf, soweit es auf die Zeit vor Bezug der eigengenutzten Wohnung entfällt.
VolltextBGH, Urteil vom 29.05.1990 - XI ZR 231/89
b. Funktion des Disagios Ä mangels anderweitiger Vereinbarung Ä regelmäßig als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen relativ niedrigen Zinssatz;
c. dementsprechend im Falle vorzeitiger Vertragsbeendigung Anspruch des Darlehensnehmers aufÄ anteilige Ä Erstattung des Disagios;
d. Unwirksamkeit einer Bank-Formularklausel, wonach ein solcher Erstattungsanspruch generell ausgeschlossen ist (Verstoß gegen § 9 Abs. 1 AGBG).
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Amtlicher Leitsatz:
Bei vorzeitiger Beendigung eines Darlehensvertrages, insbesondere aufgrund einer Kündigung nach § 247 BGB a.F., kann der Darlehensnehmer im Regelfall anteilige Erstattung eines vereinbarten Disagios verlangen, auch wenn der Darlehensvertrag keine ausdrückliche Regelung enthält.
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