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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 231/89


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0026
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 29.05.1990 - XI ZR 231/89

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4 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 1990, 450 BGH - Disagio: Zins oder Darlehensnebenkosten?

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 2336; IMRRS 2017, 0950
Mit Beitrag
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Keine "Kontogebühr" bei Gewährung eines Bauspardarlehens

BGH, Urteil vom 09.05.2017 - XI ZR 308/15

Die in den von einer Bausparkasse für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen vorformulierten Darlehensverträgen enthaltene Bestimmung

"Kontogebühr: derzeit je Konto 9,48 EUR jährlich (gemäß ABB)"

sowie die in den von der Bausparkasse regelmäßig verwendeten und in die Darlehensverträge einbezogenen Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) enthaltene Bestimmung

"Für ein Konto in der Darlehensphase beträgt die Kontogebühr 9,48 Euro."

sind im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)

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IBRRS 2017, 1561; IMRRS 2017, 0621
AGBAGB
Bearbeitungsgebühr für Kreditrahmenverträge ist nicht AGB-widrig!

KG, Urteil vom 06.04.2017 - 8 U 114/16

Die Vereinbarung einer Bearbeitungsgebühr durch Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Kreditrahmenvertrag zur Bauträgerfinanzierung verstößt nicht gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.*)

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IBRRS 2000, 0026
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 29.05.1990 - XI ZR 231/89

b. Funktion des Disagios Ä mangels anderweitiger Vereinbarung Ä regelmäßig als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen relativ niedrigen Zinssatz;

c. dementsprechend im Falle vorzeitiger Vertragsbeendigung Anspruch des Darlehensnehmers aufÄ anteilige Ä Erstattung des Disagios;

d. Unwirksamkeit einer Bank-Formularklausel, wonach ein solcher Erstattungsanspruch generell ausgeschlossen ist (Verstoß gegen § 9 Abs. 1 AGBG).

* * *

Amtlicher Leitsatz:

Bei vorzeitiger Beendigung eines Darlehensvertrages, insbesondere aufgrund einer Kündigung nach § 247 BGB a.F., kann der Darlehensnehmer im Regelfall anteilige Erstattung eines vereinbarten Disagios verlangen, auch wenn der Darlehensvertrag keine ausdrückliche Regelung enthält.

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