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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 67/92
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1994, 11 | BGH - Darf die Gewährleistungsfrist für Verschleißteile durch AGB verkürzt werden? |
5 Volltexturteile gefunden |
OLG Frankfurt, Urteil vom 08.05.2018 - 5 U 49/17
1. Ein Schadstoffgutachten, das der Vorbereitung einer Grundstückssanierung dient, ist als Planungsleistung anzusehen. Gleiches gilt für eine auf der Grundlage eines Schadstoffgutachtens abgegebene Kostenermittlung/Kostenschätzung.
2. Ansprüche wegen Mängeln einer Kostenermittlung/Kostenschätzung für die Vollsanierung eines Grundstücks verjähren in zwei Jahren. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück bebaut ist.
VolltextBGH, Urteil vom 25.07.2017 - VI ZR 222/16
Der Auskunftsanspruch aus § 242 BGB kann grundsätzlich nicht vor dem Hauptanspruch, dem er dient, verjähren.*)
VolltextVGH Bayern, Beschluss vom 10.09.2014 - 22 ZB 14.1756
1. Ist der Boden eines Grundstücks mit Mineralöl kontaminiert, hat die Auswahl zwischen den Personen, die zur Durchführung von Maßnahmen der Gefahrerforschung oder der Störungsbeseitigung in Betracht kommen, vorrangig anhand des Gesichtspunkts der Effektivität der Zielerreichung zu erfolgen.
2. Die Inanspruchnahme eines Erben als Gesamtrechtsnachfolger des Grundstückseigentümers ist nicht etwa deshalb unverhältnismäßig, weil der Erbe als Zustandsstörer beim Handlungsstörer keinen Rückgriff nehmen kann.
3. Die der zuständigen Behörde durch das Bundes-Bodenschutzgesetz verliehenen Befugnisse, Anordnungen zum Zweck der Gefahrerforschung bzw. der Störungsbeseitigung zu erlassen, unterliegen nicht der Verjährung.
VolltextBGH, Urteil vom 27.04.2012 - V ZR 177/11
Der Anspruch des Wohnungseigentümers auf ordnungsmäßige Verwaltung ist grundsätzlich unverjährbar.*)
VolltextBGH, Urteil vom 20.04.1993 - X ZR 67/92
Fahrleistungsbezogene Gewährleistungsauschlüsse bei Kfz-Reparatur
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen des kaufmännischen Verkehrs können Gewährleistungsansprüche aus einer Kraftfahrzeugreparatur grundsätzlich nicht auf eine Fahrleistung des reparierten Fahrzeugs beschränkt werden, wenn dadurch eine mittelbare Verkürzung der kurzen gesetzlichen Gewährleistungsfrist des § 638 Abs. 1 BGB eintritt. Eine derartige Klausel benachteiligt den AGB-Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben jedenfalls dann unangemessen, wenn Gewährleistungsansprüche bereits nach einer Fahrleistung von 10000 km ausgeschlossen sind.
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