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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 238/08
BGH, Urteil vom 30.09.2009 - VIII ZR 238/08
33 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Beiträge gefunden |
IMR 2016, 1050 | LG Berlin - Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausgestellt: Verzicht auf Mietrückstände! |
IMR 2009, 410 | BGH - Die Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist keine Verkehrssitte! |
IMR 2009, 409 | BGH - Kein Anspruch auf Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung! |
15 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 14.03.2013 - III ZR 296/11
BGB §§ 31, 311 Abs. 2 Nr. 2; BZRG §§ 33 ff, 45 ff*)
a) Zur Repräsentantenhaftung einer Anlageberatungsgesellschaft für einen von ihr mit der Anlageberatung und -vermittlung betrauten selbständigen Handelsvertreter, wenn dieser Anlagegeschäfte im eigenen Namen tätigt.*)
b) Einer Anlageberatungsgesellschaft obliegt zum Schutz der Rechtsgüter ihrer Kunden gemäß § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB grundsätzlich die Pflicht, nur solche Handelsvertreter mit der Anlageberatung zu betrauen, von deren Zuverlässigkeit sie sich auf der Grundlage eines polizeilichen Führungszeugnisses überzeugt hat. Diese Pflicht umfasst auch den Schutz der Kunden vor solchen Schäden, die ihnen von dem einschlägig wegen Betrugs vorbestraften Handelsvertreter durch den Abschluss von kriminellen Eigengeschäften zugefügt werden.*)
c) Die Dauer der Schutzwirkung einer solchen Pflicht bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls; sie endet spätestens mit Ablauf der Tilgungsfristen nach Maßgabe des Bundeszentralregistergesetzes.*)
VolltextAG Berlin-Spandau, Urteil vom 15.04.2011 - 15 C 8/11
Bestätigt die Hausverwaltung des Vermieters gegenüber dem Mieter, dass aus dem Mietverhältnis keinerlei Mietrückstände mehr bestehen (Mietschuldenfreiheitsbescheinigung), so stellt dies mangels eines der Erklärung zu entnehmenden "Verzichtswillens" des Neu-Vermieters keinen Erlass noch offener Restmieten dar.
VolltextBGH, Urteil vom 10.11.2010 - XII ZR 37/09
1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich regelmäßig schon aus der Nichterfüllung einer fälligen Forderung (im Anschluss an BGH Urteile vom 4. März 1993 - I ZR 65/91 - NJW-RR 1993, 1129, 1130 und vom 30. September 2009 - VIII ZR 238/08 - NJW 2010, 1135, 1136).*)
2. Das Haager Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 2. Oktober 1973 (HUÜ 73) ist auch auf Unterhaltsansprüche nach § 1615 l BGB anzuwenden, die auf der Familie mit dem gemeinsamen Kind beruhen. Die Anwendbarkeit des deutschen Rechts entfällt deswegen nicht nach Art. 7 HUÜ 73.*)
3. Elterngeld wird grundsätzlich einkommensabhängig gezahlt, so dass es Lohnersatzfunktion hat und deswegen als Einkommen des bezugsberechtigten Elternteils zu berücksichtigen ist. Lediglich in Höhe von 300 Euro monatlich bleibt es nach § 11 Satz 1 BEEG unberücksichtigt.*)
VolltextBGH, Urteil vom 18.11.2009 - VIII ZR 347/08
Die von einem Leasingnehmer gezahlte Kaution ist nur dann vom Leasinggeber zu verzinsen, wenn dies eigens vereinbart ist.*)
VolltextBGH, Urteil vom 30.09.2009 - VIII ZR 238/08
1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Existenz für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 4. März 1993 - I ZR 65/91, WM 1993, 1248).*)
2. Eine Verkehrssitte als eine die beteiligten Verkehrskreise untereinander verpflichtende Regel verlangt, dass sie auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung sämtlicher an dem betreffenden Geschäftsverkehr beteiligten Kreise zu Grunde liegt. Dazu genügt es nicht, dass eine bestimmte Übung nur von einem bestimmten, wenn auch quantitativ bedeutsamen Teil der beteiligten Verkehrskreise gepflogen wird; sie muss sich vielmehr innerhalb aller beteiligten Kreise als einheitliche Auffassung durchgesetzt haben.*)
3. Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, seinem bisherigen Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses über die Erteilung einer Quittung über die vom Mieter empfangenen Mietzahlungen hinaus eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu erteilen.*)
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(10.04.2014) "Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist nachvollziehbar. Wer beim Abschluss des Mietvertrages seinem künftigen Vermieter eine gefälschte Vorvermieterbescheinigung vorlegt, muss mit der fristlosen Kündigung rechnen", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die gestrige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 107/13).
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(09.02.2011) Der wirksamste Schutz vor Einmietbetrügern und Mietnomaden ist dem Immobilienverband IVD zufolge die Vermietung der Wohnung durch einen erfahrenen Spezialisten. Die vertragsrelevanten Erkundigungen, die Immobilienmakler und Hausverwalter des IVD vorab über Mietinteressenten einholen, ...
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(31.05.2010) Manche Immobilieneigentümer wollen auf "Nummer sicher" gehen, wenn sie ihr Objekt neu vermieten. Sie verlangen von den Bewerbern neben diversen anderen Unterlagen, wie etwa einem Lohn- oder Gehaltszettel, auch eine so genannte Mietschuldenfreiheitsbestätigung vom vorherigen Vermieter. Doch dieser ist nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nur innerhalb gewisser Grenzen verpflichtet, ein "Attest" über bezahlte Mieten auszustellen.
mehr… IMR 2009, 409 BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08
(01.10.2009) Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Mieter von seinem ehemaligen Vermieter keine "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung" verlangen kann, die über eine Quittung für die erhaltenen Mietzahlungen hinausgeht.
mehr… IMR 2009, 410 BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08
BGH-Entscheidung nachvollziehbar
(01.20.2009) "Das heutige (30. September 2009) Urteil des Bundesgerichtshofs ist plausibel und nachvollziehbar. Mieter haben keinen Anspruch gegenüber ihrem bisherigen Vermieter, dass der ihnen eine so genannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung für das neue Mietverhältnis ausstellt", erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in einer ersten Reaktion zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 238/08).
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8 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |