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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 223/10
![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 13.04.2011 - VIII ZR 223/10
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26 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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1 Beitrag gefunden |
IMR 2011, 218 | BGH - Betriebskosten: Abrechnung der Vorauszahlung bei Minderung |
6 Aufsätze gefunden |
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13 Volltexturteile gefunden |
![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
LG Köln, Urteil vom 08.05.2013 - 9 S 278/12
Unterschiedliche Anrechnungsweisen des Minderungsbetrags auf die Nettomiete anstelle der geschuldeten Betriebskostenvorauszahlung führen zum gleichen Ergebnis. Lediglich Gesichtspunkte der Praktikabilität und der Übersichtlichkeit können dafür sprechen, dass der Vermieter den Minderungsbetrag ausschließlich bei der Nettomiete verbucht. Dies führt insofern zu einer gewissen Vereinfachung, weil dann die Betriebskosten ohne Berücksichtigung der Minderung abgerechnet werden können.
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![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
LG Halle, Urteil vom 16.01.2012 - 3 O 1176/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 13.04.2011 - VIII ZR 223/10
1. Zur Berücksichtigung einer Minderung der Miete bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung.*)
2. Ist die Miete gemindert, berechnet sich eine etwaige Nachforderung des Vermieters aus einer Betriebskostenabrechnung dergestalt, dass die vom Mieter im Abrechnungsjahr insgesamt geleisteten Zahlungen der geschuldeten Gesamtjahresmiete (Jahresbetrag der Nettomiete zuzüglich der abgerechneten Betriebskosten abzüglich des im betreffenden Jahr insgesamt gerechtfertigten Minderungsbetrags) gegenübergestellt werden.
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(25.09.2013) Unzählige Häuser und Mietwohnungen haben mehr oder weniger schwerwiegende Mängel. Zwischenzeitlich dreht sich jede fünfte Rechtsberatung der örtlichen DMB-Mietervereine um diese Probleme, um Schadensbeseitigung und Mietminderung.
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(11.05.2011) "Die Entscheidung ist richtig, sie schafft Rechtssicherheit und Rechtsklarheit", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heute (10. Mai 2011) veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 223/10).
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