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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 256/09
BGH, Urteil vom 23.06.2010 - VIII ZR 256/09
Volltext30 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IMR 2010, 361 | BGH - Keine Angaben im Mietvertrag, dennoch Wohnungsgröße stillschweigend vereinbart! |
22 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 30.01.2018 - VIII ZB 74/16
1. Zahlt der Mieter dreimal die erhöhte Miete, hat er der Mieterhöhung konkludent zugestimmt.
2. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf eine schriftliche Zustimmung.
VolltextAG Brandenburg, Urteil vom 24.02.2017 - 31 C 179/14
Absandungen und Abblätterungen bei nicht imprägnierten Naturstein-Fliesen im Bad aufgrund der Verwendung von Duschgelen und Shampoos sind kein von den Mietern zu ersetzender Schaden (§§ 241, 280, 281 BGB), sondern Abnutzungen im Sinne von § 538 BGB.*)
VolltextLG München I, Urteil vom 21.01.2016 - 31 S 23070/14
Die alleinige Angabe der Wohnfläche in einem Inserat bzw. einem Exposée genügt zur Annahme einer konkludenten Wohnflächenvereinbarung nicht. Dies gilt ebenso für eine lediglich telefonische Mitteilung durch einen Makler.*)
VolltextAG Brandenburg, Urteil vom 22.05.2015 - 31 C 256/14
Wird laut Mietvertrag auch ein "Balkon geplant" mitvermietet, so gilt dies als Zusicherung im Sinne von § 536 Abs. 2 BGB, so dass spätestens ein Jahr nach Übergabe der Räume dieser Balkon auch durch den Vermieter zu errichten ist.
VolltextLG Saarbrücken, Urteil vom 06.03.2015 - 10 S 160/14
Die Wohnflächenangaben in einem Mietvertrag sind nicht nach den Berechnungsgrundsätzen der Wohnflächenverordnung bzw. der II. Berechnungsverordnung zu berechnen, wenn sich die Parteien bei Abschluss des Mietvertrags (im Fall: im Jahr 1997) nach Auslegung der Vertragserklärungen auf den einfach zu handhabenden Maßstab "Länge mal Breite" der Grundflächen verständigten.*)
VolltextAG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2014 - 31 C 311/13
Grundsätze für die Berechnung der Wohnfläche bei Einbeziehung von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen (§§ 387, 535, 536, 812 BGB i.V.m. der WoFlV und der WMR).*)
VolltextAG Bad Segeberg, Beschluss vom 07.04.2014 - 17 C 268/13
1. Bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung über die Wohnfläche in einem Mietvertragsformular kann zwischen Mietvertragsparteien eine konkludente Wohnflächenvereinbarung getroffen werden, wenn die Parteien vor Abschluss des Mietvertrags über die Wohnfläche verhandelt und insoweit Einigkeit erzielt haben oder übereinstimmend von einer bestimmten Größe ausgegangen sind (Anschluss an BGH, NJW 2010, NJW Jahr 2010 Seite 2648 f. = NZM 2010, NZM Jahr 2010 Seite 614).*)
2. Stellt der Vermieter nach Abschluss eines Mietvertrages eine sog. Vermieterbescheinigung aus und gibt er in dieser eine konkrete Wohnfläche an, folgt allein hieraus nicht, dass die Parteien eine konkludente Wohnflächenvereinbarung getroffen haben.*)
3. Ist in einem Mietvertrag über eine Wohnung, die von dem Mieter bereits vor Vertragsschluss über einen längeren Zeitraum hinweg bewohnt worden ist, eine Wohnflächenangabe enthalten und soll die tatsächliche Wohnfläche (hier: 21,01 m²) erheblich geringer sein als die vertraglich vereinbarte Wohnfläche (hier: 50 m²), ist davon auszugehen, dass dem Mieter die Wohnflächenabweichung jedenfalls infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist und ein Minderungsrecht gemäß § 536b Satz 2 BGB nicht besteht.*)
VolltextAG Brandenburg, Urteil vom 28.06.2013 - 31 C 279/11
Nicht unerhebliche Zugluft-Erscheinungen können einen Mangel der angemieteten Räume im Sinne des § 536 BGB darstellen.*)
VolltextLG Berlin, Urteil vom 22.03.2013 - 63 S 298/12
Für ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters ist grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Wohnfläche maßgeblich, auch wenn die tatsächliche Wohnfläche darüber hinausgeht.
BGH, Urteil vom 10.07.2012 - VI ZR 341/10
Allein aus der Stellung als Geschäftsführer einer GmbH bzw. Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft ergibt sich keine Garantenpflicht gegenüber außenstehenden Dritten, eine Schädigung ihres Vermögens zu verhindern. Die Pflichten aus der Organstellung zur ordnungsgemäßen Führung der Geschäfte der Gesellschaft aus § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG, zu denen auch die Pflicht gehört, für die Rechtmäßigkeit des Handelns der Gesellschaft Sorge zu tragen, bestehen grundsätzlich nur dieser gegenüber und lassen bei ihrer Verletzung Schadensersatzansprüche grundsätzlich nur der Gesellschaft entstehen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 16.02.2012 - I ZR 150/10
1. Wird der Fixkostenspediteur wegen Schlechterfüllung einer von ihm vertraglich übernommenen speditionellen Nebenpflicht im Sinne von § 454 Abs. 2 Satz 1 HGB (hier: fehlerhafte Verpackung des Transportgutes) auf Schadensersatz in Anspruch genommen, beurteilt sich seine Haftung nach § 461 Abs. 2 Satz 1 HGB.*)
2. Die Beweislastverteilung bei § 461 Abs. 2 Satz 1 HGB richtet sich nach den auch für § 280 Abs. 1 BGB geltenden Regeln. Der Gläubiger ist daher regelmäßig beweispflichtig für den Kausalzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem eingetretenen Schaden.*)
VolltextBGH, Urteil vom 23.06.2010 - VIII ZR 256/09
Zur Frage des Zustandekommens einer konkludenten Wohnflächenvereinbarung bei Abschluss eines schriftlichen Mietvertrags unter Verwendung eines Vertragsformulars, das Angaben zur Größe der Wohnfläche nicht vorsieht.*)
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Mieterbund begrüßt BGH-Entscheidung
(24.06.2010) "Das ist eine für Mieter positive Entscheidung. Maßlose Übertreibungen oder falsche Angaben des Vermieters oder seines Maklers im Vorfeld eines Mietvertragsabschlusses, zum Beispiel in Wohnungsanzeigen, haben jetzt Konsequenzen. Die entsprechenden Vermieterinformationen begründen unter Umständen eine konkludente Vereinbarung zwischen den Mietvertragsparteien", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige (23. Juni 2010) Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 256/09).
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(23.06.2010) Der Bundesgerichtshof hat heute (23.06.2010) entschieden, dass ein Mangel einer Mietwohnung aufgrund einer Flächenabweichung auch dann vorliegen kann, wenn der schriftliche Mietvertrag keine Angaben zu der Wohnfläche enthält.
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(07.05.2010) In den nächsten Monaten stehen insgesamt 13 Entscheidungen des VIII. Zivisenats des BGH im Wohnraummietrecht und 4 Entscheidungen des VII. Zivilsenats zum Architekten- und Bauvertragsrecht an.
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