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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 186/09


Beste Treffer:
IBRRS 2011, 5596
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BGH, Beschluss vom 24.02.2011 - VII ZR 186/09

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IBRRS 2011, 0754
BauvertragBauvertrag
Verhandlungsprotokoll wie kaufmännisches Bestätigungsschreiben!

BGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 186/09


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6 Beiträge gefunden
IBR 2024, 1008 OLG Düsseldorf - Einbeziehung von AGB durch Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben?
IBR 2022, 281 OLG Celle/BGH - Grundsätze über das kfm. Bestätigungsschreiben gelten auch bei öffentlichen Bauaufträgen!
IBR 2011, 263 BGH - Verjährungshemmung durch selbständiges Beweisverfahren: Reicht formlose Zustellung?
IBR 2011, 190 BGH - Baustellenverhandlungsprotokoll als kaufmännisches Bestätigungsschreiben!
IBR 2011, 189 BGH - Verhandlungsprotokoll: Verhandlungsführer hat Anscheinsvollmacht!
IBR 2010, 1454 OLG Frankfurt - Selbständiges Beweisverfahren: Zustellung des Antrags zur Verjährungshemmung erforderlich?

137 Volltexturteile gefunden
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BGH, vom 23.02.2016 - VI ZR 86/15A

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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BGH, vom 23.02.2016 - VI ZR 87/15A

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 3545
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BGH, Urteil vom 23.02.2016 - VI ZR 88/15

ohne amtlichen Leitsatz

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BGH, vom 23.02.2016 - VI ZR 88/15A

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 3546
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BGH, Urteil vom 23.02.2016 - VI ZR 90/15

ohne amtlichen Leitsatz

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BGH, vom 23.02.2016 - VI ZR 89/15A

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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BGH, vom 23.02.2016 - VI ZR 90/15A

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 3547
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BGH, Urteil vom 23.02.2016 - VI ZR 92/15

ohne amtlichen Leitsatz

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BGH, vom 23.02.2016 - VI ZR 91/15A

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 3548
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BGH, Urteil vom 23.02.2016 - VI ZR 94/15

ohne amtlichen Leitsatz

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BGH, vom 23.02.2016 - VI ZR 92/15A

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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BGH, vom 23.02.2016 - VI ZR 93/15A

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 3549
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BGH, Urteil vom 23.02.2016 - VI ZR 96/15

ohne amtlichen Leitsatz

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Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, vom 23.02.2016 - VI ZR 94/15A

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 3550
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BGH, Urteil vom 23.02.2016 - VI ZR 97/15

ohne amtlichen Leitsatz

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BGH, vom 23.02.2016 - VI ZR 95/15A

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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BGH, vom 23.02.2016 - VI ZR 96/15A

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 3551
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BGH, Urteil vom 23.02.2016 - VI ZR 82/15

ohne amtlichen Leitsatz

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BGH, vom 23.02.2016 - VI ZR 97/15A

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2016, 3552
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BGH, Urteil vom 23.02.2016 - VI ZR 84/15

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2017, 0701
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Länge der Gewährleistungsfrist? Abnahmeprotokoll geht Bauvertrag vor!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2016 - 21 U 183/15

1. Legen die Vertragsparteien anlässlich der Durchführung der Abnahme gemeinsam ausdrücklich fest, dass das Abnahmedatum den Beginn der Gewährleistung markiert und geben sie darüber hinaus ein festes Datum für das Ende der Gewährleistung an, stellt sich dies als rechtsgeschäftliche Abänderungsvereinbarung im Hinblick auf frühere vertragliche Regelungen dar, an der sich die Vertragsparteien festhalten müssen.*)

2. Die Bauvertragspartei, die zu einem Abnahmetermin einen Vertreter ohne Vertretungsmacht entsendet, muss sich dessen Erklärungen nach den zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben entwickelten Grundsätzen zurechnen lassen, wenn sie den im Abnahmeprotokoll enthaltenen und unterschriebenen Erklärungen des Vertreters nicht unverzüglich nach Zugang des Protokolls widerspricht (Anschluss an BGH, IBR 2011, 189).*)

3. Vereinbaren die Bauvertragsparteien, dass für die Dauer der Gewährleistungszeit der Auftraggeber berechtigt ist, 5% der vertraglich vereinbarten Vergütung zur Sicherung etwaiger Gewährleistungsansprüche einzubehalten und wird darüber hinaus dem Auftragnehmer eine Ablösungsmöglichkeit durch Stellung einer unbefristeten selbstschuldnerischen Gewährleistungsbürgschaft eingeräumt, liegt hierin nicht eine von den Regelungen des § 17 Nr. 8 Abs. 2 Satz 1 VOB/B (2002) abweichende Rückgabeverpflichtung des Auftraggebers.*)

4. Eine als Sicherheit für Mängelansprüche erhaltene Bürgschaft ist regelmäßig nach Wegfall des Sicherungszweckes, d. h. nach Ablauf der Verjährungsfrist bzw. eingetretener Verjährung etwaiger Mängelansprüche zurückzugeben.*)

5. Der Auftragnehmer kann auf Herausgabe der von ihm gestellten Bürgschaftsurkunde an sich selbst klagen, er ist nicht auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen beschränkt. (Anschluss an BGH, Urteil vom 09.07.2015 - VII ZR 5/15, NZBau 2015, 549 Rn. 18 = IBRRS 2015, 2256).




IBRRS 2015, 3386
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BGH, Urteil vom 22.12.2015 - VI ZR 79/15

1. Das Erfordernis der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Klage ist durch das Zustellungsreformgesetz nicht beseitigt worden.*)

2. Bei der durch die Geschäftsstelle veranlassten Zustellung einer einfachen statt einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift handelt es sich um eine Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften, die nach § 189 ZPO geheilt werden kann.*)

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BGH, Urteil vom 22.12.2015 - VI ZR 79/15A

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2015, 1108
Mit Beitrag
AGBAGB
Wie kann die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche in AGB verkürzt werden?

BGH, Urteil vom 29.04.2015 - VIII ZR 104/14

Zu den Anforderungen an eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Gebrauchtwagenkauf (in Fortführung von BGH, Urteil vom 29.05.2013 - VIII ZR 174/12, IBR 2013, 494 = NJW 2013, 2584 Rn. 15 f.).*)

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IBRRS 2015, 1611
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BGH, Urteil vom 12.03.2015 - III ZR 207/14

1. Die Unwirksamkeit der Zustellung an eine prozessunfähige Person (§ 170 I 2 ZPO) kann gem. § 189 ZPO dadurch geheilt werden, dass das zuzustellende Schriftstück dem gesetzlichen Vertreter der prozessunfähigen Person tatsächlich zugeht. (amtlicher Leitsatz)*)

2. § 167 ZPO erfasst auch die erst durch eine - insgesamt noch "demnächst" erfolgende - Heilung wirksam gewordene Zustellung. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2017, 3649
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachtrag im VOB-Vertrag: Sehr schlechter Preis bleibt sehr schlechter Preis!

OLG Dresden, Urteil vom 29.01.2015 - 10 U 476/12

1. Nach § 2 Abs. 6 Nr. 2 VOB/B bestimmt sich die Vergütung für eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung. Für die Höhe der Vergütung einer zusätzlichen Leistung ist deshalb auf die Grundlagen der früheren Preisermittlung (Urkalkulation) zurückzugreifen.

2. Hat der Auftragnehmer einer bestimmte Leistungsposition einen spekulativ untersetzten Preis von 0,00 Euro pro cbm zu Grunde gelegt, kann dieser bei der Berechnung der Nachtragsvergütung weder eliminiert noch abgemildert werden.

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IBRRS 2014, 4011
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 30.09.2014 - XI ZB 21/13

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2016, 2528
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorgeschriebenes Material haftet nicht: Beschichtung ist mangelhaft!

KG, Urteil vom 15.04.2014 - 7 U 57/13

1. Löst sich aufgebrachtes Beschichtungsmaterial ab und wird der darunter liegende Beton nicht mehr geschützt, ist die Werkleistung des Auftragnehmers mangelhaft. Das gilt auch dann, wenn den Auftragnehmer kein Verschulden trifft oder das verwendete Material vom Auftraggeber zwingend vorgeschrieben wurde.

2. Der Auftragnehmer hat die Herstellerangaben zur Verarbeitung unter Berücksichtigung der "Baustellenbedingungen" zu prüfen. Stellt sich dabei heraus, dass die Baustelle die Verarbeitung des vorgeschriebenen Produkts nicht zulässt, muss er den Auftraggeber darauf hinweisen.

3. Erhält der Auftragnehmer zeitnah zur Verhandlung über den bereits geschlossenen Vertrag das darüber erstellte Protokoll und ist aus diesem die Abänderung des Vertrags zu erkennen, ist er verpflichtet, den Änderungen zu widersprechen, wenn er den Inhalt des Protokolls nicht gegen sich gelten lassen will.




IBRRS 2013, 5160; IMRRS 2013, 2351
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Prozessvergleich unwirksam: Wann ist Rechtsstreit fortzusetzen?

BGH, Urteil vom 21.11.2013 - VII ZR 48/12

1. Der Rechtsstreit, in dem ein unwirksamer Prozessvergleich geschlossen wurde, ist nur dann fortzusetzen, wenn eine Partei die Wirksamkeit des Prozessvergleichs angreift und damit dessen prozessbeendigende Wirkung in Frage stellt. Dementsprechend ist eine neue Klage, die den Streitgegenstand des ursprünglichen Rechtsstreits umfasst, zulässig, wenn die Parteien die Beendigung des Ursprungsrechtsstreits durch den Vergleich nicht in Frage stellen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 29. Juli 1999 III ZR 272/98, BGHZ 142, 253, 254; Urteil vom 4. Mai 1983 VIII ZR 94/82, BGHZ 87, 227, 230; Urteil vom 22. Dezember 1982 V ZR 89/80, BGHZ 86, 184, 187).*)

2. Der Einwand, aufgrund der Unwirksamkeit eines Prozessvergleichs müsse das Ursprungsverfahren fortgesetzt werden, ist eine verzichtbare prozessuale Rüge, die grundsätzlich vor Beginn der Verhandlung zur Hauptsache bzw. im Rahmen einer vom Gericht gesetzten Klageerwiderungsfrist vorzubringen ist.*)




IBRRS 2013, 3134; IMRRS 2013, 1634
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Verjährungshemmung durch selbständiges Beweisverfahren?

BGH, Urteil vom 20.06.2013 - VII ZR 71/11

Zur Hemmung der Verjährung durch einen Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens, der von einer Wohnungseigentümergemeinschaft unter Nennung der Namen aller Eigentümer, vertreten durch den Verwalter, im Jahre 2007 eingeleitet worden ist.*)

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IBRRS 2013, 0569
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verkürzung der Gewährleistungsfrist im Abnahmeprotokoll zulässig!

OLG Braunschweig, Urteil vom 20.12.2012 - 8 U 7/12

1. Weicht die in einem Abnahmeprotokoll individuell angegebene Gewährleistungsfrist von der gesetzlichen oder der ursprünglich vereinbarten Frist ab, ist die im Abnahmeprotokoll angegebene Frist maßgeblich, wenn das Protokoll von den Vertragsparteien unterzeichnet wird.

2. Entsendet eine Partei zum Abnahmetermin einen vollmachtlosen Vertreter, muss sie sich dessen Erklärungen zurechnen lassen, sofern die andere Partei die Vollmachtlosigkeit nicht kennt.

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IBRRS 2012, 2958; IMRRS 2012, 2146
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beitritt unterliegt nicht dem Anwaltszwang!

BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - VII ZB 9/12

Die Beitrittserklärung eines Nebenintervenienten in einem beim Landgericht anhängigen selbständigen Beweisverfahren unterliegt nicht dem Anwaltszwang.*)




IBRRS 2014, 1262
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Architektenvollmacht" umfasst keine Änderung des vereinbarten Materials!

KG, Urteil vom 22.05.2012 - 7 U 215/11

1. Der Umfang der Architektenvollmacht ist im Zweifelsfall eng auszulegen, um den Auftraggeber vor ungewollten rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen zu schützen. Der Architekt ist deshalb grundsätzlich nicht zu wesentlichen Vertragsänderungen berechtigt. Das gilt insbesondere dann, wenn im Bauvertrag ausdrücklich geregelt ist, dass Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers bedürfen.

2. Der Auftragnehmer kann sich nicht auf eine Anscheinsvollmacht der an einer Baubesprechung beteiligten Bauleiter und Fachplaner des Auftraggebers berufen, wenn es sich bei dieser Besprechung nicht um Vertragsverhandlungen, sondern nur um ein Gespräch zu den anstehenden Arbeiten, mithin um eine typische Baubesprechung handelt. Denn solche Baubesprechungen dienen lediglich dazu, die vertraglich geschuldete Leistung umzusetzen, nicht jedoch in den bestehenden Vertrag einzugreifen.

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IBRRS 2012, 2192; IMRRS 2012, 1619
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Verjährungshemmung durch Beweisverfahren

BGH, Urteil vom 04.05.2012 - V ZR 71/11

Die Verjährung wird auch dann gehemmt, wenn am 1. Januar 2002 aufgrund eines dem Antragsgegner zugestellten Antrags ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet und noch nicht beendet war.*)

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IBRRS 2011, 1303; IMRRS 2011, 0921
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - VII ZR 168/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)




IBRRS 2011, 5596
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 24.02.2011 - VII ZR 186/09

ohne amtlichen Leitsatz

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 0754
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verhandlungsprotokoll wie kaufmännisches Bestätigungsschreiben!

BGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 186/09

1. Der Vertretene, der auf Einladung zu einem Termin zur Verhandlung über einen bereits geschlossenen Vertrag einen Vertreter ohne Vertretungsmacht entsendet, muss sich dessen Erklärungen nach den zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben entwickelten Grundsätzen zurechnen lassen, wenn er den im über die Verhandlung erstellten Protokoll enthaltenen und unterschriebenen Erklärungen des Vertreters nicht unverzüglich nach Zugang des Protokolls widerspricht.*)

2. Der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens ist dem Antragsgegner förmlich zuzustellen.*)

3. Die Verjährung wird auch dann gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB i.V.m. § 189 ZPO gehemmt, wenn der Antragsgegner den Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens lediglich aufgrund einer formlosen Übersendung durch das Gericht erhalten hat. Auf den fehlenden Willen des Gerichts, eine förmliche Zustellung vorzunehmen, kommt es nicht an.*)




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1 Blog-Eintrag gefunden
Rückwirkung der fingierten Zustellung des Beweissicherungsantrags
Von Dr. Friedhelm Weyer

In NZBau 2012, 669-673 beschäftigen sich Schlösser/Köbler recht breit mit dem BGH-Urteil vom 27.01.2011 (VII ZR 186/09, IBR 2011, 263). Darin (Rdn. 27 ff des Volltextes in ibr-online) hat der BGH bekanntlich entschieden, dass die Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs.1 Nr.7 BGB grundsätzlich die förmliche Zustellung des Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens voraussetzt, es nach § 189 ZPO aber auch ausreicht, wenn der Antragsgegner den Antrag lediglich aufgrund einer formlosen Übersendung durch das Gericht erhalten hat, ohne dass es auf den fehlenden Willen des Gerichts, eine förmliche Zustellung vorzunehmen, ankommt.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

2 Leseranmerkungen gefunden
Dem Kollegen Bach ist voll und ganz zuzustimmen!
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Länge der Gewährleistungsfrist? Abnahmeprotokoll geht Bauvertrag vor!
(Oliver Moufang)
Dokument öffnen IBR 2017, 193
siehe auch BGH zur Verbindlichkeit von Besprechungsprotokollen:
Leseranmerkung von Dr. Andreas Schmidt-Gayk zu
 R 
Protokoll nicht widersprochen: Zusätzliche Putzarbeiten beauftragt!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen IBR 2016, 566

3 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
A. Allgemeines und Vertragsabschluss (Bolz)
II. Vertragsschluss

§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz)
D. § 1 Abs. 3 VOB/B: Anordnung einer Änderung des Bauentwurfs
IV. Anordnung des Auftraggebers
2. Anordnungen Dritter

§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski)
D. § 4 Abs. 3 VOB/B: Bedenkenhinweis des Auftragnehmers
III. Inhalt der Regelung
3. Bedenkenhinweis

9 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
C. Abschluss des Werkvertrages
III. Annahme des Antrags auf Abschluss des Bauvertrags
D. Wirksamkeit des Werkvertrages
VI. Vertretergeschäfte
K. Verjährung und Verwirkung des Vergütungsanspruchs
II. Hemmung und Neubeginn der Verjährung
1. Hemmung der Verjährung
b) Sonstige Hemmungstatbestände, § 204 BGB

§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
F. Hemmung und Neubeginn der Verjährung
III. Hemmung
3. Hemmung durch Rechtsverfolgung
N. Verjährung in Architekten- und Ingenieurverträgen

§ 650b Änderung des Vertrages; Anordnungsrecht des Bestellers (von Rintelen)
C. Konkludente Vertragsänderungen durch befolgte Anordnung

§ 650s BGB Teilabnahme (Zahn)
B. Die Abnahme beim Architekten- und Ingenieurvertrag
VII. Teilabnahme beim Architekten- und Ingenieurvertrag

7 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

(c) Selbstständiges Beweisverfahren ( Rn. 522-523)

II. Das Vertragsverhältnis ( Rn. 14-18)


1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

4. Zur Anordnung Berechtigte (§ 1 Abs. 3 VOB/B Rn. 154)


2 Abschnitte im "Seibel, ibr-online-Kommentar Selbständiges Beweisverfahren" gefunden

II. Wirkungen der Antragstellung (§ 486 Abs. 1, Abs. 4) (ZPO § 486 Rn. 67-88)

2. 2. Anwaltszwang (ZPO § 486 Rn. 34-56)





1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

5. Zur Anordnung Berechtigte ( Rn. 445-452)