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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 530/12
BGH, Beschluss vom 29.04.2014 - VI ZR 530/12
Volltext14 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2014, 450 | BGH - Rechtlicher Hinweis bei Abweichen von vorherigem rechtlichen Hinweis nötig! |
13 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 13.09.2016 - VI ZR 654/15
1. Zur Berechnung des bei fiktiver Schadensabrechnung vom Brutto-Wieder-beschaffungswert eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs in Abzug zu bringenden Umsatzsteueranteils (Anschluss Senat, Urteil vom 9. Mai 2006 - VI ZR 225/05, VersR 2006, 987).*)
2. Wählt der Geschädigte den Weg der fiktiven Schadensabrechnung, ist die im Rahmen einer Ersatzbeschaffung angefallene Umsatzsteuer nicht ersatzfähig. Eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist insoweit unzulässig (Anschluss Senat, Urteil vom 30. Mai 2006 - VI ZR 174/05, VersR 2006, 1088 Rn. 11).*)
VolltextOLG Köln, Urteil vom 30.07.2014 - 17 U 62/13
1. Ein Gericht verstößt gegen das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag bzw. eine Antragstellung stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte.
2. Es stellt einen groben Verfahrensfehler dar, wenn die Parteien erst im Urteil von einer bis dahin nicht erörterten Fallbewertung des Gerichts erfahren. Denn eine Entscheidung darf keinesfalls auf einen Sachverhalt oder einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt werden, den keine der Parteien vorgetragen oder auf den das Gericht nicht hingewiesen hat. Das gilt erst recht, wenn das Gericht zuvor für die Parteien erkennbar eine andere Rechtsauffassung vertreten hat.
VolltextBGH, Beschluss vom 29.04.2014 - VI ZR 530/12
Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben.*)
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