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Ihre Suche nach Volltext: VI B 152/91 ergab 2 Treffer in 5 Bereichen.
1. Vorläufiger Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren wird auch dann im Wege der Aussetzung der Vollziehung gewährt, wenn die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte in vollem Umfang abgelehnt worden ist.
2. Es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, daß negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Lohnsteuerzahlern im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren nur eingeschränkt geltend gemacht werden können, während sie bei anderen Einkommensteuerpflichtigen ohne derartige Einschränkungen bereits zur Minderung von Steuervorauszahlungen führen.