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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 202/95
7 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1997, 18 | BGH - Welche Beweislastverteilung bei Ansprüchen aus Produkthaftung? |
5 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 16.06.2009 - VI ZR 107/08
Zur Haftung eines Fahrzeugherstellers für die Fehlauslösung von Airbags.*)
VolltextBGH, Urteil vom 04.04.2006 - VI ZR 151/05
Nach Explosion eines Sportboots kommt ein Anscheinsbeweis dafür, dass ein baulicher Bestandteil des Boots objektiv mangelhaft war, nicht in Betracht, wenn Tatsachen festgestellt sind, nach welchen die ernsthafte Möglichkeit einer anderen Ursache für die Explosion des Boots besteht.*)
VolltextBGH, Urteil vom 02.02.1999 - VI ZR 392/97
Darlegungs- und Beweislast des Herstellers eines Produkts bei Schädigung eines Verwenders
Wird bei bestimmungsgemäßer Verwendung eines Erzeugnisses (hier: Torfsubstrat) eine Sache dadurch beschädigt, daß das Produkt fehlerhaft hergestellt war, so muß der Hersteller beweisen, daß ihm hinsichtlich des Mangels keine objektive Pflichtwidrigkeit oder kein Verschulden zur Last fällt.
VolltextBGH, Urteil vom 31.03.1998 - VI ZR 109/97
Werden bei der Anfertigung einer neuen Sache die dazu dienenden einwandfreien Teile des Herstellers durch ihre Verbindung mit den hierzu bestimmten, jedoch mangelhaften Teilen eines Zulieferers unbrauchbar, so tritt bereits im Zeitpunkt der Verbindung eine Verletzung des Eigentums an den zuvor unversehrten Bestandteilen ein (Ergänzung zu BGHZ 117, 183).
VolltextBGH, Urteil vom 11.06.1996 - VI ZR 202/95
Steht fest, daß ein objektiver Mangel eines Produkts zu einer Eigentumsverletzung geführt hat, ist der Geschädigte nicht nur von dem Beweis des Verschuldens, sondern auch von dem Beweis der objektiven Pflichtwidrigkeit des Herstellers entlastet.
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