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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 45/10
BGH, Urteil vom 03.12.2010 - V ZR 45/10
Volltext17 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Beiträge gefunden |
IMR 2013, 382 | BGH - Fotografien von Bauten und Gartenanlagen: Grundstückseigentümer entscheidet über die Verwertung! |
IBR 2011, 1218 | BGH - Beeinträchtigung des Grundeigentums durch Verwertung von Fotos - zum Störerbegriff |
IMR 2011, 249 | BGH - Fotografien von Bauwerken und Gärten: Verwertungsrecht des Eigentümers |
12 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 44/10
Der Betreiber einer Internetplattform ist als Störer für eine Beeinträchtigung des Grundstückseigentums durch ungenehmigte Verwertung von Fotos des Grundstücks auf seiner Plattform nur bei einer für ihn erkennbaren Eigentumsverletzung verantwortlich.*)
VolltextBGH, Urteil vom 03.12.2010 - V ZR 45/10
1. Das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen steht dem Grundstückseigentümer zu, soweit diese Abbildungen von seinem Grundstück aus angefertigt worden sind (Anschluss an BGH, Urteil vom 20. September 1974 - I ZR 99/73, NJW 1975, 778, 779 und Urteil vom 9. März 1989 - I ZR 54/87, NJW 1989, 2251, 2252).*)
2. Ein öffentlichrechtlicher Grundstückseigentümer kann öffentlichrechtlich verpflichtet sein, die Anfertigung und Verwertung solcher Fotografien zu gestatten. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Berlin-Brandenburg ist nicht verpflichtet, die Anfertigung und Verwertung von Fotografien ihrer Schlösser und Gärten zu gewerblichen Zwecken unentgeltlich zu gestatten.*)
Volltext1 Nachricht gefunden |
(17.12.2010) Der u. a. für das Grundstücksrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen ...
mehr… IMR 2011, 249 IBR 2011, 1218 BGH, 17.12.2010 - V ZR 44/10