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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 220/12


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 2802; IMRRS 2013, 1498
WohnungseigentumWohnungseigentum
Überwachung des Eingangsbereichs durch Videokamera?

BGH, Urteil vom 24.05.2013 - V ZR 220/12

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14 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IMR 2017, 409 LG München I - Vereitelung der Vorbefassung?
IMR 2013, 334 BGH - Überwachung des Eingangsbereichs durch Videokamera zulässig!

12 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 3705
__ibr-online____ibr-online__

BGH, Urteil vom 25.09.2014 - V ZR 246/14

a) Ein Bereicherungsanspruch für eine eigenmächtige Instandsetzung oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums kommt nur in Betracht, wenn die Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen.

b)Wer einen solchen Bereicherungsausgleich schuldet, bestimmt sich danach, ob die Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme erst noch beschlossen (dann die Wohnungseigentümer) oder ob sie - sei es wegen eines entsprechenden Beschlusses der Wohnungseigentümer, sei es wegen der Dringlichkeit - durchgeführt werden musste (dann die Gemeinschaft).

c) Schuldner des Entschädigungsanspruchs nach § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG ist jedenfalls der Verband.

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IBRRS 2013, 2802; IMRRS 2013, 1498
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Überwachung des Eingangsbereichs durch Videokamera?

BGH, Urteil vom 24.05.2013 - V ZR 220/12

Der Eingangsbereich einer Wohnungseigentumsanlage kann mit einer Videokamera überwacht werden, wenn ein berechtigtes Überwachungsinteresse der Gemeinschaft das Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers und von Dritten, deren Verhalten mitüberwacht wird, überwiegt und wenn die Ausgestaltung der Überwachung unter Berücksichtigung von § 6b BDSG inhaltlich und formell dem Schutzbedürfnis des Einzelnen ausreichend Rechnung trägt.*)

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