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BGH, Urteil vom 12.06.2015 - V ZR 168/14
Volltext22 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IMR 2015, 425 | BGH - Übertreten des Niederschlagswassers auch unterirdisch möglich! |
18 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 09.05.2019 - III ZR 388/17
1. Führt die im Zuge von Sanierungsmaßnahmen erhöhte Gradiente einer Straße dazu, dass der Abfluss von Niederschlagswasser von einem höher gelegenen Grundstück behindert wird, kann darin ein Nachteil im Sinne von § 37 Abs. 1 Satz 1 WHG liegen.*)
2. Es genügt jedoch nicht, wenn die Gefahr der Überflutung des betroffenen Grundstücks nur in extremen Ausnahmefällen (Katastrophenregen) zu erwarten ist.*)
VolltextBGH, Urteil vom 22.02.2019 - V ZR 136/18
Der Anspruch des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden herüberragender Äste aus § 1004 Abs. 1 BGB ist nicht nach § 26 Abs. 3 NRG-BW unverjährbar. Er unterliegt vielmehr der regelmäßigen Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB.*)
VolltextBGH, Urteil vom 19.12.2018 - XII ZR 5/18
Der aus § 541 BGB folgende Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung eines vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache verjährt während des laufenden Mietverhältnisses nicht, solange die zweckwidrige Nutzung andauert.*)
VolltextBGH, Urteil vom 21.09.2018 - V ZR 302/17
Ein Grundstückseigentümer, der nach § 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 NachbG-HE einen Anspruch auf Mitwirkung an der Errichtung der ortsüblichen Einfriedung auf der Grenze hat, kann von dem Grundstücksnachbarn die Beseitigung einer bereits vorhandenen Einfriedung verlangen, wenn und soweit dies zur Erfüllung seines gesetzlichen Einfriedungsanspruchs erforderlich ist.*)
VolltextBGH, Urteil vom 26.01.2017 - III ZR 465/15
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 18.11.2016 - V ZR 221/15
Der Ersteher einer Eigentumswohnung verletzt die Pflicht nach § 14 Nr. 1 WEG, wenn er die Nutzung durch den früheren Wohnungseigentümer, dem das Wohnungseigentum nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG entzogen worden ist, nicht beendet, sondern ihm den Besitz an dem Sondereigentum weiter überlässt; die anderen Wohnungseigentümer können verlangen, dass er dem früheren Wohnungseigentümer den Besitz entzieht.*)
BGH, Urteil vom 18.12.2015 - V ZR 55/15
Zur Haftung eines Grundstückseigentümers, der eine auf dem Nachbargrundstück errichtete Grenzwand beschädigt, indem er ein auf seinem eigenen Grundstück direkt an die Grenzwand angebautes Gebäude abreißt.*)
VolltextBGH, Urteil vom 12.06.2015 - V ZR 168/14
Ein "Übertritt" von Niederschlagswasser im Sinne des § 37 Abs. 1 LNRG-RP setzt keinen oberirdischen Zufluss voraus. Dem Eigentümer eines Grundstücks steht auch dann ein Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i.V.m. § 37 Abs. 1 LNRG-RP zu, wenn infolge baulicher Anlagen auf dem Nachbargrundstück (unterirdisch) vermehrt Sickerwasser auf sein Grundstück gelangt.*)
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