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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IV ZR 40/99
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 08.12.1999 - IV ZR 40/99
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2000, 238 | BGH - Schäden durch Baumwurzeln am Nachbargrundstück: Zahlt die Haftpflichtversicherung? |
16 Volltexturteile gefunden |
![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 25.04.2007 - IV ZR 85/05
Eine Bestimmung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung, wonach die "Haftpflicht als Tierhalter" nicht versichert ist, schließt die Einstandspflicht des Versicherers nicht nur für Ansprüche aus § 833 BGB, sondern auch aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen aus, aufgrund derer sich der Versicherte gerade in seiner Eigenschaft als Tierhalter Haftpflichtansprüchen ausgesetzt sieht.*)
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BGH, Urteil vom 17.01.2007 - IV ZR 124/06
Einseitige Unterwerfungen unter die sofortige Zwangsvollstreckung gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO (hier: zugunsten einer fondsfinanzierenden Bank) sind keine der Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitel i.S. der Risikoausschlüsse des § 5 (3) e) ARB 94 und des § 2 (3) b) ARB 75.*)
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BGH, Urteil vom 04.02.2005 - V ZR 142/04
Die Beseitigungspflicht des für eine Bodenkontamination auf dem Nachbargrundstück Verantwortlichen ist nicht auf das Abtragen und Entsorgen des verunreinigten Erdreichs beschränkt, sondern umfaßt auch die anschließende Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des beeinträchtigten Grundstücks.*)
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BGH, Urteil vom 21.05.2003 - IV ZR 327/02
Das Geltendmachen von Ansprüchen aus § 45 BörsG ist nicht als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Rechtes der Handelsgesellschaften anzusehen.*)
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BGH, Urteil vom 11.12.2002 - IV ZR 226/01
1. § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG ist ein Schadensersatzanspruch i.S. von § 1 Ziff. 1 AHB.*)
2. Der Risikoausschluß für "Schäden am Gemeinschafts-, Sonder- und Teileigentum" nimmt nur den unmittelbaren Sachschaden, nicht jedoch Folgeschäden von der Leistungspflicht aus.*)
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![Versicherungen Versicherungen](/include/css/ibr-online/zielgrp3/3gr.jpg)
BGH, Urteil vom 08.12.1999 - IV ZR 40/99
Der Versicherungsnehmer wird auch dann im Sinne von § 1 Nr. 1 AHB auf Schadensersatz in Anspruch genommen, wenn und soweit er einem Beseitigungsanspruch gemäß § 1004 BGB ausgesetzt ist, der dieselbe wiederherstellende Wirkung hat wie ein auf Naturalrestitution gerichteter Schadensersatzanspruch.*)
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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
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§ 10 VOB/B Haftung der Vertragsparteien (Schmitz-Gagnon) |
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C. § 10 Abs. 2 - 6: Haftung der Vertragsparteien gegenüber Dritten |
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IV. Alleinhaftung des Auftragnehmers, § 10 Abs. 2 Nr. 2 |