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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 182/96
BGH, Urteil vom 17.04.1997 - III ZR 182/96
Volltext4 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
4 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 14.06.2016 - XI ZR 483/14
Hat der Erwerber eines Grundstücks den mit der Abwicklung beauftragten und hierzu umfassend bevollmächtigten Geschäftsbesorger auch dazu beauftragt und bevollmächtigt, einen vergütungspflichtigen Finanzierungsvermittlungsvertrag zu schließen, so ergeben sich für die finanzierende Bank aus dem Umstand, dass die die Finanzierung betreffenden Absprachen ihr gegenüber nicht vom Finanzierungsvermittler, sondern vom Geschäftsbesorger getroffen wurden, keine objektiv evidenten Verdachtsmomente für einen Vollmachtsmissbrauch des Geschäftsbesorgers bei Aufnahme des Darlehens zur Finanzierung einer Finanzierungsvermittlungsprovision.*)
VolltextBGH, Urteil vom 14.06.2016 - XI ZR 189/14
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 04.06.2009 - III ZR 82/08
Der von dem Verkäufer eines Immobilienobjekts beauftragte Makler hat den für das Entstehen seines Provisionsanspruchs erforderlichen tauglichen Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages erbracht, wenn er seinem Kunden und Auftraggeber einen Kaufinteressenten benennt und damit in die Lage versetzt, in konkrete Verhandlungen mit dem potentiellen Vertragspartner über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (st. Senatsrechtsprechung); dabei reicht es bei dieser Konstellation grundsätzlich aus, wenn der mögliche Käufer generell am Erwerb einer Immobilie interessiert ist, die dem angebotenen Objekt ähnlich ist.*)
VolltextBGH, Urteil vom 17.04.1997 - III ZR 182/96
Entstehen des Provisionsanspruchs eines Maklers
Keine Nachweis- oder Vermittlungsmaklerprovision, wenn die Nachweis- oder Vermittlungsleistung sich auf ein Objekt bezogen hat, bei dem die Gelegenheit zum Abschluß des gewünschten Hauptvertrages nicht bestanden hatte.
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