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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: II ZR 331/00


Beste Treffer:
IBRRS 2001, 0004; IMRRS 2001, 0001
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechts- und Parteifähigkeit einer GbR

BGH, Beschluss vom 18.02.2002 - II ZR 331/00

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IBRRS 2001, 0047; IMRRS 2001, 0019
ARGEARGE
Ist Gesellschaft bürgerlichen Rechts rechtsfähig?

BGH, Urteil vom 29.01.2001 - II ZR 331/00

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2 Beiträge gefunden
IVR 2016, 98 BGH - Zwangsvollstreckung bei im Grundbuch nicht nachvollzogener formwechselnder Umwandlung in GbR
IVR 2016, 53 BGH - Prozessführungsbefugnis der GbR als Vollstreckungsschuldnerin für Klagen gem. § 767 ZPO

37 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0193; IMRRS 2024, 0082; IVRRS 2024, 0033
ProzessualesProzessuales
Welche Beweiskraft hat eine zeitnah erstellte schriftliche Dokumentation?

BGH, Urteil vom 05.12.2023 - VI ZR 108/21

1. Einer ordnungsgemäßen, zeitnah erstellten Dokumentation in Papierform, die keinen Anhalt für Veränderungen, Verfälschungen oder Widersprüchlichkeiten bietet, kommt zugunsten der Behandlungsseite Indizwirkung zu, die im Rahmen der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigen ist.*)

2. In die Beweiswürdigung sind alle vom Beweisgegner vorgebrachten Gesichtspunkte einzubeziehen. Der Beweisgegner muss nicht die inhaltliche Richtigkeit der Dokumentation widerlegen. Ihm obliegt nicht der Beweis des Gegenteils. Vielmehr genügt es, wenn er Umstände dartut, die bleibende Zweifel daran begründen, dass das Dokumentierte der Wahrheit entspricht, das Beweisergebnis also keine Überzeugung im Sinne von § 286 ZPO rechtfertigt. So verhält es sich insbesondere, wenn der Beweisgegner Umstände aufzeigt, die den Indizwert - die abstrakte Beweiskraft - der Dokumentation in Frage stellen.*)

3. An dem erforderlichen Indizwert der Dokumentation fehlt es dann, wenn der Dokumentierende Umstände in der Patientenakte festgehalten hat, die sich zu Lasten des im konkreten Fall in Anspruch genommenen Mitbehandlers (Beweisgegners) auswirken, und nicht ausgeschlossen werden kann, dass dies aus eigenem Interesse an einer Vermeidung oder Verringerung der eigenen Haftung erfolgt ist.*)

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IBRRS 2024, 0341; IMRRS 2024, 0162; IVRRS 2024, 0063
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ruhen Abwasser- und Abfallgebühren als öffentliche Last auf dem Grundbesitz?

VG Schleswig, Beschluss vom 15.11.2023 - 4 A 1/22

1. Abwasser- und Abfallgebühren ruhen nicht als öffentliche Last auf dem Grundbesitz, wenn der Eigentümer das Grundstück vor Inkrafttreten der Regelung des § 6 Abs. 7 KAG erworben hat.*)

2. Der Vollstreckbarkeit einer Grundsteuerforderung steht nicht eine dem Voreigentümer erteilte Restschuldbefreiung entgegen, da die Grundsteuerforderung zur abgesonderten Befriedigung berechtigt und nicht durch die Restschuldbefreiung berührt wird, vergleiche §§ 302 Abs. 1, 49 InsO, § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG.*)

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IBRRS 2022, 0181; IMRRS 2022, 0096
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gebührenvorschuss nicht verbraucht: Wann entsteht der Anspruch auf Rückzahlung?

BGH, Urteil vom 16.12.2021 - IX ZR 81/21

1. Der Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses für die Gebühren eines Rechtsanwalts entsteht aufschiebend bedingt bereits mit der Leistung des Vorschusses (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 07.03.2019 - IX ZR 143/18, IBRRS 2019, 1078 = WM 2019, 738).*)

2. Die Haftungsverbindlichkeit des Gesellschafters einer aufgelösten Gesellschaft verjährt auch dann in fünf Jahren, wenn die Gesellschaftsschuld einer kürzeren Verjährung unterliegt.*)

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IBRRS 2021, 2009; IMRRS 2021, 0718; IVRRS 2021, 0321
ProzessualesProzessuales
Bauantrag einer GbR abgelehnt: Nur die GbR kann klagen!

VGH Bayern, Beschluss vom 01.02.2021 - 15 ZB 20.748

1. Nach Ablehnung eines von einer BGB-Gesellschaft eingereichten Antrags auf Erteilung einer Bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigung kann nur die Gesellschaft selbst einen Anspruch auf Erteilung der versagten Genehmigung durch verwaltungsgerichtliche Klage geltend machen.

2. Im Fall einer Klageerhebung durch einen einzelnen Gesellschafter oder durch einzelne Gesellschafter bleibt für eine Auslegung als Klage der BGB-Gesellschaft nur Raum, wenn dieser bzw. diese (zumindest konkludent) erklären, im Namen der Gesellschaft oder zumindest aller Gesellschafter zu handeln.

3. Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sie sich also wegen der Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt.

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IBRRS 2020, 0529; IMRRS 2020, 0190; IVRRS 2020, 0082
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage auf Mängelbeseitigung: Welche Angaben gehören in den Klageantrag?

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.01.2020 - 4 U 70/19

1. Die Klageschrift muss unter anderem einen bestimmten Antrag enthalten. Der Antrag muss den erhobenen Anspruch konkret bezeichnen und dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis abstecken, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung erkennen lassen, und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lassen.

2. Verlangt der Kläger Mangelbeseitigung, müssen die Mängel so genau bezeichnet sein, dass eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil möglich ist. Die Beschreibung der Mängel muss aus sich heraus verständlich sein und erkennen lassen, was der Besteller vom Unternehmer verlangt. Falls notwendig, ist der Mangel örtlich genau einzugrenzen; auf Skizzen, Lagepläne, Sachverständigengutachten und Fotos kann dabei Bezug genommen werden.

3. Ausreichend ist eine genaue Bezeichnung der Mangelerscheinung; die Mangelursache muss nicht angegeben werden. Dementsprechend kann und darf für die Bestimmtheit einer Leistungsklage, die auf Beseitigung eines Baumangels gerichtet ist, nicht verlangt werden, dass der Besteller die Art und Weise, in der der gerügte Mangel zu beseitigen ist bzw. mit welchen konkreten Maßnahmen die Mängelbeseitigung herbeizuführen ist, benennt.

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IBRRS 2019, 3225; IMRRS 2019, 1216; IVRRS 2019, 0474
ProzessualesProzessuales
Zustellung nach vier Monaten noch "demnächst"?

BGH, Urteil vom 12.09.2019 - IX ZR 262/18

1. Zur Zustellung "demnächst" bei einer Verzögerung von über vier Monaten.*)

2. Ein Dokument ist dem Zustellungsadressaten tatsächlich zugegangen, wenn er es in die Hand bekommt (Anschluss an BFHE 244, 536).*)

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IBRRS 2019, 2115; IMRRS 2019, 0781; IVRRS 2019, 0304
Mit Beitrag
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Wer bei Abgabe des Gebots vermögenslos ist, handelt sittenwidrig!

BGH, Urteil vom 22.02.2019 - V ZR 244/17

1. Wer in der Zwangsversteigerung ein Gebot in der Absicht abgibt, das Bargebot nicht zu entrichten oder zu hinterlegen, handelt sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB.*)

2. Für die Absicht eines Bieters, das Bargebot nicht zu entrichten oder zu hinterlegen, spricht eine tatsächliche Vermutung, wenn er zum einen bei der Abgabe des Gebots vermögenslos ist oder bereits in anderen Zwangsversteigerungsverfahren den Zuschlag erhalten, das Bargebot aber nicht rechtzeitig bis zu dem Verteilungstermin entrichtet oder hinterlegt hat und zum anderen auch in dem in Rede stehenden Verfahren das Bargebot nicht rechtzeitig entrichtet oder hinterlegt.*)

3. Begründen konkrete Tatsachen den Verdacht, dass mehrere Personen unter Verfolgung verfahrensfremder Ziele kollusiv mit demjenigen zusammengewirkt haben, der als Bieter in einem Zwangsversteigerungsverfahren den Zuschlag erhalten, das Bargebot aber bis zu dem Verteilungstermin nicht entrichtet oder hinterlegt hat, tragen sie die sekundäre Darlegungslast für die Behauptung, ein solches Zusammenwirken habe nicht vorgelegen; dies gilt auch, wenn sich das Zusammenwirken über mehrere Versteigerungen desselben Grundstücks erstreckt und auch dann, wenn in den jeweiligen Versteigerungsterminen verschiedene Bieter auftreten, die an dem gemeinsamen Vorgehen beteiligt sind.*)




IBRRS 2017, 0621; IMRRS 2017, 0237; IVRRS 2017, 0085
ProzessualesProzessuales
Verklagte Limited wird gelöscht: Rechtsfolge?

BGH, Beschluss vom 19.01.2017 - VII ZR 112/14

1. Wird eine in Deutschland verklagte Limited nach Rechtshängigkeit im Gründungsstaat England gelöscht und verliert sie hierdurch nach englischem Recht ihre Rechtsfähigkeit, ist sie - vorbehaltlich einer Weiterführung als Rest-, Spalt- oder Liquidationsgesellschaft oder als Einzelunternehmer - nicht mehr partei- oder prozessfähig.*)

2. Der Rechtsstreit ist entsprechend Anwendung von §§ 239, 241 ZPO unterbrochen, sofern die Wiedereintragung der Limited betrieben wird oder betrieben werden kann.*)

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IBRRS 2016, 2620; IMRRS 2016, 1549; IVRRS 2016, 0003
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Teilungsversteigerung: Die Beschlagnahme stellt kein Veräußerungsverbot dar

BGH, Beschluss vom 15.09.2016 - V ZB 183/14

Die Beschlagnahme hat in der Teilungsversteigerung auch dann nicht die Wirkungen eines Veräußerungsverbots (§ 23 ZVG), wenn sie das Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrifft und von dem Gläubiger eines Gesellschafters der GbR betrieben wird, der den Anteil des Gesellschafters an der GbR und dessen Auseinandersetzungsanspruch gepfändet hat (Fortführung BGH, 25.02.2010 - V ZB 92/09, IBRRS 2010, 1066; IMRRS 2010, 0710).*)

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IBRRS 2016, 2010; IMRRS 2016, 1255
ProzessualesProzessuales
Anrechnung der Verfahrensgebühr bei Anwaltswechsel im Berufungsverfahren

BGH, Urteil vom 21.07.2016 - IX ZR 57/15

1. Nach einer Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht wird die bereits entstandene Verfahrensgebühr dann nicht auf die Verfahrensgebühr für das erneute Berufungsverfahren angerechnet, wenn die Partei sich von einem anderen Anwalt vertreten lässt.*)

2. Hatte sich die Partei im ersten Berufungsverfahren von einer Sozietät vertreten lassen und lässt sie sich im zweiten Berufungsverfahren aufgrund eines neuen Anwaltsvertrages von einem Einzelanwalt vertreten, findet eine Anrechnung der Verfahrensgebühr auch dann nicht statt, wenn der Einzelanwalt im ersten Berufungsverfahren der Sozietät angehört und die Sache namens der Sozietät bearbeitet hatte.*)

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 37

1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 650i BGB Verbraucherbauvertrag (Stretz)
B. Legaldefinition des Verbraucherbauvertrages, § 650i Abs. 1 BGB
I. Persönlicher Anwendungsbereich
2. Verbraucher

1 Abschnitt im "Sonntag/Rütten, Privates Baurecht" gefunden

§ 6 ARGE-Vertrag ( Rn. 1-10)



5 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

1. Der richtige Kläger (insbesondere: GbR) ( Rn. 8-11)





1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

c) Sonstige privatrechtliche Rechtsträger (GWB § 99 Rn. 20-21)


2 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

aa) Grundstrukturen und Abgrenzungen ( Rn. 189-193)

III. Verbot der getrennten Abrechnung (S. 2) (HOAI § 37 Rn. 16-20)


1 Abschnitt im "Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch: BauGB-Kommentar" gefunden

b) Bekanntgabe (BauGB § 134 Rn. 14-16)