Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: II ZR 331/00
193 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
4 Beiträge gefunden |
IMR 2020, 423 | BGH - Nachhaftung des GbR-Gesellschafters für Wohngeld-/Hausgeldschulden der GbR |
IVR 2016, 98 | BGH - Zwangsvollstreckung bei im Grundbuch nicht nachvollzogener formwechselnder Umwandlung in GbR |
IVR 2016, 53 | BGH - Prozessführungsbefugnis der GbR als Vollstreckungsschuldnerin für Klagen gem. § 767 ZPO |
IBR 2001, 258 | BGH - Bau-ARGE: Kann sie selbst klagen und verklagt werden? |
151 Volltexturteile gefunden |
OLG Schleswig, Urteil vom 28.08.2024 - 12 U 15/24
1. Bruchteilseigentümer können zu Zwecken der Errichtung eines Bauvorhabens mit anschließender Ferienwohnungsvermietung eine GbR errichten. Diese ist als Außen-GbR auch partei- und prozessfähig hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den von ihr mit der Planung und Bauüberwachung beauftragten Architekten.
2. Für die ordnungsgemäße Klagerhebung genügt die Bezeichnung des Namens der GbR, wenn eine ausreichende Identifizierung möglich ist. Die Bezeichnung der gesetzlichen Vertreter gehört nicht zum zwingenden Inhalt der Klageschrift.
3. Veräußern die Bruchteilseigentümer das Grundstück nebst Bauvorhaben, führt dies nicht zur Beendigung oder Auflösung der GbR, wenn der Zweck der Gesellschaft noch nicht erreicht ist. So, wenn von der GbR noch Gewährleitungsrechte verfolgt werden.
VolltextBGH, Urteil vom 05.12.2023 - VI ZR 108/21
1. Einer ordnungsgemäßen, zeitnah erstellten Dokumentation in Papierform, die keinen Anhalt für Veränderungen, Verfälschungen oder Widersprüchlichkeiten bietet, kommt zugunsten der Behandlungsseite Indizwirkung zu, die im Rahmen der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigen ist.*)
2. In die Beweiswürdigung sind alle vom Beweisgegner vorgebrachten Gesichtspunkte einzubeziehen. Der Beweisgegner muss nicht die inhaltliche Richtigkeit der Dokumentation widerlegen. Ihm obliegt nicht der Beweis des Gegenteils. Vielmehr genügt es, wenn er Umstände dartut, die bleibende Zweifel daran begründen, dass das Dokumentierte der Wahrheit entspricht, das Beweisergebnis also keine Überzeugung im Sinne von § 286 ZPO rechtfertigt. So verhält es sich insbesondere, wenn der Beweisgegner Umstände aufzeigt, die den Indizwert - die abstrakte Beweiskraft - der Dokumentation in Frage stellen.*)
3. An dem erforderlichen Indizwert der Dokumentation fehlt es dann, wenn der Dokumentierende Umstände in der Patientenakte festgehalten hat, die sich zu Lasten des im konkreten Fall in Anspruch genommenen Mitbehandlers (Beweisgegners) auswirken, und nicht ausgeschlossen werden kann, dass dies aus eigenem Interesse an einer Vermeidung oder Verringerung der eigenen Haftung erfolgt ist.*)
VolltextBGH, Urteil vom 21.11.2023 - II ZR 69/22
1. Bei nachrangigen Zinsforderungen greift die Ermächtigungswirkung nur ein, wenn diese auf eine besondere Aufforderung des Insolvenzgerichts hin zur Tabelle angemeldet werden (§ 174 Abs. 3 Satz 1 InsO). (Rn. 18)*)
2. Der persönlich unbeschränkt haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft haftet regelmäßig für die Gerichtskosten des über das Vermögen der Gesellschaft eröffneten Insolvenzverfahrens (§ 54 Nr. 1 InsO) sowie die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters (§ 54 Nr. 2 Fall 2 InsO). (Rn. 29 - 41)*)
VolltextVG Schleswig, Beschluss vom 15.11.2023 - 4 A 1/22
1. Abwasser- und Abfallgebühren ruhen nicht als öffentliche Last auf dem Grundbesitz, wenn der Eigentümer das Grundstück vor Inkrafttreten der Regelung des § 6 Abs. 7 KAG erworben hat.*)
2. Der Vollstreckbarkeit einer Grundsteuerforderung steht nicht eine dem Voreigentümer erteilte Restschuldbefreiung entgegen, da die Grundsteuerforderung zur abgesonderten Befriedigung berechtigt und nicht durch die Restschuldbefreiung berührt wird, vergleiche §§ 302 Abs. 1, 49 InsO, § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG.*)
VolltextOLG Hamm, Urteil vom 21.12.2022 - 11 U 119/21
1. Scheitert der Abschluss eines Mietvertrags über eine Immobilie, begeht der Vermieter verbotene Eigenmacht, wenn er den Mietinteressenten, dem die Mietsache bereits überlassen wurde, gegen seinen Willen aus dem Besitz setzt.*)
2. Diese vorsätzliche unerlaubte Handlung schließt eine Aufrechnung des Vermieters mit ihm zustehenden Schadensersatzansprüchen aus.*)
3. Zudem macht sich der Vermieter selbst schadensersatzfplichtig, wenn er zu Unrecht zurückgehaltene Sachen des Mietinteressenten im Anschluss an die Inbesitznahme veräußert oder entsorgt.*)
4. Bei der Beurteilung der Darlegungs- und Beweislast für einen Schadensersatzanspruch des Mietinteressenten ist das Urteil des BGH vom 14.07.2010 (IMR 2010, 416) zu berücksichtigen.*)
VolltextLG Erfurt, Urteil vom 16.12.2022 - 8 O 244/21
1. Ebenso wie eine GbR selbst ohne Wissen der Parteien eingegangen werden kann, bedarf es für deren Auflösung – als actus contrarius – keiner bewussten und gewollten Akte und Erklärungen.
2. Die Übertragung des Anteils am Vermögen von einem Gesellschafter auf den anderen bei einer Zwei-Personen GbR sowie die anschließende alleinige Verwaltung durch den übernehmenden Gesellschafter führt regelmäßig zu einer stillschweigenden Auflösung.
3. Es ist ein allgemeiner, ungeschriebener gesellschaftsrechtlicher Grundsatz, dass der Austritt des vorletzten Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Gesellschaft zur liquidationslosen Vollbeendigung führt; das Gesellschaftsvermögen geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den verbleibenden Gesellschafter kraft Gesetzes über.
VolltextBGH, Urteil vom 16.12.2021 - IX ZR 81/21
1. Der Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses für die Gebühren eines Rechtsanwalts entsteht aufschiebend bedingt bereits mit der Leistung des Vorschusses (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 07.03.2019 - IX ZR 143/18, IBRRS 2019, 1078 = WM 2019, 738).*)
2. Die Haftungsverbindlichkeit des Gesellschafters einer aufgelösten Gesellschaft verjährt auch dann in fünf Jahren, wenn die Gesellschaftsschuld einer kürzeren Verjährung unterliegt.*)
VolltextLG Hamburg, Urteil vom 30.11.2021 - 304 O 341/19
1. Es steht den Parteien eines Bauvertrags frei, auch solche Bodeneigenschaften zu vereinbaren, die sich so nicht oder nicht sicher aus den durchgeführten Bohruntersuchungen ableiten lassen.
2. Gerade bei im Einzelnen unbekannten Baugrundverhältnissen, über die nur Vermutungen bestehen, können die Parteien auch einen fiktiven Baugrund vereinbaren, für dessen Bewältigung der Auftragnehmer dann entsprechend kalkulieren muss.
3. Selbst wenn die Bodenverhältnisse nicht eindeutig vereinbart werden, übernimmt der Auftragnehmer das Baugrundrisiko, wenn er bei einer offenkundig und eindeutig unklaren Erkenntnissituation über die Verhältnisse im Boden ein Angebot abgibt.
4. Entsprechen die Bodenverhältnisse dem, was die Parteien in ihrem Vertrag beschrieben haben, steht dem Auftragnehmer kein Anspruch auf Mehrvergütung zu.
VolltextVGH Bayern, Beschluss vom 01.02.2021 - 15 ZB 20.748
1. Nach Ablehnung eines von einer BGB-Gesellschaft eingereichten Antrags auf Erteilung einer Bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigung kann nur die Gesellschaft selbst einen Anspruch auf Erteilung der versagten Genehmigung durch verwaltungsgerichtliche Klage geltend machen.
2. Im Fall einer Klageerhebung durch einen einzelnen Gesellschafter oder durch einzelne Gesellschafter bleibt für eine Auslegung als Klage der BGB-Gesellschaft nur Raum, wenn dieser bzw. diese (zumindest konkludent) erklären, im Namen der Gesellschaft oder zumindest aller Gesellschafter zu handeln.
3. Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sie sich also wegen der Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt.
VolltextBGH, Beschluss vom 16.11.2020 - NotZ(Brfg) 5/20
1. § 18 Abs. 2 NotFV stellt eine Ausschlussfrist dar.*)
2. Zu der Bedeutung der Beschränkung des Prüfungsstoffs auf die Grundzüge eines Rechtsgebiets und zur Rechtmäßigkeit von Bewertungen schriftlicher Prüfungsleistungen bei der notariellen Fachprüfung.*)
Volltext1 Nachricht gefunden |
Mit Urteil vom 29.01.2001 - II ZR 331/00 hat der BGH entschieden, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts - das gilt also auch für die übliche Bau-ARGE - rechts- und parteifähig ist. Siehe dazu die folgende Pressemitteilung des BGH 4/2001. Den Volltext des Urteils wird die IBR umgehend nach Erhalt ins Netz stellen. Herr Rechtsanwalt Burchardt, Mitverfasser des ARGE-Kommentars, wird das Urteil in der IBR besprechen.
mehr…
1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 650i BGB Verbraucherbauvertrag (Stretz) |
B. Legaldefinition des Verbraucherbauvertrages, § 650i Abs. 1 BGB |
I. Persönlicher Anwendungsbereich |
2. Verbraucher |
3 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |