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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: I ZR 146/12
BGH, Urteil vom 20.02.2013 - I ZR 146/12
Volltext5 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2013, 653 | BGH - Darf ein Rechtsanwalt mit "zugelassen am OLG" werben? |
4 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 09.07.2015 - I ZR 46/12
1. Die Einbettung eines auf einer Internetseite mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers für alle Internetnutzer frei zugänglichen Werkes in eine eigene Internetseite im Wege des "Framing" stellt grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe iSv § 15 II und III UrhG dar. (amtlicher Leitsatz)*)
VolltextOLG Stuttgart, Urteil vom 18.03.2014 - 12 U 193/13
1. Das unberechtigte Verwenden akademischer Grade und Titel ist irreführend, weil sie geeignet ist, in den betreffenden Verkehrskreisen einen unzutreffenden Eindruck über die wissenschaftliche Qualifikation eines Rechtsanwalts zu erwecken.
2. Ein in der Türkei erworbener Originaltitel darf nur unter der im Herkunftsland erworbenen Abkürzung unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. Ein Abkürzung entsprechend dem deutschen Sprachgebrauch ist unzulässig.
VolltextBGH, Urteil vom 20.02.2013 - I ZR 146/12
Solange der Umstand, dass es für die Postulationsfähigkeit vor den Oberlandesgerichten keiner gesonderten Zulassung bedarf, für die angesprochenen Verkehrskreise keine Selbstverständlichkeit darstellt, verstößt ein Rechtsanwalt, dem vor dem 1. Juni 2007 eine solche Zulassung erteilt worden ist und der hierauf in einem Zusatz zur Namensleiste seines Briefkopfs hinweist, nicht gegen das Irreführungsverbot nach § 5 Abs. 1 UWG.*)
VolltextOLG Köln, Urteil vom 22.06.2012 - 6 U 4/12
Die Angabe "auch zugelassen am OLG" im Briefkopf eines Rechtsanwaltes ist als Werbung mit Selbstverständlichkeiten irreführend und daher zu unterlassen.*)
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