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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: I ZR 118/09


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 1551; IMRRS 2011, 1102
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekten - Wann dürfen Architekten Rechtsberatung erteilen?

BGH, Urteil vom 04.11.2010 - I ZR 118/09

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1 Beitrag gefunden
IBR 2011, 350 BGH - Wann dürfen Berufsfremde Rechtsberatung erteilen?

32 Volltexturteile gefunden
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BGH, Urteil vom 14.01.2016 - I ZR 107/14

1. Die Schadensregulierung im Auftrag des Versicherers gehört im Regelfall nicht als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Versicherungsmaklers. (amtlicher Leitsatz)*)

2. Der Begriff der Rechtsdienstleistung in § 2 Abs. 1 RDG erfasst jede konkrete Subsumtion eines Sachverhalts unter die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen, die über eine bloß schematische Anwendung von Rechtsnormen ohne weitere rechtliche Prüfung hinausgeht; ob es sich um eine einfache oder schwierige Rechtsfrage handelt, ist dabei unerheblich. (amtlicher Leitsatz)*)

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BGH, Urteil vom 14.01.2016 - I ZR 61/14

1. Aus einer an Art. 7 IV Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken orientierten Auslegung von § 1 VI PAngV ergibt sich, dass bei einer Werbung unter Angaben von Preisen für Dienstleistungen, bei denen der Gesamtpreis aufgrund der Beschaffenheit des Produkts vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung für aufwandsabhängige Kosten mitzuteilen ist. (amtlicher Leitsatz)*)

2. Ein Bestattungsunternehmer, der für seine Dienstleistungen unter Angabe von Preisen für einzelne Bestattungsarten wirbt, hat im Hinblick auf die bei jeder Beerdigung anfallenden, entweder in Form von Entfernungspauschalen oder anhand eines Kilometerpreises berechneten Überführungskosten die hierfür maßgeblichen Berechnungsparameter und deren Höhe anzugeben. (amtlicher Leitsatz)*)

3. Die durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb mit Wirkung vom 10.12.2015 neu eingeführte Bestimmung des § 3a UWG entspricht in ihrem Halbs. 1 inhaltlich § 4 Nr. 11 UWG aF und ist in ihrem Halbs. 2 um die Spürbarkeitsschwelle nach § 3 I und II 1 UWG aF ergänzt worden. In der Sache hat sich durch die Gesetzesänderung für den Tatbestand des Rechtsbruchs nichts geändert. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2016, 0211; VPRRS 2016, 0038
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Rechtsberatung in Planfeststellungsverfahren ist Rechtsanwälten vorbehalten!

VK Südbayern, Beschluss vom 22.12.2015 - Z3-3-3194-1-48-09/15

1. Eine Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 11 Abs. 3 VOF besteht grundsätzlich nur für nicht vorgelegte Erklärungen oder Nachweise, nicht jedoch im Falle inhaltlich ungenügender Erklärungen oder Nachweise.

2. Ein Angebot, das nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthält, ist nicht zuschlagsfähig im Sinne des § 11 Abs. 6 VOF, sondern entsprechend § 19 EG Abs. 3 a VOL/A 2009 zwingend auszuschließen.*)

3. Besteht ein Widerspruch in Bezug auf die geforderten Eignungsnachweise zwischen der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen, ist grundsätzlich der Inhalt der Bekanntmachung maßgeblich. Das Angebot eines Bieters, der in einem solchen Fall einen der geforderten Nachweise vorlegt, kann nicht ausgeschlossen werden. Anders ist dies allerdings, wenn er überhaupt keinen Nachweis vorlegt, obwohl jedenfalls Nachweise gefor-dert wurden.*)

4. Die Frage, ob die Bezuschlagung des Angebots eines Nichtanwalts gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt, ist als Vorfrage der Eignung dieses Bieters im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens zu prüfen. Der Rechtsschutz konkurrierender Bieter, die uneingeschränkt Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, beschränkt sich nicht darauf, in Falle einer Bezuschlagung des Angebots eines Nichtanwalts wettbewerbsrechtliche Abwehransprüche aus § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 UWG i. V. m. § 3 UWG vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen.*)

5. Rechtlich komplexe Hilfsleistungen in Planfeststellungsverfahren können bei entsprechendem Umfang Rechtsanwälten vorbehalten sein.*)




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BGH, Urteil vom 06.10.2015 - KZR 87/13

Porsche-Tuning

  1. Eine ohne vertragliche Vereinbarung autonom geschaffene Bezugskonzentration kann den Tatbestand unternehmensbedingter Abhängigkeit erfüllen.
  2. Die nach Art. 4 Buchst. b Nr. iv Vertikal-GVO freigestellte Verkaufsbeschränkung erfasst nicht die Lieferung von Ersatzteilen und anderen Teilen an den Abnehmer zum unveränderten Weiterverkauf.

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BGH, Urteil vom 23.09.2015 - I ZR 78/14

1. Bei der Frage, ob ein Markenverletzungsverfahren im Hinblick auf ein gegen die Klagemarke gerichtetes Löschungsverfahren auszusetzen ist, ist im Rahmen der Abwägung zugunsten des Klägers zu berücksichtigen, ob durch die während der Verfahrensaussetzung andauernde Verwendung des angegriffenen Zeichens mit einer Schwächung der Klagemarke zu rechnen ist und ob der Kläger noch weitere Ansprüche aufgrund anderer Kennzeichenrechte verfolgt, die durch das Löschungsverfahren nicht betroffen sind. (amtlicher Leitsatz)*)

2. Werden in einem Rechtsstreit zwei Streitgenossen gemeinsam verklagt und setzt das Gericht den Rechtsstreit gegen einen Streitgenossen gemäß § 148 ZPO aus, ist ein Teilurteil gegen den anderen Streitgenossen nicht zulässig, wenn dadurch die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen begründet wird. Das ist der Fall, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass es für die Ansprüche gegen beide Streitgenossen auf den Bestand, die Kennzeichnungskraft und Bekanntheit der Klagemarke ankommt. (amtlicher Leitsatz)*)

3. Die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags unterscheiden sich bei der vorbeugenden Unterlassungsklage regelmäßig nicht von denjenigen einer Verletzungsunterlassungsklage. (amtlicher Leitsatz)*)

4. Bei der Verwendung eines Zeichens in einer reinen Imagewerbung eines Unternehmens kann eine Zeichenbenutzung für Waren oder Dienstleistungen zu verneinen sein. (amtlicher Leitsatz)*)

5. Wird ein Kollisionszeichen ausschließlich als Unternehmenskennzeichen eingesetzt, ist ein Unterlassungsanspruch nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5 MarkenG mangels markenmäßiger Benutzung nicht gegeben. Es kommt jedoch ein Unterlassungsanspruch in entsprechender Anwendung des § 14 Abs. 2 Nr. 3 (amtlicher Leitsatz)*)

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BGH, Urteil vom 18.06.2015 - I ZR 26/14

1. Eine Verurteilung zur Unterlassung ist von Amts wegen aufzuheben, wenn ein im Unterlassungsantrag enthaltenes Merkmal der zu verbietenden Handlung im Urteilsausspruch fehlt und das vom Gericht ausgesprochene Unterlassungsgebot daher weiter reicht als der Unterlassungsantrag. (amtlicher Leitsatz)*)

2. Die Bestimmung des § 11 I 1 Fall 3 ApoG ist grundsätzlich auch bei Arzneimitteln zu beachten, die in der Arztpraxis am Patienten angewendet werden sollen (sogenannten Applikationsarzneimitteln) und daher zum Zeitpunkt der in Aussicht genommenen Behandlung in der Arztpraxis vorhanden sein müssen, sowie speziell bei Medikamenten, die für die Ersteinstellung und Ersteinweisung von Hepatitis-C-Patienten benötigt werden. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2015, 1618
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BGH, Urteil vom 06.11.2014 - I ZR 26/13

1. Die naheliegende Möglichkeit, dass sich ein Verbraucher wegen einer zusätzlich angebotenen kostenlosen Zweitbrille für das entsprechende Angebot entscheidet, ohne zuvor zu prüfen, ob das Angebot eines anderen Unternehmens seinen Bedürfnissen besser entspricht, begründet die für die Anwendung des § 7 I 1 HWG erforderliche abstrakte Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung des Werbeadressaten. (amtlicher Leitsatz)*)

2. Ein nach § 7 I 1 Nr. 2 Buchst. b HWG zulässiger Mengenrabatt liegt vor, wenn zu einem Einzelstück ein gleiches Produkt als Zuwendung gewährt wird, so dass der Empfänger insgesamt zwei gleiche Waren erhält. (amtlicher Leitsatz)*)

3. Eine gleiche Ware iSv § 7 I 1 Nr. 2 Buchst. b HWG setzt voraus, dass es sich um eine Ware in identischer Qualität wie die entgeltlich abgegebene Ware handelt. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2014, 3327
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 28.11.2013 - I ZR 7/13

a) Die Abgrenzung der Versicherungsvermittlung von einer Tätigkeit, die ausschließlich darauf gerichtet ist, Kontakte zwischen einem potentiellen Versicherungsnehmer und einem Versicherungsvermittler herzustellen, richtet sich nach dem objektiven Erscheinungsbild der ausgeübten Tätigkeit.*)

b) Bewirbt ein Handelsunternehmen im Rahmen seines Internetauftritts konkrete Versicherungsprodukte und ermöglicht es den Online-Abschluss von Versicherungsverträgen auf einer Internetseite eines Versicherungsvermittlers, ist auch das Handelsunternehmen Versicherungsvermittler, wenn dem Verbraucher der Wechsel des Betreibers der Internetseite verborgen bleibt.*)

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IBRRS 2013, 4875; IMRRS 2013, 2240
ProzessualesProzessuales
Gründe für Zurückweisung an das Berufungsgericht?

BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - I ZR 60/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 5656
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - I ZR 61/11

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2013, 4643
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 20.06.2013 - I ZR 55/12

Die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts (hier des Rechts nach § 72 Abs. 1 UrhG an einem Lichtbild) kann die Vermutung der Wiederholungsgefahr (§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG) nicht nur für Verletzungen desselben Schutzrechts, sondern auch für Verletzungen anderer Schutzrechte (hier der Rechte nach § 72 Abs. 1 UrhG an anderen Lichtbildern) begründen, soweit die Verletzungshandlungen trotz Verschiedenheit der Schutzrechte im Kern gleichartig sind.*)

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IBRRS 2013, 1051; IMRRS 2013, 0651
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
"Spezialist für Familienrecht": Wettbewerbswidrige Werbung!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.03.2013 - 4 U 120/12

Ein Rechtsanwalt, der im Rechtsverkehr für sich mit der Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" wirbt, verstößt gegen § 43b BRAO i. V. m. § 7 Abs. 2 BORA und handelt nach §§ 3, 4 Nr. 11, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG wettbewerbswidrig.*)

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IBRRS 2012, 4389
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 30.10.2012 - XI ZR 324/11

a) Ob eine Forderung zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetreten wird, hängt davon ab, ob das wirtschaftliche Ergebnis der Einziehung dem Abtretenden zukommen soll.*)

b) Zur Frage, ob eine Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft oder als Nebenleistung im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit anzusehen ist.*)

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IBRRS 2013, 0853
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Apotheken: Kostenpflichtige Telefon-Hotline unzulässig!

BGH, Urteil vom 19.07.2012 - I ZR 40/11

a) Ein Apotheker darf zur pharmazeutischen Beratung seiner Kunden keine Telefon-Hotline zur Verfügung stellen, die nur gegen Gebühr in Anspruch genommen werden kann.*)

b) Eine von einer ausländischen Versandapotheke gegenüber Kunden in Deutschland unter der Überschrift "Anwendbares Recht/Gerichtsstand" verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten ausschließlich das Recht des Staates gilt, in dem die Versandapotheke ihren Sitz hat, benachteiligt die Kunden in Deutschland unangemessen.*)

c) Eine ausländische Versandapotheke ist nicht gehindert, Tätigkeiten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abgabe von Arzneimitteln an die Kunden stehen, auch dann im Inland durch von ihr beauftragte Unternehmen ausführen zu lassen oder selbst auszuführen, wenn sie hier über keine Apothekenbetriebserlaubnis verfügt.*)

d) Eine ausländische Versandapotheke darf Anrufe von Kunden im Inland, die Arzneimittel bestellen oder pharmazeutisch beraten werden wollen, nicht über eine Dienstleistungstelefonnummer von einer Drittfirma entgegennehmen und bearbeiten lassen.*)

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IBRRS 2012, 3494; IMRRS 2012, 2515
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Arzneimittelrecht - Nachweis der Wirksamkeit

BGH, Urteil vom 15.03.2012 - I ZR 44/11

Für den gemäß § 14b Abs. 1 Satz 2 DiätV zu führenden Nachweis der Wirksamkeit eines als diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ergänzende bilanzierte Diät) beworbenen und vertriebenen Mittels bedarf es insbesondere auf dem Gebiet der Schmerzlinderung in Fällen, in denen objektiv messbare organische Befundmöglichkeiten fehlen und der Wirksamkeitsnachweis allein von einer Beurteilung des subjektiven Empfindens der Probanden abhängt, placebo-kontrollierter Studien.*)

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IBRRS 2012, 3348; IMRRS 2012, 2413
VersicherungenVersicherungen
Hinweispflicht des Unfallhaftpflichtversicherers

BGH, Urteil vom 08.03.2012 - I ZR 85/10

Ein Unfallhaftpflichtversicherer ist regelmäßig nicht gehindert, einen Unfallgegner, der ein Ersatzfahrzeug bei einem örtlichen Autovermieter angemietet hat oder anmieten möchte, auf das preisgünstigere Angebot eines mit ihm zusammenarbeitenden überörtlich tätigen Autovermieters hinzuweisen.*)

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IBRRS 2012, 2990; IMRRS 2012, 2164
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Original des Urteils muss nicht bei Gerichtsakten verbleiben!

BGH, Urteil vom 02.02.2012 - I ZR 81/10

1. Das Original eines Urteils muss nicht zwingend bei den Gerichtsakten verbleiben.*)

2. Streiten der Hersteller eines im Inland zugelassenen Pflanzenschutzmittels A und ein Dritter, der für das von ihm importierte Pflanzenschutzmittel B die für das Produkt A bestehende Zulassung in Anspruch nimmt, über die chemische Identität der beiden Mittel, liegt die Darlegungs und Beweislast hierfür auch nach Inkrafttreten des § 16c PflSchG bei dem Dritten (Fortführung von BGH, Urteil vom 19.November 2009 I ZR 186/07, GRUR 2010, 160 Rn. 15 - Quizalofop)*)

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IBRRS 2012, 0691; IMRRS 2012, 0502
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Umschuldungsberatung durch Finanzdienstleistungsunternehmen

BGH, Urteil vom 06.10.2011 - I ZR 54/10

Ein Finanzdienstleistungsunternehmen, das Kunden bei der Umschuldung bestehender Verbindlichkeiten berät, darf die rechtliche Beratung zur vorzeitigen Beendigung von Darlehensverträgen gemäß § 490 Abs. 2 BGB als Nebenleistung im Sinne von § 5 Abs. 1 RDG nur durchführen, wenn der Sachverhalt einem anerkannten Kündigungstatbestand zuzuordnen ist.*)

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IBRRS 2012, 0730
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
Verbotener Import eines Pflanzenschutzmittels

BGH, Urteil vom 06.10.2011 - I ZR 117/10

1. Ein auf das Verbot des Vertriebs eines importierten Pflanzenschutzmittels gerichteter Unterlassungsantrag ist regelmäßig nicht hinreichend bestimmt, wenn er nur allgemein auf eine mangelnde Übereinstimmung des Importmittels mit der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung Bezug nimmt; erforderlich ist vielmehr eine Konkretisierung der Abweichungen zwischen Importmittel und Verkehrsfähigkeitsbescheinigung.*)

2. Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen pflanzenschutzrechtliche Zulassungsbestimmungen (hier: § 11 Abs. 1, § 16c Abs. 1 und 2 PflSchG) ist grundsätzlich nicht wegen widersprüchlichen Verhaltens des Gläubigers nach § 242 BGB ausgeschlossen, weil die Zulassungsbestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes der Gesundheit der Verbraucher dienen.*)

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IBRRS 2011, 4514
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
Beratung durch Einzelhandelsverband nach Abmahnung

BGH, Urteil vom 01.06.2011 - I ZR 58/10

Einem Einzelhandelsverband, zu dessen satzungsgemäßen Zwecken es gehört, seinen Mitgliedern durch Beratung und Hilfe in mit ihrer beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Rechtsangelegenheiten Rechtsschutz zu gewähren, ist es nicht verwehrt, ein Mitgliedsunternehmen, das mit der Begründung abgemahnt worden ist, es habe durch seine Werbung die Marke eines Dritten verletzt, bei der Abgabe einer Unterwerfungserklärung zu beraten.*)

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IBRRS 2011, 1551; IMRRS 2011, 1102
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekten - Wann dürfen Architekten Rechtsberatung erteilen?

BGH, Urteil vom 04.11.2010 - I ZR 118/09

1. Ein Verweis auf die Erlaubnistatbestände der §§ 5 bis 8 RDG reicht bei einem verallgemeinernd abstrakt gefassten Unterlassungsantrag zur hinreichenden Konkretisierung der Merkmale nicht aus, unter denen eine Rechtsdienstleistung zulässigerweise erbracht werden darf.*)

2. Die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zulässigerweise in den Verkehr gebrachten Erzeugnisses im Inland erfordert regelmäßig eine rechtliche Prüfung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG.*)

3. Der Erlaubnistatbestand des § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG setzt nicht voraus, dass die sachgerechte Erfüllung der Hauptleistung beeinträchtigt wird, wenn nicht auch die Nebenleistung in Form der Rechtsdienstleistung erbracht wird.*)

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IBRRS 2009, 4926
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 19.11.2009 - I ZR 81/10

1. Das Original eines Urteils muss nicht zwingend bei den Gerichtsakten verbleiben. (amtlicher Leitsatz)*)

2. Streiten der Hersteller eines im Inland zugelassenen Pflanzenschutzmittels A und ein Dritter, der für das von ihm importierte Pflanzenschutzmittel B die für das Produkt A bestehende Zulassung in Anspruch nimmt, über die chemische Identität der beiden Mittel, liegt die Darlegungs und Beweislast hierfür auch nach Inkrafttreten des § 16c PflSchG bei dem Dritten (Fortführung von BGH, Urteil vom 19. November 2009 I ZR 186/07, GRUR 2010, 160 Rn. 15 -Quizalofop). (amtlicher Leitsatz)*)

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2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

c) Unerlaubte Rechtsberatung. ( Rn. 91)