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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: I ZB 83/06


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 2323; IMRRS 2007, 0721
ProzessualesProzessuales
Störung durch Grundstück: Eigentümer sind Klagegegner

BGH, Beschluss vom 12.12.2006 - I ZB 83/06

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IMR 2007, 189 BGH - Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Störer

1 Aufsatz gefunden
Zwangshypothek und Grundbuch - Jahresrückblick 2019
(Florian Kahle)
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11 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2007, 2323; IMRRS 2007, 0721
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Störung durch Grundstück: Eigentümer sind Klagegegner

BGH, Beschluss vom 12.12.2006 - I ZB 83/06

1. Nach § 319 Abs. 1 ZPO sind offenbare Unrichtigkeiten in einem Urteil jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen. Eine offensichtliche Unrichtigkeit in diesem Sinne liegt jedoch nur vor, wenn sie sich aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung ergibt und wenn sie ohne weiteres erkennbar ist. Eine Rubrumsberichtigung ist nur zulässig, wenn die Identität der Partei, im Verhältnis zu der das Prozessrechtsverhältnis begründet worden ist, gewahrt bleibt.

2. Die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht umfassend, sondern auf die Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnehmen, wie dies insbesondere bei Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen im Außenverhältnis der Fall ist.

3. Der von der Miteigentümergemeinschaft gebildete teilrechtsfähige Verband ist nicht Miteigentümer des Grundstücks.

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1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

I. Vollstreckungsvoraussetzungen ( Rn. 227-228)