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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: I ZR 75/91
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Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1993, 484 | BGH - Privatangebot eines Immobiliengewerbetreibenden |
4 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 05.02.2015 - I ZR 240/12
1. Der Betreiber eines Internetmarktplatzes, der Dritten dort die Möglichkeit eröffnet, Verkaufsangebote ohne seine Kenntnisnahme in einem vollautomatischen Verfahren einzustellen, kann als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er Anzeigen im Internet geschaltet hat, die über einen elektronischen Verweis zu Angebotslisten führen, in denen auch die Marken der Klägerin verletzende Angebote enthalten sind.*)
2. Beschränkt der Markeninhaber den gegen den Marktplatzbetreiber wegen marken-rechtsverletzender Verkaufsangebote Dritter gerichteten Unterlassungsanspruch nicht auf die konkrete Verletzungsform, hat er auch vorzutragen, dass die von ihm im Klageantrag genannten abstrakten Kriterien es dem Marktplatzbetreiber ermöglichen, problemlos und zweifelsfrei festzustellen, ob ein Handeln des Anbieters im geschäftlichen Verkehr vorliegt.*)
3. Stellt der Betreiber eines Internetmarktplatzes dem Nutzer eine Funktion zur automatischen Unterrichtung über neue Angebote durch E-Mails zur Verfügung, löst dies keine gesteigerten Überwachungspflichten aus.*)
VolltextBGH, Urteil vom 27.06.2002 - I ZR 86/00
Eine Bank handelt wettbewerbswidrig, wenn sie die automatisierte Kontostandsauskunft an ihren Geldautomaten so einrichtet, daß Rentenüberweisungen am Monatsende schon vor der Wertstellung als Guthaben ausgewiesen werden mit der Folge, daß Kunden über den Stand ihrer Konten irregeführt und dadurch zu Kontoüberziehungen veranlaßt werden können, die sie zur Zahlung von Überziehungszinsen verpflichten.*)
VolltextBGH, Urteil vom 16.12.1993 - I ZR 285/91
1. Telefonanrufe bei Privatpersonen zum Zwecke der Ankündigung oder der Vereinbarung von Vertreterbesuchen sind wettbewerbsrechtlich unzulässig, wenn nicht der Angerufene sein Einverständnis damit zuvor ausdrücklich oder konkludent erklärt hat.*)
2. Das Aufsuchen von Kunden, die einen Kaufvertrag wirksam nach den Vorschriften des Haustürwiderrufsgesetzes widerrufen haben, mit dem Ziel, sie nach den Gründen für ihre Widerrufserklärung zu befragen (Nachbearbeitung), ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.*)
VolltextBGH, Urteil vom 22.04.1993 - I ZR 75/91
Privatgeschäft des Immobilienmaklers
1. a) Ein Immobilienmakler handelt nicht im geschäftlichen Verkehr, wenn er ein Grundstück aus seinem Privatbesitz in Zeitungsanzeigen zum Verkauf anbietet. Eine durch den Verkauf mögliche Liquiditätsverbesserung im geschäftlichen Bereich reicht zur Annahme eines Handelns im geschäftlichen Verkehr nicht aus.
1. b) In einem solchen Falle besteht eine Irreführungsgefahr nicht deshalb, weil in der Zeitungsanzeige auf die berufliche Tätigkeit des Inserenten als Immobilienmakler nicht hingewiesen wird.
2. Gewerbetreibende, die mit Zeitungsanzeigen Privatverkäufe anbieten, handeln im allgemeinen nicht sittenwidrig i.S. des § 1 UWG, wenn sie es unterlassen, auf ihre berufliche Stellung hinzuweisen.
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