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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: AnwZ (Brfg) 35/11
BGH, Urteil vom 23.04.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11
Volltext22 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2012, 552 | BGH - Wann vertritt ein Rechtsanwalt widerstreitende Interessen? |
21 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 12.05.2016 - IX ZR 241/14
1. Ein Anwaltsvertrag, mit dessen Abschluss der Rechtsanwalt gegen das Verbot verstößt, widerstreitende Interessen zu vertreten, ist nichtig.*)
2. Ein Anwaltsvertrag verstößt nicht deshalb gegen das Verbot, widerstreitende Interessen zu vertreten, weil der Anwalt im Gebühreninteresse für den Mandanten nachteilige Maßnahmen treffen könnte.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 18.12.2015 - AnwZ(Brfg) 19/15
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 18.12.2015 - AnwZ (Brfg) 19/15
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 26.10.2015 - AnwZ (Brfg) 25/15
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Urteil vom 06.07.2015 - AnwZ (Brfg) 24/14
Das Verbot, ohne die Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufzunehmen oder zu verhandeln, gilt auch für einen Rechtsanwalt, der zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist und für die verwaltete Masse eine Forderung geltend macht.*)
VolltextBGH, Urteil vom 03.11.2014 - AnwZ(Brfg) 72/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 67/13
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextBGH, Beschluss vom 16.01.2013 - IV ZB 32/12
1. Ein Rechtsanwalt, der anlässlich desselben Erbfalles Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und deren Mutter bei der Abwehr von Nachlassforderungen vertritt, verstößt ohne die Interessenkollision auflösende Mandatsbeschränkungen gegen das Vertretungsverbot gemäß § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 Abs. 1 BORA.*)
2. Ein solcher Verstoß kann die rückwirkende Aufhebung seiner Beiordnung gemäß § 121 ZPO rechtfertigen.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 14/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 23.04.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11
Im Interesse der Rechtspflege sowie eindeutiger und gradliniger Rechtsbesorgung verlangt § 43a Abs. 4 BRAO lediglich, dass im konkreten Fall die Vertretung widerstreitender Interessen vermieden wird. Das Anknüpfen an einen möglichen, tatsächlich aber nicht bestehenden (latenten) Interessenkonflikt verstößt gegen das Übermaßverbot und ist verfassungsrechtlich unzulässig.
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