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OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.07.2007 - 7 E 664/07
Volltext6 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2007, 712 | OVG Nordrhein-Westfalen - Nutzungsuntersagung möglich, wenn Baugenehmigung fehlt? |
5 Volltexturteile gefunden |
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2023 - 7 B 128/23
Allein die formelle Illegalität der fraglichen Nutzung begründet in aller Regel ein erhebliches öffentliches Interesse an deren sofortiger Untersagung.
VolltextOVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.04.2014 - 10 A 1814/12
Die Ergänzung von Ermessenserwägungen im laufenden Verwaltungsprozess setzt voraus, dass die Behörde unmissverständlich deutlich macht, dass es sich nicht nur um prozessuales Verteidigungsvorbringen handel, sondern um eine Änderung des Verwaltungsakts selbst. Außerdem muss deutlich werden, welche der bisherigen Erwägungen weiterhin aufrechterhalten und welche durch die neuen Erwägungen gegenstandslos werden sollen.*)
VolltextOVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.09.2010 - 7 B 985/10
Führt die Errichtung einer Solarenergieanlage auf einem Gebäude zu einer Nutzungsänderung des Gebäudes, so bedarf die Nutzungsänderung der Baugenehmigung.
VolltextOVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.07.2009 - 10 B 617/09
1. Die Nutzung eines maximal 300 m² großen Teiles einer insgesamt mehr als 1500 m² großen Hoffläche als Lagerplatz ist nach § 65 Abs 1 Nr. 26 BauO NRW allenfalls dann genehmigungsfrei, wenn die Teilfläche vom Antragsteller konkret bezeichnet ist.*)
2. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Nutzung und Räumung eines solchen Lagerplatzes wegen formeller Illegalität anordnen, wenn der Betreiber eine Genehmigung oder Duldung nicht nachweist.*)
VolltextOVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.07.2007 - 7 E 664/07
1. Die Durchführung des Anzeigeverfahrens für eine Nutzungsänderung nach § 2 Nr. 4 Buchst. c des Bürokratieabbaugesetzes I NRW scheidet aus, wenn die Nutzungsänderung bereits vollzogen ist.
2. Zu den Voraussetzungen für eine Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität der aufgenommenen Nutzung (Zusammenfassung der Rechtsprechung des OVG NRW).*)
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