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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 7 U 141/94
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OLG Koblenz, Urteil vom 22.02.1995 - 7 U 141/94
Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftragnehmers, daß die Verwendung von Baustoffen und Bauteilen, für die keine DIN-Normen bestehen und keine amtliche Zulassung vorgeschrieben ist, ohne gesonderte Zustimmung des Auftraggebers zulässig ist, stellt einen so schwerwiegenden Eingriff in die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers nach § 13 Nr. 1 und Nr. 7 Abs. 2 b VOB/B dar, daß die VOB/B in ihrem Kernbereich betroffen und nicht mehr [als Ganzes] vereinbart ist.

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IBR 1995, 421 | OLG Koblenz - Haftung für neuartige (nicht zugelassene) Baustoffe? |