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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2000 - 5 W 51/00
1. Ein Beitritt des Streitverkündeten im selbständigen Beweisverfahren
ist nur bis zur Verfahrensbeendigung möglich.
2. Das
selbständige Beweisverfahren endet, wenn nach Ablauf einer vom Gericht gesetzten und
verlängerten Frist Stellungnahmen der Prozeßbeteiligten nicht eingegangen
sind.
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