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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 425 C 1232/12
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IBRRS 2012, 3303; IMRRS 2012, 2385
Leasing und Erbbaurecht
Einseitiger Wärmecontracting-Vertrag: Mieter muss nicht zahlen!
AG Dortmund, Urteil vom 19.06.2012 - 425 C 1232/12
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IMR 2012, 448 | AG Dortmund - Wärmecontracting: Kostenumlegung erfordert bei Altverträgen Vereinbarung! |
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2012, 3303; IMRRS 2012, 2385
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Leasing und Erbbaurecht
Einseitiger Wärmecontracting-Vertrag: Mieter muss nicht zahlen!
AG Dortmund, Urteil vom 19.06.2012 - 425 C 1232/12
Zwar kann der Vermieter einseitig einen Wärmecontracting-Vertrag abschließen, das bedeutet aber nicht, dass er die zusätzlichen Kosten auch auf den Mieter umlegen kann. Dies setzt eine vertragliche Vereinbarung voraus.
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